Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960703
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189607032
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18960703
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-07
- Tag1896-07-03
- Monat1896-07
- Jahr1896
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3950 Nichtamtlicher Teil. HS 152. 3. Juli 1896. einige Verschulden Nachweisen und somit alleinige Haftbarkeit zuschieben kann«. (Antrag Ackermann) Z 23 erhält folgenden Zusatz: »Falls der Verleger nicht in der Lage ist. ihm direkt zugcgangene Bestellungen zu expedieren, ist der Sortimenter möglichst umgehend davon zu be nachrichtigen « 8 24. Absatz 3 erhält folgenden Zusatz 1 in Zeile 2 nach Buchhändlermesse und in Zeile 5 nach Verleger: »eventuell auf Verlangen mit direkter Post auf Kosten des Sortimenters«. § 26 erhält folgenden Zusatz: »Der ordentliche Gerichtsstand der Buchhändler wird hierdurch nicht geändert.« (Antrag Meißner.) § 28. Absatz 3. Zeile 2 hinter Zahlung: »innerhalb sechs Wochen.« 8 30. Bei Absatz 1 entfällt der Schlußsatz. (Antrag Meißner.) § 33. Absatz 1 erhält folgenden Zusatz: »Das Ausschneiden einzelner Seiten eines Buches oder Schäden, welche Umschläge und Ein banddecken lediglich infolge der Versendung er litten haben, geben dem Verleger nicht die Be rechtigung. die Rücknahme zu verweigern.« Absatz 4, erster Satz ändert sich wie folgt: »Verlangt der Verleger im Laufe des Jahres Kon ditionsgut zurück, so ist der Sortimenter direkt davon zu benachrichtigen und dieser dann verpflichtet, die zurückverlangten Bücher dem Verleger oder dessen Kommissionär innerhalb dreier Monate nach der direkten Verständigung zuzustellen.« (Antrag Meißner.) Alle diese Anträge wurden, fast sämtlich ohne Debatte, angenommen. Es folgten nun noch einige weitere Vorschläge aus dem Plenum. Herr Winkler beantragt die Bestimmung, daß die Ver leger Novitäten, die erst im Dezember zur Versendung ge langen. stets in neue Rechnung stellen mögen, da der Sorti menter wegen der Weihnachtsgeschäfte doch erst im Januar dazu käme, sich für die Novitäten zu verwenden. Herr Konegen empfiehlt, diesen Antrag zurückzuziehen, die Sache erscheine ihm nicht so wichtig. Es stehe ja dem Sortimenter frei, zu disponieren oder die Novität liegen zu lassen. Herr Kerber schlägt vor, der Verleger möge von solchen im Dezember verschickten Novitäten Nachrcmittendcn bis einen Mvuat nach der jetzt üblichen Frist gestatten. Der Antrag wird fallen gelassen. * * * Herr Müller ergreift nun zu Punkt IV., 2. a der Tagesordnung das Wort und erklärt, daß er während der Dauer der ersten Vertragsperiode mit dem Kriegsministerium bereitwilligst 25 Prozent Rabatt auf die Generalstabskarte gegeben habe. Bei Erneuerung des Vertrages habe das Kriegsministcrium auf eine bedeutende Herabmindcrung des Rabattes gedrungen, und glle Vorstellungen, daß der Buch handel mindestens 25 Prozent haben müsse, er aber bei der beabsichtigten Herabminderung genötigt sei, diesen nur 20 Pro zent zu gewähren, ebenso eine diesbezügliche Eingabe des Herrn Korporationsvorstchers seien leider erfolglos geblieben. Durch Errichtung eines Kommissionslagers in Budapest seien seine Verdienste noch geringer geworden. Er danke dem mährisch-schlesischen Buchhündlerverein dafür, seine diesbezüg lichen Bestrebungen durch eine Petition an das Parlament fördern zu wollen, aber er sei gegenwärtig von der Erfolg losigkeit überzeugt. Er werde zu einem geeigneteren Zeit punkte vielleicht die Unterstützung der Kollegen in Anspruch nehmen, bitte aber derzeit nichts veranlassen zu wollen. ^ -ft -ft Zum vorletzten Punkte der Tagesordnung ergreift Herr A. I Gutmann das Wort. Er teilt der Versammlung mit, daß er seit 23 Jahren als Musikverleger regelmäßig seine Pflichtexemplare abgeliefert habe. Von Orchesterwerken und Chören habe er die Partituren, ferner die Arrangements für Klavier und andere Instrumente als Pflichtexemplare überreicht. Die einzelnen Stimmen aber habe er. da diese in der Par titur enthalten seien, nicht für nötig gehalten, zu überreichen. Vor kurzem habe die Universitätsbibliothek aber auch die Orchesterstimmen reklamiert. Er habe hiergegen bei der Preß- behörde eine Eingabe gemacht, die jedoch keine Erledigung gefunden habe, sondern infolge welcher er zur Polizei geladen worden sei. Hier habe er nur den Auftrag erhalten, die ver langten Stimmen abzuliefern. Er habe gebeten, daß seine Ein gabe der höheren Instanz vorgelegt werde, damit ein klärendes Erkenntnis gefällt werde. Nach einiger Zeit habe Redner die Klage zugestellt erhalten wegen Verweigerung der Pflicht exemplare. Er habe dem Richter erklärt, daß er sich durchaus nicht geweigert habe, die Pflichtexemplare abzuliefern, sondern daß er eine Entscheidung der Statthalterei erwarte. Kein Musikalienverleger lege neben der Partitur auch die Stimmen vor. Die Staatsanwaltschaft habe endlich die Klage zurück gezogen, nachdem die Universitätsbibliothek befriedigt worden war. Redner staune, daß die Unterlassung der Ablieferung der Pflichtexemplare ein strafrechtliches Delikt sei, das den Geklagten als nicht mehr unbeanstandet erscheinen lasse. Da eine Revision des Preßgesetzes — nach Ausspruch des jetzigen Justizministers — in Aussicht stehe, so empfehle Redner die Ausarbeitung einer Vorlage durch ein zu nomi nierendes Komitee und Ueberreichung derselben noch vor Erscheinen der Regierungsvorlage. Schließlich bittet er die Versammlung um Annahme folgender Resolution: »Infolge bedauerlicher Vorkommnisse jüngster Zeit, welche in den teils ungenauen, teils den Verleger in emi nenter Weise schädigenden Bestimmungen des Preßgesetzes ihren Grund haben, sieht sich die Hauptversammlung der österreichisch-ungarischen Buchhändler veranlaßt, ein Komitee aus ihrer Mitte zu wählen, welches sich mit einer Revision des Preßgesetzes befassen und Vorschläge erstatten soll, die zu geeigneter Zeit in Form einer Petition an das k. k Justizministerium geleitet werden sollen.« Beifall und einstimmige Annahme der Resolution. Der letzte Punkt der Tagesordnung ist die Wahl des Sektionsobmannes an Stelle des verstorbenen Herrn R. Lechner. Der Herr Vorsitzende schlägt Herrn Hermann Manz vor. der durch Zuruf einstimmig gewählt wird. Schließlich ergreift Herr A. Oliwa das Wort und stellt den Antrag, dem Vorsitzenden, sowie dem Gcsamtvorstande den Dank der Versammlung für die vielfachen mühevollen und zeitraubenden Agenden, denen sich die Herren mit so viel Hingebung und Aufopferung widmeten, auszusprechen, welchem Anträge die Versammlung mit lautem Beifall und Hände klatschen zustimmt. Der Herr Vorsitzende dankt namens des Vorstandes für diese Vertrauenskundgebung und schließt in vorgerückter Stunde (r/z3 Uhr) die Sitzung. A. Einslc, Sekretär des Vereines. Kleine Mitteilungen. Goethe- und Schiller-Archiv in Weimar. — Die Ein weihung des Goethe- und Schiller-Archivs in Weimar ist am 28. Juni in Gegenwart der grohherzoglichen Familie und des Wirk lichen Geheimen Rats IN-, von Lucanus, als Vertreters des Kaisers, erfolgt. Außerdem wohnten der Eröffnungsfeier Vertreter hoher
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder