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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1901
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- Erscheinungsdatum
- 27.04.1901
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- Deutsch
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3404 Nichtamtlicher Teil. 97. 27. April 1901. (L>anst, Geh-Rat.) gleiche Konkurrenzbedingungen zwischen dem Inlands und Auslande aus einem Gebiet herzustellen, wo deutscher Erfindungsgeist einen neuen In dustriezweig geschaffen und einer großen Anzahl von Arbeitern Beschäftigung gegeben hat. Ich kann Sie also nur dringend bitten, dem Antrag Tracger ihre Zustimmung zu versage». Or. Müller (Meiningen), Abgeordneter: Meine Herren, ich hätte mich nicht mehr zum Worte gemeldet, wenn ich nicht durch den verehrten Herrn Kollegen Abgeordneten Richter provoziert worden wäre. (Heiterkeit.) Nachdem er das Trifolium Tracger, Or. Oertel und Müller (Meiningen) genannt hat. bin ich aber verpflichtet, meinem lieben Freunde Traeger gegen meinen ebenso verehrten Freund Richter bcizuspringen. (Heiterkeit.) Ich stehe aus dem Standpunkt des Herrn Kollegen Tracger. Sein Standpunkt ist ein Vcrmittelnngsstandpunkt Sein Antrag bezweckt die Aufrechterhaltung des Rcchtszustandcs, der bisher gegolten hat. Darin gebe ich dem Herrn Kollegen Richter vollkommen Recht; eigentlich besteht ein prinzipieller Unterschied zwischen auswechselbaren und festen Vor richtungen nicht, und insofern ist auch eine kleine Inkonsequenz in dem Antrag Traeger gelegen. Dem habe ich auch abznhelfen gesucht in der ersten Lesung der Kommission, indem ich viel weiter ging und die Uebcr- tragnng ans alle Vorrichtungen derartiger mechanischer Musikwerke von der Genehmigung des Autors abhängig mache» wollte. Aber, wenn man nicht viel erreichen kann, so versucht man wenigstens etwas zu er zielen, und als Kompromißstandpnnkt habe ich den Standpunkt Traegcrs bereits bezeichnet. Das kann von dem Herr» Kollegen Richter auch nicht bestritten werden, daß der A 22 in der Fassung der Regierungsvorlage eine voll kommene Durchbrechung des ganzen Systems bedeutet. Das mußte sogar von dem Herrn Vertreter des Reichsamts des Innern zugegeben werden, und das Reichsamt des Innern war ja bekanntlich das treibende Moment in dieser ganzen Frage, was mir Herr Geheimrat Hauß durch sein Zu nicken sekundlichst zugiebt. Die Entwickelung ist auf diesem Gebiet un absehbar. Ich habe hier vor mir die zweite Beilage zur Leipziger Zeitung- vom 15. März liegen, wo über die Ostervormesse in Leipzig berichtet wird. Wenn inan hier sieht, welche Wunder an mechanischen Musikwerken gegenwärtig ersnnden werden, die zum Teil scheinbar in ge wisser Richtung noch das Pianola übertreffen, so muß ich sagen: wir stehen hier vor einer unabsehbaren Entwickelung der Industrie der mecha nischen Musikinstrumente. Wir dürfen eine derartige Entwickelung der Dinge nicht einfach ignorieren, wie cs diejenigen Herren ihn», die auf dem Standpunkt der Regierungsvorlage stehen. Man liest da von merk würdigen Instrumenten: von - Pentaphon-, Sirion-Jnstrumenten--, Pneumaklavier - u. s. w.; man muß sagen: wenn die Andeutungen, die hier gegeben sind, wahr sind, so stehen wir vor einer vollkommenen Um wälzung in Bezug ans Ausbeutung musikalischer Kompositionen durch mechanische Musikinstrumente. Meine Herren, darüber besteht allgemeine Uebereinstimmung, daß lediglich wirtschaftliche Momente cs sind, die für den Z 22 sprechen. Nun wurde uns bereits i» der Kommission eingcwendct — das war auch heute wieder der rote Faden, der durch die ganze Verhandlung ging —, unser Export wird vollständig degenerieren, wie sich der Herr Staats sekretär einmal in der Kommission ausdrückte. Meine Herren, mit Recht hat der Herr Kollcga Tracger bereits darauf verwiesen, baß gerade seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom Jahre 1888, auf welche wir uns selbst stützen, und die jetzt Rechtens werden soll, die ungeheure Entwicklung der mechanischen Musikwerkindustrie vor sich gegangen ist. Das ist doch der allerbeste Beweis dafür, daß der bisherige Standpunkt des Reichs gerichts nicht nachteilig für die betreffende Industrie war, sonst hätte sie nicht zu dieser Entwicklung kommen können. Ich werde noch zeigen, daß die Klage», die von den Fabriken und von dem Herrn Kollegen Richter vorgetragen worden sind, ungerechtfertigt sind. Um ans diesen Punkt gleich cinzugehe», so muß ich mich wundern, daß der Herr Kollega Richter in vollem Gegensatz zu den Ausführungen, die er gestern gemacht hat, henke den Mnsikwerksabrikanten so viel Vertrauen entgcgcnbringt, während er gestern das größte Mißtrauen gegenüber den Komponisten äußerte. Herr Kollega Richter, ich traue den Komponisten zum wenigsten so viel zu wie den Musikwerkfabrikantcn, die uns in einer Reihe ihrer Angaben im Stich gelassen habe», z. B. be züglich der Angabe der Anzahl der Arbeiter, die in ihren Werken be schäftigt werden sollen. Ich habe aber hier vor mir die -Musikinstrumenten- zeitung-, gewiß ein Fachblatt, das die einschlägigen Verhältnisse am besten zu übersehen vermag. Hier heißt es wörtlich unter dem 19. Januar 1901 — das Blatt ist also auf der Höhe der Zeit —: Die Fabriken mechanischer Musikwerke waren durchweg flott beschäftigt. Der Absatz hat sich fortdauernd gehoben, so daß es teilweise nur durch Ueberstundcn möglich war, der Nachfrage zu genügen u. s. w. Im Folgenden wird dann auseinandcrgesetzt, daß durch Streiks die rege Beschäftigung etwas behindert worden sei. Meine Herren, wenn Sic das mit den Ausführungen vergleichen, die der Herr Kollcga Richter aus einer Petition machte, welche aus einer einseitigen Jnteresscnklasse hervorgegangen ist, so muß ich sagen, daß eine der artige Stimme einer Fachzeitung mehr gilt, um so mehr als sie nicht, wie der Herr Kollega Richter, einzelne Beispiele aus der Industrie herausgreift, sondern einen allgemeinen lieberblick über die ganze Lage der mechanischen Musikwerkindustrie giebt. Ich möchte also Herrn Kollegen Richter bitten, etwas glimpflicher mit den Kom ponisten, vor allem bezüglich ihrer Gutgläubigkeit, umzugehcn, wenn er den Musikwerkfabrikantcn gegenüber so viel Gutgläubigkeit mitbringt. Ich werde mich vielleicht bei Z 33 in dieser Beziehung, vor allem be züglich der Tantiemegcsellschaft, mit Herrn Kollegen Richter noch etwas weiter auseinandersetzcn müssen. (Heiterkeit.) Meine Herren, die andere Einrede ist die, daß durch den ausländische» Import unsere eigene Industrie vernichtet werde. Nun hat mich Herr Kollega Richter vor allem dadurch zu einer Erwiderung gereizt, daß er sagte: jawohl, ihr sprecht immer vom Ausland, aber bezüglich dieses Punktes schweigt ihr davon! — O doch, wir können auch hier vom Ausland sprechen; denn die Sache ist zum Teil anders, als Herr Richter sic dar- gethan hat. Was zunächst die Schweiz anlangt, so ist es richtig: für die Schweiz hat die Sache die größte Bedeutung. Aber nicht die großen Orchestrions, die großen Musikwerke kommen hier in Betracht, sondern in erster Linie die kleinen Dosen, die Musikinstrumente mit festen Bestand teilen, die auch durch den Antrag Traeger nicht getroffen werden sollen. Infolgedessen kommt die Schweiz hier wenig in Betracht. Das zweite Land, das die Hauptbedeutung für den Import hat, ist Frankreich. Herr Kollega Richter hat davon gar nichts gesagt, welche Haltung Frankreich in den letzten Jahren in dieser Frage eingenommen hat. Bei der letzten Zusammenkunft der Berner Union in Paris im Jahre 1896 war es Frankreich, das den Antrag stellte, die Sache sollte im Gegensatz zu Ziffer 3 des Schlußprotokolls der Berner Konvention geregelt werden; es sollte also im wesentlichen auf den Standpunkt ge treten werden, den wir selbst durch den Antrag Traeger erreichen wollen. Meine Herren, wer war es den», der den Antrag Frankreich damals zur Abweisung brachte? Die deutsche Reichsregierung (hört! hört! links), und zwar unter einer Begründung, die sehr merkwürdig ist. Die deutsche Reichsregierung hat damals verwiesen aus die inländische Gesetzgebung; sie hat gesagt: wir wollen die Sache örst in der einheimischen Gesetzgebung abmachen, dann können wir sic in der internationalen Gesetzgebung der Berner Konvention abmachcn. (Hört! hört! links!. Nun sind wir so weit und jetzt werden wir durch eine Resolution, aus die ich gar nichts gebe, auf die internationale Gesetzgebung verwiesen. So verweist der ein heimische Gesetzgeber auf das Ausland und das Ausland wieder aus das Inland; auf diese Art kommen wir keine» Schritt weiter; es bleibt bei der Ausbeutung der Komponisten, die darin liegt, daß ihre Werke ohne Vergütung aus die Walze kommen. Nn», meine Herren, ist es aber auch ein Versehen in juristischer Be ziehung, die Bestimmungen der Berner Konvention zu ignorieren. So bald das Ausland mechanische Musikinstrumente in das Inland zur gewerbsmäßigen Verbreitung einsührt, fallen sie — das wurde in der Kommission sestgestellt — unter das inländische Gesetz. Sobald die betreffenden Scheiben, Platten, Bänder n. s. w. gewerbsmäßig verbreitet werden, fallen sic unter das deutsche Gesetz. Dazu kommt aber noch, daß Art. 12 der Berner Konvention ausdrücklich bestimmt, daß jedes nach- gedrucktc oder nachgebildctc Werk bei der Einfuhr in diejenigen Vcrbands- länder, in welchen das Originalwerk auf gesetzlichen Schutz Anspruch hat, beschlagnahmt werden kann. Die Sache ist also so, daß, wenn vom Ausland die uns unbequeme Fabrikation ihre Produkte in das Inland abgiebt, bereits nach Art. 12 der Berner Konvention von unserer Seite vorgegangen werden kann. Nun hat man uns in der Kommission ent gegnet: ja, in der Theorie ist es sehr schön, aber in der Praxis macht sich das nicht; wie soll man derartige Artikel, die vom Auslände kommen, prüfen und kontrollieren können? Meine Herren, ich muß sagen, das heißt eigentlich an die außerordentlich hohe Intelligenz unserer Herren Zöllner kolossal geringe Anforderungen stellen. Die Herren Zollbeamten werden — und Zollfrage» werden hier fortwährend hineingcworfcn, obwohl sie in dieses prinzipielle Gesetz gar nicht hineingehören — sehr leicht eruieren, wie sie die Ermittlung bewirken. Wenn die Herren im Zweifel sind über einen gangbaren Weg, so, meine ich, kann der sehr leicht bezeichnet werden. Stellen Sie einfach in Konstanz oder Straßbnrg — es kommt ja, wie ich bereits betont habe, fast bloß die Einfuhr von der Schweiz und Frankreich in Betracht — oder sonstwo einen Beamten hi», der in die Verhältnisse eingcweiht ist und die ganze Sache kontrollieren kann. Die Tantiemegesellschaft wird der Regierung sehr gern das Material an die Hand geben; so wird mit Leichtigkeit die ganze Einfuhr vom Auslande kontrolliert werden können, um so leichter, als wir in der Kommission fest- gestellt haben, daß die Quelle auf der betreffenden Platte oder dem Band angegeben werden muß. Meine Herren, ich glaube also, daß auch diese Einwendung gegen den Antrag des Herrn Kollegen Tracger absolut nicht durchschlagend ist. Nun aber, meine Herren, noch ein neues Moment, das meiner An schauung nach bisher gar nicht betont worden ist. Ich glaube, daß die Freigabe der mechanischen Musikinstrumente in der Ausdehnung, wie sie die Regierungsvorlage vorsieht, überhaupt zum Nachteil der ganzen betreffenden Industrie selbst ist. Nicht bloß der Umstand, daß eine ganz gewaltige Konkurrenzindnstrie bei einer derartigen Freigabe anftreten
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