Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18961110
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189611100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18961110
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-11
- Tag1896-11-10
- Monat1896-11
- Jahr1896
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
also in der Hand, den Nachdruck ihrer Artikel zu verbieten. So lange sic das nicht thue, sei gegen den Nachdruck nichts cinzuwenden. Herr Chaumat, der Delegierte des franzö sischen Justizministers, verlangte, daß keinerlei Unterschied zwischen liltcrarischen und politischen Artikeln gemacht werde. Ein solcher Unterschied sei durch nichts begründet. Herr Or. Albert Osterrieth-Berlin beantragte, den bedingungs losen Schutz des Zeitungsartikels, sobald er litterarischen Charakters sei, auszusprcchen, die Fragen hinsichtlich der In formation und des politischen Artikels für den nächsten Kongreß vorzubereiten. Der Kongreß beschloß demgemäß. In der Nachmittagssitzung am Mittwoch beschäftigten zwei juristisch interessante und bestrittene Fragen den Kon greß: Zuerst die Frage der Rechte der Mitarbeiter, sodann die Frage der Rechte der Gläubiger an den Geisteswerken. Die erste Frage wurde behandelt von Herrn G. Harmand, die zweite von Herrn A. Vaunois, beide Herren Advokaten aus Paris. Der Kongreß verzichtete auf eine Definition des Begriffs der Mitarbeiterschaft. Es wurde nur prinzipiell bestimmt, daß die Rechte der Mitarbeiter oder ihrer Rechts nachfolger bestehen bleiben bis zum Erlöschen der Rechte, welche dem letzten der überlebenden Mitarbeiter zukommen. Sind keine Erben der früher verstorbenen Mitarbeiter mehr da, dann fallen alle Rechte dem letzten Ueberlebcnden oder seinen Erben zu. Da die Anträge des zweiten Vortragenden betr. die Rechte der Gläubiger zu weitgehend schienen, indem sie eine zu große Ausnahmestellung zu gunsten der Autoren involvierten, so wurde beschlossen, die genaue Unterscheidung zwischen den persönlichen, unveräußerlichen Rechten der Autoren und den materiellen Rechten, welche beschlagnahmt werden könne», einem folgenden Kongreß zu unterbreiten und in Beachtung früherer Beschlüsse nur zu betonen, daß jeden falls ein noch unvollendetes Manuskript oder eine Skizze vom Gläubiger nicht gepfändet werden kann. Hier muß ich eines Zwischenfalles gedenken, der am Mittwoch außerhalb des Kongresses sich abspielte. Es waren an dem Tage die Herren Musikdirektor Hilpert aus Straß burg und Jörome Berth als Abgesandte der elsaß-lo thringischen Gesangvereine in Bern erschienen, um mit dem Vertreter der deutschen Schriftstellergenossenschaft, Herrn Martin Hildebrandt, wegen der Ausbeutung, die in Elsaß-Lothringen wie in der Schweiz bei musikalischen Auf führungen, betrieben wird, Rücksprache zu nehmen. Sie teilten mit, daß man in Elsaß-Lothringen mit aller Ent schiedenheit weiter Vorgehen werde, bis der Unfug abgeschafft sei. Herr Direktor Hilpert, der selbst auch Komponist ist, hatte zugleich in der Angelegenheit eine Schrift veröffentlicht, die Helles Licht darüber verbreitet: »Die Besteuerung musi kalischer Aufführungen in Elsaß-Lothringen durch den Agenten der Loeiöte äss uutsurs, eampositsnrs st sclitsurs äs musiqns in Paris, zur Belehrung und Warnung aller Beteiligten«. Bald darauf fand ich im »Berner Tageblatt« einen Artikel abgedruckt (Tageblatt 1896, Nr. 204), den ich hier wörtlich folgen lasse: Zum litterarisch-artistischen Kongreß. (Einges.) Die als »Kongreß« zur Eröffnungsfeier versammelten ca. 60 Per sonen sind von dem Vorsteher des eidgenöss. Justizdeparte ments mit einer Rede begrüßt worden, welche die bisher von der Association erzielten Erfolge in gebührender Weise hervorhob, dann aber als Aufgabe ihrer künftigen Tätig keit hauptsächlich folgendes bezeichnte. sHier folgen die von mir schon im Eingang zitierten Worte des Herrn Bundesrat Müller.j Diese Mahnung ermangelte nicht der Deutlichkeit und war sehr gut angebracht. Aber es war tauben Ohren gepredigt, denn bekanntlich sind die schlimmsten Tauben die, welche nicht hören wollen. Gerade das Gegenteil von dem seitens des Herrn Bundes rat Müller geäußerten Wunsche ist das Ziel der Be strebungen der Gesellschaft, welcher man an den ver schiedenen Kongreßorten die nämlichen Ehren criveist, als ob es sich um eine rein idealen Zielen dienende oder die Wissenschaft um ihrer selbst willen pflegende Versammlung handelte. Ihr Blatt hat, wohl aus Schonung, von dem Berichte des Herrn Beaume nicht Notiz genommen, der am Montag im Ständeratssaal schmunzelnd von den Er folgen der 8ooists «iss antsurs «ll amLtique8 erzählte, die jährlich vier Millionen Franken Aufführungs-Tantismen unter ihre Mitglieder verteile und dabei die Bestimmung des schweizerischen Gesetzes, wonach diese Tantiemen nicht mehr als zwei Prozent der Tageseinnahme betragen darf, als einen Diebstahl oder so elwas qualifizierte. Was die genialen Schöpfer der großen klassischen Perioden auf dem Ge biete des dramatischen und musikalischen Kunstwerkes nicht zu erringen verstanden, Geld und Gut und bequemes Leben, das wissen die Epigonen mit ihren oft nur Sinnenkitzel bezweckenden Leistungen reichlich einzuheimsen. Aber auch die besseren dramatischen und musikalischen Produkte der modernen Muse werden auf die angedeutete Weise gleich sam monopolisiert und deren Aufführung auf kleinen Bühnen, in Volkskonzerten und dgl. sehr erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Unsere Musikgesellschasten, Orchestervereinc und Theatcrkommissivnen wissen cin Lied zu singen von der Ausbeutung, welche eben jene französische Gesellschaft, deren Thätigkeit im Kongreß so gelobt wird, ihnen gegenüber praktiziert. Und nun sollen derartige Kartelle auch für die Vertreter der bildenden Künste geschaffen, gar das Abzeichnen und Photographieren öffentlicher Monu mente und eleganter Fassaden verboten werden, um der Gefahr der Nachahmung zuvorzukommen!? — Nein! Dichter, Komponisten und Künstler in Ehren, aber auch das Publikum hat seine Rechte. Wie wäre es, wenn die Musikgesellschaften, Gesangvereine, Thcaterdircktionen ihrer seits ein Kartell gegen die Ausbeutung durch übermäßige Tantidmen-Jägerei schlössen?! —«. Es tritt in diesem Eingesandt deutlich zu Tage, wohin die Intentionen der Assoziation, wenn sie von gut organi sierten Körperschaften scharf und energisch gehandhabt werden, führen können. Auch in Deutschland giebt es eine Anzahl großer Firmen des Musikalienhandels, welche gern bei uns dies französische Tantieme - System eingeführt sehen möchten; die vorjährigen Verhandlungen in Dresden gaben darüber Auskunft, beweisen aber auch, wenn man ihnen diese Stimmen aus der Schweiz gegenüberstellt, wie verdient sich meines Erachtens Herr vr. Oscar von Hase gemacht hat, indem er in Dresden gegen die zu weit gehenden Forderungen energisch Front machte. Die Hauptarbeit der Donnerstagssitzung war dem Studium des von mir schon eingangs erwähnten Muster gesetzentwurfs über das Urheberrecht gewidmet, welchen die Association ausarbeitete, um ihre Anschauungen in möglichst vollkommener und mustergiltiger Form niederzulegen. Herr Maillard, der Verfasser des Entwurfs, erläuterte den selben*) Seine Arbeit zeichnet sich durch eine gute Verteilung des Stoffes, große Uebersichtlichkeit und eine Kürze aus, ähnlich derjenigen des Osterrriethschen Entwurfes, der seiner Zeit vom Münchener Journalisten- und Schriftstellertage be raten und beschlossen wurde. Beide Arbeiten stehen sich insofern grundsätzlich gegenüber, als die von Maillard einen Kompromiß zwischen dem herrschenden Recht und den Forde rungen der neuesten Schule darstellt (er selbst bezeichnet Der Entwurf ist in seinem ganzen Wortlaut abgedruckt im Börsenblatt Nr. 258 vom 5. November d. I.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder