Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Künftig erscheinende Bücher. — Angebotene Bücher. 2815 Künftig erscheinende Bücher ferner: Verlag von E. S Mittler ä- Zahn, Kgl. Hofbuchhandlung in Berlin. ^ In der zweiten Hälfte des Monats Mai erscheint wie alljährlich: Rang- un» Omtin-Mk der und des X»>. «M AmttkWs für das Jahr 1901. Mit den vienstalterslisten der Generalität und der Stabsoffiziere. Mit einem Anhänge enthaltend: Das Armee - Oberkommando in Mafien, — Das Ostastatische Ex peditionskorps. — Die Marine- Infanterie und Die Kaiserlichen Schutzlruxpen. Auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs. Redaktion: DieKöniglicheGeheime Kriegs-Kanzlei. Preis geheftet ^7.50 ord., 6.50 no.bar, — in Pappband mit Leinwandrücken 8.50 ord-, 7.50 no. bar, — in Ganzleinwandband 9.— ord., 8.— no. bar, — Pappband mit Schreibpapier durchschossen 10.50 ord., ^ 9.50 no. bar. Diese Meuausgave der Uang- listc wird die Patente der Offi ziere aller Dienstgrade enthalten nnd zugleich auchdieZugehörigkeit der Offiziere zu den Bataillonen, Abteilungen, Kompagnien, Ks- kadrons und Batterien kenntlich machen. Wir liefern ohne Ausnahme nur gegen bar, können auch Remittenden nicht an nehmen. Berlin, den 27. März 1901. K. S. Mittler L Sohn. I. Guttentag, Verlagsbuchhandlung, G. m. b. H. in Lerliu ^v. 35, LUtzowstr. 107/108. Unter der Presse befindet sich: Gllttentag'sche Sammlung Nr. 25. Preußischer Gesetze. Nr 25. preußische KmmMlblMlkMsktzklmg. Text-Ausgabe mit Anmerkungen und Sachregister. Von vr. Franz Kremski, Regierungs-Assessor a. D. und Magistrats-Assessor zu Berlin. Taschenformat. Geb. in Leinen Preis 3 ^ ord. Bezugsbedingungen: In Rechnung 25v/g Rabatt und Frei-Exemplare 13/12, gegen bar 33^,0/, und 9/8, 23/20 und 58/50. Das Buch enthält die wichtigsten Bestimmungen über die Rechtsverhält nisse der Beamtender preußischen Landgemeinden, Landbürger meist creien, Aemter, Amtsbezirke, Städte, Kreise, Bezirksverbändc, Provinzen, sowie der Gemeindeforstbeamten mit Ausschluß der Kommunalbeamten der - Hohenzollernschen Lande. Beigegebcn ist ein chronologisches Verzeichnis der ab gedruckten Gesetze, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen, sowie ein sorg fältig gearbeitetes Sachregister. Das Kommunalbeamtengesetz vom 30. VII. 1899 regelt nur die Anstellung und Versorgung der Kommunalbeamten in einigen wichtigen Beziehungen, läßt aber die Bestimmungen der einzelnen Gemeinverfassungsgesetze über Wahl und An stellung, Bestätigung und dergleichen unberührt. Das neue Bändchen unserer Sammlung soll also eine Ergänzung des Kommunalbeamtengesetzes bilden und bei der praktischen Anwendung des letzteren das erforderliche, sonst in einer Unzahl von Gesetzen und Verordnungen zersplitterte Material geordnet und über sichtlich an die Hand geben. Es ist der größte Wert darauf gelegt, nur das gegenwärtig geltende Recht unter Ausscheidung des Veralteten darzustellen und so ein Bedürfnis zu befriedigen, das sich bei Anwendung des Beamtenrechts namentlich in größeren Verwaltungen bisher empfindlich fühlbar gemacht. Wir bitten um thätige Verwendung und Angabe Ihres Bedarfs auf den beiliegenden Zetteln. Hochachtungsvoll Berlin, den 4. April 1901. I. Guttentag, Verlagsbuchhandlung, G. m. b. H. Ängebolene Gücher. 8. ä'Olsirs in Ltrassbnrg: Orünrn, IVörtsrbuob. Lck.I—III. IV, ^Ibt.I, 8. 1, 8. 2, Ick». 1—7; ^bt. II. Lä. V —VII. VIII, Ickg. 1—5. Xl.Ickg. 1—3. XII, 8kg. 1—4. 1854—88. 6ck. IV, 8. 2, 8kg. 1—7. XI u. XII in Ickgn., kost Halbkranr. ll'lrsoäor Lrisobs in 8rlan»sn: Oorö, Bibel. Bvangsl. L.n8g. in Ickgn. — äo. Xatbol. ^.usg. in Ickgn. Ickttsrarwebss 8obo. Ilabr». in 0r.-8ck.gsb. — äs. 2. ckabrg. in Xunnnsrn. 8nsgsr, 8sxieon ck. gs8.8sebnilr. 7 0rig.-8äs. ksiolwgssstrblatt 1896, 98, 99. Osb. Neck.-eblrurg. 2situn» (Lalrbnrg) 1791-93, 1795-1809, 11-12 n. 8r».-Lck. VI-XV. Onssar Laliinickt, Lortimsnt in 2üricb: 2 Hssrs u. Blottsn. Lä. 1. Osutseblanck. 1896. Origbck. 8eu. 1 — äo. IV. Osstsrrsieb. Origbck. bleu. 50 vsrseb. Lcks. Verein ck. Rueberkreuncks. (Leball.) Origbck. Xsu. Verrsiobnis auk IVunseb. ckosspli ckolovios! in Losen: 30 Xunirel, 8ieäsr8ammlg. 8. 1. 4. tlull.