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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1898
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- Deutsch
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3040 Nichtamtlicher Teil. 92, 23. April 1898 Massenproduktion, die kleinen Müller gegenüber den großen rc. eine Reihe von Ausgleichungen fordern. Darum muß man doch sehr vorsichtig sein. Vor der Höhe der Steuer schreckt die Regierung nicht zurück, sondern vor der weiteren Ent wickelung , die sich auf anderen Gebieten daraus ergeben könnte. Wir haben die Gewerbesteuer den Kommunen über wiesen, haben aber in der Ausführungsanweisung sofort aus gesprochen, daß das alte Gewerbesteuergesetz den Grundsätzen des neuen Kommunalsteuergesetzcs nicht genügt und die Ge meinden nicht bloß durch Zuschläge zur staatlich veranlagten Gewerbesteuer besteuern sollte; im Gegenteil, eine andere Regelung der Gewerbesteuer durch die Kommunen war Absicht der Regierung. Wir sind aber damit noch nicht weiter ge kommen infolge der unleugbaren sachlichen Schwierigkeiten. Die Regierung hat sich bemüht, ein neues Muster für die kommunale Gewerbesteuer aufzustellen, um auch zu einer höheren Belastung der Waren- und Versandhäuser zu kommen. Wir haben auf die progressive Besteuerung hingewiesen, nach der Größe der Betriebe, nach der Größe des Ertrages, des Anlage- und Betriebskapitals, nach der Anzahl der beschäftigten Leute, nach dem Umfang der benutzten Räume rc. In allen diesen Beziehungen würden auch die Warenhäuser in erster Linie getroffen. Wir wünschen, daß die Kommunen diesen Weg gehen, und ich muß die Frage offen lassen, ob, wenn es nicht geschieht, andere Wege eingeschlagen werden sollen. Wenn die Kommunen aber von diesem Wege Gebrauch machen, so werden sie bei der Regierung das größte Entgegenkommen finden, die ihnen ohne Not keine Schwierigkeiten machen und das Ziel nach Kräften fördern wird. Auf Antrag des Abgeordneten vr. vonHeydebrand und der Lasa tritt das Haus in die Besprechung der Interpellation ein. Abgeordneter Hausmann (nl.): Meine politischen Freunde sind bereit, Maßnahmen zu unterstützen, die geeignet sind, den mittleren Gewerbestand in seiner Selbständigkeit zu er halten. Es ist hier bereits die französische Gesetzgebung an geführt worden Aber ich stehe auf dem Standpunkt des Regierungsvertreters, daß sie überhaupt noch keinen Erfolg erzielt hat. Zieht man die Grenze für die Besteuerung der großen Geschäfte zu weit, so wird man nichts erreichen; zieht man die Grenze zu eng, so wird dem kleinen Mann die Hoffnung genommen, sich zu vergrößern. Zu großen Unter nehmungen sind hauptsächlich solche Geschäfte ausgewachsen, die ein Prinzip durchführen konnten, nämlich das Prinzip der Barzahlung. Die Geschäfte werden oft mit ungenügenden Kapitalien begonnen und haben dann mit Zahlungsschwierig keiten ständig zu kämpfen. Die Umsatzsteuer wird vielfach als Universalmittel gepriesen. Ich bin heute noch wie vor zwei Jahren ein Gegner dieser Steuer. Ich halte sie für lästig und verderblich, für ungerecht und unpraktisch. Händler von Stapelartikeln, die sich mit einem geringen Gewinn begnügen müssen, müssen einen größeren Umsatz machen als Händler mit Luxusartikeln. Muß ein Kaufmann seinen Umsatz deklarieren, so ist ihm das unangenehmer, als wenn er sein Einkommen deklarieren soll. Wie ungeklärt die Anschauungen sind, beweist der Umstand, daß in einer großen Versammlung ein Redner meinte: es wäre nicht übel, wenn die Geschäfte nnr drei Angestellte steuerfrei beschäftigen dürften, für den vierten müßten 1000 für den fünften 2000 ^ u. s. w. gezahlt werden. Und solche Dinge werden jetzt in allen Versamm lungen kolportiert! Der bayerische Gesetzentwurf will die Steuereinschätzung der großen Warenhäuser dem Belieben der Einschätzungskommissionen überlassen. Ob man dieses Gesetz annehmen wird, erscheint mir doch etwas zweifelhaft. Auf den Weg der Umsatzsteuer hat sich aber die bayerische Staatsregierung nicht drängen lassen. Auch der sächsische Minister von Mctzsch hat erklärt, daß die Umsatzsteuer das nicht bewirken werde, was man davon erwartet, da die Regierung die Steuer nicht in der Höhe einführen lassen werde, daß sie die großkapitalistischen Unternehmungen ver nichtet. Eine Erdrosselung der großen Geschäfte wollen die Herren Antragsteller auch nicht; aber da ich die Notlage der kleinen Gewerbetreibenden anerkenne, will ich dem Versuch nicht widersprechen, den man in mäßigem Umfange machen will. Abgeordneter Dasbach (Zentrum): Ich halte es für bedenklich, die Sache den Gemeinden zu überlassen. Nach dem Drei klassenwahlsystem haben die finanzkräftigen Elemente die Oberhand in den Gemeinden und können eine lokale Be steuerung der Warenhäuser verhindern. Daher die geringe Zahl der Gemeinden, die eine solche Besteuerung eingeführt haben. Es bleibt nur die allgemeine Gesetzgebung übrig, und zwar die Reichsgesetzgebung; denn eine Gesetzgebung für Preußen allein würde die Warenhäuser in den anderen Bundesstaaten begünstigen. Der Weg der Reichsgesetzgebung würde Bedenken haben wegen der Finanzhoheit. Sachsen und Bayern gehen ihrerseits vor. Falls Preußen folgen würde, so würden wohl auch die anderen Bundesstaaten bald folgen, wenn ihnen das nahegelegt würde. Daß die französischen Maßregeln nicht wirkungslos geblieben sind, ist sicher, denn ohne die hohen Steuern würden die großen Geschäftshäuser noch mehr Geschäfte gemacht haben, weil sie noch billigere Preise hätten stellen können. Die in letzter Zeit von der Dcputiertenkammer in Frankreich angenommene Aenderung des Gesetzes würde die Steuer der Warenhäuser von 3'/, auf 33 Millionen erhöhen. Wenn die Kommunen eine solche große Steuer bekommen, so ist das eine Erleichterung für sie, denn die zahlreichen Angestellten dieser Geschäftshäuser fallen doch schließlich der Armenpflege zur Last, wenn sie alt und erwerbsunfähig werden. Der Umstand, daß auch auf anderen Gebieten Uebelstände bestehen, kann doch nicht verhindern, daß wir auf diesem einen Gebiete, wo Erfolge zu erzielen sind, vorgehen. Wenn die Warenhäuser den Mittelstand ver nichten, dann werden die Hausbesitzer ihre Läden nicht ver mieten; die Gebäudesteuer wird sinken und schließlich auch die Einkommensteuer, und dadurch wird die Gemeinde in Mit leidenschaft gezogen werden. Lästig ist die Umsatzsteuer; aber die Einkommensteuer ist auch lästig, und wir müssen sie doch zahlen. Ich möchte bitten, daß der Minister uns den Text des französischen Gesetzes mitteilt, ebenso die Vorschläge, die in Sachsen und Bayern gemacht worden sind. Dann wird schließlich etwas Ersprießliches geleistet werden. Abgeordneter Gothcin (fr. Vgg.): Bisher war man der Meinung, daß die Steuern dazu da sind, das Geld für öffentliche Zwecke aufzubringen. Heute sieht man den Zweck der Steuern auch darin, daß man wirtschaftliche und soziale Ziele damit verfolgt. Bisher wollte man gerechte, nach der Leistungsfähigkeit abgestufte Steuern; die hier oorgeschlagene Steuer will gewisse Geschäfte über eine gewisse Grenze hinaus unmöglich machen Die Klagen des Kleinhandels gegenüber dem Großhandel sind vor 50 und vor 25 Jahren ebenfalls laut geworden, wenn einmal sich einige große Unternehmungen aufthaten. Aber die weitaus größte Mehrzahl der kleineren Geschäfte hat sich doch gehalten. Viele kleine Geschäfte be finden sich allerdings gegenwärtig in einer Notlage. Wenn ein brauchbares, nicht schädliches Mittel vorhanden wäre, so würde ich dafür sein. Aber ein solches Mittel fehlt. Die Breslauer Handelskammer hat unter Zuziehung der kleinen Gewerbetreibenden über diese Frage verhandelt; aber alle Anträge wurden nach eingehender Besprechung immer mit großer Mehrheit abgelehnt. Eine Ungerechtigkeit liegt aller dings in der bisherigen Besteuerung. Was der Geschäfts inhaber und seine Familienmitglieder in Geschäften durch persönliche Leistungen verdienen, wird als Einkommen be steuert, während die Gehälter der Angestellten des Groß-
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