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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.01.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-01-15
- Erscheinungsdatum
- 15.01.1906
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- Deutsch
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11, 15. Januar 1906. Nichtamtlicher Teil. 523 künstlerischer und technischer Vollendung und so vorzüglicher Reproduktion des Originals, daß selbst der pastose Farbenauftrag des Originals wiedergegeben ist. Man hat seine Helle Freude an diesen wunderbaren Repro duktionen, und doch wird sie durch einen Umstand getrübt. Die auf die Bilder bezüglichen Dichtungen sind nämlich in diese selbst hinetngedruckt, was trotz ihres meist hübschen und gefälligen In halts wie ein Mißton wirkt in einer symphonischen Dichtung. Warum hat man sie nicht in einer zarten Tonfarbe, gleich dem naturalistischen Schmuck auf der Vorderseite, auf die Rückseite der Bilder gedruckt oder mit den Gedichten vereinigt, von denen diese gefolgt sind? Die wunderbar schönen Drei- und Vierfarbendrucke, wahre Gemälde, durften solche Rücksichtnahme beanspruchen. Nur als Druckleistung betrachtet, verdient dieser Wiener Künstler-Kalender aber die höchste Anerkennung, volles uneinge schränktes Lob, in das sich die Firmen Friedrich Jasper und Angercr L Göschl teilen dürfen. Thcod. Gocbel. Geschäft stör ende Feiertage. (Vgl. Nr. 10 d. Bl.) — In Ergänzung der Mitteilung in Nr. 10 d. Bl. über das Be ratungs-Ergebnis der IV. Deputation der Ersten Sächsischen Stände- Kammer, betreffend die Eingabe des Rats der Stadt Leipzig um Abschaffung bezw. Verlegung auf Sonntag der kirchlichen Festtage Erscheinungsfest (Hohes Neujahr, 6. Januar) und des ersten sächsischen Bußtags (Mittwoch vor Sonntag Oculi), geben wir nach dem Leipziger Tageblatt nachstehend Ausführliches aus dem Deputationsbericht: -Die Deputation hat sich nicht verhehlen können, daß die Petition viel Beachtliches enthält, wie denn überhaupt schon der Umstand, daß sie vom Rat der Stadt Leipzig ausgeht, eine Ge währ dafür bietet, daß sie wohl erwogenist. Das Hauptgewicht legt die Petition auf die hinsichtlich dieser beiden Feiertage zwischen dem Königreich Sachsen und den Nachbarländern bestehende Un gleichheit, und cs ist ohne weiteres zuzugeben, daß sich aus dieser Ungleichheit in Sachsen wesentliche Schädigungen für den Ge schäftsverkehr, auch, was den Bußtag betrifft, in der Nähe der Landesgrenze verschiedene das religiöse Gefühl verletzende Un- zuträglichkeiten ergeben. Die geschilderten Nachteile für den Ge schäftsverkehr dürften aber von dem Reformationsfest, auf das sich die Petition nicht erstreckt, in gleicher Weise gelten. Ferner berühren die geschilderten Ausschreitungen, wie sie am Buß tage in der Nähe der Landesgrenze stattsinden, das übrige Land nicht. »Die Deputation steht im allgemeinen auf dem, wie sie sich überzeugt hält, auch von der Kammer geteilten Standpunkt, daß die Zahl der kirchlichen Feste, die im Königreich Sachsen als besondere Feiertage begangen werden, keine allzu große, zu dem Geschäftsverkehr im Mißverhält nis stehende ist und daß es auch im Interesse des Staates liegt, an den bestehenden kirchlichen Einrichtungen tunlichst festzuhalten. Gleichwohl glaubt sie bei Beurteilung der vorliegenden Petition zwischen dem Hohen Neujahrstag und dem Bußtag vor Oculi einen Unterschied machen zu sollen. Auf den letzten Landessynoden hat sich gezeigt, daß auch in ernsten kirch lichen Kreisen die Meinungen über die Beibehaltung des erst genannten Festtags sehr geteilt sind, und nach der der De putation gegebenen schriftlichen Erklärung hat sich auch die Königliche Staatsregierung ihre endgültige Stellungnahme Vorbehalten — inzwischen ist die Regierung bereit, in Erwägung darüber einzutreten, ob nicht den seitens des pstierenden Stadt rats hervorgehobenen stbelständen wenigstens hinsichtlich des Hohen-Neujahrstagcs durch Gewährung weitergehender Ausnahme bewilligungen hinsichtlich der gewerblichen Arbeit an Feiertagen im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung Rechnung getragen werden kann, — so erschien es der Deputation nicht richtig, daß die Ständeversammlung zu diesem Teile der Petition eine ganz ablehnende Stellung cinnähme. Die Deputation hält es vielmehr nach Lage der Sache für angezeigt, daß dieser Teil der Petition der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnisnahme über wiesen werde. »Was dagegen die Aufhebung des ersten, auf Mittwoch vor Oculi fallenden Bußtags anlangt, so liegt die Sache hier wesentlich anders. Denn es läßt sich nicht leugnen, daß gerade dieser erste, in die Mitte der Passionszeit fallende Bußtag im kirchlichen Leben unsers Volks tief eingewurzelt und der Kirchen besuch an diesem Tage ein ausgezeichneter ist. Der verstorbene Oberhofprediger O. Meyer hat ihn seinerseits als einen der populärsten Tage im Kirchenjahre bezeichnet. Cs hat daher auch, wie schon eingangs erwähnt worden, die Landessynode in den verschiedensten Tagungen sich einhellig gegen die Aufhebung dieses Bußtags erklärt. -Unter diesen Umständen vermag die Deputation einer Auf hebung des ersten Bußtages oder einer mit dem Charakter des Bußtags nicht vereinbaren Verlegung desselben auf einen Sonn tag nicht das Wort zu reden. »Sie beantragt daher: die Petition, soweit sie darauf gerichtet ist, daß der 6. Januar nicht mehr als allgemeiner Feiertag be gangen werde, der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnis nahme zu überweisen, soweit sie aber die Aufhebung des auf den Mittwoch vor Oculi fallenden Bußtags als allgemeinen Feiertags bezweckt, auf sich beruhen zu lassen.» Autographensammlung A. M. Cohn, Berlin, 2. Teil. (Vgl. 1905, Nr. 244, 277 d. Bl.) — Soeben erschien der zweite Teil des Katalogs dieser großen Autographensammlung (160 S. 4°. mit 63 Faksimiles, 1 no.). Die zweite Hälfte soll in der Zeit vom 5.—10 Februar durch die Firma I. A. Stargardt, Berlin, versteigert werden, über den ersten Teil der Sammlung ist in Nr. 244 und 277 des Börsenblatts vom vorigen Jahr be richtet worden. Der zweite Teil enthält Autographen der deutschen Schrift steller, Dichter und Gelehrten (Klopstock bis Zimmermann), dann ausländische Literaten, ferner Autographen von Malern, Bild hauern, Kupferstechern, Musikern, Schauspielern und Sängern, sowie eine Anzahl von Stammbüchern und von Werken zur Autographen-, Münz- und Siegelkunde. So werden nun diese mit so viel Liebe und großen Kosten zusammengebrachten Schätze in kurzer Zeit wieder in alle Welt hinausflattern. Wenn auch jedem Liebhaberund Sammler die Freude am Besitz solcher Erinnerungen an große und interessante Personen zu gönnen ist, so ist es doch sehr bedauerlich, daß wir nicht irgend eine Einrichtung haben, die wenigstens Abschriften von dergleichen Äußerungen des menschlichen Geistes nimmt der Wissenschaft bewahrt und der Allgemeinheit zugänglich macht. Gewährt es doch einen besondern Reiz, sich durch die Briefe bedeutender Personen in die urspünglichsten Gedanken der selben einzulesen, und man kann es wohl verstehen, daß Sammler und Liebhaber beträchtliche Summen aufwenden, um sich einen solchen Genuß zu verschaffen. Aus dem kostbaren Inhalt der Cohnschen Sammlung einzelne Stücke herauszuheben, ist ganz unmöglich; doch seien einige Proben gestattet: Theodor Körner schreibt am 6. I. 1812 (Nr. 1734) an seinen Vater: ». . . . So mein Plan für die Zukunft. — Cr könnte nur durch den Krieg mit Preußen geändert werden, wo ich, wenn die Sache jeh ein insurrektionsartiges Ansehen erhielte, meine deutsche Abkunft zeigen und meine Pflicht erfüllen müßte. Man spricht so viel von Aufopferungen für die Freyheit, und bleibt hmter dem Ofen. ... Es gibt nichts Besseres, als dafür zu fechten oder zu sterben, was man als das Höchste im Leben erkennt mein ruhiges Bewußtsein zu opfern, wäre der härteste Kampf für mich, den ich höher anschlage als das bischen Leben, was ich dabey vcrliehren könnte . . .« Johann Gottfried Lessing schreibt am 4. VII. 1770 aus Kamenz an seinen Sohn Gotthold Ephraim Lessing in Braunschweig: »Mein lieber Sohn. Mir hat es recht weh gethan, daß ich seit mehr denn zwcy Jahren von Dir selber nicht eine einzige Zeile aus Hamburg erhalten habe. Alles was ich von Dir erfahren, habe ich entweder in den gelehrten Zeitungen gelesen, oder es ist mir von Deinem Bruder aus Berlin geschrieben worden Dein jetziges Amt bei einer so berühmten Bibliothek, wozu ich Dir allen Segen von Gott täglich anerwünsche, wird Dir doch so viele Zeit übrig lassen, daß Du an mir alle Viertel-Jahre ein weniges schreiben wirst . . . .- In einem Briefe an Or. Karl Fuchs meint Friedrich Nietzsche am Schluß: ». . . . Lieber Himmel, gieb, daß wir freien Geistes seien, alles andre kannst Du für Dich behalten.« Am 28. Mai 1804 (Nr. 1961) berichtet Schiller an seinen Freund 70*
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