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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1901
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- Erscheinungsdatum
- 27.04.1901
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- Deutsch
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Börsenblatt i. o. deutschen Buchhandei. Nichtamtlicher Teil. 3403 (Or. Spahn.) Kriterien kritisiert. Ja, meine Herren, cs gilt, Kriterien zn finden, die dieses Instrument von den mechanischen Musikinstrumenten unterscheiden, und nun ist das wesentliche Kriterium eben das, daß das Instrument nach der Art des Vortrags des Künstlers gespielt sein muß. Das ist in dem Kommissionsbeschluß klar ausgesprochen, und dazu sind dann die anderen Kriterien des Tones und des Zeitniaßes hinzugesügt. Wenn die Frage gesetzlich geregelt ist, so glaube ich nicht, daß sie die Gerichte allzusehr beschäftigen wird. Die zugesctzten Kriterien sind in der Not wendigkeit der Charakterisierung der menschlichen Thätigkeit begründet. Denn auch bei der Drehorgel liegt das Bedürfnis vor, daß jemand die Orgel dreht. Aber hier haben wir es mit einer lediglich manuellen Thätigkeit zu thun, während wir es beim Pianola mit einer Thätigkeit zn thun haben, die die Person ganz, einschließlich des Kopfes, in Be wegung setzt, ähnlich wie bei der Geige mit der Thätigkeit des Kopfes die der Hände, wie bei dem Klavier die des Kopfes mit den Händen und mit dein Fuße; beim Pianola kommen wie bei diesen Instrumenten als Merkmale der Thätigkeit des Spielers das Zeitmaß, die Stärke und die Dauer des Tones und die Art des persönlichen Spielens noch in Betracht. Ich meine, unsere Haltung im Reichstag wird korrekt sein, wenn sic einerseits unserer Industrie Luft schaffe in dem Umfange, wie es durch die Berner Konvention vorgesehen ist in allen Staaten, die dieser Kon vention nngehören, wenn wir also unsere Fabriken auf gleichen Fuß stellen mit den Fabriken, die im Auslande thätig sind, und wenn wir andererseits unserer Industrie das nicht ohne Zustimmung der Kompo nisten gestatten, was nach der Berner Konvention nicht gestattet werden muß, dabei aber den Wunsch anssprechen, cs möchte die Berner Kon vention in Bezug auf die mechanischen Musikwerke geändert werden, so- daß die Ucbertragnng auf derartige Musikinstrumente als geschützt an gesehen wird. Ich muß gestehen, nach meiner persönlichen Auffassung über diese Art Musik lege ich auf eine Abänderung der Konvention nach dieser Richtung keinen besonderen Wert. Wenn aber die Frage einheitlich durch ganz Europa geregelt wird, so liegt kein Bedenken gegen die Reso lution vor. Bei der gegenwärtigen Rechtslage müssen wir dafür sorgen, daß wir die deutsche Industrie nicht benachteiligen gegen die Industrie des Auslandes; jetzt treten die Interessen unserer Komponisten zurück; wir schaffen für unsere Industrie freie Bahn. Kautz, Kaiserlicher Geheimer Ober-Regierungsrat und Vortragender Rat im Reichsamt des Innern, Kommissar des Bnndesrats: Meine Herren, auf die Gefahr hin, Gesagtes zu wieder holen, und trotz der späten Stunde muß ich doch von dieser Stelle aus noch einige Bemerkungen zn dem Anträge des Herrn Abgeordneten Traeger machen. Derselbe geht, wie schon bemerkt worden ist, dahin, den gegen wärtigen Rechtszustand, der durch das bekannte Rcichsgerichtserkenntnis von 1888 geschaffen worden ist, zu verewigen. Es soll also nach wie vor in der juristischen Behandlung der mechanischen Musikwerke unter schieden werden, ob die Blätter, Scheiben und sonstigen tonerzcugendcn Körper auswechselbar oder ob sie fest sind. Die festen Körper sollen frei sein vom Urheberschutz, die Herstellung von auswechselbaren Körpern soll an die Genehmigung des Autors, des Verlegers gebunden sein. Dieser Unterschied zwischen den festen und auswechselbaren Scheiben ist, wie die Praxis zeigte, an sich schon ein sehr flüssiger. Häufig sind die Fabrikanten vorher nicht in der Lage, zu beurteilen, ob die Gerichte später, wenn es zum Prozeß kommt, eine Scheibe, eine Walze als fest oder als aus wechselbar ansehen werden. Daraus resultiert eine große Unsicherheit. Im übrigen ist cs auch schwer verständlich, wenigstens dem Nichtjnriften, weshalb nun in diesem Kriterium das Merkmal für die Abgabepflicht be ruhen soll. Dem gemeinen Manne wird es kaum cinleuchten, daß ein Instrument mit auswechselbaren Scheiben nun ganz etwas anderes ist, daß dessen Herstellung, Verbreitung und Benutzung an die Genehmigung eines Autors oder Verlegers gebunden sein soll, die bei festen Scheiben nicht eingeholt zu werden braucht. Aber, meine Herren, wie dem auch sei, die Situation, wie sie jetzt besteht, ist aus wirtschaftlichen Gründen kaum haltbar. Mag auch die Freigabe der auswechselbaren Scheiben einen gewissen Durchbruch des Prinzips des Urheberrechts bedeuten, mag man auch mit dem Herrn Ab geordneten Traeger der Meinung sein, daß die Bänder und ^Scheiben, die herausgenommen werden können, eine Art von Noten darstellen und vielleicht auch ohne Vermittelung eines Instruments das Verständnis eines Musikstückes dein Gebildeten nahe bringen können, — ich sage, wie das auch sein möge, hier muß die Rücksicht auf die internationalen Ver hältnisse entscheiden. Es ist bereits hervorgehoben, daß in allen aus ländischen Staaten, namentlich in denjenigen, mit denen wir auf dem Ge biet dieser wichtigen Fabrikation konkurrieren — das ist England, Frank reich, Belgien, Schweiz, Oesterreich —, die auswechselbaren Scheiben genau wie die festen behandelt, d. h. vom Urheberschutz frei hergestellt werden können. Diese Behandlung ist entweder durch die Rechtsprechung sestgelegt im Wege einer Auslegung des Art. III im Schlußprotokoll der Berner Konvention, also unter Abweichung von der rcichsgerichtlichen Auffassung, oder aber cs ist durch ausdrückliche Gesetzesbestimmung in diesem Sinne Vorkehrung getroffen, wie das beispielsweise in dem öster reichischen Gesetz der Fall ist, das vor einigen Jahren erlassen ist, oder aber in neuen Gesetzentwürfen ist eine derartige Bestimmung vorgesehen. Letzteres trifft, wenn ich mich recht erinnere, auf England zu. Also überall an unseren Grenzen, bei unseren Nachbarn behandelt man diese Instrumente als nrheberrechtsfrei. Was ist die Folge? Das Ausland fabriziert billiger und erschwert uns die Konkurrenz zunächst in fremden Ländern, nach denen unser Export geht. Unsere Fabrikation an mecha nischen Musikwerken wird von sachverständiger Seite auf etwa 10 Mil lionen Mark geschätzt (hört! hört! rechts), und von dieser Menge werden, ebenfalls nach sachverständiger Schätzung, etwa drei Vierteile exportiert. Wohin der Export geht, läßt sich natürlich im einzelnen nicht Nachweise», weil die statistischen Anschreibungen nach dieser Richtung hin versagen. Es ist nur die Vermutung begründet, daß der Export nach überseeischen Ländern geht, wo vielleicht die Ansprüche an musikalische Genüsse noch nicht so gesteigert sind wie bei »ns. Auf diesen Märkten, sagen wir ein mal in Brasilien, spielt der Preis eine erhebliche Rolle, und mag nun die Abgabe, die der deutsche Fabrikant zahlen muß, hoch oder gering sein, sie beeinflußt selbstverständlich den Preis nicht bloß des Bandes und der Scheibe, sondern schließlich des ganzen Fabrikats und wirkt nach teilig auf den Absatz ein. So liegen die Dinge in unseren Beziehungen zu den Ländern, Ivo wir mit Belgien, England, Frankreich ». s. w. im Konkurrenzkampf stehe». Wie steht es aber nun auf dem inländischen Markte selbst? Hier würden Fabrikate, die im Auslande mit auswechselbaren Scheiben frei hcrgestellt sind, natürlich nicht öffentlich verbreitet werden dürfen, sie würden mit Beschlag belegt werden und eine Schadensersatzpflicht be gründen. Also die öffentliche Verbreitung würde inhibiert werden; aber die private Verbreitung kann man nicht inhibieren, insbesondere ist an der Grenze eine Kontrolle gar nicht möglich. Infolge davon sollen — das läßt sich natürlich auch nicht mathematisch beweisen, wird aber von glaubwürdiger Seite verschiedentlich versichert — zahlreiche im Aus lande hergestellte Instrumente mit auswechselbaren Scheiben hier in das Inland cingesührt und in privaten Kreisen, vielleicht sogar auch öffentlich benutzt werden, weil sie um einige Mark oder Pfennig billiger sind. Nun, meine Herren, das Verdienst an der Entwickelung der ganzen Industrie hat ausschließlich — wie der Herr Abgeordnete Richter vorhin zutreffend hervorgehoben hat — der deutsche Erfindungsgcist. Die Fabriken in Berlin, in Leipzig und in anderen großen Centralen haben die neuen Einrichtungen, Symphonions, Aristons u. s. w. erdacht, viel gestaltig durchkonstruicrt und im Publikum verbreitet, während das Aus land lange Zeit hindurch mit den einfacheren Instrumenten, mit den alten Spieldosen und Leierkasten, sich begnügt hat. Und Deutschland, von wo die neue Jndustrse ihren Ausgang genommen hat, wird jetzt ge schädigt dadurch, daß andere Länder inzwischen die besseren deutschen Systeme übernehmen und uns hierin auf dem in- und ausländischen Markte eine Konkurrenz machen, gegen die wir wegen der Abgabenpflicht unserer Industrie nicht recht aufkommcn können. So liegt die Situation, und ich glaube, meine Herren, die Verhältnisse sind so zwingend, daß in der Thal eine Abhilfe geschaffen werden muß. Nun ist von dem Herrn Abgeordneten Traeger auf die vermeintlich glänzende Lage der deutschen Industrie Bezug genommen worden. Dem gegenüber kann ich nur Wort für Wort unterschreiben, was der Herr Abgeordnete Richter vorhin ausgesührt hat. Der Gegenstand ist ja auch in der Kommission eingehend erörtert worden. Gewiß, meine Herren, unsere deutsche Industrie hatte einen sehr erfreulichen Aufschwung infolge jener neuen Erfindungen genommen; dieser Aufschwung ist aber in den letzten Jahren unter der Einwirkung des bekannten reichsgerichtlichen Er kenntnisses allmählich sehr zurückgedämmt. Es sind einzelne Fabriken, die hohe Dividenden gegeben haben; aber selbst bei der bcstsituierten Fabrik in Leipzig ist der Bctriebsgewinn im Rückgang begriffen. Im übrigen ist es richtig, wenn ausgeführt worden ist, daß eine Anzahl anderer Fabriken mit großen Schwierigkeiten kämpfen Diese Schwierig keiten sind wohl darauf zurückzuführen, daß jetzt von seiten der Autoren und Verleger Ansprüche und zwar zum Teil übertriebene Ansprüche für die Gewährung der Erlaubnis zur Benutzung von geschützten Musikwerken erhoben werden. Die Lage der Industrie ist durchaus nicht so glänzend, wie von einzelnen Stellen behauptet wird; und wenn der gegenwärtige Zustand bestehen bleibt, so ist zn fürchte», daß die deutsche Industrie ihren Vorsprung dauernd cinbüßt und zur Entlassung der in den Fabriken »nd in der Hausindustrie beschäftigten Arbeiter genötigt wird. Daß die Autoren durch die Freigabe der auswechselbaren Scheibe» nicht geschädigt werden, ist von verschiedenen Seiten, namentlich von dem Herrn vr. Spahn, zutreffend dargelegt worden. Die Kompositionen sind von Hause aus nicht für mechanische Werke bestimmt, ihr Absatz in den jenigen Kreisen, welche für wirkliche Musik Interesse habe», wird durch Ucbertragung auf mechanische Werke kaum beeinträchtigt; und es wird daher allerdings nicht ohne Widerspruch versichert, daß die Komponisten in ihrer Mehrheit gegen die Freigabe der Musikwerke nichts Erhebliches einzuwenden haben. Wenn aber gleichwohl cntgcgenstehcnde Interessen, sei es bei den Komponisten, sei es bei den Verlegern, vorhanden sein sollten, so glaube ich, daß diese Interessen zurücktreten müssen gegenüber den schwerwiegenden wirtschaftlichen Gesichtspunkte», die dafür sprechen, 444' l
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