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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1901
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1901
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d, deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 328'' (Or. Spalm.) führe» können, gleichgültig, welche Aufführungen sie iin Lause des Jahres mache» wollen. Diese weitere Entwicklung können wir ruhig der Zeit überlasse», wenn wir den § 27 annehmcn, wie er ist; denn alle Vereine kommen in die Lage, daß sie einmal Ausführungen mache», bei denen es zweifelhaft wird, ob sie nicht unter den Begriff der öffentlichen fallen, und diese mög liche Gefahr zwingt sic, ihren Beitritt in Erwägung zu ziehen. (Sehr richtig!) Es liegt in ihrem eigenen Interesse, der Gefahr dadurch vor- znbcnge», daß sie ein geringes Acqnivalcnt zahlen, das ans ihrem freien Entschlüsse beruht. Andererseits muß dann aber auch die Anstalt bei niedrigen Sätzen bleiben. Ich gebe zu, daß der Erfolg in einem Jahre sich noch nicht zeigen wird und daß er nicht so rasch cintreten wird, als wenn wir die Nr. 3 strichen. Aber komme» wird er. Das sind die Gesichtspunkte, ans denen heraus ich Wünschen möchte, es würde alles abgelehnt, was hier vorgeschlagen ist, bei allen guten Wünschen für de» Antrag vr. Oertel, und es würde bei der Regierungs vorlage verbleiben. Ich möchte aber dann noch auf etwas anderes aufmerksam machen, was sich bei der heutigen Behandlung gezeigt hat. Wird Z 27gestrichen, so ist cs zweifellos, daß auch Z 11 in seiner Fassung fällt. Dan» wird 8 1! nur in der Form des Rechtes des gewillkürten Vorbehalts aufrecht erhalten werden, des Rechts, welches de» Einzelne» gestattet, davon Ge brauch zu machen oder nicht. So sehr ich nun auch einen besseren Er folg der Tantiemeanstalt wünschen würde, so möchte ich doch nicht, daß durch die Acnderung des Z 27 der 8 11 zu Fall käme und dadurch das Prinzip des musikalischen Urheberrechts, auf dem das Gesetz beruht. Auch in Betreff des Antrags Or. Oertel bin ich nicht bcdcnkenfrei, und wenn ich ihm auch keine Schwierigkeiten machen will, so möchte ich doch ein Bedenken nicht unterdrücken. Er nimmt in seiner Nr. 1 eine ganze Anzahl musikalischer Ausführungen aus, solche aus dem Bereich der Mili tär- und Marineverwaltung, obgleich cs sich da nicht darum handelt, daß diese nur innerhalb des Heeres und der Marine Vorkommen, sondern auch um Aufführungen, die außerhalb der militärischen Elemente statt- findc». Ich will darauf nicht viel Gewicht legen, aber ich möchte hier doch betonen, daß musikalische Kirchenkompositione» benutzt werden nicht nur beim Gottesdienst, sondern auch außerhalb der gottesdienstlichen Zwecke. Es liegt dann aber kein Anlaß vor, einen Kirchenkomponisten schlechter in seinen Einnahmen zu stellen als den, der weltliche Musik komponiert. Alles in allem genommen, besonders auch in Berücksichtigung der Stimmung und Haltung des Reichstags von der rechten und linken Seite, teile ich die Anschauung, der der Herr Abgeordnete Dietz Ausdruck ge geben hat, daß es das beste gewesen wäre, es wären keine Anträge ge stellt worden, und es bliebe bei der Fassung der Regierungsvorlage. vr. Hasse, Abgeordneter: Meine Herren, wenn ich die Stim mung des Hauses richtig beurteile, so wird der Antrag Rintelen und der AbändcrungSantrag Richter abgclehnt und der Antrag, der neben den Herren Oertel und Traeger auch die Unterschrift meines Freundes Rim- pau trägt, angenommen. (Widerspruch. Heiterkeit.) — Bitte lassen Sie mich aussprechen! — Ich will deshalb offene Thüren nicht einrennen und möchte nicht alle diejenige» Argumente wiederhole», die gegen den Antrag Rintelen und für den Antrag Oertel ansgesührt worden sind. Ich für meine Person muß bekennen, daß ich cs gar nicht tragisch em pfinden würde, wenn der Antrag abgelchnt und die Regierungsvorlage angenommen würde. Aber ich könnte doch vielleicht für den Antrag Oertel-Tracger-Nimpau anführen, daß es eine ganze Reihe Komponisten giebt, die fast ausschließlich für Vereine und insbesondere für kleinere Vereine komponiere»; die würden bei der Ablehnung des Antrags Oertel und bei der Annahme der Kommissionsvorlage doch wesentlich nachteiliger behandelt werden, als alle anderen Komponisten, und mir scheint hierfür ein Grund nicht vorzuliegen. Wenn, wie ich glaube, die Mehrheit meiner Freunde und ich für den Antrag Oertel-Rimpau stimmen werden, so kann ich mich wenigstens nicht denjenigen Argumenten anschließen, die aus der Kampfgenossen- schaft — wie der Herr Kollege Richter sie nannte — oder Aufsührungs- gen osscnschast abgeleitet worden sind. Ich bin mit dem Herrn Vor redner Or. Spahn der Meinung, daß dieses ganze Argument der Aus- führnngsgenossenschast eine viel zu große Rolle in unseren Erwägungen gespielt hat. Ich bin mit dem Herrn Staatssekretär der Meinung, daß das Gesetz auch ausgeführt werden kann, wenn der Antrag Oertel an genommen wird, und ich bin allerdings andererseits der Meinung, daß die Ausführungsgenoffenschaft steht und fällt mit der Annahme dieses Antrags. Was diese Aufführungsgcnossenschaft anbclangt, so bin ich in der Lage, mich für die meisten Bedenken auszusprechen, die der Herr Abgeordnete Richter in seiner ersten heutigen Rede ausgesprochen hat. Ich fürchte in der That, daß diese Ausführungsgenoffenschaft eine mono polistische Genossenschaft wird, die terroristisch nach beiden Seite» hi» wirken wird. Ich fürchte insbesondere, daß diejenigen, die noch in diesem Gesetz ganz besonders begünstigt werden sollen, nämlich die Komponisten, den allergeringsten Vorteil davon haben werden; wir haben ja schon Zahlen gehört, die befürchten lassen, daß der größte Teil der Einnahmen in den Verwaltungsausgaben aufgezehrt wird, und ich glaube, daß die "khtundsechzigster Jahrgang. Schätzungen, die hier vorliegcn, noch viel zu niedrig gegriffen sind. Die Sache mag nnsgchcn, wie sie will, — ich meine, man sollte bei der Stellungnahme zu den verschiedenen Anträge» und zu dem Kommissions antrag sich nicht bestimmen lassen durch den Hinblick auf diese Ans- sührungsgenosscuschaft, die ich — ich will nicht sagen, für gefährlich — aber doch mindestens für bedenklich halte. Präsident: Die Diskussion ist geschlossen über Z 11 und § 27. Das Schlußwort hat der Herr Berichterstatter. Or. Esche, Abgeordneter, Berichterstatter: Meine Herren, auch nach der Begründung der Anträge der Heren Abgeordnete» v>. Rin telen und Richter muß ich bei meinem schon früher geäußerten An trag und meiner Bitte stehen bleiben, diese Anträge abzulehncn und den 8 11 in der Fassung des Kommissionsbeschlusscs anzunehmcn. Es be rührt ja zunächst synrpathisch, daß die kleinen Lieder ohne weiteres ge sungen werden können. Aber eine gewisse Ungerechtigkeit liegt doch darin, daß die kleinen Lieder, die oft von großem Kunstwert sind, allgemein nicht geschützt sein oder doch nicht den gleichen Schutz genießen sollen wie die größeren Lieder, die größeren Kompositionen überhaupt. Es ist auch sehr schwer festzustellen, was ein kleineres oder ein größeres Lied ist. Diese Bedenken hat der Herr Antragsteller Rintelen auch vollkommen ge fühlt, und er hat deshalb seinen Antrag auch allgemein gehalten. Aber auch insoweit enthält der Antrag doch eine Ungerechtigkeit, insofern den Komponisten nicht der Schutz zu teil werden soll, der nach dem Antrag Rintelen und Richter den Bühnenwerken gewährt werden soll. Denn diese dürfen ohne Genehmigung des Urhebers nicht aufgeführt werden, auch wenn sie mit dem Vorbehalt nicht versehen sind. Die Unzuträglich keiten, zu denen der bisherige Zustand geführt hat, sind bereits von dem Herrn Staatssekretär und dem. Herrn Abgeordneten Or. Müller (Meinin gen) eingehend dargelegt worden. Ich brauche deshalb nicht darauf ein zugehen. Jedenfalls ist der Ausweg, den Herr Or. Rintelen empfiehlt, in den Vertrag, den der Komponist mit dem Verleger schließt, eine Ver einbarung darüber auszunehmen, durchaus kein gangbarer Weg. Herr Richter hat in dem Kommissivnsbericht eine Erörterung darüber vermißt, warum jetzt Plötzlich von dem Vorbehalt abgesehen werden soll. Nun, die Kommissionsmitglieder haben eben keine Veranlassung gehabt, darüber zu reden, weil sic sich ohne weiteres durch die Auseinandersetzung auf Seite 22 der Vorlage überzeugt haben, und der Berichterstatter hatte deshalb auch gar nicht die Füglichkeit, über diese Frage zu berichten. Ich hoffe, daß, wenn Herr Abgeordneter Richter nochmals Seite 22 der Vor lage genau durchlieft, er dann zu demselben Ergebnis kommen wird wie die Kommissionsmitglicdcr. Als zum erstenmal in der Oeffcntlichkeit zur Sprache kam, daß eine Umarbeitung des Urhebcrrechtsgesetzcs geplant sei, und davon die Rede war, daß das Institut des Vorbehalts fallen sollte, schlossen sich die Kom ponisten zur Genossenschast Deutscher Komponisten, die i» der That be reits besteht, zusammen. Das beweist meines Erachtens zweierlei: ein mal, daß nur dann eine derartige Genossenschaft entstehen kann und weiter bestehen kann, wenn der Vorbehalt fällt; und es beweist weiter, welchen Wert überhaupt die Komponigcn auf das Fallen des Vorbehalts legen. Ich will von den hervorragenden Komponisten, die im Reichs-Justizamt darüber gehört worden sind, und die sich einstimmig gegen den bisherigen Vorbehalt und für die Regierungsvorlage erklärt haben, nur nennen die Herren Joachim, Radecke, Max Bruch, Richard Strauß, Professor Lösch horn u. s. w., Männer, die doch meines Erachtens wahrhaftig das beste Urteil darüber haben, ob der Vorbehalt den Komponisten dienlich ist oder nicht. Ich bitte Sic also nochmals, den 8 11 in der Fassung der Kom mission anzunchmen. Was nun den 8 2? anbelangt, so ist bereits von dem Herrn Staats sekretär daraus hingewiefen worden, daß es bei Einführung des Rechts- gebildes des Vorbehalts allerdings die Meinung deS Gesetzgebers im Jahre 1870 war, dadurch den Komponisten die Möglichkeit zu geben, unbefugte öffentliche Aufführungen auszuschließen. Grundsätzlich hatten sie auch die Möglichkeit, alle öffentlichen Ausführungen auszuschließen, wenn der Vorbehalt auf den Noten vermerkt war. Insofern enthält aller dings, grundsätzlich betrachtet, die Regierungsvorlage in 8 27 eine Ver schlechterung der Lage der Komponisten. Es wurde deshalb auch in der Kommission von verschiedenen Seiten in der Hauptsache mit denselben Gründen, die heute Herr Abgeordneter Traeger geltend gemacht hat, der Versuch gemacht, diese Durchbrechung des Prinzips wenigstens in etwas abzuschwächen und nicht eine so weitgehende Freigabe der Werke der Tonkunst, wie der Entwurf es wollte, zu gestatten. Bei der ersten Lesung wurde auch in der That Absatz 3 gestrichen und den Vereinen die Ver günstigung entzogen. Schließlich kehrte die Kommission aber doch wieder zur Regierungsvorlage zurück, da die Mehrheit, und thatsächlich mit gewissem Recht, der Annahme war, daß durch diese Streichung allzusehr in die bisherigen Gewohnheiten cingegriffcn würde. Ich bi» deshalb, wiewohl ich nicht weiß, wie die Mehrzahl der Kommissionsmitgiieder nach den neueren Thatsachen und Unterlagen, die heute mitgeteilt wurden, darüber denkt, nicht in der Lage, den Antrag Or. Oertel zur Annahme zu empfehlen. Vielmehr empfehle ich als Be richterstatter, den K 27 in der Fassung der Kommissionsbeschlüssc anzu- 430
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