Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-05-20
- Erscheinungsdatum
- 20.05.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960520
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189605202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18960520
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-05
- Tag1896-05-20
- Monat1896-05
- Jahr1896
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
115, 20 Mai 1896. Nichtamtlicher Teil. 2999 7. Antrag des Herrn vr. Oskar von Hase in Leipzig: Nach Erledigung der dem außerordentlichen Aus schüsse für Revision der bestehenden Gesetze über Ur heberrecht gestellten Aufgabe wird ein außerordent licher Ausschuß für Buchhandelsrecht gebildet, der aus sieben Mitgliedern besteht. Der Ausschuß hat die ihm vom Vorstande zugewiesenen Rechtsangelegen heiten zu erledigen. Die dem Vereinsausschuß durch die Satzungen verliehene Befugnis betreffend die Regelung des Verkehrs der Buchhändler miteinander und mit dem Publikum bleibt hiervon unberührt. Auch die Annahme dieses Antrages wird vom Vor sitzenden empfohlen, während Herr Bergstraeßer in eingehen der Weise die abweichende Ansicht des Vorstandes des Börsen vereins darlegt. Der Vorstand des Börsenvereins sei der Ansicht, daß der Antrag beschränkt werden müßte auf Urheber- und Verlagsrecht. Es handele sich nicht nur darum, daß der Vereinsausschuß in seinen Auf gaben nicht beschränkt werde, auch die Kompetenz des Vor standes, die ihm obliegende Exekutive müsse ihm unbeschränkt gewahrt bleiben. Deswegen sei der Vorstand für einen außer ordentlichen Ausschuß, der das Urheber- und Verlagsrecht, also einen Teil dessen, was Herr vr. von Hase wolle, behandele und hierin ratend und helfend dem Vorstande zur Seite stehe. Ein solcher Ausschuß könne nach den Satzungen nur ein außerordentlicher, kein ordentlicher sein, dessen Kompetenzen ganz genau umschrieben seien, wie die jedes andern Aus schusses. Es sei ein Mißverständnis, die Aufgabe des Aus schusses darin zu sehen, daß er für sich in Verhältnisse ein- griffe, die im allgemeinen mit dem Buchhandelsrecht zu sammenhingen. Der Vorsitzende hat die Aufgabe dieses Ausschusses nicht anders aufgefaßt als der Herr Vorredner und empfiehlt nun, dem Antrag in der dargelegten beschränkenden Fassung, die der Börsenvereinsvorstand wünscht, zuzustimmen. Auf eine Anfrage des Herrn Müller - Wien erwidert Herr Bergstraeßer, daß der außerordentliche Ausschuß im wesentlichen in Rücksicht auf die demnächst erfolgende Gesetz gebung über das Urheberrecht gedacht sei, die eine Revision der Gesetze von 1870 und 1876 beabsichtige. Diesem Akte der Gesetzgebung sei durch den Ausschuß des Börsenvereins zum Urheberrecht vorgearbeitet worden. Mit Rücksicht auf die gerade jetzt auf dem Gebiete des Urheberrechtes herrschende lebhafte Bewegung, mit Rücksicht auf wichtige im Gange be findliche Verhandlungen der Reichsregierung mit auswärtigen Staaten, sei es wünschenswert, einen Ausschuß zu haben, der dem Vorstande alle Unterlagen und alles Material be schaffte, die es ihm möglich machten, das Interesse des Buch handels in allen diesen Fragen vollkommen zu wahren. Ein solcher außerordentlicher Ausschuß könne nach den Satzungen so lange bestehen, als er Stoff zur Bearbeitung habe, ebenso wie der außerordentliche Ausschuß für die Verlagsordnung auch unbeanstandet während mehrerer Jahre gedauert habe. Herr Müller ist durch die Darlegung des Herrn Berg straeßer befriedigt, es gehe ihm daraus hervor, daß es wünschenswert sei, daß ein solcher Ausschuß ständig existierte. Es erschiene ihm als das beste, dem Ausschuß für Urheber recht einfach die Geschäfte des neuen Urheberrechts in der dargelegten Form und Beschränkung zu übertragen. Er weist auf die wichtigen Dienst hin, die ein österreichischer Kollege dem Ausschuß für das Urheberrecht geleistet habe, und wünscht, daß Oesterreich jedenfalls in dem Ausschuß ver treten bleibe. Ihm und Herrn Abendroth, der an ihn die Anfrage ge richtet hatte, ob der Ausschuß aus eigner Initiative zu han deln habe oder seine Aufgabe vom Börsenverein zugewiesen erhalte, erwidert Herr Bergstraeßer, indem er die Bestim mungen der Satzungen über die außerordentlichen Ausschüsse verliest. Mit der Uebergabe seines morgen vor die Haupt versammlung kommenden Berichtes habe der Ausschuß für das Urheberrecht seine Thätigkcit beschlossen, nun handele cs sich darum, einen neuen außerordentlichen Ausschuß für Ur heber- und Verlagsrecht zu wählen, weil die Satzungen einen ständigen Ausschuß nicht gestatteten. Es entspreche vollkommen den Ansichten des Börsenvereinsvorstandes, die verdienten Mitglieder des bisherigen außerordentlichen Ausschusses für das Urheberrecht, dem neuen zu wählenden außerordent lichen Ausschuß für Urheber- und Verlagsrecht zu überweisen, nur sei es nicht möglich, geradezu einen dahin gehenden Antrag zu stellen, weil eine solche Abstimmung durch Zettel zu geschehen habe und erst Verhandlungen mit dem Wahl ausschuß voranzugehen hätten. Man geht hierauf über zu 8. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle genehmigen, daß die Buchhändlerische Verkehrsordnung vom 26. April 1891 einer Revision durch den Vereinsausschuh unterzogen und alsdann der nächstjährigen Hauptversammlung zur Beschlußfassung unterbreitet werde. Herr Bielefeld nimmt als Vorsitzender des Vereins ausschusses hierzu das Wort und erklärt, daß es die Absicht des Vereinsausschusses sei, an alle bestehenden Vereine, soweit sie Organe des Börsenvereins wären, die Bitte zu richten, bis zu einem gewissen Termine dem Vereinsausschusse ihre Vorschläge zur Abänderung der Verkehrsordnung einzurcichen. Diese Vorschläge würden das Material bilden, auf Grund dessen der Vereinsausschuß im nächsten Jahre eine revidierte Verkehrsordnung vorlegen werde. Es werde nicht beabsichtigt, eine neue Verkehrsordnung zu schaffen, nachdem die be stehende die Grundlage für unsere ganzen gesetzlichen Be ziehungen bilde und vielfach von den Gerichten anerkannt worden sei, wohl aber hätte sich bei der Prüfung der dem Vereinsausschuß überwiesenen Abänderungsvorschläge des Herrn Meißner herausgestellt, daß eine ganze Reihe von Wider sprüchen sich ergeben würde, wenn man lediglich diese ein zelnen Punkte abändern wollte. Es würde sich also im wesent lichen darum handeln, die Verkehrsordnung nur da zu bessern, wo sie verbesserungsfähig und -bedürftig sei. Das empfehle er heute bei den Berathungen in den Vereinen festzuhalten und nicht zu verschiedenartige und zu weit gehende Wünsche zu bringen, die, um nicht zu viel umzustoßen, nicht berück sichtigt werden könnten. Herr Meiß er-Elbing hält gewisse Aenderungen der Verkehrsordnung für sehr dringlich, und wenn er im vorigen Jahre zufrieden gewesen sei, daß seine Abänderungsanträge dem Vereinsausschuß zur Prüfung überwiesen wurden, so müsse er heute erstaunt sein, daß der Vereinsausschuß in dem ganzen Jahre noch nicht zu bestimmten Anträgen gekommen sei, die vor der Messe im Abdruck hätten vorgelegt und in der Haupt versammlung zum Beschluß erhoben werden können. Man beschließe daher heute genau dasselbe, was man im vorigen Jahre beschlossen habe Seine, so tief einschneidende Bestim mungen der Verkehrsordnung treffenden Anträge hätten ein ganzes Jahr geruht, das wohl hätte benutzt werden können, um Abhilfe schwerer Schädigungen zu schaffen. Im Augen blick sei ja nichts zu thun, er hoffe aber, daß es im nächsten Jahre nicht noch einmal zu demselben Beschluß komme. Herr Bielefeld nimmt hiergegen den Vereinsausschuß in Schutz. Herr Meißner habe im vorigen Jahre eine kleine Anzahl von Anträgen gestellt. Bei längerer und sehr ein gehender Prüfung derselben sei der Vereinsausschuß zu dem Entschluß gekommen, eine Revision der Verkehrsordnung zu empfehlen, um die es sich im vorigen Jahre nicht gehandelt habe, bei der nun auch andere Wünsche auf veränderte 409'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder