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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1903
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- Deutsch
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5378 Nichtamtlicher Teil. 156, 9. Juli 1903. samkeit des bulgarischen Markenschutzgesetzes nunmehr zehn Jahre abgelaufen sind, sei darauf aufmerksam gemacht, daß cs für diejenigen Gewerbetreibenden, die für ihre Marken in der ersten Zeit nack Jnslebentreten des bulgarischen Mnstcr- schutzgesetzes, also vor nunmehr zehn Jahren, den Marken schutz in Bulgarien erworben haben, von größter Wichtigkeit ist, für die rechtzeitige Erneuerung dieser Marken zu sorgen. Nach Artikel 12 des bulgarischen Markenschutzgesetzes haben Ausländer die Gesuche um Eintragung und ebenso um Erneuerung ihrer Marken an die Distriktspräfektur in Sofia unter Anschluß einer Darstellung der Marke in dreifacher Ausfertigung auf einem Papier von 20 am im Geviert (20 om Länge und 20 am Breite) zu richten. Jede der drei Markenausfertigungen ist niit einem 4 Franken-Stempel zu versehen. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten -Nachrichten für Handel und Industrie» nach oem -Konstantinopler Handelsblatt«.) Deutscher Sprachunterricht in schwedischen Schulen. — Die Leipziger Zeitung berichtet folgendes: -Die schwedische Unterrichtsbehörde bereitet seit einiger Zeit die Umbildung des Unterrichtsplans an den höhern staatlichen Lehranstalten vor und hatte sich zu diesem Behufs mit den Lehrkörpern der einzelnen Anstalten rings im Lande in Ver bindung gesetzt, um deren Meinung über die Bedeutung des Unterrichts in den neuern Sprachen einzuholen. Das übereinstimmende Urteil lautete, daß der bisherige Vorrang des Französischen und Englischen gegenüber dem Deutschen unbedingt beseitigt und Deutsch künftig an die erste Stelle gesetzt werden müsse. Sehr interessant ist die Begründung, mit der der Lehrerausschuß in Upsala die Notwendigkeit dieser Lehrstoffveränderung darzutun sucht: »»Die deutsche Kultur mit ihren reichen Wissensschätzen, ihren dichterischen Erzeugnissen und der Vielseitigkeit des sprachlichen Ausdrucks steht in unfern Tagen an der vornehmsten Stelle. Hinzu kommt, daß die neuzeitlichen Schulbestrebungen mehr und mehr den praktischen und wirtschaftlichen Bestrebungen Wert bei legen. In beiden Beziehungen bietet weder das Französische mit seinem für den Handel geringfügigen Wert, noch das Englische mit seiner geringern Bedeutung auf rein kulturellem Gebiet die gleichen Bildungsmöglichkeiten wie das Deutsche. Es entspricht dem wohlverstandnen Eigeninteresse der schwedischen Schule, wenn sie sich endlich von jenen Einflüssen befreit, die eine über lebte Begünstigung des Franzosentums Jahrzehnte hindurch aus sie ausgeübt hat.»« — -Bezeichnend für die Aufnahme der vor geschlagnen Änderung ist cs, daß der Reichstag auf Antrag der Kultusbehörde den Beschluß faßte, zwei neue Lehrstühle für deutsche Sprache an den Universitäten Upsala und Lund einzu richten, damit es künftig nicht an akademisch ausgebildeten Lehrern für die vermehrte Pflege des deutschen Sprachunterrichts an den Staatsschulen gebreche.» Verein jüngerer Buchhändler in Jena. — Der Verein jüngerer Buchhändler in Jena beging am 5. Juli unter zahl reicher Beteiligung sein 29. Stiftungsfest durch einen wohl gelungenen Ausflug nach den: idyllisch gelegnen Waldeck. Das Fest, das vom herrlichsten Wetter begünstigt war, zeigte wieder, welcher großen Sympathien sich der Verein erfreut. Eine große Anzahl Gäste waren der Einladung gefolgt. — Bald nach der Ankunft entwickelte sich auf dem Festplatz ein reges Treiben. Wie schon oft, so hatte auch diesmal der Jenenser Verein mit warmem Empfinden der Witwen und Waisen deutscher Buchhandlungs gehilfen gedacht, und die Thüringer Kirmeß, mit der der Festausschuß überraschte, fand allgemeinen Beifall, so daß es möglich wurde, einen ansehnlichen Betrag dem genannten Zweck zuzuwenden. Der Verein darf mit Befriedigung auf dieses Fest zurückblicken, das seine besondre Weihe durch den wohltätigen Zweck, dem alle Ver anstaltungen dienten, erhielt. Auch allen Gästen wird der Tag in angenehmer Erinnerung bleiben. —s. (Sprechsaal.) Schulbücherverleger und Sortimenter. Am 27. März bestellte ich von einer unsrer größten Verlags- Handlungen mit andern Schulbüchern auch je fünfundzwanzig Exemplare eines Schulbuchs in drei Teilen. Am 4. April traf diese Bestellung hier unter Nachnahme von 259 80 ein. Am 16. April, dem Schulanfangstag, brachten mir Schüler die in den Ferien gekauften Exemplare dieses Buchs zum Umtausch gegen eine neue Auflage von 1903 zurück, mit der Begründung, daß der Lehrer nur diese Auflage in der Klasse dulden wolle, die ein Teil der Schüler in andern Buchhandlungen gekauft hätte. Da es dem Verleger keinen Augenblick zweifelhaft gewesen sein konnte, daß diese fünfundsiebzig Bücher zum Gebrauch im neuen Schuljahr verkauft werden sollten nnd dies unmöglich sein ivürde, wenn andre Handlungen, an demselben Ort, schon vor Beginn der Schulen eine neue Auflage ausgeben, so bezweifelte ich anfangs das Erscheinen einer neuen Auflage. Ich fragte bei dem Verleger an, erbat, falls wirklich eine neue Auflage erschienen sei, vorerst je zehn Exemplare zum Umtausch, und stellte die Re mission aller Exeniplare der alten Ausgabe in Aussicht. Am 19. April erhielt ich dann die Nachricht, daß eine neue Auflage von allen drei Teilen erschienen sei, daß der Verleger die Bücher acht Tage im Buchhandel hätte fehlen lassen, wodurch er »den Sortimentsbuchhandel vor Schaden zu schützen» glaubte, da er annahm, daß die Exemplare in dieser Zeit verkauft sein würden. Für ihn seien diese Bücher gänzlich wertlos, weshalb er bedauern müsse, sie nicht zurücknehmen zu können. Die bestellten je zehn Exemplare der neuen Ausgabe sandte er nicht, und so war ich gezwungen, wenn ich nicht meine Kundschaft erzürnen wollte, den größern Teil der verkauften Bücher gegen Zurückzahlung des Be trags zurückzunehmen. Hierauf brachte ich dem Verleger gegenüber meine Empfin dungen über sein mich schädigendes Verfahren zum Ausdruck und machte ihn auf das Unfreundliche seiner Handlungsweise aufmerk sam. Der Verleger erklärte sich nun bereit, die liegengebliebenen Exemplare zurückzunehmen, und wollte die Hälfte meines Schadens tragen. Daraufhin schickte ich die Bücher zurück mit Schaden berechnung an unnütz verausgabter Fracht und entgangenem Ver dienst. Nun stellte sich aber heraus, daß ich den Verleger mißverstanden hätte, er wollte die Bücher nur für die Hälfte des Nettopreises zurücknehmen. Dieses Anerbieten habe ich abgelehnt und nach nochmaliger Beleuchtung seines Verfahrens ihm vorgeschlagen, mir die Hälfte des Nettopreises gutzuschreiben und die für ihn nach seinen eignen Worten »gänzlich wertlosen« Bücher an mich znrückzusenden. — Ich wollte versuchen, die Bücher antiquarisch zu verkaufen und meinen Schaden dadurch decken. Meine frühere Schadenrechnung hatte ich gestrichen. — Daraufhin hat der Verleger die Verhand lungen mit mir abgebrochen und die Bücher nebst andern Remit- tenden, die er zuerst zurücknehmen resp. Umtauschen wollte, meinem Kommissionär übergeben. Auf gerichtlichem Wege ist der Firma nicht beizukommen, denn die Bestellung war nicht mit dem Vorbehalt ausgefertigt: »nur, wenn bis zum Schulanfang keine neue Auflage erscheint-, die Firma war daher nach dem Buchstaben des Gesetzes vollkommen berechtigt, mir die in binnen zehn Tagen für sie wertlos werdenden sünfundsiebzig Bücher zu senden. Dieses Vorkommnis zeigt, daß der Sortimenter machtlos ist gegenüber rigorosen Geschäftsprinzipien eines großen Schulbücher verlegers. Er muß sich ihnen beugen, will er seine Existenz nicht gefährden, denn von den Barsortimenten ist der Verlag nicht zu beziehen. Der Sortimenter muß es sich gefallen lassen, daß er, weil der Verleger mit ihm nicht in Rechnungsverkehr steten will, die Bücher niit gekürztem Rabatt — 20 A — gegen bar durch den Kommissionär erhält, oder aus besonderm Wohlwollen direkt in Postpaketen unfrankiert. Der Verleger trägt nicht einmal die Nachnahmegebühr von 10 Pfennig, belegt sogar, wenn die Sendung mehrere Postpakete ergibt, jedes Paket zu seiner Sicherheit, aber auf Kosten des Sortimenters, mit Nachnahme. Der Sortimenter muß es sich gefallen lassen, daß der Verleger, wenn von einem Buche eine Ausgabe und L existiert, und diese Bezeichnung bei der Bestellung beizufügen vergessen wurde, ihm die Ausgabe ^ schickt und dann den Umtausch gegen die eingeführte Ausgabe ö verweigert. Der Verleger hat ja nicht nötig, anzufragen, welche Ausgabe gewünscht wird; er hat auch nicht nötig, nachzusehen, ob Ausgabe ä. oder ö in der betreffenden Stadt gebraucht wird; er richtet sich nur nach seinen Geschäfts prinzipien!! Die Geschäftsprinzipien des Verlegers und die in jeder neuen Auflage eines Schulbuches stattfindenden Änderungen, welche letzteren dem Verleger doch wohl hohen Gewinn bringen, schädigen das Vermögen des Sortimenters alljährlich nicht unbeträchtlich, und so kann man wohl bedauern, daß es im Deutschen Reiche kein staatliches Schulbüchermonopol gibt. Dieses wäre entschieden dem Monopol vorzuziehen, das wenige große Firmen jetzt tat sächlich in Händen haben. Der Staat, der mit Rücksicht auf den Geldbeutel der Eltern der Schulkinder die leider so wenig Be achtung findende Verfügung erlassen hat, daß der Gebrauch einer neuen veränderten Auflage eines Schulbuches, die bei gleichzeitiger Benutzung früherer Auflagen Störungen beim Unterricht oder Verwerfung der älteren Bücher herbeiführen muß, von neuem der Genehigung bedarf, würde auch seine Geschäftsführung so einrichten, daß die Sortimenter die auch er — ebensowenig wie der Schulbücherverleger — entbehren könnte, an ihrem Vermögen nicht geschädigt werden. Wo findet der Sortimenter Hilfe gegen diese Mißstände, die ihm statt des erhofften kleinen Gewinns fühlbare Verluste bringen? Königsberg, 8. Juli 1903. Eugen Heinrich.
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