Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-11-19
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18961119
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189611199
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18961119
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-11
- Tag1896-11-19
- Monat1896-11
- Jahr1896
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
7754 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 269, 19. November 1896. Allgemeine Militär-Bibliographie. Monatliche Rundschau über literarische Erscheinungen des In- und Auslandes und kurze Mitteilungen über Zeitfragen. 5. Jahrgang. 1896. Nr. 10. Oktober, gr. 8°. S. 137—152. Verlag von Zuckschwerdt L Co. in Leipzig. Vom Reichstage. — Am 13. November stand auf der Tages ordnung des Deutschen Reichstags die Fortsetzung der zweiten Be ratung des Gesetzentwurfs, betr. Abänderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesctzes und der Strafprozeßordnung. Zu ß 80 beantragten die Abgeordneten Beckh und Munckel (freis. Volkspartei), diejenigen Vergehen, die durch den Inhalt einer im Jnlande erschienenen Druckschrift begangen sind, den Schwur gerichten zu überweisen. Für den Antrag sprachen die Abgeordneten Lenzmann lfreis. Volksp.), Beckh (freis. Volksp.>, Frohme (Soz.), Dr. Conrad (d. Volksp.), Träger (freis. Volksp.), Stadlhagen (Soz.), Bebel (Soz.); gegen den Antrag sprachen Geheimer Ober-Regierungsrat von Lenthe und Abgeordneter Günther (nl.). Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Freisinnigen, der deutschen Volkspartei und einiger Centrums mitglieder abgelehnt. Am 14. November wurde die zweite Beratung der Novelle zur Strafprozessordnung fortgesetzt. § 7 des bestehenden Gesetzes bestimmt: Der Gerichtsstand ist bei demjenigen Gerichte begründet, in dessen Bezirk die strafbare Handlung begangen ist. Die Regierung will an dieser Bestimmung nichts geändert wissen. Die Kommission hat dagegen folgenden Absatz 2 zu K 7 hinzugefügt: -Bildet der Inhalt einer im Inland erschienenen Druck schrift den Thatbestand einer strafbaren Handlung, so ist, soweit die Verantwortlichkeit des Verfassers, Herausgebers, Redakteurs, Verlegers oder Druckers in Frage steht, der Gerichtsstand der be gangenen That nur bei demjenigen Gerichte begründet, in dessen Bezirk die Druckschrift erschienen ist. Die Fälle der Ver folgung im Wege der Privatklage, sowie diejenigen, in welchen die strasbare Handlung in der selbständigen Verbreitung der Druckschrift besteht, werden durch diese Vorschrift nicht berührt.» Berichterstatter Abgeordneter Schröder (fr. Vgg.) weist darauf hin, das; die Kommission sich bei früherer Beratung über den vor liegenden Antrag geeinigt habe, in der Hoffnung, daß die ver bündeten Regierungen darin einen Boden für die gemeinsame Ver ständigung finden würden. Das scheine aber nach den Erklärungen der Vertreter der Regierungen in der Kommission nicht vollständig der Fall zu sein. Geheimer Ober-Regierungs-Rat von Lenthe: Schon als die Strafprozetzordnung gemacht wurde, wurde eine ganz ähnliche Vorschrift, wie sie jetzt die Kommission beschlossen hat, seitens des Reichstags in den Gesetzentwurf ausgenommen. Die ver bündeten Regierungen haben damals dieser Bestimmung einen Widerspruch entgegengesetzt. Schon die Rücksichtnahme auf die durch die Presse Beleidigten macht es wünschenswert, daß überall da die Verurteilung verlangt werden kann, wo durch die Verbreitung der Drucksachen die Beleidigung in die Erscheinung getreten ist. Auch kann ein Zeitungsartikel gerade den Zweck haben, nicht in dem ersten Erscheinungsort, sondern in einem davon verschiedenen Ver breitungsort zu strafbaren Handlungen anzureizen, die an letzterem Ort verübt werden sollen und bei denen cs kriminalpolitisch richtig wäre, gerade hier das Strafverfahren einzuleiten. Deshalb erschien es den verbündeten Regierungen nicht ratsam, eine besondere Bestimmung, lvie sie die Kommission vorschlägt, in das Gesetz auf zunehmen. Die verbündeten Regierungen haben diesen Standpunkt nie verlassen. Wenn in der Kommission darüber Verwunderung ausgesprochen worden ist, daß man regierungsseitig dem gewisser maßen ein Kompromiß darstellenden Beschluß der ersten Lesung nicht gefolgt ist, so muß ich auch hier dagegen Verwahrung ein- legen, daß der frühere Kommissionsbeschluß als mit der Regierung vereinbart hingestellt worden ist. Die damaligen Vertreter der Regierung haben mit der Subkommission nur zusammengewirkt, um ohne Präjudiz für die Entschließung des Bundesrats eine Fassung zu finden, die nach ihrer subjektiven Auffassung möglicherweise die Billigung des Bundesrats erlangen könnte. Z 7 wird hierauf in der von der Kommission vorge schlagenen Fassung angenommen. Verurteilung. — Der in Fürth erscheinenden »Nordbaye rischen Zeitung» vom 10. November entnehmen wir folgenden kurzen Bericht über eine Verhandlung vor der Strafkammer am königl. Landgericht Fürth: Privaturkundenfälschung, Betrug und Unterschlagung zum Nachteil der Schmittner'schen Buchhandlung hier ließ sich der Kaufmann Hermann Schmädicke aus Berlin zu Schulden kommen. Als Kolporteur in genannter Firma für Andrees Handatlas fälschte er die Subskriptionslisten, um sich auf diese Weise Provisionsgelder zu verschaffen, was ihm auch gelang. Als der Schwindel aufkam, verschwand Schmädicke spurlos unter Mitnahme der Listen und einiger Hefte des Atlaswerkes. Schmä dicke sitzt augenblicklich eine Gefängnisstrafe ab; es werden dieser noch 4 Monate 15 Tage hinzugefügt. Post - Zeitungs - Tarif. — Der Vorstand des Vereins Deutscher Zeitungsverleger hat, wie aus Berlin gemeldet wird, am 14. November beschlossen, in Sachen des Post-Zei- tungstarifs eine Eingabe an den Reichstag, an das Reichsamt des Innern und an das Reichspostamt zu richten, die die bekann ten Wünsche des Vereins darlegt. Dem Standpunkt des Vereins haben sich außer den Mitgliedern 315 Zeitungen aus allen Teilen Deutschlands angeschlossen. Uebersetzung. — Von den in Ferd. Beyers Buchhandlung in Königsberg i/Pr. erschienenen Gedichten der Johanna Ambrosius erschien eine englische Uebersetzung von Mary I. Safford bei Ro berts Brothers in Boston. Personalnachrichten. Erlaubnis zur Ordenstragung. — Herrn vr. Hans Meyer in Leipzig (in Firma Bibliographisches Institut) wurde die Genehmigung Sr. Majestät des Königs von Sachsen erteilt, den ihm von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen verliehenen Roten Adler-Orden IV. Klasse anzunehmen und zu tragen. Gestorben: am 9. November nach langem und schwerem Leiden Herr Paul Gerth in Hamburg, langjähriger Mitinhaber der dortigen hochangesehenen Fima Gerth, Laeisz L Co. Sprechsaal. Die Stellung oftfriesischer Sortimenter zu unver langten Sendungen. Die Anzeige ostfriesischer Buchhändler (in Nr. 263 d. Bl.), wonach ihre Kommissionäre keine Novitäten mehr befördern dürfen, deren Fakturen nicht das Datum der Bestellung tragen, bringt einen; alten (ehemaligen) Sortimenter in Erinnerung, daß nach seinen Erfahrungen leider nur in recht wenigen Sortiments-Ge schäften ein nach den Verlegern geordnetes Repertorium zum Bestellbuch vorhanden ist. Wo ein solches existiert, ist es ein Leichtes, sofort festzustellen, was bestellt worden ist. Für den Ver leger ist cs ja wohl keine große Arbeit, das Datum der Bestellung auf die Faktur zu setzen, was soll er aber darauf setzen, wenn der Herr Sortimenter, wie das recht häufig vorkommt, auf den Wahlzettel nur Firma und Ort gesetzt, das Datum aber vergessen hat?? Etwas wunderlich erscheint der Schluß der Anzeige, wo nach die Herren Kollegen in Ostfriesland für verlorene Sendungen, die ihren Anforderungen nicht entsprechen; keine Vergütung leisten wollen, da es doch schwerlich zu konstatieren ist, ob solch eine Sendung die Angabe des Datums der Bestellung getragen hat. X. Elu Beitrag zur Kollegenzüchterei. In welcher Weise die Kollcgenzüchterei besonders durch gewisse Kommissionäre betrieben wird, dafür mag folgende Thatsache den besten Beweis geben. In Kattowitz hat sich seit ca. zwei Jahren ein kleines Papier geschäft aufgethan, welches von einem -Fräulein Neugebauer- ge leitet wird. Dem Umstande nun, daß Fräulein Neugebauer eine an der höheren Töchterschule als Elementarlehrerin angestellte Schwester hat, ist es zuzuschreiben, daß selbige sehr zeitig davon Kenntnis er hielt, daß eine neue Naturkunde -Parlheil L Probst» eingesührt werden würde, während die hiesigen Buchhändler davon noch nichts wußten. Fräulein Neugebauer hatte natürlich nichts Eiligeres zu thun, als sich an den Verleger. Rich. Kahle's Verlag (Inh. Herm. Oesterwitz) in Dessau, direkt zu wenden und um Zusendung einer kleinen Anzahl des ersten Heftes der Naturkunde zu ersuchen. Kahle's Verlag expedierte allerdings diese erste Bestellung, ward jedoch mißtrauisch und wandte sich sofort direkt an mich mit der Bitte, ihm Auf klärung über diese Firma zu geben, die bis jetzt noch nicht in; Adreßbuch verzeichnet wäre. Dies geschah, und Herr Rich. Kahle's
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder