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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.07.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-07-23
- Erscheinungsdatum
- 23.07.1896
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- Deutsch
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4426 Nichtamtlicher Teil. 169, 23. Juli 1896. vertrieben werden, oder in Lieferungen erscheinen, wenn nicht der Gesamtpreis auf jeder einzelnen Lieferung an einer in die Augen fallenden Stelle bestimmt verzeichnet ist.« Von dem Druckschriftenverzeichnis ist also in Absatz 3 des § 56 nicht die Rede. Die Bestimmungen bezüglich des Verzeichnisses sind vielmehr in Absatz 4 des 8 56, der bei der Gewerbeordnungs-Novelle unverändert geblieben ist, zu- sammengefatzt, haben also auch für die Folge nur Giltigkeit für das Feilbieten im Umherziehen. Es ist allerdings bei der Kommissionsberatung der Ge werbeordnungs-Novelle in der Session 1894/95 des Deutschen Reichstages beschlossen worden, den Absatz 4 des § 56, also die Bestimmungen über das Druckschriftenverzeichnis auch für das Aufsuchen von Bestellungen einzuführen, doch hat die Regierung bei der Vorlegung der Gewerbeordnungs-Novelle im Januar 1896 diese bedeutende Erschwerung des Aufsuchens von Bestellungen nicht mit ausgenommen, sondern sie sagt ausdrücklich in den Motiven zur Gewerbeordnungs-Novelle (Nr. 85 der Reichstags-Drucksachen, Seite 18): »Der weitere Vorschlag, das Bestellungsuchen auch den in Absatz 4 enthaltenen Bestimmungen über das Druck- schriften-Verzeichnis zu unterstellen, ist nicht durchführbar. Das Aufsuchen von Bestellungen auf Druckschriften pflegt häufig auf Grund sehr umfangreicher Kataloge zu geschehen. »Die mit der Genehmigung der Druckschriften-Verzeich- nisse betrauten Behörden würden aber vielfach geradezu außer stände sein, den Inhalt der in solchen Katalogen in großer Zahl verzeichnten Druckschriften näher zu prüfen. Es muß daher davon abgesehen werden, für das Auf suchen von Bestellungen die besondere gewerbepolizeiliche Ueberwachung mittels eines Druckschriften-Verzcichnisses ein zuführen.« Es ist weder bei der zweiten, noch bei der dritten Lesung der Gewerbeordnungs-Novelle im Reichstage von irgend einer Seite auch nur der Versuch gemacht worden, die von der Kommission in der Session 1894/95 beschlossene Einführung des von der Behörde zu genehmigenden Verzeichnisses für das Aufsuchen von Bestellungen wieder in Anregung zu bringen. Wäre diese Bestimmung, wie der Verfasser des angezogenen Artikels irrtümlich annimmt, Gesetz geworden, so wäre der ganze Reise- und Kolportagebuchhandel der polizeilichen Ccnsur unterworfen worden, und zu welchen Konsequenzen das ge führt hätte, das beweist mir neben vielen anderen Vorkomm nissen der erst vor einigen Wochen mir zur Kenntnis ge kommene Fall, daß die Polizeiverwaltung einer großen Stadt der Reichslande die Genehmigung zum Feilbietcn im Umher ziehen versagt hat für: Buch für Alle, Chronik der Zeit, Wildermuth's Schriften, Alpenglühen, Malerische Wanderungen, Universum rc. Daß diese früher beabsichtigte Censur nicht Gesetz ge worden, damit werden sich selbst die Gegner des Reise- und Kolportagebuchhandels einverstanden erklären Leipzig. Otto Maier. Dio Olll'viuolillwxi'ilpllie mit b^oncktzi«,- Ntzlück- sieiitissniiA <i«>' mmlviimn mit' piioto^iitpinsdi«!' 6lruiickIrrK6 Immi'tzllcknii Vvi kulinen. Von kr. 86886, kalrtor 6sr litbogr. Xhtü. cl. k. Ir. Hot- u. 8taatsäruolrsrsi in Wien. Nit 15 ehromolithoAraphisohsn Bakeln u. 82 XbkilännAsn im Boxte. Nulls a. 8. 1896, IVilh. Knapp. 80. XVI u. 317 8eiten. kreis 15 Es darf als ein glücklicher Griff des rührigen Verlegers be zeichnet werden, ein Werk über Chromolithographie herausgegeben zu haben. Ein Bedürfnis für ein derartiges gutes Buch lag ent schieden vor. Das, was die Litteratur bis jetzt aufwies, entsprach nicht mehr den heutigen Anforderungen oder war oberflächlich. Die Photographie spielt auch in den chromolithographischen Ver fahren eine so hervorragende Nolle, daß ihr besonders umfangreiche Kapitel gewidmet werden mußten, und der Verfasser hat es aus gezeichnet verstanden, die Aufgabe in umfassendster, klarer Weise zu lösen. Der Leser wird nicht nur alles finden, was er braucht, sondern er wird auch zuverlässig bedient werden. Das ist gewiß eine nicht zu unterschätzende Eigenschaft des Buches, aus dem man doch lernen will. Naturgemäß konnte der Verfasser diejenigen photomechanischen Verfahren, die in der Chromolithographie als willkommene Hilfs- verfahren Anwendung finden, nicht in der ausführlichen Weise be schreiben, wie es zur sicheren Ausübung erforderlich ist. Hier konnte er nur in groben Zügen die Verfahren schildern. Wer sich genau darüber orientieren will, muß sich Spezialwerkc anschaffen. Dies gilt z. B. vom Lichtdruck und der Autotypie. Interessant werden für viele Leser die aus Seite 282 aufge führten verschiedenen Verfahren sein. Hier findet man Auskunft über das Asphaltverfahren von Orell Füßli L Co., das Bartos verfahren, die Lichtgravüre u. s. w. Den Anhang bildet der Dreifarben- oder Naturfarbendruck, worin Neues nicht gebracht wird, sondern in der Hauptsache die von Hüblschen Angaben wiedergegeben werden. Bei der durchgängig guten Behandlung des Stoffes mag auch die Kritik über kleine Unrichtigkeiten, wie sie bei Besprechung der Materialien auf Seite 43 und folg, mit untergelaufen sind, schweigen. — Die beigegebenen lithographischen Tafeln zeigen die verschie denen Verfahren, u. a. auch die Entstehung eines farbigen Bildes mit Hilfe von 4 Steindruck- und einer Lichtdruckplatte. Der Licht druck findet überhaupt noch viel zu wenig Würdigung bei dem Chromolithographen. — Das Buch ist sehr zu empfehlen. Xä. V6k8U6ll6 Mei' kllolv^l'ilplüo IttittlMt <1kl' k06Nt^6I18eI>6N 8tl rillltzll von RöA.-Rath 4 «l Läör unä L. NsrausASAsbsn mit OsnsstmiAunx ckss lr. Ir. Ministeriums kür Oultrrs u. Nnterrlollt von cksr lr. Ir. I-elir- u. Versuostsanstalt kür khoto^raphis u. Rsprockutztionsverkakren ln Wien. 1896, Wien, R. Rechner, llalls a. 8., IViih. Knapp. 16 8siten Bsxt u. 15 Bakeln in NslioZravüre. kreis 20 Wohl kaum hat eine Entdeckung der Neuzeit eine so über wältigende Wirkung auf alle Schichten der Bevölkerung ausgeübt, wie die von Professor Roentgen. Die Vorgänge haben in der That für den Uneingeweihten etwas Unheimliches; sie sind ihm unfaßbar, und selbst dem Physiker boten sie Ueberraschungen. Infolgedessen beschäftigt man sich überall damit, diese interessanten Versuche zu wiederholen. Die großartigste Publikation über diesen Gegenstand ist unbe dingt die von Eder und Valenta. Die beiden Gelehrten haben mit großem Erfolg Versuche mit den Roentgenstrahlen angestellt und zugleich die Bedingungen erforscht, die zu sicheren Resultaten führen. Wir haben es hier mit einem Prachtwerke ersten Ranges von grundlegender Bedeutung zu thun. Die dem Werke beigegebenen Aufnahmen sind von musterhafter Schönheit. Gleich das erste Schattenbild von einer Frauenhand ist wunderbar in seiner Wirkung und Schärfe. Man erkennt die Fleischteile wie auch die Rundung ganz deutlich. Die Knochen zeigen alle Einzelheiten, so daß der Effekt ein ungemein plastischer ist. Sehr interessant sind die folgenden Tafeln mit den Händen eines acht- und eines vierjährigen Kindes, an denen sich die fort schreitende Knochenausbildung schön verfolgen läßt. An einer anderen Tafel können wir die Durchlässigkeit der verschiedensten Substanzen für Roentgenstrahlen studieren. Besonders bemerkens wert ist die Cameentafel. Alsdann kommen die Skelette einer Eidechse, eines Chamaeleons, drei Tafeln mit Fischen, eine schöner, als die andere. Wir bewundern das Knochengerüst des Frosches, der Ratte, eines neugeborenen Kaninchens und einer Aeskulap- Schlange. Das Format der Tafeln ist 35x50 om. Die Bildgröße schwankt je nach der Größe des Gegenstandes. Die Heliogravüren sind sehr gut gelungen und geben alle die Feinheiten des Negatives aufs beste wieder. Anerkennenswert sind die große Sorgfalt und Liebe, die auf dies Werk verwendet worden sind. Wir besitzen bis jetzt kein zweites über diesen Gegenstand, das ihm an die Seite gestellt werden könnte. Gegenüber den bedeutenden Herstellungs kosten ist der Anschaffungspreis von 20 .F nur ein geringes Aequioalent.
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