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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.06.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.06.1882
- Sprache
- Deutsch
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18820628
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laut desselben in einigen Punkten modificirte. Es handelt sich nun um eine Meinungsäußerung der einzelnen Vereine behufs Gewin nung einer Directive für diejenigen Schritte, welche der Börscn- vercin in dieser Angelegenheit fernerhin zu unternehmen beab sichtigt. A. Kröner gibt zunächst eine Uebersicht über die bisherigen Verhandlungen im Schooße dieses Vereins.*) Hatte der Regierungs entwurf ein allgemeines Verbot mit Ausnahmen im Auge gehabt, so wurde dieser Standpunkt wegen praktischer Bedenken, insonderheit der Schwierigkeit, alle nicht betroffenen Objecte präcis zu bezeichnen, von der Reichstagscommission fallen gelassen und die Ausstellung specieller Verbote und somit Präcisirung der betroffenen Objecte vorgezogen; ihr Entwurf will von der erlaubtenColportage ausge schlossen wissen: Schriften, welche Moral oder Religion verletzen oder „geeignet sind, die Grundlagen des Staates zu untergraben". Eine vorläufige Leipziger Fassung wählte für letztere Worte die Bezeichnung „politisch anfechtbar"; die Stuttgarter Handels kammer dagegen wünscht ausgeschlossen: irreligiöse, unsittliche, vom Gesetz ohnehin verbotene und abergläubische Schriften (Kalender mit Wettcrprophezeiungen (??) Traumbücher rc. rc.) Nach längerer interessanter Debatte, an welcher sich außer den Antragstellern die HH. Kröner, vr. I. Hofsmann, Wildt (Stuttgart) und Winter-Heidelberg betheiligten, gelangten zwei Anträge zur Annahme, nämlich: der Antrag Paul Ness-Stuttgart: „Bon dem Colportage- verbot der Schriften mit Prämien diejenigen auszunehmen, welche Drucksachen oder Bildwerke als Prämien versprechen" mit dem Amendement Schönlei »-Stuttgart: auch diejenigen Schriften, für welche bei Erlaß des Gesetzes Prämien bereits versprochen seien, insolange zur Colportage zuzulassen, bis die bereits cingegangene Verbindlichkeit (zur Lieferung der Prämien) erfüllt sei" und der Antrag E. Werlitz-Stuttgart: „den von der Reichstags- Commission gewählten Wortlaut des Colportage-Artikels der Gewerbenovclle zu acceptiren, jedoch unter Ausschluß des durch die Worte »oder geeignet sind die Grundlagen des Staates zu unter graben« ausgedrückten politischen Moments". An die Stelle des wegen Uebernahme des Vorsitzes im Börsen- vcrein aus dem Vorstand scheidenden A. Kröner wurde 0r. Jul. Hosfmann zum Vorsitzenden, an seiner Statt E. Werlitz zum Vicevorsitzenden, und Wild-Wirth-Zürich als Vorstandsmitglied (wieder-) gewählt. Unter dem Vorsitz des Herrn P. Nesf tagte hierauf der Württembergische Buchhändlerverein, welcher den Bericht seines Delegirten zur Versammlung der Provinzialvereine in Leipzig entgegennahm. Nach kurzer Debatte über einige Interna, welche sich dem allgemeinen Interesse entziehen, Abhörung des Jahres- und Genehmigung des Kassenberichtes wurde auch diese Generalversammlung unter dem angenehmen Eindruck ausgehoben, daß die durch Organisation des Verbandes erzielte geschlossene und starke Vereinigung der Provinzialvereine einzelnen Schwächen und Schäden des soliden Geschäftes in wirksamer Weise zu begegnen geeignet sei. Bei dem um ^2 Uhr folgenden Festmahl toastet Herr Lim- barth-Wiesbaden aus „Kaiser und König", vr. I. Hosfmann aus „die zahlreich anwesenden Luchhändlerischen Gäste", dagegen Kie pert-Wiesbaden aus den „Stuttgarter Buchhandel", Werlitz aus die geladenen „Männer der Wissenschaft und Kunst" und Detlofs auf „die Verdienste A. Kröner's", der sechs Jahre lang dem Vor- *) Zum Berständniß der Verhandlungen muß hier einiges wieder holt werden, was den Lesern d. Bl. wohl bereits bekannt ist. D. V. stand angehört hat; außerdem werden noch die Meß-JubilareDet- losf und Meck, welche seit 40 Jahren, und Limbarth, welcher seit 25 Jahren ununterbrochen die Stuttgarter Abrechnung besucht haben, gefeiert. Ein vom Vorsitzenden des Verbandes der Pro vinzialvereine, Lampart-Augsburg, eingelaufenes Begrüßungs- telegramm wird mit Jubel begrüßt und erwidert. Musik und Küche ließen nichts zu wünschen übrig und trugen im Vereine mit einigen besseren Sorten Schaumwein das ihre zur Zeitigung der richtigen „Feststimmung" bei. Abends versammelte sich die alte und junge Buchhändlerwelt zu musikalischem Genuß und srohem Reigen in dem prächtigen Museumsgarten „Silberburg" genannt; die Theilnahme derjenigen Kreise, die irgendwie mit dem Buchhandel zusammenhängen, war eine äußerst zahlreiche und bei der für diesen Zweck nicht ungünstigen Witterung entwickelte sich unter der be währten Leitung der Herren E. Hochdanz jnn. und A. Nast ein ganz solenner Buchhändlerball, der sein Ende erst in den frühen Morgenstunden des 20. Juni fand. Andern Tags folgte das ernstere Geschäft der Abrechnung, bei der, wie man so sagt, „zufriedenstellend gezahlt wurde". Ob das etwas heißt und was, läßt sich freilich nicht recht sagen; denn von einer ernst zu nehmenden Statistik kann ja unter den heutigen Verhältnissen, wo Baarbezug, Postbezug, Reichsbank-Giro u. s. w. die sogen. Buchhändlermessen immer mehr beeinflussen, noch weniger die Rede sein, als vor zwei Jahrzehnten, wo das „gute oder schlechte Zahlen" immerhin noch ein, wenn auch verblaßtes Spiegel bild des Geschäftsjahrs überhaupt zurückwarf. Wollte dagegen mit jener Redensart bedeutet sein, daß die Sortimenter, vom Absatz abgesehen, ihren Verbindlichkeiten nachgelommen seien, so darf, im Vergleich mit Leipzig, der Ausdruck „gut" allerdings gebilligt werden. Eine von den Damen und Angehörigen des Buchhandels zahlreich besuchte Abendunterhaltung in der „Liederhalle" beschloß am Abend des 20. Juni die Stuttgarter Buchhändlertage, welche Heiterkeit und Ernst, Arbeit und Vergnügen in jener alther gebrachten Weise vereinigen, die mit Recht als eine „berechtigte" Eigenthümlichkeit der deutschen Buchhändler bezeichnet werden kann. Kleine Sünden. I. Der klurulis mnssstatieus. Es sei durch diese Zeilen auf einen Gebrauch hingewiesen, welcher, wie so mancher andere, vorzugsweise dem Buchhandel eigen zu sein scheint und sich wie eine Krankheit von Generation zu Generation forterbt. Wenn Könige und regierende Fürsten den klnrnlis mnjs- ststious anwenden, so ist dies selbstverständlich und es lautet ihrer Würde angemessen, wenn ein hoher Erlaß beginnt: Wir Hermann v. G. G. Fürst von .... thun kund rc.; aber wenn ein Transportzettel zurückkommt mit der Notiz: „Wir haben mehr" (oder weniger) unterschrieben etwa Jakob Sonnenschein oder Jakob Sonnenschein's Buchhandlung, so wird man billig fragen dürfen: Wir? Sie »nd wer noch? Vielleicht Sie, Herr Jakob Sonnenschein oder Sie, die Buchhandlung von Jakob Sonnenschein nebst Gehilfen und Lehrling? Oder es kommt ein Circular, welches pomphast ankündigt: Die Ausdehnung unserer Geschäfte haben (sie) uns veranlaßt, unser Sortiment zu verkaufen; unser unter der Firma Sebastian Kräutle betriebener Verlag und Druckerei bleibt unverändert in unserem Besitz. Unterschrift: (Wir!) Sebastian Kräutle. Fühlt man sich da nicht auch zu der Frage angeregt: Sie, Herr Kräntle und wer noch?
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