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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1891
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.06.1891
- Sprache
- Deutsch
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bibliographische» Wegweiser durch die technisch« Buchlittcratur vermesse ich auf meine eigene Arbeit »Hibtiotbeea kol^teebuiea-, welche die drei Hauptsprachen in Jahrcsbänden umfaßt. Meine bibliographischen Bemerkungen habe ich im Vorhergehenden vielleicht zu ausführlich niedergelegt, aber ich halte cs für die Pflicht eines Fachmannes, der Selbsttäuschung entgegenzuirctcn, in der sich ein großer Teil des Gclehrtenftandcs und der Vertreter einzelner Fach stützt werden, ist ein Mißerfolg und eine unnütze Kapital- und Albeits- vergeudung vorhcrzuschen, wie es leider allzu häufig gerade in Ruß land der Fall ist. wendet, bedarf eines um so stärkercn..Panzers gegen jede Kritik und einer um so größeren Erfahrung, um mit Ehren zu bestehen und finanziell zu prosperieren. machen, so kann sic auf internationalem Gebiete durch das Pantobiblion günstig wirken, und ich wünsche ihr dann den größtmöglichen wissen schaftlichcn und pekuniären Erfolg. St Petersburg. Fritz von Szczepanski. Vermischtes, Entscheidung des Reichsgerichts. — Bei einem zwischen Kauf- lcutcn bestehenden Geschäftsverkehr, einer sog. Geschäftsverbindung haftet, nach einem Urteil des Reichsgerichts, I. Eivilscnats vom 3l. Ja nuar 1891, im Gebiete des Preußischen allgemeinen Landrcchts der eine dem anderen gegenüber nicht nur für böswillig, sondern auch für schuldhaft erteilte schädliche Empfehlung und Auskunft über die ihren Geschäftsverkehr betreffenden Geschäfte, gleichviel bei wem oder durch wen der andere sodann die empfohlenen Geschäfte abgeschlossen hat, ob bei dem Auskunftscrteiler selbst oder bei einem dritten, oder ob fremde Rechnung als Kommissionär im Sinne des Handelsgesetzbuchs abgeschlossen hat. Dieser Schadcnsanspruch unterliegt nicht der kurzen dreijährigen Verjährung, welche vom allgemeinen Landrccht I. 6 Z 54 für die Geltendmachung eines außerhalb eines Kontraktes erlittenen Schadens bestimmt ist. Die amtlichen Veröffentlichungen des Reichs. — In der Vorrede zu dem vor kurzem erschienenen -Vereinigten Sachregister zu dem Bundes-, bezw. Reichsgcsctzblait-, sowie zu dem ^Centralblatt für das Deutsche Reich von 1867 bis 189 - macht der Verfasser, Rechtsan walt Pfaff in Darmstadt, auf gewisse Unregelmäßigkeiten in den amt lichen Veröffentlichungen des Reichs aufmerksam, deren Bekanntgebung auch in buchhändlerischen Kreisen interessieren wird. Der Verfasser habe, sagt er, die unliebsame Erfahrung gemacht, die gewiß auch noch viele andere mit ihm teilten,*) daß er eine kaiserliche Verordnung, wie z. B die deutsche Wehrordnung, bezw die frühere Ersatzinstruktion, vergeblich in dem Bundes- bezw Reichsgesetzblatt auf zufinden sich bemühte und erst nach längerem Suchen darauf geführt wurde, daß dieselbe nicht hier, sondern anderswo, bezw. in dem Central blatt für das Deutsche Reich zu finden sei. Ebenso verhält cs sich mit anderen wichtigen Verordnungen und Bekanntmachungen, die bald an dem einen, bald an dem andern Orte sich mitgcteilt finden. Das Be triebs-Reglement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde von 1870 z. B. ist in dem Bundesgesetzblatt von 1870 abgcdruckt. das neuere für die Eisenbahnen Deutschlands von 1874 dagegen fin det sich nur im Ccntralblatt. Das Bahnpolizei - Reglement für die Eisenbahnen von 1870 steht in dem Bundcs-Gcsctzblatt, das neuere von 1875 nur im Ccntralblatt, und das neueste von 1885 so wohl im Reichsgcsctzblait wie im Ccntralblatt. Das Post-Reglement von 1871 findet sich weder im Niichsgesctzblait noch im Centralblatt, welch letzteres überhaupt erst im Jahre 1878 zu erscheinen anfing, was aber ein späteres Nachholcn seiner Bckanntmackung in demselben nicht ausgeschlossen hätte, wie cs ja auch bei den auf die Maß-und Gewichts ordnung vom Jahre 1868 sich beziehenden Vorschriften im Ccntralblatt von 1878 geschah. Die Postordnung von 1874 wurde dagegen nur im Centralblatt mitgcteilt. Die kaiserlichen Kriegsartikel von 1872 und die kaiserlichen Disziplinarvorschriftcn von demselben Jahre wurden nur im Reichs-Anzeiger abgcdruckt, während die älteren preußischen Kriegsartikel von 1852 im Bundesgesetzblatt von 1867 abgedruckt worden sind. Man muß annehmcn, daß cs bisher an einer einheitlichen Leitung der amt lichen Veröffentlichungen gefehlt hat, ein Ucbclstand, dem in Zukunft leicht abzuhclfen sein wird. *) Wir können diese Ansicht bestätigen, nachdem wir z. B. eine sin den Buchhandel hochwichtige Verordnung bezüglich Ausführung der Berner Lilterarkonvcntion nach vergeblichem Suchen im Rcichsgesctz- blatt schließlich nur im -Ccntralblatt- fanden. Red. Vereinigte Slaatcn-Post den Frachtenverkehr nicht kennt, Colli bis zum Gewichte von 50 Durch den Umstand, daß diese Colli, in großen Kisten verpackt, in einem besonderen Raume der deutschen Dampfer nach Newyork gelangen, erfahren dieselben schon unterwe,s eine viel sorg fältigere Behandlung, und es ist den Ncwporker Agenten der deutschen Reichspost zur Pflicht gemacht, und wird von denselben auch pünkt- lichst erfüllt, die einlangenden sog. Parcel!-Pakete möglichst bald an die Interessenten abzugcbcn. Zollschwicrigkcitcn und Verzögerungen hierdurch ergeben sich hierbei nur in sehr geringem Maße Diesen Wink aiebt das österreichisch-ungarische Konsulat seinen konnationalcn Interessenten mit dem Hmzufügcn, sich die Frachtkosten dabei keineswegs höher stellen, insbesondere nicht für kleinere Pakete, während von den Spediteuren zumeist unverhältnismäßig hohe Beträge gefordert werden. Telegraphischer Verkehr. — Vom 1. Juli ab treten folgende Aenderungcn im telegraphischen Verkehr in Kraft: Für die eigenhändig zu bestellenden Telegramme wird ein neues Zeichen »LI ?.« <vor die Adressen zu schreiben) cingcsührt. - Bei der Austaxierung der Telegramme werden die Klammern und Anführungs zcichcn mit austaxiert; bis jetzt waren dieselben gleich den Interpunktions zeichen gebührenfrei. — Wird ein Telegramm unbestellbar, so wird dies dem Aufgeber ohne Gebühren mitgcteilt — Die Gebühren für See- tclegramme sind von 2 Franken auf 1 Franken ermäßigt worden. Ein Gebühren-Erstattungsantrag wird nicht nach dem Ausland weiter- gegeben. wenn das Telegramm wegen Nichterfüllung der vorgeschricbencn Bedingungen nur auf Gefahr des Absenders befördert worden ist Reichsdruckerei. — Einen interessanten Einblick ln die Geschichte der Reichsdruckerei gewährt der folgende Bericht der Kölnischen Zeitung über die Jubelfeier des fünsundzwanzigjährigcn Wirkens ihres Direktor Herrn Geheimen Oberregierungsrat Busse. Der Direktor der Reichsdruckerci. GeheimerOberrcgicrungsrat Busse, vollendete m diesen Tagen die ersten fünfundzwanzig Jahre seiner Leitung der früheren preußischen Staatsdruckccci und jetzigen Reichs- druckcrei, die unter dieser Leitung einen außerordentlichen Aufschwung genommen und sich sowohl in technischer wie in sozialpolitischer Hinsicht zu einer Musteranstalt im vollsten Sinne des Wortes entwickelt hat. Die ersten Anfänge waren recht bescheiden Hauptsächlich in der Absicht den zunehmenden Fälschungen des umlaufenden Papiergeldes wirksam cntgcgenzutretcn, wurde durch eine Kabinettsordre vom 20. April 1851 die Errichtung einer preußischen .Staatsdruckerei für gcldwertc Papiere- angeordnct. Zu ihrer Unterbringung wurden die fiskalischen Grundstücke Oranienstraße 92 und 93 in Berlin zu einem Gesamlkaus- preise von 16 000 übereignet, während für den Neubau 280 000 und für jährliche Unterhaltungskosten 45 000 ^ ausgcworsen wurden. Am I. August 1852 übernahm die Anstalt auch die Herstellung der Post- frcimarken und der gestempelten Briefumschläge; Ende >860 wurde mit ihr das damalige -königliche lithographische Institut- verbunden, dessen Hauptaufgabe die Herstellung von Karten und Formularen zu den Zwecken der Militärverwaltung war. Durch Gesetz vom 23 Mai 1877 wurde die seit 1763 bestehende Decker'sche geheime Obcrhosbuchdruckerei mit allen ihren Liegen schaften zum Preise von 6780000 ^ für das Reich erworben und da mit eine Druckerei als unmittelbare Reichsanstalt eingerichtet; endlich wurde durch Gesetz vom 15. Mai 1879 die bisherige preußische Staats druckerei auf das Reich zum Preise von 3573 000 ^ übertragen und damit der ganze Betrieb zu einer einheitlichen Reichsdruckerci vereinigt, die seitdem ununterbrochen dem Staatssekretär des Rcichspostamts I>>. v. Stephan, der ihr jederzeit ein warmer Förderer gewesen ist. unter stellt und unter der technischen Leitung des aus dem höheren Staats baufach hervorgcgangenen Gcheimrats Busse zu ihrer jetzigen großen Blüte gediehen ist. mit seiner vornehmen Stirnseite in der Oianicnstraße, eines Baues, der von Jahr zu Jahr von einheitlichen Gesichtspunkten ausgedehnt worden ist und alle die mannigfaltigen Betriebszweige unter einem Dach ver einigt. — Welch eine Arbeitslast hier bewältigt wird, geht daraus her vor, daß hier alljährlich über 130 Millionen Bogen gewöhnlicher Druck sachen für die Reichsbehördcn, insbesondere die Post und Telegraphie, den Bundcsrat. das Patent- und das Reichsvcrsicherungsamt. die königliche Akademie der Wissenschaften, und die Kartenwerke für den Großen Generalftab hergesteüt und daß an Wertzeichen, also Frei-
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