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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.06.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-06-06
- Erscheinungsdatum
- 06.06.1900
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- Deutsch
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Liu26!e!unin §8-1^0. 23. ^pril 1900. Oarl 8asri (v. Odartov.) io Lorlin. 94084. Uinö <13 5 oksr, 4., Itir stsiivt clis Uisbs üiebt. lliscl m. ktts. 1 20 -Z. 24. ttpril 1900. IV (Alsts in Lrsslau. 94085. 8ellrätsr, 1'., 8llinASn-Na.rso5 1. Otts. 1 20 L1n26ietuiuii§3-^0. 26. ^.pril 1900. L. Ooppsvratll's VsrlsZ in NsASNsburx. 94086. ^nsr, 4., Op. 2. Nisss. in donorsin 8. N. V. 2. ^nü. ?nrt. 1 ^ 20 -). 87. — Op. 9. /.ivölk knvAS linßnn. 2. ^nü. knrl. 1 20 cj. 88. Lrnnnsr, Uä., Op. 167. 1s ctsnin Innäninns. knrt. 80 89. Oollsr, V., Op. 5. 2vö1k ks-ngs linAns,. ?nr1. 1 ^ 70 H. 90. — Op. 6. 8sebs äsntsods u. Intsinisods Insäsr. knrt. 1 Nichtamtlicher Teil. Amerikanisches Urheberrecht. Ueber den Segen des amerikanischen internationalen Oop^rigllt-Gesetzes für die dortigen Beteiligten lesen wir folgendes im Uublisbsrs' Oironlnr vom 12. Mai 1900: In Verfolg eines Beschlusses, der kürzlich vom Kongreß der Vereinigten Staaten angenommen worden ist, hat das vsxnrtsrnsnt ok ü-nbonr amerikanische Verleger befragen lassen, um Klarheit darüber zu erlangen, was die Wirkung des dortigen internationalen Urheberrechtsschutzgesetzes sei, nicht nur in Bezug auf Verleger und Autoren, sondern auch in Bezug auf die im mechanischen Teil der Buchherstellung Be schäftigten. Die Fragen lauten: 1. Hat sich das internationale Urheberrechtsschutzgesetz als ein Vorteil für Verleger und für Buchhersteller er wiesen? Wenn ja, in welcher Richtung? 2. Tauschen amerikanische und englische Verleger gegen seitig Platten aus? 3. In welcher Hinsicht sollte das internationale Urheber rechtsschutzgesetz ergänzt oder geändert werden? Mr. I. H. Harper von der Firma Harper L Brothers antwortete wie folgt: 1. Das Gesetz ist vorteilhaft für amerikanische Verleger in folgenden Richtungen: s,) Es hat den Markt für amerikanische Bücher er schlossen; diese wurden nicht durch die Ueberzahl schlechter Nachdrucke gangbarer ausländischer Bücher beiseite geschoben. b) Es hat die Geldanlage der Verleger für ausländische Bücher sicherer gemacht, indem es ihnen mehr gegeben hat als nur einige Tage Vorsprung. Vor dem internattonalen Oop^rigbt-Gesetz wurden die Werke ausländischer Urheber zu billigen Preisen gedruckt, um die Konkurrenz abzu schrecken. Eine frühere Veröffentlichung, nach Vertrag mit den fremden Autoren, wurde zwar von den führenden Häusern respektiert; aber es gab doch immer noch die Möglichkeit, daß eine nicht autorisierte, schlecht ausgestattete Ausgabe erschien. Nachdem jetzt der amerikanische Verleger durch das Ur heberrechtsgesetz geschützt ist, kann er seine Preise für aus ländische Werke ihrem Werte entsprechend ansetzen und daneben die Werke amerikanischer Autoren geschäftlich auf die gleiche Höhe mit dem fremden Werke stellen, was zur Er munterung der amerikanischen Litteratur dient. Der Segen des internattonalen Oop^rigltt - Gesetzes ist für jedermann augenfällig, der die Liste der erfolgreichen amerikanischen Werke des letzten oder der letzten beiden Jahre durchgeht. Was die Schriftsetzer anbelangt, so haben auch diese Nutzen von dem Gesetz. Da alle ausländischen Bücher hier im Lande gesetzt werden müssen, das englische Gesetz aber den Satz und Druck eines Buches innerhalb Großbritanniens nicht verlangt, so ist es nichts Ungewöhnliches, daß jetzt hier Platten für beide Märkte hergestellt werden. Buchbinder, Drucker und Angestellte werden durch das internattonale Oox^rixbt-Gesetz nicht wesentlich berührt. Was sie durch das Aufhören einiger der ganz billigen Ausgaben nachgedruckter englischer Werke einbüßen, gewinnen sie durch Siebenundsechzigster Jahrgang. die wachsende Popularität amerikanischer Werke und durch die bessere äußere Herstellung der Bücher. Von den ausländischen Autoren finden die hervor ragendsten Autoren keine so ausgedehnte Verbreitung mehr wie unter den früheren Verhältnissen; aber da sie jetzt geschützt sind, so empfangen sie fortdauernd den Lohn für ihre Werke in der Form voller Bezahlung oder eines Honorars beim Verkauf; ihr Absatzmarkt hier ist jetzt ge sichert, und junge Autoren finden leichter Gelegenheit, ihre Werke anzubringen. Und das bücherkaufende Publikum? Obwohl solche Unternehmungen wie »tbs Urnnlttia sgrmrs« und »LsLsicks« ganz verschwunden sind, haben doch andere Formen billiger Veröffentlichungen ihre Plätze eingenommen, so daß gesetzlich nicht geschützte Bände immer noch hergestellt und sogar zu billigeren Preisen verkauft werden als je zuvor. Und nehmen wir z. B. die gangbaren Novellen in Leinenband, so sind die Verkaufspreise geschützter Werke, amerikanischer und fremder Herkunft, gleichfalls niedriger, als sie früher waren. Das kommt zum Teil von dem hohen Rabatt, den die Verleger den Sortimentern geben und den diese mit dem Publikum teilen. Diese hohen Rabattsätze haben sich bei der lebhaften Konkurrenz gut ausgestatteter Bücher als notwendig erwiesen. 2. Es kommt bei englischen Verlegern nicht vor, daß sie Platten für den amerikanischen Markt herüberschicken, da das amerikanische Gesetz verlangt, daß der Satz und Druck eines Buches in Amerika hergestellt wird; anderseits ist die Gewohnheit im Wachsen, die englischen Verleger mit ameri kanischen Platten zu versorgen. 3. Das gegenwärtige internationale Oox^rigbt-Gesetz sollte einige Milderungen und Verbesserungen erfahren. Eine der wünschenswertesten Ergänzungen wäre es, wenn klar gesagt würde, daß ein ausländisches Werk in seiner englischen Uebersetzung, wenn es den gesetzmäßigen Schutz erworben hat, völlig gegen irgendwelche nicht autorisierte Uebersetzung geschützt ist. — Auch Mr. G. H. Putnam, der Sekretär der ameri kanischen Oox^rixbt UsLZus, beantwortete die Fragen mit großer Ausführlichkeit. In Bezug auf die erste Frage sagte er: Unter den Ver hältnissen, die vor dem internationalen Oox^riKÜt-Gesetz ge herrscht haben, waren die Verleger nicht in der Lage, beim Kauf irgendwelchen litterarischen Werkes, das jenseits des Oceans hervorgebracht war, zu wissen, ob das Werk dem eigenen Gedanken des Verkäufers entsprossen war oder nicht. . . Unter den gegenwärtigen Umständen schließen die amerikanischen Verleger die erforderlichen internationalen Verträge entweder direkt mit den Autoren oder mit den fremden Verlegern oder unter Mitwirkung der letzteren, wobei sie durch Sachverständige auf jedem Wissensgebiete sich die Vor bereitung der besten und bedeutendsten Werke des be treffenden Wissenszweiges sichern können. Das Honorar für den Autor verteilt sich dann auf zwei Märkte und wird mit jeder neuen Auflage des Buches zu einer verhältnis mäßig geringeren Last In Verbindung mit der Ent- 579
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