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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-04-26
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1901
- Sprache
- Deutsch
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Börsenblatt s. d, deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 3357 (Schräder.) Reichskursbuches, welches eine amtliche Publikation von großem Umfange ist. v. Strombeck, Abgeordneter: Meine Herren, ich habe in der Zwischenzeit den Antrag formuliert, und ich werde mir gleich erlauben, denselben dem Herrn Präsidenten zu überreichen. Der Antrag lautet: in Z 16 die Zeile 3 wie folgt zu fassen: von anderen zum amtlichen Gebrauch bestimmten Schriften. Präsident: Das Wort wird nicht weiter verlangt; die Dis kussion ist geschlossen. Das Schlußwort hat der Herr Berichterstatter: vr. Esche, Abgeordneter, Berichterstatter: Meine Herren, wenn ich mich auf den Standpunkt der Kommissionsverhandlung stelle, so muß ich bitten, den Antrag abzulehnen. Die Kommission war, wenn ich mich recht erinnerre, der Meinung, daß auch solche Schriften, die nicht ausschließlich zum amtlichen Gebrauche be stimmt sind, freigegeben werden sollen, ß 16 der Vorlage enthält unter Ziffer 2 die Bestimmung: Als Nachdruck ist nicht anzusehen: der Abdruck anderer amtlicher Schriften. Es sind darunter zu verstehen diejenigen, welche in der Vorlage Seite 26, letzter Absatz, bezeichnet sind. Zur Begründung der weiteren Bestimmung, daß der Abdruck dieser anderen amtlichen Schriften jedoch unzulässig sei, wenn diese Schriften mit dem Verbot des Nachdrucks versehen seien, wird in der Vorlage geltend gemacht, es solle dadurch die Möglichkeit geschaffen werden, die Personen, die Verleger, die solche amtliche Schriften in Verlag genommen haben, wegen der ihnen dadurch entstehenden Kosten vor Nachteil zu bewahren. Die Kom mission war aber der Meinung, daß, weil diese Schriften doch im Interesse der Allgemeinheit geschrieben seien, sie auch der All gemeinheit frei zugänglich gemacht werden müßten, und daß den Verlegern dadurch ein Ersatz ihrer Aufwendungen gewährt werden könne, daß ihnen eine Beihilfe gegeben werde. Aus diesen Er wägungen bitte ich Sie, den Beschluß der Kommission unverändert anzunehmen und den Antrag des Herrn Abgeordneten v. Strom beck abzulehnen. Präsident: Wir kommen zur Abstimmung. Ich werde zunächst abstimmen lassen in einer Eventual abstimmung über den handschriftlichen Antrag v. Strombeck und dann über den K 16 nach den Beschlüssen der Kommission, wie er sich nach den vorhergehenden Abstimmungen gestaltet haben wird. Sollte der H 16 nach den Beschlüssen der Kommission abgelehnt werden, dann würde ich abstimmen lassen über den Z 16 der Vor lage der verbündeten Regierungen. — Hiermit ist das Haus ein verstanden. Ich bitte also diejenigen Herren, welche für den Fall der An nahme des § 16 nach den Beschlüssen der Kommission die Zeile 3 nach dem Anträge v. Strombeck, wie folgt, fassen wollen: von anderen zum amtlichen Gebrauch bestimmten Schriften, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Minderheit; der Antrag v. Strombeck ist abgelehnt. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den ß 16 nach den Beschlüssen der Kommission. Ich bitte diejenigen Herren, welche denselben annehmen wollen, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Mehrheit; der ß 16 ist an genommen. Ehe ich fortfahre in der Beratung, muß ich dem Hause Mit teilen, daß zum Beginn der Sitzung mir eine Anzahl handschrift licher Anträge seitens des Herrn Abgeordneten Richter überreicht worden sind, deren Druck jedoch noch gelungen ist, welche gegen wärtig auf Nr. 253 der Drucksachen sich in den Händen der Herren befinden, deren Verlesung also jetzt nicht notwendig ist. Ich rufe auf Z 17 — und erkläre den § 17 als vom Hause angenommen. Ich eröffne die Diskussion über Z 18. Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Sattler. vr. Sattler, Abgeordneter: Meine Herren, die Be stimmung dieses Paragraphen hat ein eigentümliches Schicksal gehabt. Nach der Regierungsvorlage sollte nach Absatz 3 jeder, der eine Veröffentlichung auf Grund der Absätze 1 und 2 bewirkt, die Quelle deutlich angeben. In den Erörterungen der Presse trat nun sofort eine große Meinungsverschiedenheit hervor, ob diese Bestimmung richtig sei oder nicht. Ein Teil derselben erklärte sie für richtig, weil es den ethischen Gesichtspunkten der Sittlichkeit und Anständigkeit entspräche, daß jede Zeitung, welche einen Artikel oder eine Nachricht aus einer anderen Zeitung ab druckt, auch ihre Quelle angiebt. Ein anderer Teil der Presse, und zwar anscheinend der größere Teil, war aber damit nicht einverstanden, und zwar war dieser Zwiespalt durchaus nicht von Acht««i>skchzigster Jahrgang. Parteirücksichten eingegeben, sondern in derselben Partei traten diese Meinungsverschiedenheiten hervor. So hat z. B. die »Köl nische Zeitung- sich von vornherein auf den Standpunkt der Regierungsvorlage gestellt, während die »Nationalzeitung- diesen Standpunkt aufs schärfste bekämpfte, weil sie befürchtete, wenn ein solcher Abdruck unter Strafe gestellt würde, würde sich daraus für die Presse eine außerordentliche Quelle von Chikanierereien seitens der Polizei ergeben. Nun ist es aber merkwürdig, daß beide Richtungen in der Presse mit dem Resultat des gesetzgeberischen Bemühens der Kom mission nicht einverstanden sind. Wenn ich nun auch gesehen habe aus dem Schicksale, welches die Bemühungen meines sehr verehrten Herrn Kollegen v. Strombeck gehabt haben, daß es schwer ist, an diesen Kommissionsbeschlüssen etwas zu ändern, weil nicht nur der bestellte Champion der Kommissionsbeschlllsse, der Referent, sondern auch der über den Wassern schwebende Präsident und schließlich noch der eigentliche Vater des Kommis sionsbeschlusses sich gegen den Angreifenden wendet, so glaube ich doch, obwohl ich in dieser ungünstigen Lage mich befinde, hier hervorheben zu müssen, daß die beiden feindlichen Richtungen in der Presse diesmal zu demselben Resultat kommen. Sie sagen nämlich beide: die Beschlüsse der Kommission sind so unannehmbar, daß es dann viel besser ist, gar keine Aenderung eintreten, sondern es beim bestehenden Zustande bewenden zu lassen. Und da, meine ich, muß doch diese Uebereinstimmung der bisher in dieser Frage gespaltenen feindlichen Brüder in der Presse uns zu denken geben. Ich meine, wenn eine solche Vereinigung zweier feindlicher Rich tungen erfolgt auf einen derartigen Schluß, dann hat es doch viel für sich, daß man diesem Schluffe gerecht wird. Nun weiß ich nicht — ich war ja nicht Mitglied der Kommis sion —, wie man zu dem Ergebnis kommen kann, daß der bis herige Zustand aufrecht erhalten wird. Ob vielleicht durch Streichung des ganzen § 18? Ich weiß es nicht. Ich möchte mir darüber Auskunft erbitten von dem Herrn Kollegen vr. Oertel, der schon kampfbereit auf jener Treppe steht (Heiterkeit), oder von den Vertretern der Regierung, ob man den Antrag stellen soll auf Ablehnung des ganzen § 18 oder wenigstens seines dritten Absatzes. Das ist allerdings richtig: gegen diese Bestimmung haben sich die lebhaftesten Einwendungen erhoben. Wer vermag zu sagen, was aus den Nachrichten der Zeitungen -vermischte Nachrichten thatsächlichen Inhalts und Tagcsneuigkeiten- sind und was nicht? Ich glaube selbst, es wird den Mitgliedern der Kom mission schwer sein, eine Definition davon zu geben. Der Absatz 3 wird eine Quelle unglaublicher Streitigkeiten werden, die nur dazu dienen können, die Thätigkeit der bisher noch nicht genügend beschäftigten Gerichte in Anspruch zu nehmen. Ich möchte also zunächst um Auskunft bitten: wie soll ich es machen (große Heiterkeit), es dahin zu bringen, daß der bisherige Zustand aufrecht erhalten wird? Denn die beiden feindlichen Richtungen find mit dem bisherigen Zustand mehr einverstanden als mit den Kommissionsbeschlüssen, und da scheint es mir das Richtige zu sein, wir suchen ein Mittel und einen Weg, um dies Ziel zu erreichen. vr. Oertel, Abgeordneter: Ja, wenn mich der verehrte Herr Abgeordnete vr. Sattler fragt, was ich ihm für einen Rat geben soll, so ist mein Rat sehr einfach: er möge sich auf den Boden der Kommissionsbeschlüsse stellen (Heiterkeit) und weder die Beseitigung des ganzen ß 18, noch die des zweiten Absatzes be antragen. Er hatte die Freundlichkeit — wenigstens glaubte ich das aus seinen Worten entnehmen zu können —, mich als den Vater dieses Kommissionsbeschlusses zu bezeichnen. (Zuruf.) Ich möchte ihn bitten, auch hier die Untersuchung der Vaterschaft sreundlichst zu unterlassen. (Heiterkeit.) Ich nehme diese Vaterschaft nur zum Teil auf mich, wenn man überhaupt davon reden kann, teilweise Vaterschaft auf sich zu nehmen. (Große Heiterkeit.) Darin hat der Herr Abgeordnete Or. Sattler ganz entschieden unrecht, wenn er sagt, anscheinend der größere Teil der Presse sei mit den Kommissionsbeschlüssen unzufrieden und habe gewünscht, daß die Regierungsvorlage angenommen werde. Ich stehe inmitten der Presse, ick habe die Preßstimmen gesammelt, die überwiegende Mehrheit dieser Preßstimmen spricht sich für den Kommissions beschluß aus, und nur wenige Preßstimmen haben sich für Auf rechterhaltung des Zwanges der Quellenangabe, also für die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, ausgesprochen. Ganz besonders lebhaft hat sich allerdings die »Kölnische Zeitung» und die -Frankfurter Zeitung- gegen den Kommissionsbeschluß aus gesprochen; aus welchen Gründen, darauf will ich nachher kurz zurückkommeu. Maßgebende und bedeutende Blätter, deren redak tionelle Tüchtigkeit allgemein anerkannt ist, haben sich aber auf den Boden dieser Beschlüsse gestellt. Ich will nur die -Freisinnige Zeitung- erwähnen, die bei allen Differenzen zwischen uns doch für mich ein Gegenstand der Bewunderung ist (Heiterkeit), was 438
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