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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1898
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- Erscheinungsdatum
- 13.07.1898
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- Deutsch
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159. 13. Juli 1898. Nichtamtlicher Teil. 5175 Kranken- und Begräbniskasse betreffend: 13. Antrag des Vorstandes: in H 2. Abs. 4 zu streichen: «es kann jedoch- — bis — -bewilligt werden - ferner zu streichen in 8 2, Abs. 7: «Erkrankt ein Mitglied- — bis — »mindestens 6 Monaten liegt. - und dafür einzufügen: -Diejenigen erwerbsunfähigen Kranken, welche eine fort laufende Krankenunterstützung für 52 bezw. 26 Wochen be zogen haben, gelten für die Krankenkasse als ausgesteuert und zahlen von dem darauf folgenden Vierteljahre an keine Beiträge mehr an diese Kasse; sie haben nur 5 Mark jährlich an die Begräbniskasse zur Wahrung ihres Anrechtes aus das Begräbnisgeld zu entrichten. Der Kranke hat nunmehr lediglich Anrecht auf die ihm nach ß 8 der A.- u. J.-Z.-K. zustehenden Zuschüsse. Nach Wiedereintritt der Erwerbsfähigkeit, die durch ärzt liches Zeugnis nachgewiesen werden muß, kann von neuem das Recht auf Krankenunterstützung, jedoch erst nach Ablauf einer Wartezeit von einem Jahre, erworben werden. Die Wartezeit und Beitragspflicht beginnt mit dem ersten Tage des laufenden Monats.- 14. Antrag des Kreises -Oesterreich-Ungarn-: 8 2, Abs. 2' soll lauten: -bei Arbeitsfähigkeit vom Beginn der Krankheit ab 50 Pf. für jeden Tag.- Abs. 2» soll lauten: -bei Arbeitsunfähigkeit während der ersten 3 Tage 1 Mark für den Tag und vom 4. Tage an für jeden Tag 2 Mark 50 Pfg.- Abs. 2» soll lauten: .... ein Krankengeld von 1 Mark für den Tag während der ersten 3 Tage und vom 4. Tage an ein solches von 1 V6 50 H für den Tag rc.- Für den Fall der Annahme ist zu streichen: -Die Woche wird zu 6 Arbeitstagen gerechnet.« Witwen- und Waisenkasse betreffend: 15. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: in Z 2, Abs. 4 zu streichen: -oder Witwer ohne Kinder.» 16 Antrag des Vorstandes: in § 7 zu streichen: -Beiträgen der Ehrenmitglieder und sonstigen- und anstatt: -aus 15°/„ der Mitgliederbeiträge zu setzen: -aus 15°/, der Mitglieder- und freiwilligen Jahresbeiträge-. 17. Antrag des Vorstandes: in 8 b zu setzen anstatt: 85°/„ der Mitgliederbeiträge-: -85°/, der Mitglieder- und freiwilligen Jahresbeiträge-. 18. Antrag des Vorstandes: 8 11 solgende Fassung zu geben: -Anspruch auf Pensionen haben nur diejenigen Witwen und Waisen, deren Mann bezw. Vater der Witwen- und Waisenkasse mindestens 10 Jahre als Mitglied angehört hat. Witwen und Waisen aus Ehen, die erst nach Vollendung des 50. Lebensjahres des Mitgliedes geschlossen wurden, haben keinen Anspruch auf Pensionen. 19. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle den Sondcr-Satzungen der Alters- und Jnvaliden-Zuschußkasse solgende Fassung geben: vgl. Nr. 120 d. Bl. 20. Antrag der Herren Fr. Schneider und Genossen in Berlin: Die Hauptversammlung wolle beschließen, einen Ausschuß zu wählen, der aus Grund des ihm vom Vorstande zur Ver fügung zu stellenden ausführlichen Materials prüft, ob es sich empfiehlt, die Krankenkasse des Verbandes in eine -Ein geschriebene Hilfskasse- umzuwandeln, und über das Er gebnis dieser Beratungen klar, eingehend und öffentlich be richtet. 21. Erledigung sonstiger Anfragen u. s. w. Der Vorsitzende Herr Paul Hempel-Leipzig eröffnete am Sonnabend Abend um 8^ Uhr die Hauptversammlung, hieß die erschienenen Vertrauensmänner und Mitglieder will kommen und stellte fest, daß die Versammlung satzungsgemäß einberufen worden sei. Er legte zu diesem Zwecke die Nummern 75 und 120 des Börsenblatts, sowie die direkt versandte Tagesordnung zu den Akten. Das Protokoll führte, wie schon seit Jahren, der Rechtsbeistand des Verbandes, Herr Rechtsanwalt Barth. Die Präsenzliste ergab die An wesenheit von 65 Personen mit 1529 Stimmen. Als erster Punkt der Tagesordnung wurde der Bericht des Vorsitzenden erstattet. Da der Bericht gedruckt vorlag. und eine Verlesung nicht gewünscht wurde, so begnügte sich der Herr Vorsitzende, einige Punkte herauszugreifen und der Versammlung vorzuführen, wobei wir ihm hier folgen wollen, da ja schon des östern in diesem Blatte auf die Kassen bewegung des Verbandes hingewiesen worden ist. Der Mitgliederbestand hat sich seit der vorigen Haupt versammlung im Juli 1896 um 225 vermehrt. Am 15. Juli 1896 betrug der Mitgliederbestand 2151; davon sind ausge schieden 198 und zwar 58 durch den Tod, 53 durch Aus tritt, 87 durch Ausschluß, so daß also ein Bestand von 1953 Mitgliedern verblieb. Hierzu kommen 423 Neuaufnahmen, was einen augenblicklichen Bestand von 2376 Mitgliedern ergiebt. Die durch den Tod ausgeschiedenen Mitglieder ehrte die Versammlung durch Erheben von den Plätzen. Die Kranken- und Begräbniskasse ist ihren Auf gaben in jeder Weise gerecht geworden. Es gelangten 1896 an Krankengeldern 25 601 27 H zur Auszahlung, während an Begräbnisgeldern 5818 70 H verbraucht wurden, die Summen für 1897 sind 24 815 29 H Krankengelder und 9425 ^ Begräbnisgelder, so daß diese Kasse also in den beiden Berichtsjahren insgesamt eine Summe von fast 50 000 ^ an Kranke und Hinterbliebene von Mitgliedern gezahlt hat. Die Witwen- und Waisenkasse hat jetzt das zweite und dritte Jahr ihrer segensreichen Thätigkeit hinter sich. Sie versorgt zur Zeit 101 Witwen, 51 Waisen und 7 Doppel waisen. Im Jahre 1896 gewährte sie 15 840 1 H Pen sion an 75 Witwen und 29 Waisen, während im Jahre 1897: 98 Witwen und 49 Waisen mit 20 416 67 H ver sorgt wurden. Der Betriebsfonds, aus dem satzungsgemäß die Pensionen zu zahlen sind, betrug 1896: 21 701 13 H und 1897: 23 523 ^ 32 H, so daß noch ein Ueberschuß von 3106 ^ 25 H auf neue Rechnung vorgetragen werden konnte. Da aber die Ansprüche an diese Kasse fortwährend steigen, so macht sich eine Aenderung der Bestimmungen über den Betriebs fonds nötig, die in Punkt 16 und 17 der Tagesordnung be antragt ist. Die Alters- und Jnvaliden-Zuschußkasse hat mit Ende dieses Jahres ihre Sammelperiode beendet. Sie verfügt über ein Vermögen von fast 75 000 und für das erste Betriebsjahr stehen ca. 6000 ^ zur Verfügung. Der Herr Vorsitzende erwähnte sodann noch das günstige Ergebnis des mit der Allgemeinen Versorgungsanstalt zu Karlsruhe abgeschlossenen Vertrages, aus dem diesmal 890 25 H der Verbandskasse zu gute gekommen seien. Des weiteren gedachte der Vorsitzende der jahrelangen erfolgreichen Thätigkeit der in den Berichtsjahren abge tretenen Vertrauensmänner, der Herren Hönsch, Kupfer, Möbius und Wyler, und bat die Versammlung, sich zum Zeichen des Dankes von ihren Plätzen zu erheben. Dieser Anregung kam die Versammlung gerne nach. Der Bericht wurde mit lebhaftem Beifall ausgenommen. In der Besprechung des Berichtes wünschte Herr Liederwald-München, daß künftig bei der Rechnungs legung der Witwen- und Waisenkasse mehr Details gebracht würden, namentlich vermisse er eine Aufstellung, in welcher Anzahl die Pension erhaltenden Witwen sich auf die einzelnen Kreise verteilten. Es sei das doch wichtig. In seinem Kreise käme beispielsweise aus 180 Mitglieder nur eine Witwe, das Verhältnis müsse also in anderen Kreisen anders sein, und man könne sich dann doch in solchen mehr belasteten Kreisen mit der Prinzipalität ins Einvernehmen setzen und diese zur Beitragsleistung heranziehen. Der Vorsitzende bezweifelt, daß letzteres möglich sei, denn in den Kreisen Berlin und Leipzig, die die meisten Pensionsempfängerinnen aufwiesen, leisteten schon die Prinzi pale sehr viel gerade zu dieser Kasse, und es sei wohl nicht 686»
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