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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1901
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 3399 (I),-. Esche.) wickelt, fortgeschritten sei, würden ihre Produkte verdrängt werden durch die neuen Erfindungen. Umgekehrt würde, wenn die Industrie des In landes auch diesen Höhepunkt erreicht habe, es sehr leicht sein, das Aus land zu schlagen. Denn jedenfalls würden ihr, wie zu erwarten ist, die deutschen Komponisten viel lieber die nötigen Zugeständnisse für die Ueber- tragung der Tonwcrke machen. Es ist nun, einmal mit Rücksicht ans die Industrie, andererseits mit Rücksicht auf die dargclegten Erwägungen, ei» Kommissionsbeschluß gefaßt worden, wie Sie ihn aus der Zusammenstellung der Beschlüsse ersehen. Sie ersehen daraus, daß die Kommission sich bemüht hat, nach allen Seiten hin abzuwägen und den rechten Mittelweg zu beschreiten. Ich bitte deshalb, diesen Beschluß auzunehmen. Traegcr, Abgeordneter: Meine Herren, ich will Ihnen nicht verhehlen, daß ich mit sehr beschränkten Hoffnungen an die Begründung meines Antrags gehe. Ich habe ihn nicht zurückgezogen, einmal, weil man niemals den Mut und auch nicht die Hoffnung auf den Durch bruch besserer Erkenntnis aufgeben soll. (Heiterkeit.) Dann hauptsächlich, weil es sich hier um einen außerordentlich wichtigen Punkt handelt. Der Herr Berichterstatter hat Ihnen schon mitgeteilt, und Sie können sich aus dem gedruckten Bericht überzeugen, daß die Debatte über diese» Punkt gerade einen außerordentlich breiten Raum eingenommen hat, auch in dem Berichte. Nun legen die Beteiligten, d. h. die musikalischen Ur heber, auf seine Regelung und zwar in einem anderen Sinne, als es der Kommission gelungen ist, einen entscheidenden Wert, und ich kann ihnen darin nur zustimmen. Es ist bei diesen Beratungen sehr angebracht, von Zeit zu Zeit darauf hinzuwcisen, daß wir uns hier beschäftigen mit dem Urheberrecht und in der Absicht, dieses Urheberrecht so viel als möglich zu schützen. Hier ist nun ein flagranter Eingriff in das Urheber recht. Es handelt sich hier also um die mechanischen musikalischen In strumente, und um das vorwegzunehmen, ist im Prinzip die Kommission der Ansicht gewesen, die sie auch in der Resolution unter 3 ausgedrückt hat, daß an und für sich der musikalische Urheber gegen derartige Ver vielfältigungen zu schützen sei. Zunächst liegt aber in Beziehung auf eine Kategorie ein unübersteigliches Hindernis in der Berner Konvention vor, an welche die vertragschließenden Staaten gebunden sind. Nach Z 3 des Schlußprotokolls der Berner Konvention sind nämlich frei diejenigen musikalischen Instrumente, bei denen die die Melodie erzeugenden Vor richtungen einen festen Bestandteil des Instrumentes bilden. Das ist ver tragsmäßig festgelegt, darüber läßt sich nicht hinwegkommen, und so gern wir vielleicht auch in der Mehrheit das beseitigt hätten, ist es uns doch aus diesem Grunde nicht möglich. Wir haben uns daher begnügt, in der Resolution eine kleine Zukunftsmusik zu veranstalten. Seitdem die Berner Konvention abgeschlossen wurde, hat sich nun die betreffende In dustrie außerordentlich vervollkommnet. Man hat Mittel und Wege ge sunden, durch Scheiben, Platten, Bänder u. s. w., die man auswcchseln kann, ein derartiges Instrument in die Möglichkeit zu versetzen, alle nur denkbaren Melodien zu spielen. Es giebt Instrumente, bei denen etwa 10000 Melodien hervorgebracht werden können. Nun, meine Herren, werden Sie mir recht geben, daß das eine Art der Vervielfältigung ist, an welche nian zur Zeit des Abschlusses der Berner Konvention nicht dachte. Als diese neue Erscheinung cintrat, da ist durch den Spruch unseres höchsten Gerichts sestgestellt worden, daß derartige Vorrichtungen nicht unter die Berner Konvention fallen, richtig nach meiner Ansicht schon au§ dem sehr richtigen Grundsatz, daß Privilegien — und es handelt sich hier um ein Privilegium — nicht ausdehnend interpretiert werden dürfen. In Deutschland ist also nach dem Erkenntnis des Reichs gerichts, dem sich die unteren Gerichte meist angeschlossen haben, der musikalische Urheber gegen derartige Vorrichtungen geschützt, und diesen Schutz möchte ich ihm unter allen Umständen erhalten, aus dem einfachen Grunde, weil es eine große Unbilligkeit und eine große Beeinträchtigung seiner Vorteile wäre, wenn er beseitigt werden sollte. Meine verehrten Herren, was haben denn diese Vorrichtungen, also Scheiben, Platten, Bänder, für eine Natur? Sie haben die Natur der Notenblätter. Es ist ganz dieselbe Sache. Wie Sie ein Notenblatt aus das Klavier legen und der oder die davor Sitzenden diese Noten Herunter spielen, so legen Sie hier die betreffende Platte auf das Instrument, und dieses Instrument spielt entweder mit manueller Nachhilfe oder selbstthätig die betreffende Melodie. Es wird mir also doch kein Mensch bestreiten könne», daß hier eine Analogie mit den Notenblättern gegeben ist. Was steht denn nun aus dicseni Blatt, auf diese» Bändern und Scheiben? Da steht die in Noten ausgedrückte Melodie. Das ist die Notenschrift dieser Instrumente. Und nun heißt es doch in Z 15: eine Vervielfälti gung ohne Einwilligung des Berechtigten ist unzulässig, gleichviel durch welches Verfahre» sie bewirkt wird. Nun, meine Herren, das sind Noten, allerdings nicht die gewöhnlichen Noten, sonder» mit anderen Zeichen. Das Verhältnis ist ungefähr dasselbe, als wenn Sie etwa deduzieren wollten, wenn ein in deutschen Lettern gedrucktes Buch vervielfältigt wird in hebräischen Lettern, so ist das etwas ganz anderes, und dieser Nachdruck ist erlaubt. Nein, meine Herren, cs ist hier nur eine andere Art des Nmeudmcks, eine Vervielfältigung der Noten, und dagegen sollen doch die musikalischen Urheber geschützt werden. Nun war man — und das hat der Herr Berichterstatter gemeint — der Ansicht, daß man eine zu ausgedehnte Freiheit in dieser Beziehung nicht geben solle. Der Kommission wurde eins von den neuen Instrumenten »Pianola« vorgeführt und man überzeugte sich, daß allerdings der Unter schied zwischen dem Vortrag dieses Instruments und dem eines spielenden Menschen absolut gering war. Ich kenne das geistreiche Wort eines Künstlers, der sagte: die Pianola unterscheide sich vom Virtuosen nur dadurch, daß sie niemals fehlgreift (Heiterkeit), während das bei einem Virtuosen unter Umständen passieren kann. Man sagte also: so weit wollen wir nicht gehen, wir wollen dieser Art vervollkommnctcr Mechanismen nicht mehr Freiheit gewähren. Nun halte ich das für den allerunglücklichsten Ausweg. Die Sache steht jetzt so: sagen wir, die minderwertige», mangelhaften Musikinstrumente sind frei, während die vcrvollkommneten besteuert werden, d. h. also auf deutsch: die mangelhaften Reproduktionen sollen frei sein, aber gegen die vortrefflichen soll ein Schutz bestehen, so ist das dieselbe Sache, wie wenn eine Oper, wenn sie vortrefflich aufgeführt wird, tantiemepflichtig ist, während schlechte Aufführungen an den Autor absolut nicht zu zahlen haben. Der Grund, weshalb man sich auf diesen geringen Grund beschränkte, war nicht etwa der, daß es sich um die Interessen der Allgemeinheit handelt, auch die beliebte Musikpflege, die durch musikalische Instrumente nur mangelhaft gehoben wird, spielt hier keine Rolle, — »ein, es sollen hier die musikalischen Urheber der Industrie ein Opfer bringen. Nun ist dies eigentlich auch eine komische Zumutung; ich bin überzeugt, daß jeder Einzelne an dem Aufblühen der Industrie das größtmögliche Interesse nimmt; aber wie ein verhältnismäßig Unbeteiligter einer bestimmten Industrie in dieser Beziehung Pflichtig gemacht werden soll auf seine Kosten, das begreife ich nicht. Man könnte vielleicht eine Erklärung und Entschuldigung darin finden, wenn die betreffende Industrie eine notleidende wäre, wenn man ihr aus ihren Nöten mit Hilfe der Komponisten auf zuhelfen glauben könnte. Das ist aber gar nicht der Fall. Diese Industrie befindet sich in einem blühenden Zustande, wie er nur wenigen Industrien gegenwärtig beschicken ist. Wir lesen in dem Kommissionsbericht als in der Kommission geäußerte Meinung, der Zustand der Industrie werde, wenn diese Bestimmung nicht erlassen würde, verschlechtert. Der Gegen beweis ist sehr leicht zu führen. Ich habe mir schon erlaubt, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß diese Industrie zur Zeit der Berner Konvention noch nicht vorhanden war, daß sie erst nach der Berner Konvention ins Leben trat, und daß sofort, als sie dem Reichsgericht vorgestellt wurde, das Reichsgericht sagte: nein, hier greift die Berner Konvention nicht Platz, hier muß dem Autor der notwendige Tribut entrichtet werden. Unter diesem Rechtszustande hat sich auch diese Industrie zu einer ungeheuren Blüte entwickelt, und nun wird gesagt: ja, im Auslande, in Frankreich, auch in anderen romanischen Ländern existiert eine derartige Beschränkung nicht, die sind also in der Anfertigung derartiger Platten, Scheiben und Bänder weniger behindert als die deutsche Industrie, und wenn diese zu Hause nicht besteuerten Exemplare bei uns eiugeführt werden, so können wir sie nachträglich besteuern, — während unsere Industrie, die zum große» Teil auf den Export angewiesen ist, zu Hause diese Abgabe zu tragen hat und dadurch weniger konkurrenzfähig mit den abgabefrcien Instrumenten anderer Nationen ist. Nun, meine Herren, stellt man sich das immer so vor — oder wenigstens, glaube ich, liegt das Mißverständnis zu Grunde —, als wenn es sich hier um die Industrie dieser Musikinstrumente handelte. Ilm die handelt es sich gar nicht, meine Herren, sondern es handelt sich um diese Platten, Scheiben und Bänder, die besonders fabriziert werden. Nun kosten diese Platten und Bänder etwa 20 Pfennig bis 1 Mark das Stück. Nun nehmen Sie einmal au, daß ein Stück vielleicht um 20 Pfennig verteuert würde. Würde das irgend jemand abhaltcn, sich ei» derartiges Instrument anzuschaffen? Unsere musikalischen Instrumente sind berühmt geworden und habe» im Wettbewerb mit anderen Nationen den Sieg davongetragen durch die Güte ihres Tons, durch die Solidität ihrer Ausführung, durch das geschmackvolle Acußere. Das alles ist von den Scheiben vollständig unabhängig. Man hat natürlich auch die Arbeiter ins Gefecht geführt. Nun können Sie auch sehen, meine Herren, wie blühend diese Industrie ist. Im Jahre 1899 wurden noch ungefähr 4000 Arbeiter als in dieser In dustrie beschäftigt ausgeführt, und als die Vorlage kam, haben wir aus den betreffenden Eingaben erfahren, daß 12000 Arbeiter in dieser In dustrie beschäftigt würden. Nun kommt immer das Schreckgespenst, daß diese Arbeiter vielleicht brotlos würden, wenn die Fabrikanten solcher Platten und Scheiben den Komponisten eine kleine Abgabe zahlen müßten. Glauben Sie etwa, daß diese 12000 Arbeiter alle beschäftigt sind mit der Herstellung auswechselbarer Bestandteile? Nur ein ganz geringer Bruchteil wird damit beschäftigt sein. Und ob umgekehrt diese Scheiben eine kleine Abgabe zahlen oder nicht, — deshalb wird der deutsche Export und die deutsche Fabrikation dieser Instrumente nicht leiden. Ich habe Ihnen vorhin schon gesagt — und Sic werden mir darin recht geben müssen —, daß diese Scheiben eine große Achnlichkeit mit Ktavicr- notcn haben. Wenn nun eines schöne» Tages die Klavierindustrie zurück- gchcn sollte, und es wollte jemand sagen: wir müssen der Klavierindustrie wieder auf die Beine helfen, und daran ist ein Haupthindernis, daß die Leute, die Klavier spielen, geschützte Noten kausen müssen; wir Fabrikanten verlangen im Interesse unserer Fabrikation, daß die sämtlichen Koutponisteu uns für das Klavier ihre Kompositionen gratis liefern: ja meine Herren, 443*
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