Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1896
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- 10.07.1896
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- Deutsch
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4122 Nichtamtlicher Teil. 158, 10. Juli 1896. für den Fall eines unglücklichen Krieges noch die erforderliche Sicherheit für die der Reichsbank übergebenen Depots bieten. Bei Formulierung des betreffenden Beschlusses dürfte es sich empfehlen, auch zu beschließen, daß ein Kontokorrent-Verkehr mit der Bank nur bezüglich der verfügbaren Gelder gestattet sein darf, und daß Hypotheken als mündelsicher nur gelten sollen, wenn solche an erster Stelle bcliehen sind. Von den sonstigen Anträgen zur Hauptversammlung sei nur noch des Gesuches eines Mitgliedes gedacht, das sich nach Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres wieder verheiratet hat und deshalb der Witwenkasse wieder angehören möchte, trotz dem die Satzungen dies nicht gestatten. Der Umstand, daß die Eheschließung aus gesetzlichen Gründen nicht früher hat erfolgen können, kann wohl ebensowenig ein Grund sein, die Satzungsbestimmungen zu Gunsten eines Mitgliedes zu um gehen, als die freiwillig erfolgte Weiterzahlung des Kassen beitrages. Dem Mitglicde selbst erwächst ja auch daraus keinerlei Nachteil, da die gezahlten Kassenbeiträge zurück erstattet werden müssen. Der Ehefrau aber den Satzungen entgegen die Pensionsrechte zu bewilligen zum Nachteil der berechtigten Witwen und Waisen, wird ohne Aenderung der Satzungen selbst durch einen Beschluß der Hauptversammlung rechtlich nicht gestattet sein. a. Kleine Mitteilungen. Rang- und Gehaltsverhältnisse an der Stadtbiblio thek zu Frankfurt a/M. — Dem Julihcfte des Centralblatts für Bibliothekswesen entnehmen wir folgende Angaben über die Beamtenverhältnisse der Stadtbibliothek zu Frankfurt a/M.: Die Rang- und Gehaltsverhältnisse der Beamten der Stadt bibliothek in Frankfurt a. M. haben durch die neue in jüngster Zeit von den städtischen Behörden mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1895 an beschlossene -Gehaltsordnung für die Gemeinde beamten der Stadt Frankfurt a. M.- eine gänzliche Neugestaltung erfahren. Die neue Gehaltsordnung unterscheidet sich von den bisher in Geltung gewesenen Normen zunächst durch eine ver änderte Einteilung der Gehaltsklassen, indem an Stelle der zuletzt bestandenen zehn Klassen künftig sieben treten, von denen V—VII die Stellen der Unterbcamlen, III und IV diejenigen der mittleren und I und II diejenigen der oberen Beamten enthalten, und an die Spitze dieser sieben Klassen eine neue lg. gestellt wird, die die Stellen derjenigen oberen Beamten begreift, die eine höhere wissen schaftliche Bildung nachzuweisen haben und eine selbständige leitende Stellung cinnehmen. Demgemäß wurde die Stelle des Stadt bibliothekars (Amtschess) in die neue Klasse In, diejenige des zweiten Bibliothekars in Klasse I, des (buchhändlcrisch gebildeten) Sekretärs in Klasse III, des Registrators und Kanzlisten in Klasse IV und des Amtsdicners in Klasse VI eingerciht. Weiterhin setzt die neue Gehaltsordnung anstatt des seither bestandenen fünfjährigen Aufsleigcns der Stufen innerhalb der einzelnen Gehaltsklassen ein solches von je drei zu drei Jahren fest und weist endlich zugleich eine durchgängige Aufbesserung der Gehälter auf. Die letzteren be wegen sich für die Bibliotheksbeamten in folgenden Sätzen: Stadlbibliothekar: ^ 5700, 6000, 6300, 6600, 6900, 7200. Zweiter Bibliothekar: ^ 4700, 5000, 5300, 5600, 5900, 6200, 6500. Sekretär: Vt 3000, 3200, 3400, 3600, 3750, 3930, 4050, 4200. Registrator und Kanzlist: 2300, 2500, 2700, 2900, 3050, 3200, ^ 3350, 3500. Amtsdiener: .F 1700, 1800, 1900, 2000, 2050, 2100, 2150, 2200. Die Besoldungen der auf Kündigung angestellten wissenschaft lichen Hilfsarbeiter werden durch die neue, nur für das lebens länglich angestellte Personal bestimmte Gehaltsordnung nicht be rührt. Sie betragen, wie seither, in den ersten drei Jahren 2400 ^ und vom vierten Jahr an 2700 Die Tagegelder der Hilfs diener wurden erhöht und bewegen sich je nach dem Dienstalter zwischen 3 und 5 ^l. Lclsn Lublisbing Louss in St. Louis, Mo., N.-A. Ver lagshaus der Deutschen Evangelischen Synode von Nord amerika. — Es liegen uns in einem Hefte die -Berichte der Synodal-Beamtc» an die Distrikte der Deutschen Evangelischen Synode von Nordamerika für 1896- vor. Darin dürfte für Buch händler der Bericht des Verlags-Direktoriums der Synode auch in Deutschland einiges Interesse haben. Das Verlags-Direktorium teilt zunächst mit, daß es sich mit Zustimmung des Synodalpräses I. Zimmermann in West- Burlington (Iowa) entschlossen habe, sich als Geschäftsgesellschaft -inkorporieren- zu lassen, weil die Synode als solche kein Geschäft betreiben könne. Der Name wurde dabei in Ldsu Lublisbing Louss geändert. Sodann wurde in St. Louis ein Grundstück erworben und ein Geschäftshaus darauf errichtet, das ziemlich umfangreich zu sein scheint und alle technischen Betriebe des Verlagshauses umfaßt. Die Einnahmen des letzten Geschäftsjahres betragen 80524 Dollars 22 Cents; als Reingewinn ergaben sich 26168 Dollars 85 Cents. Die Abonncntenzahlen der vorn Verlagshause herausgegebenen Zeitschriften waren am 10. April 1896 folgende: Friedensbote 23614 Kinderzeitung (vom 1. d. Monats) .... 33671 Kinderzeitung (vom 15. d. Monats) .... 25931 Missionsfreud 12441 Unsere Kleinen . 15971 D.-A. Jugendfreund . 4025 Lektionshefte 11015 Lektionsblätter 10767 Theologische Zeitschrift 464 Pädagogische Zeirschrift 12 Außerdem betreibt das Haus auch einen umfangreichen Büchcr- verlag und, in geringerem Umfange, auch Sortiment. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Osvvsrbliebsr Revbtssebutr: rwä Lrbsbsrrsebt. 2sitsebrift dss Lsutsebsu Vsrsios eum 8ebute des ^srverblicben Ligsutums. Uutsr MitrvirbunA von Lr. Lau! 8ebwidt uucl Lr. los. lloblsr brsg. von Ur. 44bsrt Ostsrristb. 1. labrgaoz. Lr. 6. (20. lani 1896.1 4". 8. 189—216. Lsrliu, Oarl Ls^wanns V srlag. Inbs.lt: 8ebs,urs, äio Lsluguis dss Vorbsuutesrs ?ur Lortbs- nuteung, Latsntgssste tz 5 4.bss.tL I. — liobisr, übsr dis Orsnrsu des Oebrauebsmustsrsebutrss. — 8sbaefsr, Lintluss dsr 2vvsvlrbsstiwmun^ dss 8eb> iftwsrlrss auf den 4.utorsebutü. — Ostsrriotb, äsr Lands! mit lllisobsss und Oalvanos. — XVarsnLsiebsnrsebt: ksobtsprsobung. — lntsrnationalsr LeobtssobutL. — VsrsinsaogsIsAonbsitsn. öolstin bibliogräüeo ^.rgsntino. Orünioa msnsual dsl inovimisnto intslostual sn la rspüblioa Lrgsntina z- oataloAv gsnsral ds libros ^msrieanos z- Luropsos. 2. labrgavA. Lr. 9. (luni 1896.) x;r. 8". 4 8. Vsrlag von laoobo ksussr, öusnos 4arss, 8an Nartln 200. Memorial ds la librairis lrarx'aiss. lisvus bsbdomadairs dss livrss. Oomplsmsnt ds la bibliograpbis lranyaiss. keousil ds oataloguss dss editsurs, avso tabiss. 3. labr^anA. Lr. 27. (2. lull 1896.) 8". 8.433—448. Vsrlag von L. I,s 8oudisr in Uaris. Allgemeine Militär-Bibliographie. Monatliche Rundschau über literarische Erscheinungen des In- und Auslandes und kurze Mitteilungen über Zeitstagen. 5. Jahrgang. 1896. Nr. 6. (Juni.) 8". S. 81—96. Verlag von Zuckschwerdt L Co. in Leipzig. Allgemeiner Deutscher Buchhandlungs-Gehilfcn- Verband. — Nur ein Tag trennt uns noch von der süns- undzwanzigsten Hauptversammlung des Allgemeinen Deutsche» Buchhandlungs-Gehilfen-Verbandes, die Sonnabend Abend und Sonntag Vormittag im linken (nicht rechten) kleinen Saale des Buchhändlerhauses stattfindet. In lobenswerter Weise ist man diesmal bestrebt gewesen, Satzungsänderungen auf das Not wendigste zu beschränken, man hat sich überhaupt in der Stellung von Anträgen einer großen Zurückhaltung befleißigt. Die Tages ordnung ist deshalb keine ellenlange, wie das srühcr leider öfter der Fall gewesen ist, und dürfte sich deshalb in ziemlich glatter Weise erledigen lassen. Der Punkt 10 der Tagesordnung, mit dem der Vorstand in Betreff der Verwaltung des Vermögens eine Aenderung beantragt, wird wohl allgemeine Zustimmung erhalten, denn die Begründung ist sehr stichhaltig. Bei dem vorhandenen großen Wertpapier bestande von rund 400000 Mark ist eine fachmännische Verwaltung und Kontrolle, ausgeübt durch ein erstes Leipziger Bankinstitut, unbedingt notwendig und zeitgemäß, auch ist die damit verbundene größere Sicherheit von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Der Bericht des Vorsitzenden dürste wohl auch so manche interessante Mitteilung enthalten, da gerade in der abgeschlossenen zweijährigen Periode, in die auch der Beginn der Wirksamkeit der Witwen- und Waisenkasse fällt, wichtige Maßnahmen für die Ent wickelung und Förderung des Verbandes von seiten des Vorstandes getroffen worden sind. Gewiß darf man deshalb auf eine regere Beteiligung der Leipziger Mitglieder an der Hauptversammlung rechnen, was allerdings im Interesse des Verbandes und den auswärtigen Ver tretern gegenüber als sehr wünschenswert bezeichnet werden muß.
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