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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-04-26
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel, Nichtamtlicher Teil. 3361 (vr. Müller sSagans,) licher Schutz schon vorhanden. Er erstreckte sich auf novellistische Erzeugnisse und wissenschaftliche Ausarbeitungen ganz allge mein sowie auf sonstige größere Mitteilungen unter bestimmtem Vorbehalt. Denn Z 7 b des Urheberrechtsgesetzes vom 11. Juni 1870 besagte: Als Nachdruck ist nicht anzusehen: der Abdruck einzelner Artikel aus Zeitschriften und anderen öffentlichen Blättern mit Ausnahme von novellistischen Erzeugnissen und wissenschaftlichen Ausarbeitungen, sowie von son stigen größeren Mitteilungen, sofern an der Spitze der letzteren der Abdruck untersagt ist. Nun hat schon aus dieser Gesetzesbestimmung in der Praxis sich vielfach ein Mißstand daraus ergeben, daß namentlich der Provinzpresse gegenüber erpresserische Honoraransprüche erhoben worden sind wegen des Nachdruckes von kleineren Plaudereien über örtliche oder zeitliche Verhältnisse oder Geschehnisse, die aus größeren in kleinere Blätter in dem guten Glauben übernommen waren, daß sie nicht novellistisch, sondern wegen ihres ausschließ lich sachlichen Wortgehalts gemeinfrei seien. Plötzlich pflegt in solchen Fällen, in denen weder Redakteur noch Verleger eine Ahnung davon haben, daß sie an fremdem Geistesgute Beute gemacht haben, irgend ein unbekannter Verfasser nach Jahr und Tag mit einer Honorarforderung herauszurücken, deren Höhe häufig in schreiendem Mißverhältnis steht zu dem Werte seiner etwaigen geistigen Urheberschaft. Der Redakteur erinnert sich vielleicht noch, gar nicht aus dieser, sondern aus ganz anderer Quelle geschöpft zu haben, ohne noch einen sicheren Beweis führen zu können. Das Ende vom Liede ist: der Verleger muß zahlen, weil er sich vor dem Odium scheut, wegen Nachdrucks sich ver folgen und — ob er den Prozeß gewinnt oder verliert — die Ehre seiner Firma beflecken zu lassen. Die Sache liegt doch so, daß auch bei Streichung des zweiten Absatzes von H 18 jedwedes geistige Eigentum an Ausarbeitungen wissenschaftlichen, technischen oder unterhaltenden Inhalts auf Wunsch des Autors sich vollen Schutzes erfreut, da derjenige, der es geschaffen hat, von dem Verleger, dem er es zum Abdruck überläßt, einen Vorbehalt erzwingen kann, durch den der Nachdruck seiner Ausarbeitung verboten wird. Ich meine, ein solcher Schutz muß vollauf ge nügen, um die anständigen Schriftsteller vor irgend einer Schä digung ihrer berechtigten Interessen zu bewahren. Ich habe während meiner früheren langjährigen Geschäftsbethätigung als Zeitungsverleger niemals die Erfahrung gemacht, daß von wirk lich ehrlichen Verfassern nachträglich Ansprüche geltend gemacht worden wären wegen vermischter kleinerer Plaudereien, die in gutem Glauben von Zeitung zu Zeitung übernommen waren. Es liegt aber meines Erachtens die Gefahr nahe, daß ein pseudo journalistisches Raubritterwesen von dieser Fußangel des Gesetzes — der Bestimmung des Absatz 2 von § 18, daß der Abdruck von Ausarbeitungen, unterhaltenden, nicht nur novellisti schen, auch unzulässig sei, wenn ein Vorbehalt der Rechte fehle — Gebrauch mache, um die Verleger kleinerer Blätter zu fassen. Der Herr Kollege Dr. Oertel betrachtet die ganze Frage meiner Meinung nach viel zu sehr vom Standpunkt der Großjournalisten, des Grotzverlegers aus, der über einen Stab von geschulten Mit arbeitern verfügt, die in der Lage sind, jeden einzelnen Artikel genau auf Fassung und Inhalt zu prüfen. Ja, meine Herren, bei den kleineren Provinzpressen ist häufig nur ein einziger Re dakteur, häufig nur ein Teil der Arbeitskraft eines Redakteurs (Heiterkeit) verfügbar für die eigentliche Schriftleitung der Zeitung. Der verantwortliche Redakteur, der oft kein routi nierter Journalist ist, muß womöglich noch ein gut Teil seiner Zeit für anderweitige Bethätigung als Lokalreporter, als Theaterkritiker, vielleicht auch im Verlage oder in der Druckerei des betreffenden Blattes einsetzen. Bei der Vielseitigkeit und Mühseligkeit der Anforderungen solches Dienstes kann es natur gemäß gar nicht ausbleiben, daß auf vielen kleinen Redaktionen mit der Schere mehr gearbeitet wird als mit der Feder. Die kleinen Blätter sind aber doch nicht entbehrlich! Im Gegenteil! Alle Parteien bedürfen ihrer, die eine mehr, die andere minder; sie zu schädigen, widerspräche meiner Meinung nach dem Interesse der Gesamtheit unseres Geisteslebens. Die kleinen Blätter laufen aber fortlaufend Gefahr, auch wenn sie mit der besten Meinung herantreten an solche unterhaltenden Ausarbeitungen, Plaudereien über örtliche Begebenheiten, über zeitliche Vorkommnisse u. dergl. in die Fußangeln von Erpressern zu fallen, weil die Grenze zwischen Berichtendem und Unterhaltendem außerordentlich schwer zu finden ist. — Ich beantrage deshalb, den zweiten Absatz dieses Paragraphen zu streichen. Or. Sattler, Abgeordneter: Offenbar hat die Thatsache, daß ein Abgeordneter mit solcher Bescheidenheit auftritt, wie ich das gethan habe (Heiterkeit), indem ich erklärt habe, ich habe keinen Standpunkt bisher, sondern ich bitte mir Belehrung aus von den Achtundsechzigster Jahrgang. verschiedenen sachverständigen Herren, hier Aufsehen erregt, und ich kann nicht sagen, daß die Behandlung, die diesem bescheidenen Jüngling zu teil geworden ist, gerade ihm sehr viel Mut macht, in ähnlicher Weise wieder aufzutreten. (Heiterkeit.) Ich gebe ja zu, es kommt öfter vor, daß man in der Lage ist, zunächst den einen Standpunkt einzunehmen und sodann einen anderen; und der Herr Staatssekretär, der mir gewissermaßen den Vorwurf machte, ich habe gar keinen Standpunkt, ist ja seinerseits in der Lage gewesen, dieses Los ziehen zu müssen, zunächst einen Stand punkt zu vertreten und dann den anderen, nämlich zunächst den der Regierungsvorlage und heute den der Kommissionsvorlage. Ich gebe ja zu, daß, wenn die Belehrung in so eingehender und liebenswürdiger Weise erfolgt, wie sie durch Herrn Kollegen Oertel hier im Hause erfolgt ist, und wie sie wahrscheinlich auch in der Kommission auf den Herrn Staatssekretär eingewirkt hat, man dann leichter geneigt sein kann, von dem zuerst vertretenen Stand punkte zurückzukommen auf den Standpunkt, den Herr Kollege Oertel in dieser Weise in den Geist hineinzutrichtern beliebt. Aber ich meine, ein Vorwurf kann es doch eigentlich nicht sein, wenn man von vornherein historisch objektiv sich die Sache ansisht und sagt: ich will mir erst einen Standpunkt bilden. Und das muß ich nun dem Herrn Kollegen Spahn sagen, die Sache liegt doch so: als die Regierungsvorlage herauskam, war ein Teil der Presse, und zwar auch gerade der Presse, welche Anschauungen meiner Freunde vertritt, für die Vorlage der Regierung, ein Teil nicht; dann aber, als die Kommission nun mit ihrem Elaborat fertig war, erklärten sich die beiden Richtungen gegen diese Vorschläge der Kommission, und ich glaube nicht ganz mit Unrecht; denn in der That der Begriff: -vermischte Nachrichten thatsächlichen In halts- ist schwer zu verstehen. Ich bin ja durch die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs davon überzeugt, daß man davon nicht wird abgehen können, weil ja die Genfer Konvention (Zurufe) diesen Begriff aufgestellt hat. Anderseits aber geht auch der zweite Absatz nach meiner Ansicht zu weit; denn dadurch ist jeder Nach druck jedes kleinen Feuilletonartikels auch unter Angabe der Quelle verboten. Das ist auch ein Vorwurf, den man gegen den Beschluß der Kommission mit Recht erhoben hat; denn es heißt in dem Beschlüsse: -ist unzulässig-, also auch unter Angabe der Quelle. Nun will ich aber doch zugeben: die Fragen, die ich gestellt habe, haben mir nicht die Klarheit geschaffen über den Weg, den ich gehen müßte, um mein Ziel zu erreichen. Denn wenn es mir unter allen Umständen darauf ankäme, den augenblicklichen Zu stand aufrecht zu erhalten, wie die »Kölnische- und -National- Zeitung» gemeinsam wünschen, so würde das allerdings erreicht werden können durch den Antrag, den Satz: -beim Nachdruck ist die Quelle deutlich anzugeben«, zu streichen. Das würde mir aber auch sehr bedenklich erscheinen. Denn wenn ein solcher Satz, nach dem er dagestanden hat, gestrichen wird, so würde das zu unan ständigen Handlungen anlocken, und aus diesem Grunde muß ich davon Abstand nehmen. Ich sehe also keinen Weg ein, das Ziel zu erreichen, was ich mir vorgesteckt hatte. Ich habe keinen An trag gestellt und werde auch keinen Antrag stellen, kann aber trotzdem nicht sagen, daß ich das Elaborat, welches uns im H 18 vorliegt, für sehr schön und sehr einwandsfrei halte. Aber ich muß zugeben: wenn nicht nur die Verfasser der schon citierten Genfer Konvention (Zuruf) — Berner Konvention! Nun, es kommt nicht darauf an, es ist ja immer ein Konglomerat von Menschen, welche eine Konvention geschloffen haben. Es haben also sehr viele daran gearbeitet, und dazu sind zahlreiche Mit glieder unserer Kommission hinzugekommen, und so haben viele Köche doch etwas den Brei verdorben, der uns vorgesetzt ist. vr. Nieberding, Wirklicher Geheimer Rat, Staats sekretär des Reichs-Justizamts, Bevollmächtigter zum Bundesrat: Ich habe nicht die Absicht gehabt, dem Herrn Vor redner einen Vorwurf zu machen; ich habe nur meinem Bedauern Ausdruck geben wollen, daß er es mir einigermaßen schwierig ge macht habe, auf seine Intentionen näher einzugehen. Einen weiteren Zweck hatte ich nicht im Auge. Wenn er mir aber den Vorwurf machte, daß ich einen anderen Standpunkt einnähme, als vor den Kommissionsbeschlüssen, so kann ich das nicht anerkennen. Ich habe keineswegs die Kommissionsbeschlüsse verteidigt — das ist nicht meine Aufgabe —, ich habe sie toleriert. Ich stehe natür lich als Vertreter der Regierung nach wie vor auf dem Stand punkt der Vorlage, halte es aber nicht für meine Aufgabe, angesichts der Geschäftslage und der Stimmung im hohen Hause hier wieder auf Wünsche zurückzukommen, für die kein Antrag eingebracht ist, und mit deren Diskutierung ich nur unnützerweise das Haus in Anspruch nehmen würde. (Sehr richtig! rechts.i Dann möchte ich mich zu dem Anträge des Herrn Abgeordneten Dr. Müller (Sagan) wenden. Der Herr Abgeordnete ör. Müller (Sagan) hat den Vorschlag gemacht, den Absatz 2 dieses Para graphen ganz zu streichen. Ich bitte Sie doch dringend, bei der großen Tragweite dieses Vorschlages dem Herrn Antragsteller nicht 439
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