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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1903
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- Deutsch
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^ 156, 9 Juli 1903. Nichtamtlicher Teil. Geschäftsjubiläum. — Der heutige Tag ist ein wichtiger Gedenktag für oic Buchhandlung Prange L Co. in Weißcnfcls. An demselben Tage des Jahres 1853 wurde sie eröffnet; sie darf somit heute auf fünfzig Jahre Vergangenheit zurückblickcn, und daß diese Vergangenheit erfolgreich und glücklich war, wird durch das Ansehen erwiesen, dessen die Firma seit Anbeginn sich er freuen darf. Das Geschäft wurde am 9. Juli 1853 durch den Buch händler Louis Garcke in Zeitz gegründet und zwar zunächst als Filiale seiner Zcitzer Handlung, wie er auch schon 1851 in Merse burg eine Garckesche Buchhandlung (die spätere Stollbergsche) eröffnet hatte. Scbon bald darauf, am 1. März 1854, verkaufte er sein Zeitzcr Geschäft, iibersiedclte nach Wcißenfels und übernahm die persön liche Leitung der jungen Handlung, die seinen Namen trug. Indessen entledigte er sich auch ihrer bald darauf. Am 1. Juli 1855 verkaufte er sie an Gustav Pxange, in dessen Familie sich dann ihr Besitz bis heute erhalten hat. Am 1. Juli 1857 empfing sic den Firmanamen Gustav Prange und veränderte ihn am S. August 1889 in Prange L Co. Seit dem 1. Januar 1899 ist Herr Fritz Prange ihr Inhaber. Ihm und seinem Hause sprechen wir zu diesem Ehrentage unsre besten Glückwünsche aus. Jubelfeier. — Über den Verlauf der Jubelfeier des hundert jährigen Bestehens der Firmen I. I. Christen — Emil Wirz (Sortiment und Verlag) in Aarau am 14. v. M im Hotel Gerber dort ging uns — leider verspätet — ein Bericht in den »Aar- gauer Nachrichten« Nr. 161 vom 17. Juni 1903 zu. Wir ent nehmen ihm folgendes: Nach einer kurzen, gehaltvollen Begrüßungsrede des Herrn Emil Wirz ergriff im Namen der Gäste zuerst das Wort Herr Oberrichter Schibler. Er wies darauf hin, daß der Verlag Emil Wirz nicht nur Werke aus dem Gebiete der Landwirtschaft, son dern auch aus dem der Jurisprudenz verbreite, und er meinte humorvoll, daß der Einfluß ein tiefgehender sein müsse, den ein Geschäft erlange, das gleichzeitig mit den Bauern, die das Land ernähren, und mit den Advokaten, die es regieren, in so regen Beziehungen stehe. Der Bauernsekretär Herr Or. Laur sprach als Vertreter des Schweizerischen landwirtschaftlichen Vereins, dessen Glückwünsche er überbrachte. Er hob die Verdienste hervor, die sich die Firma um die Landwirtschaft durch die Herausgabe einer Reihe von landwirtschaftlichen Werken, deren Erscheinen in manchen Fällen nur durch ein weitgehendes Entgegenkommen des Geschäfts gegen über den Autoren ermöglicht würde, erworben habe. Er betonte im ferner») das Verdienst des Geschäfts am Aufschwung, den die schweizerische landwirtschaftliche Zeitschrift (die bei ihm gegenwärtig in wöchentlich 15000 Exemplaren erscheint) genommen habe. Herr A. Keller-Jäggi nahm das Wort als Vertreter des deutsch-schweizerischen Tierschutzvereins, dessen Organ seit dreißig Jahren in der Offizin Christen erscheint; er lobte die Förderung, die die Vereinsbestrebungcn durch die Buchdruckerei Wirz allezeit erfahren hätten. Herr A. Francke, Buchhändler in Bern, Vorstandsmitglied des Börsenvereins der deutschen Buchhändler sowie des schweize rischen Buchhändlervereius, war als Abgeordneter beider Vereine erschienen. Er brachte Grüße und Glückwünsche des crsteru, sowie eine künstlerisch ausgeführte Urkunde. Namens des letzter» über gab er unter Betonung der Verdienste, die sich die Jubelfirma um den schweizerischen Buchhandel erworben habe, eine das Buch händlerwappen darstellende, vom Heraldiker Müngcr in Bern vortrefflich ausgeführte Wappenscheibe. Hierauf trug unser Aarauer Poet Herr Arnold Gi)si den von ihm in einem äußerst gelungnen Gedicht verfaßten Jubiläums gruß an die Firma vor, der sehr beifällig ausgenommen wurde. Selbstverständlich klangen alle Toaste in dem Wunsch aus, daß das Geschäft, sowie die Familie, der es angehört, noch recht lange blühen und gedeihen möge, und da ein Redner die erste, die zweite und dritte Generation erwähnt hatte, so meldete sich nun gleich die vierte zum Wort, und cs trug Victor, der jüngre der beiden Knaben des Herrn Wirz, ein kleines Jubiläumsgcdicht ganz reizend vor. Herr Fondsverwalter Andres war von der Aargauer land wirtschaftlichen Gesellschaft entsandt. Cr hob deren besondre Geschäftsbeziehungen zu dem Jubilar hervor, die volle sechzig Jahre zurückreichen und ununterbrochen die denkbar besten seien. Mit Rücksicht auf die großen Verdienste, die sich das Geschäft um die Gesellschaft erworben habe, sei denn auch Herrn Emil Wirz auf den heutigen Anlaß hin die Ehrenmitgliedschaft der Gesell schaft verliehen worden. Herr vr. Hirzel feierte namens des Cäcilienvereins und namens der literarischen Gesellschaft die Verdienste des gegen wärtigen Firmainhabers um das musikalische und literarische Leben Aaraus. Herr Oberstleutnant Sauerländer erinnerte daran, daß Herr Philipp Wirz Gründer des schweizerischen Vereinssortiments Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. 5377 gewesen sei, während Herr Emil Wirz in schwierigen Zeiten dem Vorstand desselben angehört habe. Er hob im weitern das gute Einvernehmen hervor, das zwischen den beiden Konkurrenzfirmen von jeher bestanden habe, weil für beide Geschäfte ein höherer Ge sichtspunkt als der des bloßen materiellen Vorteils maßgebend sei. Er überreichte namens der Firma H. R. Sauerländer L Cie. ein prachtvolles Blumenschiff. Herr Schmid, Vertreter der Papierfabrik Biberist, die seit langer Zeit im geschäftlichen Verkehr zum Jubilar steht, rühmte dessen Beständigkeit und Kulanz. Namens des Männerchors des Cäcilienvereins zeigte Herr Bankbuchhalter Völliger, welche Gefühle des Dankes und der Anerkennung die sämtlichen Mitglieder für den langjährigen Präsidenten beseele. Die Grüße des Stadtrats brachte Herr Stadtammann Schmidt, indem er auf das schöne Verhältnis hinwies, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen müsse, wenn ein Geschäft wie das des Jubilars Mitarbeiter habe, die sich schon seit 20, 30 und 40 Jahren in ihrer Stellung befinden. Herr Emil Wirz toastete auf das Vaterland, während Herr vr. Stöcker, Bankdirektor in Baden, Aarau, das er schon in seiner Jugend liebgewonnen habe, hoch leben ließ. Die Angestellten des Hauses überreichten eine prächtige Blumenvase mit mächtigem Strauß, und Herr A. Meißner ließ seinen Trinkspruch auf das zwischen Prinzipal und Angestellten bestehende gute Verhältnis ausklingen. Die Arbeiter dagegen übergaben Herrn Wirz ein selbst er stelltes Tableau, eine wahre typographische Kunstleistung, mit einem sinnigen Gedicht. Herr Forstvecwalter Meiscl endlich gedachte pietätvoll der Verwandten und der früher» Inhaber der Firma. Er erwähnte gerührt, daß die Großtochter des Herrn I. I. Christen, Frau Rippstein in Thun, es sich nicht habe nehmen lassen, das Grab desselben auf den heutigen Tag mit einem Lorbeer zu schmücken. Verschönt wurde die Feier noch ganz besonders durch die prächtigen Lieder, die der Asperchor des Cäcilienvereins unter großem Beifall vortrug, und nicht minder freudig war die Über raschung, die die Stadtmusik den Festteilnehmern durch ihr Er scheinen und ihre Vorträge bot. Hohen Genuß bereiteten auch die gesanglichen und musikalischen Vorträge der Herren Or. Schneider, Stadtammann Schmidt und nicht zuletzt des Herrn Oberst Zweifel, Besitzers der Papierfabrik Netstal. Aus allen Gegenden der Schweiz, ja aus beinahe allen Ländern Europas waren Glückwunsch-Schreiben und -Telegramme ein gelaufen — in Summa: es war ein Jubiläum, würdig, die hundert Jahre, denen es galt, einzurahmen. Druckfirma auf Druckschriften. (Preßgesetz ZF 6, 19.) — Wegen Vergehens gegen die Bestimmungen des F 6 des Preß- aesetzes war der Buchdruckereibesitzer Bruno Friedrich Max Feigenspan in Pößneck (Sachsen) zu Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht hat die Strafe bestätigt. Nach den Fest stellungen desselben hat der Genannte ein Büchlein, betitelt »Königin Luise«, herausgegeben, auf dessen Titelseite er, um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen, als Verleger den Vermerk »Herrn. Schneider Nächst, Pößneck und Leipzig« setzte. Die Angabe des Verlagsorts stimmte aber insofern nicht, als der Angeklagte, welcher Inhaber der genannten Firma ist, in Leipzig zur frag lichen Zeit eine Filiale seines Geschäfts nicht mehr unterhielt. Da nach Ansicht des Landgerichts die erwähnten Paragraphen aber volle Klarheit über Namen, Stand und Wohnort des Verlegers, Druckers und Verfassers verlangen, so trat die Berufungsinstanz dem schöffengericktlichen Urteil bei. Hiergegen legte F. Revision ein, die aber vom Strafsenat des Oberlandes gerichts in Dresden als unbegründet verworfen wurde. (Papier-Ztg.) Markenschutz in Bulgarien. — Das bulgarische Marken- schutzgesetz vom 27. Dezember 1892 schützt nur die in Bulgarien eingetragnen Marken; der längre Gebrauch einer nicht einge tragnen Marke gewährt demjenigen, der die Marke für sich zuerst in Bulgarien eintragen lieh, keinerlei Recht und auch keinen Grund für die Anfechtung seiner Eintragung. Nach Artikel 13 des Gesetzes haben ferner die bulgarischen Zollämter die aus dem Ausland eingehenden Waren, die mit einer für einen bulgarischen Gewerbe- oder Handeltreibenden eingetragnen Marke versehen sind, zurückzuweisen; unter Umständen unterliegen solche Waren gemäß Artikel 18 des Gesetzes der Beschlagnahme. Artikel 11 des Gesetzes schreibt ferner vor, daß die Eintragung der Marken von zehn zu zehn Jahren zu er neuern ist, widrigenfalls das Markenrecht erlischt und das Recht auf die erloschene Marke von einem andern Gewcrbe- oder Handeltreibenden erworben werden kann. Mit Rücksicht darauf, daß seit der am 4. Mai 1893 cingetretnen Wirk- 713
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