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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.03.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.03.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: UB Freiberg Druckschriften
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^ 59, 12. März 1904. stichLamrucher Teil. 2363 Zusammenarbeiten Hervorrufen können, ist das Geschäft zu retten.- — Endlich schreibt er 1785 an Bertuch: -Der Unent schlossenheit und unvernünftigen Maßnahmen müde, über Namen anzufangen und zwar nach Ostern. - Unterm 8. Februar 1785 versandte Göschen dann das von Meyer wiedergegebene Rundschreiben an den deutschen Buch aus der ^Lerlagskasse hängt augenscheinlich mit den finanziellen Schwierigkeiten zusammen, in die diese geriet, mit den Zwistig keiten, die zwischen ihr und der Buchhandlung entstanden. In dem Rundschreiben an den Buchhandel führt er aus, daß er das Geschäft übernahm, weil es sonst vielleicht jemand übernommen hätte, der vom Buchhandel nichts verstünde; er kündigt ferner an, daß er Geschäfte mit allen Kommissionären an Orten, wo zu geben. -Für alles» — so schließt er — -was bisher in der Buchhandlung der Gelehrten geschehen ist, steht der Herr Magister Reiche. Nur'für das muß ich stehen, was von künftiger Leipziger Ostermesse 1785 an geschiehst.» Schicksalen der Verlagskasse und von den Erfahrungen, die die Gelehrten mit dieser machten, ein Weiteres im Schlußartikel. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Unerlaubte Nachbildung. — Die »Neue Freie Presse« (Wien) berichtet folgendes über eine Gerichtsverhandlung in Wien vom 7. d. M. — Die Neue Photographische Gesellschaft, Aktiengesellschaft in Berlin-Steglitz, erhob vor einem Senat unter Vorsitz des Vizepräsidenten vr. Feigl eine Anklage auf Verletzung des Urheberrechts ^gen den Papierhändler und Ansichtskarten mitten einer Landschaft zeigt, die durch Gestalten von Personen belebt ist. Diese Bilder sind Vervielfältigungen von Originalen, in denen die Gestalten durch photographische Aufnahmen ge schaffen sind, alles übrige frei gezeichnet ist. Die Karten sind mit N. v. 0. (Neue Fotographische Gesellschaft) signiert. Der Wiener Papierhändler W. Reiß ließ nun getreue Abbildungen dieser An sichtskarten auf photomechanischem Wege anfertigen und versandte sie durch Agenten in großer Zahl an Papiergeschäfte. Mit Rück sicht hierauf wurde die erwähnte Klage erhoben und von vr. Hermann Roth vertreten. Diese richtete sich nur gegen drei Gattungen dieser Buchstabenkarten und beschränkte sich schließlich aus zwei davon. Hofrat vr. Eder gab als Sachverständiger über die Art der Erzeugung der Abbildungen Auskunft. Der An geklagte tat dar, d^ah die Ansichtskarten, die er als Vorbild ^be- Die Erörterung zwischen dem klägerischen Vertreter und dem Verteidiger vr. Richard Kulka bewegte sich hauptsächlich dahin, ob die freie Zeichnung oder die photographische Aufnahme der leidiger behauptete auch, daß diese Karten nur als Jndustrie- erzeugnisse, nicht als Kunsterzeugnisse angesehen werden könnten. Der Gerichtshof sprach den Angeklagten schuldig, verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 200 Kronen und sprach dem Privat kläger das Recht zu, das Urteil ohne Gründe nach erfolgter Rechtskraft auf Kosten des Verurteilten in der »Neuen Freien Presse» und im -Fachblatt für Papierwarenhändler» zu ver- Jn der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, daß der Spruch des Gerichtshofs sich nur auf die Nachahmung des frei gezeich neten Teils des Bildes, nicht auch auf die photographierten Ge- nachgebildeten Karten die Buchstaben 1. VV. bringen, ändere nichts an dem Rechtscharakter der Sache, da Reiß durch die Signatur immerhin darüber klar werden mußte, daß er keine harmlose Sache vor sich habe, und daß auch die Abbildung einer Nachahmung nicht straflos mache. Der Fall Klinge (a.1iu8 Müller) vor Gericht. (Vgl. Börsenblatt 1903 Nr. 37. 38. 40, 41. 42, 44. 46. 51, 144, 147. 205). — Den Lesern des Börsenblatts werden die Mitteilungen über einen Schwindler namens Klinge (alia8 Müller), die in einer Reihe von Nummern des Börsenblatts 1903 erfolgt sind, in Erinnerung sein. Das Auftreten des Schwindlers war aus Börsenblatts vom 25. Juni 1903 konnte sogar ein Brief des jetzt verurteilten Klinge mitgeteilt werden, den er in bemerkenswert kecker Weise an Herrn Otto Carius, Güttingen, gerichtet hatte. Klinge reiste auf ein Werk »Der Dekorationsmaler» und ließ den Bestellern gegen hohe Postnachnahme ein wertloses Heft falschem Namen, meist als Lehrer, größere Werke und nahm andre große Werke vorgeblich -zur Ansicht» mit. Am 9. d. M. stand dieser -Buchhändler» Karl Klinge aus Bremen, ein früherer Lehrer, vor der Strafkammer zu Göttingen, um sich wegen einer Reihe von 36 Betrugsanklagen zu ver antworten. In der Verhandlung wurde festgestellt, daß er an Vorstrafen insgesamt schon gegen 20 Jahre Gefängnis- und Zuchthausstrafen erlitten hat. Das Gericht verurteilte ihn zu 8 Jahren Zuchthaus, ferner zu 5275 Geldstrafe (im un einbringlichen Falle zu weitern 350 Tagen Zuchthaus) und zu zehnjährigem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Zu der Ver handlung waren 38 Zeugen erschienen, darunter 25 Buchhändler und Buchhandlungsgehilfen, zum Teil aus weiter Entfernung. Gebrauch des Zeichens oder Namens des Roten Kreuzes im geschäftlichen Verkehr in Österreich. — Das österreichische Reichsgesetzblatt (1904, 14. Stück) bringt die Kundgebung einer Ministerial-Verordnung vom 2. März 1904, die den geschäftlichen Gebrauch des Roten Kreuzes (Zeichen der Genfer Konvention) in ähnlicher Weise einschränkt, wie das im Deutschen Reich schon vor einiger Zeit durch Gesetz geschehen ist. Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Öster reich. — In Österreich steht die Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die Bildung von kaufmännischen Gesellschaften mit be schränkter Haftung bevor. Der österreichische Entwurf wird sich Handelsregister-Eintrag. — Dem Leipziger Tageblatt Nr. 128 vom 11. März 1904 entnehmen wir die folgende amtliche Verlautbarung: In das Handelsregister ist heute eingetragen worden: auf Blatt 12 085 die Firma Vereinigte Verlags- k Reisebuchhandlungen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Leipzig. Der Gesellschaftsvertrag ist am 24. Februar 1904 abgeschlossen worden. Betrieb einer Reisebuchhandlung und der Betrieb anderer in das buchhändlerische Fach einschlagender Geschäfte, auch der Erwerb gleichartiger und ähnlicher Unternehmungen oder die Beteiligung Das Stammkapital beträgt 40 000 Zum Geschäftsführer ist bestellt der Verlagsbuchhändler Anton Emil Jacobi in Leipzig. Gesamtprokura ist erteilt den Kauflcutcn Heinrich Georg Curt Hendcnreich in Stötteritz und Oscar Johannes Thränhart in Leipzig. Aus dem Gesellschaftsvertrage wird noch folgendes bekannt gemacht: Der Gesellschafter Anton Emil Jacobi, Verlagsbuchhändler in Leipzig-Reudnitz, und Friedrich Zocher, Verlagsbuchhändler ebenda, bringen, jener 893 Exemplare des vom Pfarrer O. Titel herausgegebenen Buchs «Christliche Heimatklänge., dieser 625 Exemplare des von Otto Henne- am Rhyn herausgegebenen, von Gustave Dor6 illustrierten Werks »Die Kreuzzüge und die Kultur ihrer Zeit», ein jeder zum festgesetzten Preise von 5000 ^ als ihre Stammeinlagen in die Gesellschaft ein. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Leipziger Tageblatt. Leipzig, am 9. März 1904. (gez.) Königliches Amtsgericht. Abt. II v. Ludwig Börnes literarischer Nachlaß. (Vgl. Nr. 55 d. Bl.) — Wie hier schon mitgetcilt worden ist, hat der in Frank furt a/M. am 2. d. M. verstorbene Sozialpolitiker vr. Schnapper- Arndt den von ihm gehüteten handschriftlichen Nachlaß Ludwig Börnes durch letzten Willen dem historischen Museum der Stadt Frankfurt a/M. überwiesen. Uber diesen Nachlaß wird der Frankfurter Zeitung geschrieben: Herrn vr. Schnapper - Arndt war der Nachlaß durch seinen Ver wandten Strauß, den zweiten Gatten von Börnes Freundin 313*
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