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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1898
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- 23.04.1898
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- Deutsch
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92, 23. April 1898. Nichtamtlicher Teil. 3039 strebungen innerhalb der Bürgerschaft geltend. Die württem- bergischen Handelskammern haben ebenfalls den Wunsch ausgesprochen, daß die großen Warenhäuser einer Besteuerung unterworfen werden Daß die preußische Staatsregierung dieser Frage ihre Aufmerksamkeit zugewendet hat, ist mir be kannt geworden. Sie wollte diese Frage in erster Linie lösen durch eine kommunale Gewerbesteuer. Die Gewerbe steuerordnung, die von dem Finanz-Ministerium ausgearbeitet worden ist, enthält einige Vorschriften, welche die besondere Besteuerung solcher Betriebe ermöglichen. Dieser Weg ist der richtige, weil er die Möglichkeit giebt, die lokalen Verhältnisse zu berücksichtigen. Allein, ich fürchte, daß auf diesem Wege nicht viel erreicht werden wird. In kleineren Städten ist man damit vorgegangen; aber z. B. die Stadt Berlin wird schwerlich dazu übergehen, die Warenhäuser zu besteuern. Verschiedene Vereine von Gewerbetreibenden haben schon An träge an die Stadtverwaltung gestellt, aber bisher ohne Erfolg Da muß die Staatsregierung den Weg der Gesetzgebung ein- schlagen und ihrerseits die Gewerbesteuer abändern. Ich habe schon 1896 auf eine Rede des Fürsten Bismarck verwiesen, der zum Schatze des Bauern und zum Schutze der Gewerbe treibenden gesetzgeberische Maßregeln als notwendig bezeichnte, sei es im Wege der Schutzgesetzgebung, sei es durch andere gesetzliche Maßnahmen. Die Interessen der kleinen Gewerbe treibenden können auch auf anderem Wege gewahrt werden; auf dem Gebiet der Selbsthilfe wird manches geschehen können. Auch durch eine Verbesserung der Konkursordnung kann geholfen werden. Es handelt sich hier um den ge werblichen Mittelstand, um das feste Bollwerk für das Vater land, der gewerbliche Mittelstand wird Hand in Hand gehen mit der Staatsregierung zur Abwehr des Umsturzes. General-Direktor der direkten Steuern Burghart: Die Staatsregieiung hat die Verhandlungen und Beschlüsse dieses Hauses, die Erklärungen in den Fachorganen und die Vor gänge in den anderen Bundesstaaten, wie in Sachsen, und im Auslande, wie in Frankreich, mit großem Interesse ver folgt. Das geschah in voller Würdigung der großen Wichtig keit, die diese Frage beansprucht, in voller Teilnahme an der Bedrängnis, an der zweifellos ganze Branchen unseres Klein gewerbes leiden, aber nicht sie allein. Wenn die Regierung einen Weg wüßte, um dieser Bedrängnis abzuhelfen, einen gangbaren, wirksamen, mit der Reichsgesetzgebung nicht in Widerspruch kommenden Weg, so würde sie zweifellos bereit sein, ihn zu betreten, und sie kann nur bedauern, daß noch von keiner Seite ein solcher Weg vorgeschlagen ist, und daß es ihr selbst nicht gelungen ist, ihn zu ermitteln. Die Regie rung hat bis jetzt keinen anderen Ausweg gefunden, als daß sie eine wesentlich stärkere Belastung der Großbetriebe auf dem Gebiete des Kleinhandels und damit Hand in Hand gehend eine Erleichterung der kommunalen Lasten für den kleineren und mittleren Gewerbebetrieb durch eine Regelung der kom munalen Gewerbesteuer herbeizuführen bemüht gewesen ist, und sie wird, wie ich hinzusetze, dieses Ziel mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln weiter verfolgen Der Vorredner hat die Einschlagung dieses Weges gebilligt, aber bezweifelt, daß die Sache den gewünschten Erfolg haben wird. Das hängt zum großen Teil nicht allein von der Regierung ab, sondern von der den Städten und Kommunen eingeräumten Auto nomie. Aber die Frage, was denn die Regierung thun werde, wenn die Kommunen versagen, wenn sie sich auf diesen Weg nicht einlassen wollen, müssen wir einer späteren Zeit Vorbehalten. Ob es da möglich sein wird, mit einem Staatsgesetz vorzugehen und einen Zwang gegen die Kommunen aus zuüben, wird ebenfalls späteren Erwägungen Vorbehalten bleiben müssen. Noch ein Wort über die Frage, warum die Regierung sich nicht hat entscheiden können, auf Grundlage Ihres damaligen Beschlusses eine progressive Umsatzsteuer für diese in Rede stehenden Geschäfte einzufahren Die Bedenken gegen diesen Weg liegen nicht in der Form der Umsatzsteuer. Es ist ein Irrtum, wenn man geglaubt hat, daß die Re gierung die Umsatzsteuer schlechthin verwerfe, aber auch ein Irrtum, wenn man meint, daß die zuständigen Ressort- Minister allgemein die Einführung von Umsatzsteuern in den Kommunen wünschten Dieser Punkt ist von Interesse, weil der Vorgang von Sachsen großen Eindruck gemacht hat auch unter den beteiligten Interessenten. Die Regierung hält die Umsatzsteuer durchaus nicht für ausgeschlossen; sie steht wie die sächsische Regierung auf dem Standpunkt, daß eine Umsatz steuer nicht unzulässig sei, daß sie aber doch zu großen Härten und Ungerechtigkeiten führen könnte. Die Bedenken, die gegen ein solches unmittelbares Vorgehen durch den Staat geltend gemacht sind, haben sich bei unseren weiteren Er wägungen bestätigt. Eine wirksame Umsatzsteuer, die den Großbetrieben nur gestattet, bis zu einer bestimmten Höhe zu wachsen, und ihnen, sobald sie darüber hinaus ihren Um satz ausdehnen wollen, den Lebensfaden abschneidet, wäre mit unseren Landesgesetzen nicht vereinbar Ob die Steuer so zu konstruieren sei, daß sie diesseits dieser Grenze bleibt und doch wirksam ist und befriedigende Folgen hat, ist gerade durch das Beispiel der französischen Gesetzgebung sehr zweifelhaft geworden; wir haben darüber von der französischen Negierung die Materialien erbeten Dort hat man in den Jahren 1880, 1889, 1890, 1893 immer wieder an dieser Gesetzgebung geändert und ist doch zu keinem befriedigenden Resultat gekommen 1880 wurde durch diese zum Teil für den Staat, zum Teil für die Kommunen erhobene Steuer das größte der Magazine mit 261000 Frcs belastet, und nach dem abgeänderten Gesetz von 1893 ist es jetzt mit 933 000 Frcs belastet; das zweite Magazin zahlte damals 268 000, und jetzt nach dem Gesetz von 1893 zahlt es 8! 3000 Frcs. Wenn wir uns auch vor einer solchen Besteuerung nicht zu scheuen hätten, so würde sie doch nach unseren Verhältnissen sehr schwerwiegend in die Wagschale fallen und ganz enorm sein. Das Entscheidende ist aber die Wirksamkeit einer solchen Steuer. Das französische Gouvernement hat uns daraus aufmerksam gemacht, daß die durch das Gesetz von 1893 auferlegten Lüsten das Gedeihen der Warenhäuser ersten Ranges nicht geschädigt haben, da die Zahl der darin be schäftigten Personen fortgesetzt gewachsen sei. Das Gouverne ment sagt: »Es ist gestattet, daraus den Schluß zu ziehen, daß das fragliche Gesetz bis jetzt nicht die Wirkung gehabt hat und sie auch künftig nicht haben wird, die Konkurrenz einzuschränken, unter der die kleinen Gewerbetreibenden zu leiden haben « Da können wir uns nicht wundern, daß das Gesetz auch die Gewerbetreibenden nicht befriedigt hat. Noch im März dieses Jahres kam der Gegenstand bei dem neuen Finanzgesetz in der französischen Deputiertenkammer zur Sprache. Es sollte nochmals eine Abänderung des Ge setzes stattfinden. Regierung und Finanzkommission waren über die Aenderung einig, die die Steuer wieder um etwa 70 Prozent erhöhte. Da erhob sich aber eine Opposition, die eine ziemliche Mehrheit der Kammer für sich gewann und dies für ganz ungenügend hielt, neue Grundlagen für diese Bestimmung aufstellen wollte, deren Ergebnis wäre, daß die beiden genannten größten Geschäfte von 900 000 Frcs., beziehungsweise 800 000 Frcs. auf je 2 200 000 Frcs ge steigert würden. Darüber kann man sehr verschieden denken. Der Senat in Frankreich hat das noch nicht genehmigt; die Sache schwebt noch. Dieses ganze Vorgehen bietet doch frappant das Bild einer abschüssigen Bahn, die nicht nur zu immer höheren Lasten führt, sondern möglicherweise auch nach der Seite abschüssig wird. Es leidet doch nicht allein der Klein handel unter diesen ewigen Bedrängnissen, sondern es könnten aus der anderen Seite auch die Handwerker gegenüber der 401*
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