2754 Amtlicher Teil. 83, 13. April 1898. Ziffer 4), sich in allen Stücken den Satzungen, sowie den satzungsgemäßen Beschlüssen der Hauptoersammlung und des Vorstandes zu unterwerfen, insonderheit wegen Verletzung des § 3 der Satzungen beschließen. 7. Antrag des Herrn Alfred Nutt in London u. Gen.: Die Hauptversammlung wolle beschließen, daß die rLssooiutiou ol I'oreiAu Looll^ollero in London als Kreisverein Großbritannien offiziell anerkannt wird. Mitglieder der vom Vorstande des Börsenvereins als Organe des Börsenvereins anerkannten Vereine können sowohl bei den Wahlen, als bei allen auf der Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung stehenden Gegenständen ihre Stimme auf ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten, und am Orte der Hauptversammlung anwesende Börsenvereins-Mitglieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen. Die Vollmachten müssen lt. ß 17 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen und nach den Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung für den Wahl-Ausschuß ausgefertigt sein (vgl. Börsen blatt Nr. 58 vom 12. März d. I.). Die für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen: Eintrittskarten, Ausweiskarten zur Stimmstellvertretung, Stimmzettel für geheime Abstimmung und Wahlzcttel, sind möglichst am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend den 7. Mai 1898, nachmittags von 3—5 Uhr (sonst am Sonntag Kantate, vormittags von 8—9 Uhr) im Ausschnßzimmer, Eingang nächst der Platostraße, parterre links, vom Wahl-Ausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Bestellanstalt zugesandt. In das alljährlich auszugebende Fremdenverzeichnis werden alle diejenigen auswärtigen Mitglieder ausgenommen, welche spätestens bis Freitag den 6. Mai 1898, nachmittags 3 Uhr, mittels bereits versandten Anmeldezettels der Geschäfts stelle angezeigt haben, ob sie zur Buchhändlermesse selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sei», ob sie selbst oder durch ihren Kommissionär abrechnen und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdenverzeichnis steht von Sonnabend den 7. Mai 1898, vormittags 9 Uhr, ab in der Geschäftsstelle zur Verfügung der Mitglieder. In der diesjährigen Buchhändlermessc findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, 9. Mai W8 von vormittags 9 Uhr bis nachmittags 1 Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, welche Mitglieder des Börsenvereins sind, wollen sich zu diesen Tages stunden zur Abrechnung einfinden (Z 49 der Satzungen). Dieselben sind verpflichtet, die Zahlzcttel für diejenigen aus wärtigen Verleger zur Stelle zu haben, welche sich rechtzeitig als selbst bez. durch einen beglaubigten Angestellten abrechnend bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins angemeldet haben und in dem von derselben anzufertigenden Fremdenverzeichnis aufgeführt sind. Diejenigen Mitglieder, welche durch einen Angestellten abrechnen und Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben demselben eine Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift auszustellen. (Formulare hierzu können von der Geschäftsstelle bezogen werden.) Die Beglaubigung hat durch den Leipziger Kommissionär des Ausstellers, falls derselbe Mitglied des Börsen vereins ist, andernfalls behördlich oder durch zwei Mitglieder des Börsenvereins zu geschehen. Die Vollmacht ist dem Geschäftsführer des Börsenvereins zur Prüfung vorzulegcn; sie bleibt bei den Akten, während dem Bevollmächtigten eine Legitimationskarte ausgehändigt wird. Nichtmitglieder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung nur durch solche Leipziger Kommissionäre bewirken, welche Mitglieder des Börsenvereins sind und nur mit Genehmigung des Vorstandes. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, welchen die Benutzung aller Vereinsanstalten und -Einrichtungen versagt ist, darf im Buchhändlerhause nicht abgerechnet werden. Bei Meßzahlungen sind nur im Deutschen Reiche und im Königreich Sachsen umlauffähige Scheine und Münzen zulässig. Als Meßzahlungen gelten alle bis zum Sonnabend nach Kantate, d. h. bis einschließlich den 14. Mai 1898 geleisteten Zahlungen. Als letzter Termin für rechtzeitiges Eintreffen der Remittenden beim Verleger oder dessen Kommissionär ist derselbe Tag festgesetzt. Leipzig, den 12. April 1898. Der Vorstand des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Carl Engelhorn. Wilhelm Lader. Otto Nauhardt. Johannes Stettner. Emanuel Reinicke. Wilhelm Müller.