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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1896
- Sprache
- Deutsch
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Staats- und Stadtbchörden, der Vorstand der Goethegesellschast, der Verwaltungsrat der Schillerstiftung, der Kurator, der Prorektor und die Dekane der Universität Jena, sowie zahlreiche Vertreter der Wissenschaft, der Kunst und der Litteratur bei. Richard Wagner-Museum. — Die Aufstellung des Richard Wagner-Museums in den Räumen der Reuter-Villa zu Eisenach ist nunmehr erfolgt. Der Allgemeinen Zeitung wird hierüber aus Eisenach folgendes berichtet: -Die meiste Zeit erforderte die Ordnung der sehr reichhaltigen Bibliothek, die die gesamte Wagner-Litteratur umfaßt. Sic enthält sämtliche Werke des Meisters in Partituren (darunter sehr wertvolle Originale) und Klavierauszügen, seine Schriften über Musik, sowie zahlreiche Werke über Wagner kritischen und ästhetischen Inhalts, Quellen und Bearbeitungen der von Wagner benutzten Stoffe, Zeitschriften, in denen einzelne Artikel von oder über ihn und seine Werke erschienen sind rc. Die Bibliothek füllt den größten Raum des oberen Stockwerkes der Villa vollständig aus. In den unteren Räumen finden »eben dem Arbeits- und Schlaf zimmer Fritz Reuters, die in unveränderter Ausstattung stehen bleiben, die übrigen Gegenstände des Wagner-Museums Aufstellung, haupt sächlich Büsten, Münzen, Gipsfiguren und eine sehr reichliche Bildersammlung. Zahlreiche Bilder des Meisters selbst, seiner Familienangehörigen und Freunde, hervorragender Darsteller seiner Werke in ihren Rollen, klassische Darstellungen aus Wagners Musikdramen von berühmten Meistern, besonders Darstellungen aus Bayreuth und von den Bühnenfestspielen daselbst werden neben einer reichhaltigen Handschriftensammlung die Hauptsehcnswürdig- keit dieser Räume knlden.- Zur Lohnbewegung im Buchdruckgewerbe. — Die Innung Leipziger Buchdruckcreibesitzer nahm in ihrer außerordent lichen Hauptversammlung am 29. Juni im Deutschen Buchhändler hause zu Leipzig die folgenden beiden Resolutionen einstimmig an: 1) -Die am 29. Juni 1896 im Deutschen Buchhändlerhause tagende außerordentliche Hauptversammlung der Innung Leip ziger Buchdruckereibesitzer erteilt dem von den Vertretern der Prinzipalität mit den Vertretern der Gehilfenschaft vereinbarten und mit dem 1. Juli 1896 in Kraft tretenden Lohntarif ihre Zu- stimmung und sordert ihre Mitglieder auf, diesen Tarif vom Tage des Inkrafttretens ab in ihren Buchdruckereien zur Ein führung zu bringen. Im Verfolg dieses Beschlusses hat der Vorstand die Mitglieder zu veranlassen, ihm mittels eines dazu auszugebenden Berichtsformulars umgehend über die An erkennung des Tarifs ihrerseits, sowie seitens der von ihnen beschäftigten Gehilsen Anzeige zu machen. Im weiteren wird der Vorstand beauftragt, nach Feststellung des Resultates die ihm nach Lage der Sache notwendig erscheinenden Schritte vor zunehmen.- 2) -Da die Einführung des Tarifs eine Erhöhung der Löhne von 7 bis 8 Prozent ausschließlich der für größere Städte in Betracht kommenden Lokalzuschläge zur Folge hat, so bedingt das für Leipzig eine Erhöhung der Satz- und Druckpreise um 10 Pro zent. Den Jnnungsmitgliedern wird aufgegeben, vom 1. Juli 1896 ab diese Erhöhung auf ihre Druckarbciten eintreten zu lassen. Zwecks einheitlicher Durchführung dieser Erhöhung verpflichten sich die Mitglieder gegenseitig auf Ehrenwort, keine Arbeiten zu niedrigeren Preisen, als die betreffenden Druckereien neuerdings fordern, zu übernehmen». Die Zahl der Studierenden auf deutschen Universi täten. — Die Gesamtzahl der Studierenden, die im laufenden Sommerhalbjahr an den deutschen Universitäten immatrikuliert sind, beträgt der -Frkf. Ztg.- zufolge 29747. Das ist die höchste bisher erreichte Besuchsziffer. Der Besuch der einzelnen Universi täten ergiebt sich aus der nachstehenden Uebersicht: Berlin 4649, München 3777, Leipzig 2876, Bonn 1863, Breslau 1425, Halle'1415, Freiburg 1379, Würzburg 1284, Tübingen 1172, Heidelberg 1164, Erlangen 1138, Göttingen 1007, Marburg 965, Greifswald 948, Straßburg 938, Jena 761, Kiel 708, Königsberg 700, Gießen 630, Rostock 500, Münster 448. Nach Fakultäten treffen 1782 auf die katholischen, 2646 aus die evangelischen Theologen, 8073 auf die Juristen, 7851 auf die Mediziner, 3548 auf die Studierenden der Philosophie, Philologie und Geschichte, 2989 auf die der Mathe matik und Naturwissenschaften, 1096 auf die Pharmazeuten, 805 auf die Studierenden der Landwirtschaft (darunter 370 Studierende der Geodäsie in Bonn), 572 auf die Studierenden der Kameral und der Forstwissenschaft, 385 aus die Studierenden der Zahn heilkunde. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. ^.usvsül wsrtvollsr uncl intsrsssautsr IVsrlrs aus sdlsu IVisssn- sodaktsn. timtig.-HataloZ b!r. 50 vou d. Id-itxsobs in Hamburg. 8°. 74 8. 2193 Nrn. Hxport-dournal. Intsrnationalsr ^vLsigsr tür Lueddanäsl und Öuodgsvsrbs, Lapisrinclustris, 8ebrsibvs.rsn und l,slnwittsl. Vol. IX, 12. Xe. 108. (dum 1896.) 4°. 8. 193—212. Vsrlag von d. dsdslsr in i^sipriiA. Indalt: l^sus Lrsvbsinungsn. — kdittsiiungsn aus I-ondon. — 2oIländsrunAsn. — dssstM über ldrbsbsrrsvüt. — Illrinsn- Vsrrsioünis. — kisisUstsn-LinAängs. —- Osutseds Lruelr- wasodinsn Industrie. — Lmsrilramsoüs krivatbibliotbsüsu. — 14sus Illrmsn. — Vsrsoüisdsnss. AittsilunAsn der VsrlaAsbuobdandluuA L. d. Tsubusr in llsipLi^. 29. dadrsanx. 1896. I4r. 3. 8«. 8. 65—98. Sprechjaal. Direkter Büchervertrieb des Verlegers. Antwort auf die -Erwiderung- des Herrn G. Freytag in Nr. 145 d. Bl. Die Antwort des Herrn G. Freytag in Leipzig (vgl. Börsen blatt Nr. 145) hat dem Sortimenter gezeigt, wie mit dem Buche: -Lendenfeld, aus den Alpen- von seiten des Verlegers verfahren wurde, ehe es ihm überhaupt möglich war, die Absatzfähigkeit des selben zu beurteilen. Die das Thatsächliche unserer Mitteilung betreffenden Aeuße- rungen des Herrn G. Freytag gleichen fast einem Rundschreiben an den Sortimentsbuchhandel. Es wäre nur zu wünschen gewesen, ein solches Rundschreiben mit der Mitteilung, daß an die Sektionen des Deutsch-Oesterreichischen Alpenvereins ein Angebot mit 20"/o Rabatt direkt erfolge, wäre so früh im Börsenblatt veröffentlicht worden, daß der Sortimenter seine Bestellung danach hätte ein richten, sich Spesen, Mühe und Arbeit hätte sparen können. Es sollten doch für alle Fälle von dem Verleger solche beabsichtigten direkten Manipulationen zeitig und öffentlich dem Sortimentsbuch handel bekannt gegeben werden, wie es ja vereinzelt auch schon geschieht; das erfordert doch die einfache geschäftliche Rücksichtnahme des einen aus den anderen. Von dieser will Herr Freytag freilich nichts wissen. Unsere Klage darüber, daß durch seine nachträglich erst an den Tag getretenen direkten Manipulationen uns un nötige Spesen und Arbeit verursacht wurden, wird einfach von oben herab mit der Bemerkung: -habe keine Veranlassung, darauf weiter einzugehen- abgcfertigt. Befördert ein solches Verfahren die Annehmlichkeit des Ver kehrs zwischen Verlag und Sortiment, die doch beide auf einander angewiesen sind? Ganz gewiß nicht! DrktuvdüchMler Jahrgang. Ob wir mit dem Einstellen des Vertriebes von -Lendenseld, aus den Alpen- uns selbst schädigen, das möge Herr Freyrag uns nur selbst überlassen zu beurteilen. Wir stehen mit der Leitung der hiesigen Sektion des Alpen-Vcreins zu gut, als daß wir nicht orientiert darüber wären, wie weit das direkte Angebot überhaupt Wirkung haben wird. In jedem solchen Falle werden wir es prinzipiell für unsere Pflicht ansehen, jede Verwendung einzustcllen, weil wir für Verleger, die nicht die nötige Rücksicht auf das Sortiment nehmen, auch weder Zeit noch Interesse haben. Frankfurt a/M-, 30. Juni 1896. C. Koenitzer's Buchhandlung Reitz L Kochler. Wer haftet für konfiszierte Bücher? (Vgl. Börsenblatt Nr. 148.) II. Eigentümer eines L cond. versandten Buches ist und bleibt gesetzlich zweifelsohne der Verleger bis zu dem Augenblick, wo das Buch durch den Sortimenter in feste Rechnung übernommen oder verkauft wird. Anders verhält sich die Sache selbstverständlich bei allen von vornherein fest oder bar bezogenen Artikeln, die mit der Annahme Eigentum des Sortimenters werden und daher auch bei Konkursen zur Masse gehören, während das Kommissionslagcr als fremdes Eigentum behandelt und an die Besitzer, die Verleger, zurückgcschickt wird. Der Sortimenter ist bekanntlich dem Verleger nur insoweit er satzpflichtig, als er das Konditionsgut durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes vor Verlust und Beschädigung schützen . kann. Da nun der Firma W. Valett L Co. in diesem Falle ein 1 Mangel an Sorgfalt schwerlich zum Vorwurf gemacht werden kann, 540
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