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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.11.1896
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.11.1896
- Sprache
- Deutsch
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zeugt die ungewöhnlich große Zahl von Beileidszuschriften, nicht nur aus den Kreisen seiner Bekannten und Geschäfts freunde, sondern auch besonders aus denjenigen seiner Berufs genossen im In- und Auslande. Kleine Mitteilungen. Zum Prozeß Schoyerer gegen Friedrich Adolf Acker mann in München. — Zu der in Nr. 256 d. Bl. mitgeteilten Münchener Gerichtsverhandlung empfing die Redaktion d. Bl. fol gende Richtigstellung von Herrn Friedrich Adolf Ackermann: -München, 6. November 1896. -^uäiatur st altsra pars. -An meine Geschäftsfreunde. -Aus Anlaß meines Prozesses in Sachen des Landschafts malers Josef Schoyerer in München und nach thatsächlich ent stellten Berichten der Presse, nach welchen ich die Firma Pick in Prag übervorteilt und entschädigt haben soll, gebe ich mit meines Herrn Anwalts Einverständnis, der die Be rufung beim Reichsgericht eingelegt hat, folgende Er klärung der mitbeteiligten Kunstanstalt Pick L Söhne in Prag- Smichow bekannt. Bemerkt sei heute nur kurz, daß ich dem Maler Schoyerer in seiner tiefsten Not und Bedrängnis geholfen habe. Friedrich Adolf Ackermann, Kunstverlag. - --Wir bescheinigen hiermit der Wahrheit gemäß, daß Herr Kunsthändler Friedrich Adolf Ackermann in München, mit dem wir seit Jahren in angenehmer und koulanter Geschäfts verbindung stehen, uns bezüglich der Bilder des Malers Josef Schoyerer weder betrogen noch irgendwie geschädigt hat, auch unserer eidlichen Aussage gemäß uns keinerlei Ent schädigung zu leisten hatte, da uns keine Kosten erwachsen sind. Auch müssen wir aussprechen, daß Herr Ackermann uns in keiner Weise veranlaßt hat, eine illoyale Handlung zu begehen. Prag-Smichow, 31. Oktober 1896. Wilh. Pick L Söhne Kunstanstalt.-- Kehrbachs Bibliographie für Erziehungs- und Un terrichtswesen. — Die von Professor Karl Kehrbach heraus gegebene Bibliographie für das Erziehungs- und Unter richtswesen svergl. Börsenblatt Nr. 203) ist jetzt bis zum fünften Hefte vorgeschritten, das die im Mai erschienenen Bücher und Aufsätze enthält. Die bibliographisch genauen, ausführlichen Titelangaben sind seit dem vierten Hefte dadurch noch übersichtlicher gestaltet worden, daß nicht mehr der ganze, oft sehr lange Titel in fetter Schrift gedruckt wird, sondern nur die Hauptstücke des Titels, der Verfasser, Verlagsort und Verleger durch fette Schrift hervor gehoben werden. Dem fünften Hefte ist ein besonders geheftetes Verzeichnis der in den ersten fünf Heften angeführten Zeitschriften und anderen periodischen Veröffentlichungen beigegeben worden. Man lernt aus diesem Verzeichnis den vollständigen Titel der Zeitschriften, den Herausgeber und, was für die Beschaffung der Zeitschriften am wichtigsten ist, den Verlag kennen. Es sind insge samt mehr als 300 Zeitschriften ausgezogen und angeführt worden. An der Spitze stehen die Blätter für Erziehung und Unterricht im allgemeinen, nach dem Alphabet der Titel geordnet. Darauf folgen die Zeitschriften für die einzelnen Unterrichtsfächer, die Jugend- Zeitschriften, die Zeitschriften und Blätter für behördliche Verord nungen. Im zweiten Teile sind die nicht pädagogischen periodischen Veröffentlichungen aufgeführt, die bisher für diese Bibliographie benutzt worden sind. U. Vom Reichsgericht. — Das Reichsgericht verwarf in der Verhandlung vom 13. November die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision gegen das Urteil der Strafkammer des Land gerichts II Berlin vom 3. Juli d. I., durch die der Druckerei besitzer Bading von der Anklage eines Vergehens gegen Z 130 des Strafgesetzbuches freigesprochen worden war. Es handelte sich um die -rote März-Nummer- vom vorigen Jahre, die ohne Vor wissen Badings in dessen Druckerei hergestellt worden war. (Vgl. -Nachrichten a. d. B.- Nr. 37 vom 14. Februar 1896.) Süddeutsches Verlags-Institut in Stuttgart. — Die diesjährige ordentliche Generalversammlung fand am 14. d. M. unter dem Vorsitz des Rechtsanwalts vr. Karl Dürck-München statt. Der Bruttogewinn des abgelaufenen Geschäftsjahrs beträgt 84748 ^ 77 o) gegen 68726^ 38 H im Vorjahr, der Reingewinn 37433 ^ 94 ^ gegen 32240 ^ im Vorjahr. Lohnbewegung der Lithographen- und Steindrucker- Gehilfen. — In dem Prozeß, der von einer Anzahl Berliner lithographischer Anstalten gegen 285 ohne Einhaltung der Kündi gungsfrist ausgetretene Gehilfen bei dem Gewerbegericht eingeleitet worden ist, lautet die nunmehr erfolgte Entscheidung gemäß dem Klageanspruch auf Verurteilung der sämtlichen Beklagten zur Zah lung der festgesetzten Geldbuße an die klagbar gewordenen Firmen. Die Kosten des Verfahrens wurden den Verurteilten auferlegt. Bußtag. — Wiederholt sei hiermit auf den morgigen Bußtag in Sachsen, Preußen und im übrigen Nord- und Mittel deutschland (außer Mecklenburg) am Mittwoch den 18. November hingewiesen. Sprechsaal. Zur Nachahmung für Schnlbücher-Verleger. Ich möchte nicht unterlassen, von einem Geschäftsprinzip eines Schulbücher-Verlegers öffentlich Kenntnis zu geben, das uns Sortimentern zu wahrhaftem Nutzen gereicht und dem Sortimenter Freude macht. Leider ist ein solches Geschästsprinzip gerade unter den Schülbücher-Verlcgern selten anzutreffen und deshalb wert, zur Nachahmung empfohlen zu werden. Wenn mehrere Schulbücher- Verlegcr sich dieses Prinzip zu eigen machten, so dürfte dem Sortiment überall wahrhaft gedient werden. Hier in Neuburg kam zur Einführung eine Naturkunde (Rich. Kahle's Verlag in Dessau). Auf der Barfaktur dieser Firma war nachstehende Notiz für mich als Sortimenter erfreulich: »lM. Unser Schulbücher-Verlag wird nur bar abgegeben, jedoch schließen wir jedes Risiko aus, indem wir liegen gebliebene Exemplare, wenn brauchbar und gut erhalten, stets bar zurücknehmen, wir tauschen ev. auch bei neuen Auflagen vorrätige ältere Auflagen gern aus, wie wir über haupt den mit uns verkehrenden Sortimentern gegenüber in der Zurücknahme unserer Verlagsartikel jederzeit entgegen kommend sind und stets bedacht bleiben, die Herren Kollegen vor Schaden und Lagerhütern bei unserm Schulbücher-Verlag zu bewahren.» Möchten mehrere Verleger ebenso bereit sein, den Sortimenter vor Lagerhütern zu bewahren. Noch mehr erfreut hat mich als Sortimenter nachstehende mir zugegangene Postkarte: »Herrn Aug. Prechter in Neuburg a/D. -Wir freuen uns, daß unsere Naturkunde auch dort zur Einführung gelangt ist, und glauben nicht fehl zu gehen, daß wir in gewisser Beziehung Ihrer Thätigkeit die Einfüh rung mit zu verdanken haben, denn Sie haben sich für un seren Verlag dort verwendet und durch Ansichtversenden das Bekanntwerden bewirkt. Wir bethätigen diesen Dank da durch, daß wir an Buchbinder-Buchhändler dort weder direkt noch indirekt unseren Schulbücherverlag ausliefern und somit den Alleinverkauf der dort zur Einführung gekommenen Naturkunde in die Hand Ihrer Firma legen. Wir hoffen, daß Ihnen dieses Entgegenkommen Veranlassung giebt, künftighin unseren pädagogischen Verlag in reger Weise zu poussieren. »Hochachtend -Dessau, den 5. November 1896. Rich. Kahle's Verlag.» Da kann man den Schulbücher-Verlegern zum Nutzen des Sor timents zurufen: -Gehet hin und thut desgleichenl- Neuburg a/D. August Prechter. Bücherbettel. Ein Berliner Verlag empfing das nachfolgend abgedruckte auto- graphierte Bittschreiben: -Löblicher Verlag! -In der 40000 Einwohner zählenden Landeshauptstadt von Oberösterreich, Linz, besteht bis jetzt noch keine katholische Leih bibliothek. Der Unterzeichnete hat die Gründung einer solchen in die Hand genommen. -Da ihm aber zur Gründung einer so großen Bibliothek, wie sie für eine so große Stadt notwendig ist, die Mittel vollständig fehlen, stellt der Gefertigte an ?. T. die ergebenste Bitte um eine Gratisgabe aus Ihren Verlagswerken. -Die gütigst gespendeten Bücher wären zu übersenden an -die katholische Leihbibliothek, Linz a. Donau, Oberösterreich, Herren straße, Domherrnhof.-
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