10088 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 265, 14. November 1904. 3. Dezember 1904 dauern. Im Buchgewerbemuseum, das sich in demselben Hause be findet, sind einige Auchkünstler mit Arbeiten vertreten, wie Ru dolf Koch aus Leipzig, Julius Ritsche aus Leipzig und Char lotte Decke aus Breslau. Ferner hat die Hofbuchdruckerei H. Hohmann in Darmstadt eine größere Anzahl feiner Drucksachen (Plakate, Briefköpfe, Visitenkarten, Glückwunsch- und Neujahrs karten, Kalender usw.) zur Schau gebracht, die nach Entwürfen Darmstädter Künstler, wie Cissarz, Haustein, Olbrich in tech nisch ausgezeichneter Weise ausgeführt sind. ^Am Sonntag den 20. November findet die Eröffnung der gebeten, Bücher, Kunstblätter aller Art usw. bis spätestens 19. Ro tz 184 I des Strafgesetzbuchs. Es verurteilte deshalb am 23. Juni Zum Gedächtnis Philipps des Großinütigen von Hessen. — Aus^ Anlaß der vserhundertsten Wiederkehr de^ Gesamtbetrag von 500 000 mit den Bildnissen Philipps des die eingcführtcn Muster Zollfreiheit gewährt, falls letztere inner halb eines Jahres wieder ausgeführt werden. Nähere Mit teilungen über die Ausstellung und die Bedingungen sind in Innern, Berlin, Wilhelmstraße 7t, Zimmer 17t, zur Einsicht- (Sprechsaal.) Für Sortimenter bei den Katalogarbeiten. des Warenhauses Wertheim, in dem die von der Firma Gustav Fock, Verlag vertriebene Volksbibliothek (Emmer, Kunstgeschichte, . Reyi^und, Weltall, Martens, Weltgeschichte, — Tarka, Buch teurer sein als das Warenhaus Wertheim, und um dieser Schäd^ gung des Buchhandels vorzubeugen, entschlossen wir uns zu obigen Zeilen. Es ist nicht das erste Mal, daß Großantiguare sich vielleicht Offerte machen, mit großen Versprechungen an ihn herantreten und schließlich zum Warenhaus ihre Zuflucht nehmen, da der Buchhandel für ihre Kasse nicht schnell genug arbeitet. Wie nun diesen Herren von vornherein der Besuch der Berliner inter- macht werden soll, darüber wird an dieser Stelle im Anfang des neuen Jahres berichtet werden. Berlin. I. M. Spaeth. Erwiderung. Auf vorstehende Auslassung der Firma I. M. Spaeth in Berlin sei folgendes festgestellt: 1. Der Firma A. Wertheim, Abteilung für Buchhandel, mit der bekanntlich die ersten Firmen des Deutschen Verlags buchhandels in Geschäftsverbindung stehen, wurden besagte Verlagswerke in rotem Original-Papierband, wie ich auch Herrn Spaeth durch Vorlage der Originalbestellung nachgewiesen habe, geliefert, nachdem die andern Berliner jede Verwendung abgclehnt hatten. 2. Wenn die Firma Wertheim diese roten Originalbände durch Umwandlung in einen moderner aussehenden 3. Von Gleichwertigkeit dieses Einbandes mit meinem hoch modernen Einband (reiche Goldpressung und Relief-Plakette) kann gerechterweise keine Rede sein. Was schließlich die allgemeinen Raisonnements über Groß antiquare anbetrifft, so kann ich mir umsomehr versagen darauf Gustav Fock Verlag. Anfrage aus dem Antiquariat. Was versteht man im allgemeinen im Antiquariat unter »sehr gut erhalten!«? Ich hatte den Auftrag, ein größeres (sünfbändiges) Werk antiquarisch zu besorgen. Aus den ein gelaufenen Angeboten, die sich zwischen 20 ^ und 40 no. be wegen, suchte sich der Besteller das teuerste heraus, um ein durch aus gutes Exemplar zu erhalten, da es zu Geschenkzwecken be stimmt war. Auf dem Angebot war groß verzeichnet: sehr gut erhalten!! Bei Eintreffen des Exemplars erweisen sich drei Bände als »sehr gut erhalten«, während die beiden übrigen Bände be sonders im Einband stark vergilbt sind. Der Unterschied ist sehr- auffallend; man sieht, daß die beiden Bände zur Ergänzung ge dient haben. Die eigentliche Farbe des Einbands ist dunkelblau, die beiden fraglichen Bände sind vollständig grau. Muhte dies nicht in dem Angebot erwähnt werden? Der Begriff: »sehr gut« dürfte doch wohl nicht erreicht sein! Bin ich zur Abnahme ver pflichtet? Der Besteller verweigert rundweg die Annahme. Wer von den drei Beteiligten ist der Pechvogel? Eberswalde, November 1904. Hans Langewiesche.