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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1896
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.07.1896
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- Deutsch
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158, 10. Juli 1896. Nichtamtlicher Teil. 4121 Es betrug das Gesamtvermögcn 1894 372530.90 Dazu kamen an Einnahmen 1895: Mitglieder-Beiträge ^ 49633.58 Eintrittsgelder „ 1450.75 Ertrag der Stellenvermittelung „ 441.87 Strafgelder „ 133.48 Zinsen „ 14668.75 Geschenke „ 44731.56 Kursgewinn „ 1975.03 „ 113035.02 insgesamt ^ 485565.92 Als Ausgaben sind zu verzeichnen: Krankengelder ^ 24135.37 Begräbnisgelder „ 4775.— Witwen- und Waisengelder „ 11320.05 Rückzahlungen „ 51.25 Unkosten „ 7527.42 47809.09 so daß Ende 1895 ein Bestand von ^ 437756.83 verblieb. Von diesem Kapital entfallen auf die Verbandskasse ^ 1078.04 die Kranken- u. Begräbniskasse „ 67059.13 die Witwen- u. Waisenkasse „ 313016.22 die Alters- u. Jnvalidenkasse „ 56603.44 Vergleicht man diese Zahlen mit den entsprechenden Ziffern des Jahres 1894, so zeigt zunächst die größere Ein nahme von Mitglieder-Beiträgen (Z- 5634 und Eintritts geldern (Z- 800 die erfreuliche Thatsache, daß der Zu wachs an neuen Mitgliedern gegen die letzten Jahre sich wesentlich gehoben hat, und daß die Vorteile der Zugehörig keit zu dieser segensreichen Versicherungsanstalt unter den jüngeren Gehilfen wieder mehr erkannt und gewürdigt werden. Auch die Krankenkasse des Verbandes, die in den letzten Jahren bereits auf den Reservefonds zurückgreifen mußte, um allen Unterstützungsansprüchen zu genügen, weist diesmal wieder einen Ueberschuß von 7469 auf, so daß der Fonds beinahe wieder den Stand von 1889 erreicht hat. Da dieses günstige Resultat nur zum geringsten Teile der größeren Ein nahme an Geschenken — diese betrugen 2000 ^ mehr als 1894 — zu danken ist, so läßt sich hoffen, daß die regel mäßigen Einnahmen der Kasse auch für die Folge zur Be streitung der Ausgaben genügen werden. Die Witwen- und Waisen-Kasse hat im letzten Jahre einen Vermögenszuwachs von fast 47 200 erfahren, der allerdings zum größten Teil durch die außergewöhnlichen Zu wendungen seitens der Herren Chefs entstanden ist. Es ist dies um so dankbarer anzuerkennen, als die Zahl der zu unterstützenden Witwen und Waisen für eine Reihe von Jahren immer noch zunehmen wird, und da ferner schon jetzt die Mitglieder-Beiträge und Zinserträge durch die zu zahlenden Pensionen aufgebraucht werden müßen, um den Hinterbliebenen eine nur einigermaßen nennenswerte Hilfe gewähren zu können. Aus dem Rechnungsabschluß ist leider nicht ersicht lich, wieviel von den gezahlten 11320 auf Witwengeld und wieviel auf Waisengeld entfällt. Es wäre eine derartige Trennung der Beträge, wie solche ja auch bei der Kranken kasse bezüglich des Kranken- und Begräbnisgeldes erfolgt, schon für eine spätere Statistik zu empfehlen, abgesehen davon, daß nur die Summe der gezahlten Witwen-Pensionen einen Schluß auf die Anzahl der Empfängerinnen gestattet. Die Gesamtsumme der 1895 gezahlten Unterstützungen betrug ^ 40 230.42, welchem Betrage gegenüber die Geschäfts unkosten in Höhe von 7527.42 auffallen müssen. Aller dings ist der Gehilfen-Verband nicht in der glücklichen Lage, wie der »Unterstützungs-Verein- zu Berlin, der bei einem Kapitalvermögen von fast 4 50 000 ^ nur 1800 Un kosten halte, da dieser Verein weder Geschäftsführer noch Kommissionär, weder Miete und Steuern noch Drucksachen zu bezahlen hat. Der Gehilfen-Verband dagegen zahlte 1895 an Unkosten für Geschäftsführung 2400.— „ Kommissionär ,, 300.— „ Steuern ,, 882.92 „ Drucksachen ,, 1322.95 „ Miete ,, 262.30 dazu kamen ferner für Hilfsarbeiten 200.— „ diskrete Ausgaben der Vorstandes ,, 400.— „ Festkommers rc. ,, 307.50 „ Anwalts- u. Gerichtskosten ,, 248.25 „ Porto u. Spesen rc. „ 1053.95 „ Sonstige Ausgaben 149.55 Insgesamt 7527.42 Bei dieser Höhe meist unvermeidlicher Ausgaben wird der Gehilfen-Verband aber umsomehr darauf bedacht sein müssen, jede nicht dringend notwendige Ausgabe möglichst zu ver meiden und alle unbilligen Anforderungen seitens der Mit glieder an den Verband sofort zurückzuweisen. Auch in der in den nächsten Tagen stattfindenden Hauptversammlung wird der Verband Gelegenheit haben, über neue derartige An sprüche zu beschließen. Da werden zunächst Mittel zu einem Festkommers aus Anlaß des fünfundzwanzigjährigen Bestehens des Verbandes gefordert. Es ist gewiß erklärlich, wenn die Mitglieder des Verbandes das Bedürfnis fühlen, sich zur Feier eines der artigen Festes zu vereinigen. Da jedoch bei der weiten Ent fernung der Verbandsmitglieder voneinander eine gemeinsame Feier sämtlicher Mitglieder nicht möglich ist, so dürste die Angelegenheit wohl besser den einzelnen Kreisen zu überlassen bezw. diesen anheimzustellen sein, auf ihre Kosten einen Ver treter zur Leipziger Feier zu senden. Die Kosten des Kom merses werden ja die feiernden Mitglieder, die an einem solchen Feste sich beteiligen wollen, bei dem regen Interesse an der Sache gern selbst tragen. Dagegen dürfte die Heraus gabe einer Festschrift, die gleichzeitig ein neues Agitations mittel bilden soll und schon deshalb keinen zu großen Um fang haben darf, auf Kosten des Verbandes wohl zu billigen sein und die Genehmigung einer mäßigen Pauschalsumme rechtfertigen. Ein weiterer Antrag fordert die Bewilligung von Tage geldern neben den Reisekosten für die Vertrauensmänner, und zwar von 15 für jeden Verhandlungstag. Es mag ja für manchen Vertrauensmann — die Mehrzahl betrachtet wohl die Vertretung mehr als eine Ehrenpflicht — vielleicht er wünscht sein, für die Kosten des Uebernachtens in Leipzig eine ent sprechende Entschädigung zu erhalten, und die Versammlung würde gewiß auch einem Anträge nicht entgegen sein, der dahin ginge, jedem Vertrauensmann bezw. Kreisvertreter auf Verlangen ein Quartiergeld von 5 für jeden zweiten und folgenden Tag, den die Hauptversammlung in Anspruch nimmt, zu be willigen. Die Forderung von 15 täglich, d. h. in der Höhe der Diäten eines preußischen Landtags-Abgeordneten, dürste aber schwerlich die Zustimmung der Verbandsmitglieder finden und kaum geeignet sein, dem Verbände neue Gönner zuzuführen. Sodann wird beantragt, das in Wertpapieren angelegte Vermögen des Verbandes, das bisher der Verein der Leipziger Buchhändler kostenfrei verwahrte, fernerhin bei einem Bank institut zu deponieren. Sollte diese Aenderung auf Wunsch des Vereins der Buchhändler geschehen und die weitere Aus gabe für Depotgebühren nicht zu vermeiden sein, so wird als Bankinstitut doch nur die Reichsbank in Frage kommen können, da jedes Privat-Jnstitut, es mag als noch so sicher- gelten, unter Umständen doch die Sicherheit des Verbandsver mögens gefährden kann. Das Deutsche Reich dagegen wird selbst 561'
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