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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1901
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- Erscheinungsdatum
- 25.04.1901
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- Deutsch
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3320 Nichtamtlicher Teil. 95, 25. AM 1901. Verzeichnis künftig erscheinender Liicher, welche in dieser Nummer zum ersteumale angckiiudigt sind B. Bctzr's Verlag (E. Bock) in Berlin. 3335 v. Komorzynski, Emanuel Schikaneder. 4 Rich. Eckstein Nachf. (H. Krüger) in Berlin. 3331 von Wolzogen, Das dritte Geschlecht. 81.—90. Tausend. 1 geb. 1 5M. Slrthur Felix in Leipzig. 3336 Loölioü, HancidnoU kür äsu lüissnsvdikkbau. 2. Xuü. 1. InsksrnvA. 2euner, Teedvisclig Ulsrmoä^Qarailc. 2. ^uü. 2. I!ä. I. Gnttentag in Berlin. 3339 Hoffmann, Das Reichsgesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte vom 16. Mai 1894. 2. Ausl. Geb. Ca. 1 ^ 20 Alexander Hnschke Nachf. (R. Buchmann) in Weimar. 3337 Kupferdruck-Postkarte darstellend einen Teil des romantischen Gartens hinter dem Goethehaus in Weimar mit der Fa^ade des Hauses selbst. 25 Gerhard Kühtmann in Dresden. 3336 Oor Iclgins Ltspban. Oanci I. 9. ^.ull. 1 ^ 50 ->); gsb. 2tj^il. E. S. Mittler L Sohn in Berlin. 3335 Lehnerts Handbuch für den Truppenführer. 20. Ausl. Geb. 1 ^ 75H. I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) in München. 3338 Meisner, Das in Bayern geltende Nachbarrecht. 1. Lieferung. 1 ^ 80 >§. A. Stuber's Verlag (C. Kabitzsch) in Würzburg. 3338 Lrau3, Ilobsr nsusrs lkunäs vsrstsinsrtor dlisärvasssvtznorpsl u. -mustzsla boi Lslaobisrn. 80 -Z. Ni^atzs, sin LsitrnA rmr ^natomio äes Nusoulus äilata.tor pu- pillas bei äsu Lüngstisrsn. 2 50 Union Deutsche Verlagsgescllschaft in Stuttgart. 3334 Illustrierte Taschenbücher für die Jugend. Band 13. Lustige Rechenkunst. 1 ^-il. Hugo Voigt in Leipzig. 3333 Ulrich, Der praktische Wiesenwirt. 1 20 Schutz den Vögeln. Bd. I. 14. Ausl. 80 -Z. Nichtamtlicher Teil. ^V6AW6i86r äurek äi6 ll6U6r6 Iiitteratur der keekts- rmä 81allt8ivi886ii8e1illkttzii. Bür äis Uraxis bsardsitst von Otto Nüülbreoüt. U:n.ä II, entstaltsnä äis Bittsratur äsr äabrs 1893—1900 vsbst Üsaobtrügsv nnä LrAünrnnASn '/u Lanä I (äis Bittsratur bis 1892). (XVI, 651 8.) Berlin 1901, Bnttlraniinsr >k Unbibrsebt. Zu willkommener Zeit hat sich Mühlbrecht entschlossen, die zweite, 1893 erschienene Auflage seines bekannten Weg weisers durch einen II. Band zu ergänzen; denn gerade seit dem Anfang der neunziger Jahre hat die juristische wie die staatswissenschaftliche Litteratur dank der Fruchtbarkeit unserer Gesetzgebung und der Hebung des Interesses an staatswissen schaftlichen Forschungen ganz besonders an Ausdehnung ge wonnen. Er hat recht daran gethan, daß er nicht länger gezaudert, sondern sich schon jetzt entschlossen hat, sich noch mals der so mühevollen Arbeit des Jneinanderarbeitens seiner Jahresübersichten seit 1893 zu unterziehen; machte sich doch das Fehlen größere Rechtsgebiete gut zusammenfassender und dabei leicht zugänglicher bibliographischer Hilfsmittel schon recht fühlbar. Erfreulich ist, daß er in das soeben (April 1901) zur Versendung kommende Werk noch die Litteratur aus den letzten Monaten des vergangenen Jahres, soweit abgeschlossene Werke in Frage kommen, fast vollständig hineingearbeitet hat. Das alte Wort »Bis äat gui olto äs.t« gilt auch für alle, die berufen oder bemüht sind, wissenschaftliche Bestre bungen durch bibliographische Hilfsmittel zu unterstützen. Wer helfen kann, soll den guten Willen zu helfen nur ernst lich fassen, dann wird die Zeit und Kraft raubende Bedenk lichkeit und das Zurückscheuen vor den unendlich vielen großen und kleinen Schwierigkeiten überwunden, deren oft erdrückende Last freilich nur ein Eingeweihter recht ermessen und nach empfinden kann. Darum gebührt Mühlbrecht schon deshalb allein besonderer Dank, daß er die mühselige Arbeit noch mals mutig in Angriff nahm und — in so kurzer Zeit vollendete. In den beiden einander ergänzenden Bänden seines Wegweisers liegt jetzt eine Litteraturzusammenstellung bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts vor, wie sie sich in solcher Vollständigkeit und dabei reicher Benutzung der aus ländischen Erscheinungen für kein anderes Wissensgebiet bis jetzt vorfindet. Das Werk erhebt nicht den Anspruch, eine Biblio graphie im technischen Sinne zu sein; es will nur den Weg durch die vielverschlungenen Pfade der juristischen und staatswissenschaftlichen Litteratur weise», und diese Ausgabe erfüllt es auch zur Genüge durch die angewendete Aufnahme art der Titel, die nicht in genauer Wiedergabe der Worte besteht, sondern sie aus Rücksichten der Raumersparnis viel fach sinngemäß kürzt. Ja die meisten Benutzer des Werkes werden selbst an manchen, dem Bibliographen schwerwiegend erscheinenden Verstößen gegen die Richtigkeit der Titelwieder gaben in Namen, Jahreszahlen u. dergl. kaum Anlaß sehen, darum die Zuverlässigkeit des Werkes erheblich in Zweifel zu ziehen. Darum erachte ich es für zwecklos, hier mit einer kleinen Blumenlese derartiger Schnitzer aufzuwarten, möchte aber doch ausdrücklich darauf Hinweisen, daß er den meisten Interessenten seines Werkes einen dankenswerten Dienst damit erwiesen hätte, wenn er von den immer zahlreicher werdenden Separatabdrucken wenigstens die Titel derjenigen als solche mit einem 8.-^.. gekennzeichnet hätte, die unschwer als solche erkennbar waren. Die Hauptsache aber bleibt, daß diese Schriften im Wegweiser selbst nicht fehlen; und das ist, wie ich mich bei einzelnen überzeugt habe, nicht der Fall. Be denklicher sind die mir ausgefallenen Unrichtigkeiten in den Angaben über Fortsetzungswerke. Je näher man bei einzelnen Gebieten nachprüft, desto mehr kommt man zu der Ueberzeugung, daß der Wegweiser das Lob einer ausreichenden Vollständigkeit durchaus ver dient, besonders auch aus dem Grunde, weil Mühlbrecht offenbare Lücken des I. Bandes nun im II. Bande auszufüllen bemüht ist. Man könnte sogar von einer gewissen Ueber- fülle reden, weil es fraglich ist, ob ein Wegweiser für Rechts- und Staatswissenschaften mit so viel Titeln aus der Allgemeinen und Kulturgeschichte belastet werden mußte, wie es MUHlbrecht für gut befunden hat. Wie der Bibliograph bei der Prüfung der Genauigkeit der Titelangaben, so wird der Gelehrte auch allerlei Verstöße gegen die richtige systematische Verteilung finden. Aber diese Mängel werden wieder wett gemacht durch das über 120 Seiten umfassende Register, das eine dreifache Gelegenheit zum Auffinden von Titeln bietet. Es enthält, in einem Alphabet
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