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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1901
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- Erscheinungsdatum
- 27.04.1901
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- Deutsch
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3406 Nichtamtlicher Teil. 97, 27. April 1901. (Ltadtliagen.) freigebcn die Anfertigung und Vervielfältigung, aber davon trennen das Aufführungsrecht, es dem Autor persönlich geben unübertragbar, nicht auf deu Verleger übertragbar, dann wäre eine klare, mit der internationalen Konvention übereinstimmende Rechtslage geschaffen. Aber heute ist es leider nicht gut möglich, sich in dieser Art zu verständige». Einer der Herren Vorredner meinte, es sei eigentümlich, die vollen detsten Instrumente mit einer Steuer zu belegen und die anderen frei- zulasscn. Bis zu einem gewissen Punkt gebe ich das zu; aber ich fasse das überhaupt nicht als eine Steuer auf, sondern fasse den ganzen tz 22 in Verbindung mit den übrigen Bestimmungen des Entwurfs dahin auf, daß wir im Rahmen der internationalen Gesetzgebung überhaupt eine Art Phase in der Entwickelung des Rechts der geistigen Arbeit schaffen. Wenn gesagt wurde, man könne sich vor den Klavieren und anderen Instrumenten vor automatischem Klingklang gar nicht schützen — nun, man braucht z. B. nicht die Dinger anzuhören, nicht einen Groschen in den Automaten hincinznwerfen. Wenn ich recht unterrichtet bin, wird es den Herren künftig noch schlimmer gehen. Es dürfte allerneuestcns darnach ein Instrument ersunden werden, welches fortwährend spielt und nur erst aufhört, wenn man ein Zehupfennigstück hinciuwirft. (Heiterkeit.) Also seien sie nicht zu laut mit Klagen über zuviel Musik, sonst legt mau in dieser Weise eine Steuer auf das Bedürfnis, Ruhe zu haben — und ich glaube, diese Steuer würde noch viel einträglicher sein So, wie die Sachen liege», bitte ich Sie, für den § 22 i» der Kommissionsfassnng stimmen und die entgegenstehenden Anträge ablehneu zu wollen. Or. Hasse, Abgeordneter: Meine Herren, fürchten Sie nicht, daß ich lange sprechen werde; das ist überhaupt nicht meine Gewohnheit. Aber wenn ich Ihnen verrate, daß der Erfinder der mechanischen aus wechselbaren Platte», Herr Ehrlich, ein Mitbürger von mir ist, und daß gerade in meinem Wahlkreis die Interessen der Autoren, dcS Musikverlags und der Industrie sich kreuzen, so werden Sic mir wenigstens zwei Worte gestatten. Die Fanatiker des Urheberrechts — ich will damit nichts Böses an deuten — verfolge» doch gewiß die Interessen der Komponisten; diese werden aber in keinem Fall besser gestellt, mag so oder so beschlossen werden. Ich kenne bis jetzt noch keinen Komponisten, der irgend einen nennenswerten Betrag erhalten hat von den Summen, die auf Grund der Judikatur des Reichsgerichts bisher von der Industrie an die Verleger abgcführt sind (hört! hört!); und ich dars wohl prophezeien, daß sich das auch in Zukuust nicht ändern wird. Es handelt sich also durchaus nicht um die Interessen der Komponisten. (Sehr richtig!) Denn wenn die Vervielfältigung der Melodien unserer Komponisten durch Annahme des Antrags Traeger etwa ins Ausland verwiese» wird, so werden die aus ländischen Industriellen unseren Komponisten noch viel weniger zahlen, als cs die inländischen thuu. Es handelt sich hier in erster Linie um eine Frage der Exportindustrie, darum, ob unsere Industrie auf dem bisherigen Wege fortfahrcn kann, die wesentlichsten Teile des überseeischen Auslandes mit der Musik von ganz Europa zu versorgen. So liegt cs. Ich erkenne ja an, daß cs sich im 8 22 um einen Bruch mit dem ur sprünglichen Prinzip des Urheberrechts handelt, und daß auch der Schönheitsfehler vorlicgt, daß wir in 8 22 eine Ausnahme und dann am Schluß des 8 22 wieder eine Ausnahme von der Ausnahme machen. Ich Pflichte auch allen deu Ausstellungen bei, die gegen den Wort laut des Schlußsatzes des 8 22 vorgebracht sind. Ja, dann muß ich bitten, daß bessere Vorschläge gemacht werden; aber solange diese nicht vorlicgen, ist, glaube ich, das gegebene Kompromiß zwischen den Interessen der Verleger und denen der deutschen Industrie der Weg, der zur An nahme der Kommisfionsvorschläge führen muß. Ich bitte deshalb dringend um Ablehnung des Antrags Traeger und »m Annahme der Kommissionsbeschlüssc. Präsident r Die Diskussion ist geschlossen. Das Schlußwort hat der Herr Berichterstatter. Or. Gsche, Abgeordneter, Berichterstatter: Meine Herren, ich möchte Sic nur mit wenigen Worten bitten, die beiden Anträge abzulehncn. Was den Antrag des Herrn Abgeordneten Richter anlangt, so möchte ich, um der Wahrheit die Ehre zu geben, darauf Hinweisen, daß cs nicht richtig ist, wenn er behauptet, auf dem Pianola und den ihm ähnlichen Instrumenten würde nur oder doch vorwiegend leichte Musik gespielt. Wenn er, wie er erklärt hat, der Vorführung des Piauola beigcwohnt hat, dann wird er — das hoffe ich vv» seinen musikalischen Kenntnissen — gehört haben, daß gerade damals Stücke von Beethoven, Liszt und Chopin, also ernsten Komponisten, vorgespiell wurden, und ich weiß, daß der Katalog des Pianola eine große Reihe von Tonwcrkcu unserer ersten Meister Beethoven, Mozart u. s. w. für zwei- und vierhändiges Spiel und auch mit Violinbcgleitung enthält. Ich bitte Sie auch, sich bei dem Antrag Richter nicht etwa damit zu beruhigen, daß die Herren Abgeordneten Dietz und Fischer zum § 26 einen Antrag gestellt haben, wonach die öffentliche Aufführung ans den mcchanifchcn Musikwerken besteuert werden soll. Dann würden, glaube ich, Goethes Worte auf die mechanischen Musik werke anzuwenden sein: Ihr führt ins Leben uns hinein, Ihr laßt den Armen schuldig werden, Dann überlaßt ihr ihn der Pein. Da ist der Abgeordnete Traeger viel menschenfreundlicher, wenn er die Uebertragung der Kompositionen auf die Platten und dergleichen von vornherein verbieten will. Ich bitte Sie, aber auch diesen Antrag abzu- lehnen, weil es richtig ist, hier eine ^Versöhnung zwischen den wider streitenden Interessen herbeizuführen. Ich bitte Sie, die Kommissionsbeschlüsse anzunehmen, wenigstens nicht weiter zu gehen im Interesse der Industrie. Ich bitte, die Mahnung zu berücksichtigen, die der Berichterstatter von 1870, der hochverdiente Ab geordnete I)r. Wehrcnpsennig, bei Beratung des Gesetzes ausgesprochen hat. Er sagte damals: Lassen Sie uns dafür sorgen, daß nicht jener Zug des Industrialismus und Materialismus, der, ich muß es offen sagen, sich in dieser Frage gezeigt hat, eindringe in die stillen Hallen unserer deutschen Kunst und Wissenschaft, daß er die Billigkeit und gerechte Gesetzgebung uns nicht würde zu nichte machen! Ich bitte Sie, nach diesen Worten zu handeln und den Kommissions- bcschlnß anzunchmen. Präsident: Wir kommen zur Abstimmung. Ich schlage dem Hause vor, zunächst über das Amendement Traeger ans Nr. 337 der Drucksachen abzustimmen; sollte dies abgelehnt werden, über das Amendement Richter aus Nr. 253 der Drucksachen ack 1; dann schließlich über den 8 22, wie er sich nach den vorhergehenden Abstim mungen gestaltet hat — Hiermit ist das Hans einverstanden; wir stimmen so ab. Ich bitte also diejenigen Herren, welche nach dem Anträge Traeger aus Nr. 237 der Drucksachen den Z 22 Satz 2 der Kommissionsbeschlüsse fassen wollen: Diese Vorschrift findet auf auswechselbare Bestandteile keine Anwendung, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Minderheit; das Amendement Traeger ist abgelehnt. Wir kommen nunmehr zum Amendement Richter. Der Herr Ab geordnete Richter beantragt, auf Nr. 253 der Drucksachen all 1 im § 22 den zweiten Satz entsprechend der Regierungsvorlage zu beschränken auf die Worte: Diese Vorschrift findet auch auf auswechselbare Bestandteile Anwendung Diejenigen Herren, welche diesem Amendement des Herrn Abgeordneten Richter zustimmen wollen, bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Auch das ist die Minderheit (Heiterkeit); das Amendement des Herrn Abgeordneten Richter ist abgclehnt. K 22 hat keine Veränderung in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse erfahren. Wenn sich von keiner Seite ein Widerspruch erhebt, werde ich annehmen, daß der § 22 in der Fassung der Kommission angenommen ist. — Da kein Widerspruch erfolgt, ist daS der Fall. Nunmehr schlage ich dem Hause vor, sich zu vertagen. (Zustim mung.) Wenn niemand widerspricht, hat das Haus die Vertagung be schlossen Ich schließe die Sitzung. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Post. Schließfächer. — Für die Ucberlassung eines der bei der deutschen Reichspost eingeführten verschließbaren Abholungs fächer nebst zwei Schlüsseln wird eine jährliche Gebühr von 12 bei gewöhnlicher Größe und von 18 ^ bei größerer Abmessung erhoben. Die Gebühr ist vierteljährlich im voraus zu entrichten. Die Ucberlassung geschieht zunächst auf die Dauer eines Jahres. Fällt der Endpunkt nicht mit dem Ablauf eines Kalendcrviertel- jahrs zusammen, so dauert die Ucberlassung bis zum Ablauf des Vierteljahrs. Erfolgt nicht drei Monate vorher eine schriftliche Kündigung, so verlängert sich die Ucberlassung auf unbestimmte Zeit unter Vorbehalt einer dreimonatigen, nur zum Ende eines Kalendervierteljahrs zulässigen schriftlichen Kündigung. Eine Ver pflichtung zur Ucberlassung von Schließfächern besteht für die Postverwaltung nicht. Diese ist auch berechtigt, die Ueberlassung eines Faches jederzeit ohne Kündigung zurückzuziehen; alsdann wird die erhobene Gebühr anteilmäßig zurückgezahlt. Die Leerung dieses Schließfaches durch den Abholer ist nach besonderer Fest setzung der Postverwaltung auch außerhalb der Postschalterdienst- stundcn zulässig. Auch bei Ueberlassung eines Schließfachs müssen Sendungen, die ihres Umfanges wegen nicht darin ausgenommen
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