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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1896
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1896
- Sprache
- Deutsch
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7414 Amtlicher Teil. 262, 10. November 1896. Bei den offiziellen Verhandlungen des Kongresses habe ich mich reserviert verhalten, in der Eröffnungssitzung die Versammlung im Namen des Börscnvereins begrüßt, dann noch bei den Ausflügen zwei Tischreden gehalten, in die Debatten bei der Arbeit aber nicht eingegriffen, da es nach meinen vorjährigen Erfahrungen in der Association und bei der dies jährigen erdrückenden Majorität der französischen und bel gischen Autoren gegenüber dem einen deutschen Buchhändler erfolglos gewesen sein würde. Diese Mitglieder der Associa tion stehen eben in den Hauptfragen auf einem ganz anderen Standpunkte als der deutsche Verlagsbuchhandel, es liegen prinzipielle Meinungsverschiedenheiten vor, und die Vertreter des deutschen Buchhandels auf dem vorjährigen Kongresse in Dresden (die Herren Spemann, Voigtländer und Mühl brecht) haben schon damals sich davon überzeugen müssen, daß es sehr schwer sein wird, eine Einigung zu erzielen. Um so erfreulicher ist es, wie aus dem Berichte des Herrn Engel horn in Nr. 251 d. Bl. zu entnehmen ist, daß der inter nationale Buchhandel auf dem besten Wege ist, sich in seinen Hauptinteressen zusammenzufinden. Ich lasse nunmehr nach dieser einleitenden Betrachtung, die ich zur Orientierung für nützlich hielt, den Bericht über die Verhandlungen selbst folgen, hebe aber nur das Bemer kenswerte hervor und übergehe Unwichtiges. In der Eröffnungssitzung, welche im Bundesratssnal des Bundespalastcs stattfand, hielt Herr Bundesrat Müller, der dem Justizwesen der Schweiz vorsteht, eine vortreffliche Rede, in der folgende Stelle von besonderem Interesse war: »Die genaue Umschreibung der Grenzgebiete, die gerechte und billige Ordnung der Beziehungen des Autors zum Verleger oder Herausgeber werden noch eingehende Studien erfordern. Und auch die Ansprüche des Publikums müssen erwogen und normiert werden, des Publikums, das findet, daß die Werke des Geistes und des Genies bestimmt sind, durch gemeinsames verständnisvolles Ent gegenkommen der Beteiligten der Allgemeinheit immer zugänglicher und dadurch zum gemeinsamen Gute der gesamten Menschheit zu werden.« Diese zur Association gesprochenen Worte sind meines Erachtens ein deutlicher Wink, in der Wahrnehmung der Autoren-Jnteressen nicht zu weit zu gehen, und es scheint mir bemerkenswert, daß eine der zur Berner Konvention verbündeten Regierungen, und zwar die von Bern selbst, wo die Geschäftsführung der Konvention domiziliert ist, sich veranlaßt sieht, einen solchen Warnungsruf ertönen zu lassen. — Dem Herrn Bundesrat Müller dankte der Präsident der Association, Herr Eugdne Pouillet-Paris, in der ihm eigenen glänzenden Rednergabe, die ihn überall, wo er spricht, vor allen auszeichnet. Es folgten darauf die üblichen Ansprachen der Vertreter der verschiedenen Staaten und Gesellschaften: für England Herr Jzelin, für Oesterreich-Ungarn Herr Jules Levita- Paris, für Spanien Herr de Huertas aus Madrid, für die Vereinigten Staaten von Nordamerika Herr Paul Oeker, ein geborener Deutscher, der als Vertreter der 6op^- rigbt llsagus erschienen war; für Frankreich die Pariser Ad vokaten Herren Chaumat und Desjardin, für Griechen land Herr Kebedgy, für Deutschland die Herren Hilde brandt und Diercks, für den Börsenverein Mühlbrecht u. s. w. Am Sonntag wurde ein gemeinsamer Ausflug bei schönem Wetter nach dem im Emmenthal gelegenen Dorfe Langenau unternommen, der in jeder Beziehung gelungen und würdig verlief. Am Montag begannen die eigentlichen Arbeitssitzungen im Ständeratssaale des Bundespalais. Der Advokat Herr Georges Maillard-Paris, neben Herrn Professor Ernest Röthlisberger-Bern eine hervorragende Kraft der Asso ciation, erstattete einen längeren Bericht über die Arbeiten der internationalen diplomatischen Konferenz, die sich vom 15. April bis 4 Mai d. I in Paris mit der Revision der Berner Litterar- Konvention vom 9. September 1886 beschäftigt hat. Redner konstatierte, daß die formulierten Abänderungen der Konvention (siehe »Nachrichten a. d B.« Nr. 144 vom 24. Juni d. I.) als bemerkenswerte Fortschritte anzusehen sind; man dürfe hoffen, daß auf der in 6—10 Jahren in Berlin stattfindenden zweiten diplomatischen Konferenz alle jetzt zurückgestellten Fragen ihre Lösung finden werden. Der Kongreß beschloß, auf baldige Ratifikation der Er gebnisse der diesjährigen Pariser Konferenz, sowie auf die Reform der Landesgesetze über Urheberrecht in den einzelnen Staaten, namentlich in England und Deutschland, hinzuwirken und sich zu diesem Zwecke mit den Gesellschaften von Autoren und Rechtsgelehrten in diesen Ländern in Verbindung zu setzen. Alsdann sprach Herr Paul Ollendorff-Paris über die Mittel und Wege, um die Anwendung der Berner Konvention überall sicherzustellen Er befürwortete die Abschaffung aller Gebühren für Versicherung des Urheberrechts, sowie die Schaf fung von Rechtsbureaux in den einzelnen Ländern zur Wah rung des Autorrechts in fremden Ländern. Es wurde be schlossen, die Frage der Rechtsversicherungsgebühren, die mit jener der Urteilsvollstreckung in fremden Ländern zusammen hängt, auf dem nächstjährigen Kongresse zu prüfen und der Frage der Gewinnung von juristischen Vertrauenspersonen in den einzelnen Ländern eine besondere Beachtung zu schenken. In ähnlichem Sinne wird nach einem Berichte des Pariser Advokaten Herrn Beaume beschlossen, eine Verständigung zwischen den verschiedenen bestehenden Urheberrechts-Gesell schaften anzubahncn, um den Autoren die zustehenden Rechte überall im Gebiete der Berner Konvention zu sichern. Es wird eine Redaktionskommission zur Formulierung der Wünsche des Kongresses eingesetzt. Am Montag verlangte alsdann noch Herr Albert Vaunois-Paris, daß die Maler, Bildhauer und Graveure nach dem Vorbilde der Autoren zur Verteidigung ihrer Rechte in den einzelnen Ländern Gesellschaften zum Schutze ihrer Werke bilden und durch ein gemeinsames Kartell auf inter nationalem Boden sich die Hand reichen sollten. Eine inter essante Diskussion entspann sich nach den Ausführungen des Pariser Architekten Herrn Charles Lu cas, der den gegen wärtigen Stand des gesetzlichen Schutzes der architektonischen Werke, namentlich in Frankreich, beleuchtete und verlangte, daß diese Werke durchaus den Kunstwerken gleichgestellt werden sollten. Herr Lucas legte dar, warum der Schutz der Pläne nicht genüge, und auf verschiedene Anfragen hin erklärte er, daß cs sich natürlich nur um den Schutz wirklich origineller architektonischer Arbeiten handle, keineswegs um Schutz von Anlagen, die nach ihrem Aeußeren nichts Eigentümliches dar bieten. Ohne Opposition wird sein Wunsch zu grinsten der Gleichstellung der Werke der Architektur und Kunst angenommen. Herr Professor Röthlisberger-Bern erläuterte nunmehr in einem Vorträge die Frage der Erfüllung der Bedingungen und der Förmlichkeiten in den verschiedenen Unionsländern. Der Autor hat gegenwärtig in der Union nur die Förmlich keiten des Ursprungslandes des Werkes zu erfüllen, um im ganzen Gebiet geschützt zu sein, aber diese Förmlichkeiten sind in den einzelnen Ländern sehr verschieden. Einige Staaten haben gar keine Formalitäten oder nur solche für einzelne Kategorieen von Werken; andere versagen dem Autor, der sein Werk nicht hat einschreiben oder deponieren lassen, den Zutritt zu den Gerichten. Wieder andere erklären ihn des Urheber rechts verlustig, wenn er die Formalitäten nicht erfüllt. Der Vortragende schlägt eine Anzahl Erleichterungen vor, die dem Autor bei der Geltendmachung seiner Rechte in den anderen Ländern zu gute kommen sollen. Es soll genügen, für jedes Werk, auch wenn es in verschiedenen Ausgaben herausgegeben
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