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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1896
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- Deutsch
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161. 14 Juli 1896. Nichtamtlicher Teil. 4209 Wenn es auch den Anschein habe, als ob die Strafkammer die Absicht der Beleidigung lediglich aus der Form habe herleiten wollen, so sei doch im weiteren Verlaufe des Urteils mehrmals direkt ausgesprochen, daß der Inhalt das Beleidigende sei. Das Urteil würde in keiner Weise zu beanstanden gewesen sein, wenn etwa die Strafkammer ausgesprochen hätte, daß gerade die inkrimi- nierten Aeußcrungcn nicht zur, sondern nur bei Gelegenheit der Wahrnehmung berechtigter Interessen gethan seien. — Das Reichs gericht erkannte auf Aufhebung des Urteils und Zurückvcrwcisung der Sache an das Landgericht. Den Ausführungen des Reichs anwalts wurde durchaus beigetreten. Hinzugefügt wurde in der Begründung, daß durch die ungenügende Auseinanderhaltung der Begriffe Form und Inhalt eine derartige Unklarheit in das Urteil hineingekommen sei, daß dieses selbst nicht habe aufrecht erhalten werden können. I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig. — Die bisherigen Teilhaber der altberühmten Firma I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung, die Herren Adolf und David Rost, geben durch Cirkular bekannt, daß sie nach dem Tode ihres Vaters, Herrn Her mann Rost, das Geschäft, dessen Leitung schon seit einigen Jahren fast ausschließlich in ihren Händen lag, für ihre alleinige Rechnung übernommen haben. Wie bisher wird Herr Adolf Rost vorzugs weise den Verlag weiterführen, Herr David Rost dem Sortiment vorstehen. Die Prokura des Herrn Eduard Baldamus bleibt unverändert bestehen. Inter nationale bibliographische Konferenz in London. - Ucber den Bibliographen-Kongreß in London, dessen am 14. d. M. bevorstehende Eröffnung wir vor einigen Tagen (Nr. 156) gemeldet haben, erfährt die Allgemeine Zeitung (Beilage Nr. 157) folgendes Nähere: -Nach langen Beratungen und Versuchen entschloß sich schon vor Dezennien die Royal Society in London, einen „öatalogus ol Leisvtitie k->.psrs" herauszugeben, der die gesamte seit 1800 wo immer erschienene unselbständige Lilteratur jener Gebiete um fassen sollte, welche der Engländer mit dem Ausdruck „soisusss" bezeichnet. Der erste Band dieses großen Werkes erschien 1867, und der vor kurzem vollendete ist der elfte in der Reihe. So vor zügliche Dienste diese Bibliographie auch leistet, so krankt sie doch an der Unvollständigkeit, und da sie nur nach den Autoren ge ordnet ist, macht sie die Auffindung des Gesuchten mitunter un möglich. Um diese beiden Uebel in dem Katalog für das nächste Jahrhundert zu vermeiden, setzte die Royal Society ein eigenes Komitee aus ihren Mitgliedern zum Studium dieser Fragen ein und wandte sich an die meisten wissenschastlichenJnstitutc und Gesellschaften der Welt mit der Bitte, ihr Vorschläge zu machen, wie ein voll ständiger systematischer Katalog dieser Art durch internatio nale Unterstützung hergestellt werden könnte. Diese Anregung fand fast ausnahmslos die beste Ausnahme; die täglich wachsende Not wendigkeit, durch gute Bibliographieen dem Gelehrten die Kärrner dienste seiner Arbeit abzunehmen, anderseits das Ansehen der Royal Society hatte zur Folge, daß die meisten ihrer Korrespon denten sich mit der Angelegenheit genau beschäftigten, zum Teil, wie insbesondere die Harward University, eigene Komitees ein setzten, und daß schon nach kurzer Zeit eine große Zahl vorzüglicher Referate einlief. Dies veranlaßte die Royal Society, den mehrfach ausgesprochenen Wunsch zu erfüllen und eine internationale Kon ferenz zu veranstalten, -um die Wünschenswürdigkeit und Aus führbarkeit des Projekts zu besprechen-. Durch Vermittelung der Ministerien für auswärtige Angelegenheiten wurden die Re gierungen der Kulturstaaten aufgesordert, zu diesem Zwecke Männer jener Wissenschaften als offizielle Delegierte nach London zu entsenden. Am 14. Juli wird die Konferenz in Burlington House eröffnet werden und Deutschland wird durch die Herren I)r. Walther Dyck, Professor der Mathematik an der Technischen Hochschule in München, van 'tHoff, Professor der Chemie, und Regierungs-Rat Möbius, Professor der Zoologie an der Berliner Universität, Realschuldirektor Schwalbe und Generaldirektor der königlichen Bibliothek in Berlin Ur. Wilmanns vertreten sein. — Aus den Cirkularen des vorbereitenden Komitees der Royal Society geht hervor, daß vom 1. Januar 1S00 ab durch ein unter einem internationalen Gelehrtenausschuß stehendes Centralbureau ein Zettelkatalog aller neu erscheinenden Publikationen auf dem Gebiete der ,xurs soisuess« herzustellen wäre, während eine Aus gabe in Buchform Vorbehalten bleibt. Die Organisation dieser Stellen, sowie die schwierigen Fragen der Abgrenzung jener Wissenschaften, der Wahl der Sprache, in der die Ueber- setzung der Originaltitel erfolgen soll, sowie des Systems bleiben der Entscheidung der Konferenz Vorbehalten. Die Kosten des ganzen Unternehmens sollen, so weit sie nicht durch den Verkauf des Katalogs gedeckt werden, durch einen vorerst für die Jahre 1900—1904 zu zeichnenden Garantiefonds auf gebracht werden. — Eine der wichtigsten Entscheidungen der Kon ferenz wird ohne Zweifel jene bezüglich des zu wählenden Systems fein. Das vorbereitende Komitee spricht die Vermutung aus, daß das Dewcysche Dezimalsystem sich so weit werde verbessern lassen, daß es zur Annahme geeignet erscheint. In Verbindung mit dem Institut intkunatiovkil äs liibliograpbis (in Brüssel), das bekanntlich ebenfalls jenes System propagiert, hat die Royal Society sich ein gehend mit der Verbesserung jenes Teiles der Dcweyschen Tafeln befaßt, welche die Naturwissenschaften und die Mathematik betreffen. Der Obmann des Komitees, Professor Henry E. Armstrong, tritt warm für die Wahl dieses Systems ein, da es, gleichsam eine internationale Sprache, -sehr große Vorteile» besitze. Durch die Wahl dieses Systems, sowie der Form des Zettelkatalogs, würde schließlich das von der Royal Society geplante Werk von selbst zu einem Teil des vom Institut intsrnatiousl äs Libliograpbis pro jektierten und von der belgischen Regierung angebahnten allge meinen bibliographischen Repertoriums werden können.- Zur Gewerbe-Einkommensteuer in Preußen. Ent scheidung des Obervcrwaltungsgerichts. Einem außer halb Preußens domizilierten gewerblichen Unternehmen, das in Preußen eine Zweigniederlassung hat, steht nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts, VI. Senats, 1. Kammer, vom 28. November 1895 hinsichtlich seiner Veranlagung zur preußischen Gewerbesteuer die Vermutung zur Seite, daß in Preußen ein Zehntel des Ertrags durch die außerpreußische Geschäftsleitung erzielt und daß dieser Betrag von dem gewerbesteuerpflichtigen Ertrage der preußischen Filiale in Abzug zu bringen ist; dagegen hat der Gewerbesteuerpflichtige, wenn er behauptet, daß mehr als ein Zehntel des preußischen Ertrags aus die ausländische Geschäfts leitung entfalle, dies zu beweisen. -Der tz 21 des Gewerbesteuer- gssetzes vom 24. Juni 1891 behandelt unmittelbar nur den Fall, daß eine in Preußen domizilierte Unternehmung in anderen Bundesstaaten ebenfalls ihr Gewerbe betreibt. Wollte man diese preußische Gesetzes bestimmung nicht auch, wie es im Artikel 19 I der Ausführungs anweisung vom 10. April 1892 geschieht, auf den umgekehrten Fall anwenden, so würde der Beschwerdeführerin die Vermutung, es sei in Preußen ein Zehntel des Ertrags durch die außerpreußische Ge schäftsleitung erzielt, nicht zur Seite stehen; sie würde also, wenn sie überhaupt irgend einen Teil des in Preußen erzielten Ertrags für die Geschästsleitung beanspruchen wollte, genötigt sein, den Nachweis auch für die Erzielung des Ertrags bis zu einem Zehntel zu führen. Die Beweislast würde dann eine ungleich schwerere sein, wenn der Auslegung des KZ 2 und 21 des Gewerbesteucr- gesetzes durch Artikel 19 I der AusführungSanivcisung nicht gefolgt werden dürfte. Die Beschwerdeführerin hat aber kein Material beigebracht, durch welches thatsächlich der Nachweis geführt werden könnte, daß mehr als ein Zehntel des preußischen Ertrags auf die Geschästsleitung entfalle. Sie behauptet nur, daß dies der Fall sei; dies ist aber kein Nachweis.- (Reichsanzgr.) Gerichtsentscheidung. — Dem Gothaischen Tageblatt ent nehmen wir folgendes: Eine Verhandlung vor dem Landgericht zu Gotha am 7. Juli betraf die Einziehung von Drucksachen gegen den Verlagsbuchhändler Emil Perthes hier. Bekanntlich war dieser am 11. Februar d. I. von der Straskammer wegen Beleidigung des Ersten Staatsanwalts als Vorsitzender des Ver waltungsrats der Aktiengesellschaft Verlagsanstalt hier mit 600 Mark Geldstrafe belegt und war in dem Urteile auch aus Einziehung der betreffenden Broschüre rc. erkannt worden. Auf dagegen eingelegte Revision hob das Reichsgericht am 28. Mai das Urteil auf, sprach den Angeklagten frei und gedachte in dem Urteile mit keinem Worte der von der ersten Instanz erkannten Einziehung. Nunmehr stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag, im sogenannten objektiven Verfahren auf Einziehung zu erkennen. Der Gerichtshof wies diesen Antrag zurück mit der Begründung, daß man es mit einem rechtskräftigen Urteile des Reichsgerichts zu thun habe, von dem man annehmen müsse, daß auch der Passus des Urteils erster Instanz auf Einziehung durch dasselbe habe ausgehoben werden sollen. Journalstempel in Oesterreich. — Stempelbehandlung von Unterhaltungsblättern, die anderen periodischen Druck schriften als Beilagen angeschlossen werden. — Das k. k. Finanz ministerium hat hinsichtlich der Anwendbarkeit der Bestimmungen der Verordnung vom 24. März 1896, Z. 13.433, Post- u. Tel. V. Bl. / Nr. 2b auf solche ausländische Unterhaltungsblättcr, die zwar im Jnlande nur als Beilagen anderer Druckschriften verwendet werden, im Auslande aber auch selbständig erscheinen, nachstehende Erläuterung gegeben: -Im Auslände mindestens einmal wöchent lich (viermal im Monate, zweiundfünfzigmal im Jahre) erscheinende Unterhaltungsblättcr, welche daselbst auch abgesondert im Pränu merationswege veräußert werden, sich demnach als selbständige, stempelpflichtige Druckschriften darstellen und als solche im amt lichen Zeitungsprcisverzeichnisse erscheinen, sind im Sinne der be rufenen Verordnung auch dann nicht stempelfrei zu behandeln, 573"
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