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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.07.1896
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.07.1896
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- Deutsch
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4374 Nichtamtlicher Teil. 167, 21. Juli 1896. stetig bessern. Eine Reihe von österreichischen Papicrfabrikantcn kann in den gangbarsten Sorten schon keine Aufträge mehr an- nehincn, da sich die Bestellungen derartig gehaust haben, daß lange und ungewohnte Lieferungsfristen vereinbart werden müssen. Pergamentpapicr. In der Herstellung von Pergamcnt- papier ist eine Neuerung zu verzeichnen, die das Papier be fähigen soll, das Glycerin besser aufzunchmcn als bisher. Das auf einer Rolle befindliche feuchte Papier wird hierbei über einen heißen Cylinder geführt, wodurch es erwärmt wird unter Abgabe eines Teiles seiner Feuchtigkeit. In diesem Zustande soll das Pa pier das Glycerin besonders gut aufnehmen. Das Verfahren ist unter Patentschutz gestellt. Papierprüfung. Gelegentlich einer Polemik zwischen Herrn W Schacht und einem ungenannten Autor über d>e Papierbildung veröffentlicht Herr Schacht auszugsweise einen Brief des Herrn Herzberg, in dem letzterer über die in der Papierprüfungs-Anstalt in Charlottcnburg vorhandenen Festigkeitsapparatc und ihre Be nutzung berichtet. Danach sind in der Versuchsanstalt vorhanden: 1. 4 Wendlcrsche Zugfestigkeitsprüfer von 4 bis 20 leg Kraft leistung. eingerichtet zum sclbstthütigen Kraftantrieb; 2. 1 Schoppcrscher Festigkeitsprüfer bis lOieq Kraftleistung: 3. 1 Schoppcrscher Festigkeitsprüfer bis 100 kx Kraftleistung. Die außerdem noch vorhandenen 3 Hartig-Reuschschen Ap parate werden zu amtlichen Prüfungen nicht mehr benutzt. Bci der Auswahl der Apparate für die Prüfung läßt sich die Anstalt ausschließlich von Zweckmässigkeitsgründen leiten; für die Praxis hat sich der Schopp ersehe Apparat wegen seiner leichteren und bequemeren Handhabung als der zweckmäßigste erwiesen. Ein besonderer Vorteil des Schopperschen Apparates, der für die Praxis sehr ins Gewicht fällt, ist das Fehlen der Spiralfeder, so daß wiederholte Prüfungen des Apparates überflüssig erscheinen, vorausgesetzt, daß er in gutem Zustand erhalten wird. Löschpapier. Im Aufträge des Vorsitzenden des Vereins der Papierindustrie hat die Papicrprüsungs-Anstalt von Otto Winkler in Leipzig ein Gutachten über Löschpapicr abgegeben, das dem Handelsminister auf seine Anfrage überreicht worden ist. Das Gutachten nimmt Bezug aus die bisher über Löschpapiere ver öffentlichten Arbeiten und stellt sich schließlich ganz auf den Stand punkt, den die Versuchs-Anstalt zu Charlotlenburg in dieser Frage cinnimmt; dieser geht bekanntlich dahin, daß heute in Deutschland Löschpapiere erzeugt werden, die alle berechtigten Forderungen, die man an ein Löschpapicr sinngemäß stellen kann, in vollem Maße erfüllen; man hat also keine Veranlassung mehr, nach aus ländischer Ware, insbesondere nach englischem Löschpapiere zu greifen. Man bilde sich übrigens nicht ein, daß englische Lösch papiere ohne weiteres gute Löschpapiere sein müssen. Winkler hat eine Reihe von englischen Löschpapieren untersucht und die Ergebnisse der Prüfungen in der Papierzeitung veröffentlicht; sie zeigen, daß auch in England, entgegen der allgemein verbreiteten Annahme, neben guten auch mittelmäßige und schlechte Löschpapiere erzeugt werden. Das erwähnte Gutachten wird in der Papicrzeitung von einem Herrn M angegriffen mit Einwendungen, die nicht stichhaltig sind. Es soll hier auf diestn Streit nicht weiter eingegangen, sondern nur ausgesprochen werden, daß M. die deutschen Papiere zu Gunsten der englischen in den Hintergrund drängen will. Winkler sagt dann auch wohl mit Recht, daß die Ausführungen des Herrn M. nichts Anderes sind, als die Aussprache eines für englische Löschpapierc interessierten Fachgenosscn. Kleine Mitteilungen. Zur Revision der österreichischen Konkursordnung vom Jahre 1868. — Das ausführliche vom Vereine der öster reichisch-ungarischen Buchhändler auf Veranlassung der Handels- und Gewerbekammer in Wien bei dieser überreichte, im Austrag des Vereins vom Hof- und Gerichts-Advokaten Or. Julius Loew verfaßte Gutachten, das in Nr. 28 und 29 der -Oestcrr.-ung. Buchhändler-Corrcspondenz« abgcdruckt ist, gipfelt in folgenden Schlußanträgen: »Auf Grund aller durch die buchhändlerischen Verkehrsord- nungen festgesetzten Bestimmungen und der bei buchhändlerischen Konkursen gemachten Erfahrungen erlaubt sich der gefertigte Verein nachstehende Vorschläge zur Ergänzung, resp. Abänderung der bestehenden Bestimmungen der österreichischen Konkursordnung vorzuschlagcn, cs möge eine gesetzliche Bestimmung dahin erlassen werden, daß »1. bei jedem bnchhändlerischen Konkurse das Konkurs-Edikt so wohl in dem -Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel«, dem Organe für den deutschen Buchhandel und der verwandten Geschäftszweige, als auch in der -Oesterrcichisch-ungarischen Buch händler - Correspondenz«, dem Organe des gefertigten Vereines, publiziert werden solle, »2. daß schon bei der Inventurs-Errichtung das Eigentums recht der Verleger an dem Kouditionsgute (Disponcnden, sowie ä condition gesandte Neuigkeiten und ältere Werke) teils nach den Handelsbüchern des Kridatars, teils nach den den Buchsendungen vom Verleger beigcfügten Fakturen durch Sachverständige sest- gestcllt, sohin durch Ausscheidung des Konditionsgutes von dem Sortimentslagcr und Nichteinbeziehung in die zu inventierendc Konkursmasse anerkannt und gewahrt werde, »3. daß das Kouditions-, resp. Dispositionsgut' nach dessen Feststellung im Konkurse dem Verleger nach dem Komrnissionsplatze an den buchhändlerischen Kommissionär kostenfrei remittiert, oder zu Händen des an dem Konkursorte namhaft zu machenden Beooll. mächtigtcn des Verlegers kostenfrei ausgcfolgt werde. -Der gefertigte Verein hält die Berücksichtigung dieser Vorschläge bei einer Reform des bestehenden Konkursgesetzes im Interesse der Aufrechlhaltung des ungestörten buchhändlerischen Verkehrs als unbedingt geboten und bittet insbesondere um Aufnahme einer gesetzlichen Bestimmung, welche das Aussonderungsrecht der Ver leger im Sinne der HK 35 und 38 der deutschen Konkurs-Ordnung, respektive den Nückforderungsanspruch im Sinne der HK 26 und 27 der österreichischen Konkursordnung in Ansehung des Konditions gutes unzweifelhaft normiert und in der oben angedeuteten Weise ergänzt. Wien, den 24. Juni 1896.« Gesetz-Veröffentlichung. — Der »Deutsche Reichsanzeiger - vom 16. Juli veröffentlicht den Wortlaut des Gesetzes vom 5. Juli 1896, betreffend die Pflichten der Kausleute bei Ausbewahrung fremder Wertpapiere. Gewichtsgrenze für einfache Briefe. — Die Forderung, die Gewichtsgrenze für einfache Briefe im inneren Verkehr des Deutschen Reichs, sowie in demjenigen mit Oesterreich-Ungarn und Luxemburg von 15 x auf 20 ß; zu erhöhen, ist keineswegs die einzige, die unsere Geschäftswelt an die Postverwaltung richtet. Es entwickelt sich vielmehr eine Agitation nach der Richtung, daß ine Weltpostverkehr das Briefporto allgemein auf I per Gramm festgesetzt werden möge, so zwar, daß als Mindestbetrag 20 er hoben und für jedes 20 Z übersteigende Gewicht der auf die nächste Zehncrstelle abgerundete Betrag berechnet wird. Danach kostete beispielsweise ein Brief von Leipzig nach Lissabon im Gewichte von 53 A -- 60 (jetzt 80 §)), von 78 g — 80 (jetzt 120 H) re., was namentlich bei schwereren Briefen von Belang sein würde. Eine be- bczügliche Denkschrift thüringischer Industriellen ist in Vorbereitung. (Lpzg. Nachr.) Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. 8praelivisssvsll1urlt; Küväsr-uvcl Völieorleuvcls; llssobielrts; Lbilo- sopbig; Luvst; iVlilitaria sie. Kvtig.-Katalog klr. 2 von laoob Oirvbosolc's Luolrbavclluug uvcl Kvtiguariat (Kciuarcl Us/sr) iu IVisu. 8". 92 8. üootbs uvcl ssill 2sitaitsr. ^.vtiei.-Katalog Kr. 85 vov I. 8t. 6 oar iv Kravleturt a. N. 8°. 30 8. 701 Krv. Usllbts- u. 8taatsrvisssusebaltsv. ^vticp-Katalog dir. 6 von Karl Krobs iv 6issssv. 8". 10 8. 261 Krv. Buchhändler-Kongreß in Lyon. — Vom 10.-12. August dieses Jahres wollen die französischen Buchhändler in Lyon im Handelskammergebäude tagen. Eine Anzahl Pariser Verleger hat das Erscheinen zugesagt. Die ersten Buchdrucker und Buchhändler Berlins. — Dem Spezial-Katalog X der Berliner Gewerbeausstcllung, der, wie auch die andern in Nr. 163 dieses Blattes erwähnten Spezial- Kataloge, im Verlage von Rudolf Mosse in Berlin (Versand durch Georg Stille in Berlin) erschienen ist und der jedem Interessenten der Gruppen Buchgewerbe, Papierindustrie, Buchhandel, graphische und dekorative Kunst beim Besuch der Ausstellung zu empfehlen ist, entnehmen wir folgende in der Einleitung mitgeteilte kurze Skizze über die geschichtliche Entwickelung des Buchgewerbes und Buchhandels in Berlin: Als die mittelalterlichen Druck- und Verlagsstüdte in höchster Blüte standen, ja, sie zum Teil schon überschritten hatten, als die Namen der berühmten Drucker und Verleger Koberger u. a. sich schon längst mit unoerlöschlichen Buchstaben in die Geschichte des deutschen Buchhandels eingeschrieben hatten, war Berlin ein kleines, elendes, märkisches Landstädtchen. Nachdem schon lange die herr lichsten Erzeugnisse deutscher Druckkunst erstanden waren, kam cs endlich im Jahre 1540 — also 100 Jahre nach der angenommenen Zeit der Buchdruck-Erfindung — zum ersten, innerhalb der Mauern Berlins gedruckten Buche. Ein Hohenzoller war es, Kurfürst Joachim II., der im Jahre 1539 einen Wittenberger Drucker, Johann Weih, nach Berlin berief, um eine neue Kirchcnordnung drucken zu lassen, nachdem der Fürst sich der Reformation angeschlossen hatte. Weiß druckte und verlegte vier Jahre
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