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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1874
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- Erscheinungsdatum
- 24.06.1874
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- Deutsch
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2298 Nichtamtlicher Theil. 14», S4. Juni. geheim bei den Buchsührern erkundigen, was sie für Bücher der neuen verführerische» Lehre» i» die Stadt brächten und seil hätten. Darnach wollte dann der Erzherzog das ihn, zweckmäßig Erschei nende anordnen. Gewiß im Zusammenhang mit diesem aus dem Jahr I54K stammenden Erlaß steht das Mandat, welches Bischof Nausea zu Ende des Jahres 1548 hinausgab. Er wandte sich darin auf Grund von seines allergnädigstcn Herrn ernstlicher Meinung, wie auch krast seines eignen bischöfliche» Amts an alle Buchhändler und Buch drucker, „so alhie zue Wien» wonen, oder von Frcmbden herein- khumen, Buechcr verkhauffen oder uew Buechtruckhercy aussrichten walten", undbefahl ihnen, „khainschedlichcJrrcseeligc undKhctzerische Buecher oder bries" hereinzusllhren noch zu drucken. Außerdem verlangte er von sämmtlichen dermalen vorhandenen Lagervorräthen sowie von dem später etwa Einzuführenden „ain volkhomen Register verzaichnung vnd Exemplar", um das Schädliche, Irrige und Ketzerische danach zu erkennen und zu verwerfen. Aber trotzdem dieses Mandat auch dem gesummten Klerus init- gelheilt und von diesem osficiell weiter verbreitet ward, scheint ihm doch sehr schlecht nachgelebt worden zu sein. Die ketzerischen Bücher, aus die man Jagd machte, wurden nach wie vor verkauft, ja sogar öffentlich. Aus eine deshalb an Nausea gerichtete Beschwerde der Regierung erfolgte eine Visitation von Seiten des Bischofs, aber man fand dabei durchaus nichts Verdächtiges, „weder lutherische, tauferische und dergleichen Bücher". „Man inocht vielleicht so man ihre Bücher, deren sie Gewölbcr und Kammer voll liegen haben, daraus man (dann ost ein Buch oder Tractatl weder Luther, Zwingli noch Täufer intitulirt und dannoch etwa» schedlich ding darinnen gesunden wurde) demnach Jahr und Tag die selbigen zn durchsetzen und zu lesen wenden muß, etwas so der wahren christlichen Religion zuwider wäre, finden." Aber solches zu leisten schien Nausea für die Folge beschwerlich. Er schlug daher vor, wie man Fleisch- und Apothckenbeschauer habe, so möge man „zwei oder drei gelehrte und bescheidene Männer, so rechtschaffene und wahre Catholici wären, Bücherbcschaucr Ouumviri oder 'llriumviri liborarü" ernennen, die neben der literarischen Aussicht über hohe und niedere Schulen auch Aussicht über Buchdrucker und Buchhändler zu führen hätten. Denn wie die Wiener Buchhändler ihm, dem Bischof, anzcigten, würden allein aus den Jahrmärkten lutherische u. s. w. Bücher und Tractatc von fremden Buchhändlern in die Stadt gebracht „heimlich in die Häuser getragen und öffentlich verkauft". „Das möchten solche aus sichtige gelehrte und geschickte verordnete Leut Alles sllrkommen." Uebrigens hatte Nausea doch Einiges zu monircn gehabt, auch den Buchdruckern, was er oder sein Osficial nicht besichtigt, zu drucken verboten, jedoch auch Widerstand gesunden. Einige beriefen sich aus einen kaiserlichen Freibrief und aus das Vorrecht der Uni versität, kraft dessen sie von der Censur befreit seien. Im Allgemeinen aber baten die Buchhändler noch um genaue Bezeichnung dessen, was sie verkaufen dürfen und was nicht, sic würden sich dann danach richten. Was sonst noch von Nausea, als Obersten der Censnrbchörde uns ausbewahrt ist, verdient hier keine Erwähnung. Er starb 1552 aus dem Concil zu Trient. Mit seinem Tode verschwindet für einige Zeit jede Spur einer Censur, um erst unter seinem späteren Nach folger, dem reisigen Bischof Caspar Neubeck 1577 wieder auszu- lanchen. Von den Kramläden um St. Stephan befanden sich einige im Besitz von Buchhändlern, zu deren Unglück man eines Tags ben-rkte, daß sic „scktische" Bücher unter ihren Beständen führten. Sosor. ward ihnen die Miethe gekündigt, woraus sie heilig und theuer veujchxrten, „sie hätten keine seelische als Zwinglische, Cal- vinische, Widx-täufersche, Flaccianische, Arianische, Schwenkseldischc (außer was in Theologia der Augspnrgischen Consessivn gemäß, so hievor neben de» katholischen und allgcmaineu christlichen) auch keine Schmähschriften verlaust". Aber Bischof Caspar war der Ansicht, Schriften augsburgischer Consessivn seien ebenfalls ketzerische und beließ es bei der Kündigung. Kurze Zeit darnach erschien es dann wieder einmal der Re gierung zweckmäßig, daß gegen die unchristlichen Bücher und ihre Vertrciber, die Buchdrucker und Buchhändler, etwas geschehe. Und es erging daher an Bischof Caspar der Auftrag, diesen Sache» mit Fleiß nachzudenken und Vorschläge zu mache». Der Bischos war damit sehr einverstanden. „Dann was Ucbels und Uuraths hieraus erwachsen, daß man etliche Jahr her allerlei schändliche, gottlose, ketzerische Bücher und famos Libeln sowohl öffentlich als heimlich seilgehabt, verkauft und ausspargiert, das hat unsre liebe katholische Kirche mit Verlurst vieler tausend abgcsührter Seelen leider erfah ren." Gewiß war es daher geboten, ernstlich einzugreifen, wie es seiner Zeit Karl V. mit seinem Wormser Edict gcthan hatte, „in welchem Mandat nicht allein den Druckern und Buchhändler» derlei znichtige Bücher und Schmachschriften zu drucken und zu ver kaufen verbothen, sondern auch Jedermänniglichen ingemein anf- erlcgt wird, dieselbigcn nicht zu lesen noch bei sich zu behalten. Nicht wenig hat Kaiser Ferdinandus ihm die Sachen heftig lassen ange legen sein, welcher zur Fürckhumbung dieses schändlichen Wesens allen Buchsührern ernstlich auscrlegt, daß sie alle Bücher, so sie alher bracht, eh und zuvor sie's eröffnet, in den Bischvshof dem Ordinario zu besichtigen überantworten müssen, wann dann ein verbothcncs Buch befunden, hat mans dem Buchhändler genommen, auch etwa» die sllrnehmsten Blätter, aus das solche Bücher geschändet werden, herausgerissen". Bischof Caspar schlug daher vor, daß dem Bischos ein verständiger Mann, so purus catbolicus, zugeordnet und diesen beiden dann die Pflicht auserlegt werde, die Buchläden zu unvor- geschener Stunde zu sperren und zu visitiren. Schädliches sollte dann weggenommen, und den Druckern wie Buchhändlern streng eingeschärft werden, daß sic fernerhin nichts Ketzerisches mehr ver treiben dürften. Außerdem wünschte der Bischof die gesetzliche Er- laubniß, alle Vierteljahr wenigstens einmal die Buchhändler, Drucker und Buchbinder visitiren zu dürfen, „wie vor Jahren auch bräuchig gewesen". Dabei sollte er das Recht ebenfalls haben, Ketzerisches wegzunehmen, wo er es finde. Noch wünschte dann Caspar Neubeck, daß auf Grund des Edicts Karl's V. den Druckern und Buchsührern streng verboten werde, irgend etwas zu drucken oder zu verkaufen, bevor es von der Censur gebilligt worden sei. Auch sollten sie gehalten sein, alle Quatember oder vor jedem Jahr markt einen Katalog ihrer Verkausslager zur Prüfung dem Bischof vorzulegen. Bischos Caspar's Vorschläge müssen in vieler Hinsicht die Bil ligung des Erzherzogs Ernst gefunden haben, denn er visitirte häufig, theils in Selbstperson, theils durch Stellvertreter, drohte mit Confiscation und Kündigung der Läden, welche Eigenthum des Bisthums waren. Die Buchhändler wandten sich darauf an den Erz herzog, versprachen ihr Bestes, nicht ohne einfließen zu lasten, daß dermalen der Handel, sofern er sich nur aus katholische Bücher be schränke, sehr unbedeutend sei, da solche „dieser Zeit zimblich ungültig und gar geringe Losung ertragen". Und noch etwas. Es gäbe Buchsührer in Wien, die weder Bürger der Stadt seien, noch bürger liche Lasten trügen, auch Fremde, die trotzdem das ganze Jahr hin durch ihren Handel in Wien betrieben, die verkauften ungehindert die verbotenen Bücher und Anderes. Gegen solche baten also die Bittsteller um Schutz. Mit Bezug aus dieses Bittgesuch schlug nun Neubcck dem Erz herzog vor, da der Katharinenmarkt nahe sei, möge er den Buch händlern „sh sehen gleich Burger, HosCramer oder sonsten fremde
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