Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1901
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19010406
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190104065
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19010406
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1901
- Monat1901-04
- Tag1901-04-06
- Monat1901-04
- Jahr1901
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt f. d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 2795 ausgegeben hat. Sie hat sich damit ein Verdienst um viele Lern- und Wißbegierige erworben und stellt sich selbst zugleich ein gutes Zeugnis aus in Bezug auf Klarheit und ansprechende Form der Beschreibung, wie auf Geschmack und Gediegenheit des Gewandes, in das sie diese gekleidet hat. Beides ist in der That zu loben. Die ganze Einteilung der Schrift in knappe, übersichtliche Abschnitte und ihre Verbindung mit zahlreichen erläuternden Abbildungen giebt auch dem, der in technischen Dingen wenig be wandert ist, ein anschauliches Bild, und die schriftstellerische Gewandtheit der Darstellung, der Reichtum und die Sauberkeit der autographischen Bilder lassen uns die Belehrung, die hier zugleich eine angenehme Unterhaltung ist, mit Vergnügen suchen. Der ganze textliche Teil ist in einer angenehm lesbaren, sehr deutlichen Schwabacher mit der -Monoline- hergestellt, und um dem Leser mit noch größerer Anschaulichkeit zu dienen, als bildliche Darstellungen solche ermöglichen, ist in einem Behältnis von starkem Papier, das innen am Umschlag befestigt ist, auch eine gegossene Monolinezeile in natura beigegeben. Dieselbe Papierhülle um schließt zur weiteren handgreiflichen Verdeutlichung auch einen der erwähnten Matrizenstäbe, die, wie bemerkt, charakteristische Arbeits teile dieser Maschine sind. Das ganze Heft macht in seiner sauberen, ansprechenden Er scheinung einen vortrefflichen Eindruck und scheint wohl geeignet, seiner Bestimmung zu dienen und der Monoline die Wege zu ebnen. Kleine Mitteilungen. Urhcberrechtsschutz zwischen Deutschland und Oester reich-Ungarn. (Vgl. Börsenblatt 1900 Nr. 102; 1801 Nr. 41, 55, 56.) — Dem Staatsvertrag zwischen Oesterreich-Ungarn und dem Deutschen Reich, betreffend den gegenseitigen Schutz der Werke der Litteratur, Kunst und Photographie wurde in der Sitzung des österreichischen Abgeordnetenhauses vom 29. März d. I. die verfassungsmäßige Genehmigung erteilt. Im Anschlüsse hieran wurden folgende -Resolutionen, angenommen: 1. Die k. k. Regierung wird aufgefordert, in Erwägung zu ziehen, daß die bestehenden, den Urheberschutz betreffenden Staatsverträge mit Frankreich vom 11. Dezember 1866, mit Italien vom 8. Juli 1890 und mit Großbritannien und Irland vom 24. April 1893 im Sinne des Uebereinkommens mit Deutsch land modifiziert werden. 2. Die k. k. Regierung wird aufgefordert, Schritte zu unter nehmen behufs Abschlusses von den internationalen Urheberschutz bezweckenden Staatsverträgen mit jenen Ländern, in welchen die Autoren einheimischer (österreichisch-ungarischer? Red.) Werke nicht geschützt sind, insbesondere mit der Schweiz, Rußland, Rumänien und den Vereinigten Staaten von Nordamerika (mit letzteren vorzugsweise dringend wegen des Schutzes musi kalischer Werke). 3. Die k. k. Regierung wird aufgefordert, die Frage des Beitrittes Oesterreich-Ungarns zur Berner Uebereinkunft, betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Litteratur und Kunst vom 9. September 1886 und der Pariser Zusatzakte vom 4. Mai 1896, nicht aus dem Auge zu lassen. Oesterreichisches Preßgesetz. — Derjenige Paragraph des österreichischen Preßgesetzes der, entsprechend dem tz 11 des deutschen Gesetzes, den Berichtigungszwang der Presse ausspricht, ist tz 19. Seine Handhabung hat in Oesterreich dieselben Unzuträg lichkeiten gezeitigt, wie bei uns Z 11. Ihnen abzuhelfen, hat die deutsch-österreichische Schriftstellergenossenschaft jetzt dem öster reichischen Abgeordnetenhause eine Eingabe überreicht. Es wird darin ausgeführt, daß der gedachte Paragraph viel Belästigung für die Presse zur Folge habe, ohne thatsächlich dem Publikum den gewünschten Schutz gegen eine den Thatsachen nicht entsprechende Berichterstattung zu gewähren. Die Ursache hiervon sei in dem Umstande zu suchen, daß tz 19 zwar das Recht jedes Einzelnen feststelle, Mitteilungen der Presse zu berichtigen, aber der Presse nicht das Recht zuerkennc, offensichtlich unwahre Berich tigungen unter Antritt eines Wahrheitsbeweises abzulehnen. Dadurch sei thatsächlich dem Rechte der Berichtigung der größte Teil seines Wertes genommen, weil das Erscheinen einer Berich tigung für die Oeffentlichkeit durchaus noch kein Beweis dafür sei, daß sie wirklich den Thatsachen entspreche. Die Praxis habe denn auch ergeben, daß die meisten, nach dem Preßgesetze formell ganz tadellosen Berichtigungen den Thatsachen nicht entsprächen. Diesem Uebelstande würde abgeholfen werden, wenn tz 19 dahin ab geändert würde, daß der Presse im Falle der Ablehnung der Be richtigung das Recht zustände, für den Fall der Berichtigungsklage innerhalb acht Tagen den Wahrheitsbeweis anzutreten und durch- zuführen, und daß sie nur im Falle seines Mißlingens gehalten wäre, die Berichtigung aufzunehmen. Zoll-Aenderungen. — Die neueste Nummer von Hedelers Export-Journal (165) giebt folgende Zoll-Aenderungen bekannt: Deutsches Reich. — Gratulations- ic. Karten aus Papier, die an einzelnen, durch Pressung hervorgehobencn Stellen mit seidenem oder halbseidenem Zeugstoff in Gestalt kleiner Blumen rc. beklebt sind, unterliegen gemäß der Vorschrift im vierten Absätze unter -Papp- und Papierwaren- auf Seite 327 des amtlichen Waren verzeichnisses der Verzollung nach Tarifnummer 20 o 3 zum Satze von 120 ^ für 1 cke. (Verfügung des Generalzolldirektors in Hamburg v. 10. Dez. 1900.) Italien. — Lithographierte Bücher unterliegen, da im Tarife nur Blanko- und gedruckte Bücher vorgesehen ffind, dem Zoll für Lithographien nach T.-Nr. 193. Die Lx librie-Sammlung des Grafen zu Leiningen- Westerburgin Neupasing bei München. Berichtigung.— In den Bericht, der unter dem vorstehenden Titel in Nr. 41 d. Bl. vom 18. Februar 1901 erschienen ist, haben sich leider einige Druck fehler eingeschlichen, die hiermit berichtigt seien. In der dort auf Spalte 2 der Seite 1421 gegebenen chronologisch-stilistischen Reihen folge der deutschen §x lidris-Abteilung muß es in der fünften, sechsten, siebenten, achten und neunten Zeile dieser Zusammen stellung, wo unrichtigerweise die Jahreszahl 1470 eingestellt ist, vielmehr wie folgt lauten: 508 Lx libris aus den Jahren 150V—1900, Klöster 481 ,, ,, aus dem 18. Jahrhundert, Rokoko 141 „ „ „ „ „ „ Bibliothekinterieurs 155 „ „ „ „ „ „ alte Allegorien mit Büchern 736 „ „ „ „ „ „ alte sonstige Allegorien. Deutsche Schul-Rechtschreibung in Oesterreich (vergl. Nr. 75 d. Bl.). — Wie wir der Oesterreichisch-ungarischen Buch- Händler-Correspondenz entnehmen, war zu der Vorberatung im Unterrichtsministerium zu Wien über die deutsche Schul-Recht schreibung bedauerlicherweise kein Vertreter des Buchhandels zu gezogen worden, wiewohl der Vorsitzende des Vereins der öster reichisch-ungarischen Buchhändler und der Vorsteher der Corporation der Wiener Buchhändler gelegentlich eines Besuches den Minister ersucht hatten, auch Vertreter des Buchhandels zu dieser Beratung zu laden, da ja der Verleger als Auftraggeber des Druckers in vorderster Reihe darum Sorge zu tragen habe, welche Schreibung in seinen Verlagswerken zur Verwendung kommen solle. Wir berichtigen danach die einleitenden Worte unserer Mitteilung in Nr. 75 d. Bl. Beide Körperschaften haben sich mit Recht über über diese Unterlassung beschwert. Einwohnerzahl Berlins. — Die Einwohnerzahl von Berlin samt der Umgebung (innerhalb deS vormaligen weiteren Polizeibezirks) beträgt nach der vorjährigen Volkszählung 2 528 242. Ausstellungspreis. — Auf der Ausstellung für allgemeine Hygiene zu Posen 1901 wurde in der Gruppe Fachlitteratur dem beim Deutschen Verlagshaus Bong L Co. in Berlin und Leipzig erschienenen Werke -Platen, Die neue Heilmethode, die einzige höchste Auszeichnung, nämlich ein Ehren-Diplom und Ehrenkreuz verliehen. (Sprechsaal.) Unpünktliche Ausführung von Bestellungen. -Immer langsam voran!- Seit sechsundzwanzig Jahren ununterbrochen im Sortiment thätig, vierzehn davon als Prinzipal, habe ich eine Reihe unlieb samer Erfahrungen zu verzeichnen, zu denen ich auch die zähle, daß bezüglich einer raschen Expedition seitens gar mancher Ver leger noch recht viel zu wünschen übrig bleibt! Es ist mir schon oft vorgekommen, daß Bestelltes drei bis vier Wochen braucht, ehe es in meine Hände gelangt; über Ver griffenes oder in anderen Besitz Uebergegangenes habe ich gar erst nach zwei bis drei Monaten eine entsprechende Mitteilung erhalten! So etwas sollte doch heutzutage bei den großartig ausgebildeten Verkehrsverhältnissen nicht mehr denkbar sein, und doch vergeht kaum eine Woche, wo solche Fälle nicht zu ver zeichnen sind. Wäre es da nicht möglich, daß die Kreis- und Ortsvcrcine einmal Wandel schafften? Das Aufstellen, vielmehr die Heraus gabe eines Verzeichnisses aller jener Berlagsfirmen, die so lässig expedieren, dürfte für recht viele Sortimenter von nicht zu unter schätzendem Werte sein. Die letzteren werden gewiß mit bezüg lichen Angaben nicht zurückhalten! Sollte zu dieser Angelegenheit von irgend einer Seite Stellung genommen werden, so würde es mich freuen, diesen Stein des Anstoßes ists Rollen gebracht zu haben! K.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder