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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.12.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.12.1905
- Sprache
- Deutsch
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12096 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 800, 28. Dezember 1905. zählten von französischen Schriftstellern Moliöre und Voltaire: »Moliöre ist so groß, daß man immer von neuem erstaunt, wenn man ihn wieder liest ... Ich kenne und liebe Moliöre seit meiner Jugend und habe während meines ganzen Lebens von ihm gelernt . . . .« »Voltaire, der Fran zose p»r ^xeellsliee, der Schriftsteller, der am meisten mit seiner Nation harmonisierte « I I Rousseau empfiehlt in seinem Roman »Emile« den Robinson Crusoe als das einzige Buch, das er seinem Schüler in die Hand geben will, da es das glücklichste Handbuch natürlicher Erziehung bilde. »Es wird das erste Buch sein, das mein Emil liest; es wird lange Zeit seine ganze Bibliothek bilden und stets einen Ehrenplatz darin einnehmen Es wird der Text sein, dem unsre Unterhaltungen über die Naturwissen schaften nur als Kommentar dienen sollen . . ., und so lange unser Ge'chmack nicht verdorben sein wird, wird seine Lektüre uns immer gefallen . . .« Aus den angeführten Beispielen ist ersichtlich, in welcher Weise das Kapitel über die Lieblingsschriftsteller behandelt ist, deren im ganzen etwa 200 namhaft gemacht sind. Ein umfangreiches Namenverzeichnis schließt den ersten Band; die Anzahl der angeführten Namen, etwa 400, dürfte nach allem bereits zugunsten des Cimschen Buches Gesagten ein Beweis mehr dafür sein, mit welcher großen Belesenheil und Gründlichkeit der Verfasser schon im ersten Bande des Werkes seine Aufgabe gelöst hat. Der zweite, soeben erschienene Band behandelt die be- sondern Formen der Lektüre und Bibliophilie, darunter als interessantestes Kapitel die Auswüchse der letzlern, »Liblio- WUV68, L l bliotüpbss, lZibtiolLtrss, öibiioklsptes. öiblioe.IL8t68, llibliopbvb68«, und wird den Gegenstand der nächsten Darstellung bilden. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Post. — Vom 1. Januar 1906 ab sind Postanweisungen nach Hongkong, sowie nach den britischen Postanstalten in Hoihow (Kiung-Schow) und Liu Kung Island (Wei-Hai-Wei) (China) von den Absendern nicht mehr in britischer, sondern in deutscher Währung auszustellen. Die bisherige Vermittlung über London kommt für diese Postanweisungen in Wegfall; die Auszahlung er folgt deshalb ohne Gebührenabzug nach dem in Hongkong beim Eingang der deutschen Überweisungsliste geltenden Tageskurs. (Dtschr. Reichsanzeiger.) * Mangelhafte Buchführung. — Der am 16. Januar 1905 in Konkurs geratene Buchhändler Herr Johannes Ratkowski in Thorn (in Firma: A. Matthesius) ist am 24. November d. I. wegen mangelhafter Buchführung, die über den Verbleib von 9000 ^ keine Auskunft geben konnte, von der Strafkammer des k. Landgerichts zu Thorn zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden. * Lohntarif für Steindrucker. — Der Vorstand des Vereins Deutscher Steindruckereibesitzer (Vorsitzender: Julius F. Meißner, Leipzig) gibt bekannt, daß er behufs Vereinbarung eines allgemeinen Lohntarifs Schritte zur Wahl einer gemein samen Tarifkommission getan habe. Sämtliche Prinzipale und sämtliche Gehilfen werden an dieser Wahl teilnehmen. * Schädliche Druckereigründungen.— Der Vorstand des Deutschen Buchdruckervereins (stellvertretender Vorsitzender: Max Hesse, Leipzig) gibt unter dem 18. d. M. folgendes bekannt: -Unser Verein hat es sich von jeher zur Aufgabe gemacht, die von gewissen Unternehmern betriebenen Druckereigründungen, soweit sie nur zum Zweck des Verkaufs ins Leben gerufen werden und somit lediglich geschäftlicher Selbstzweck sind, zu untersuchen und zu verfolgen. -Derartige Druckereigründungen sind ein wi-rtschaftlicherSchaden, weil sie meist nicht auf einem wirklichen Bedürfnis beruhen, sondern nur auf dem Wunsch Einzelner, ein Geschäft zu machen, bei dem auf die Unerfahrenheit der Käufer gerechnet wird. Durch solche Druckereigründungen wird die Konkurrenz im Gewerbe in einer ungesunden Weise gesteigert, und es sind auch schon zahl reiche unerfahrene Unternehmer durch den Kauf solcher Betriebe ins Unglück geraten. »Der Vereinsoorstand hat deshalb in seiner letzten Sitzung beschlossen, diesem Unwesen in Zukunft seine Aufmerksamkeit in verschärftem Maße zu widmen, und er darf hierbei wohl ebenso auf die allseitige Zustimmung wie auf die nachhaltige tatkräftige Unterstützung der Vereinsmitglieder rechnen. -Um nun gegen die gewerbsmäßigen Druckereigründer und deren Hintermänner mit aller Energie Vorgehen zu können, ungesunde Druckereigründungen und deren Unternehmer, nament lich aber über die Lieferanten der Einrichtungen solcher Drucke reien zu Händen unsrer Geschäftsstelle, Leipzig, Deutsches Buch gewerbehaus, unter Beifügung aller zweckdienlichen Beweismittel bekannt zu geben. Wir werden das eingehende Material in diskreter Weise verarbeiten und von alsdann weiter zu unter- Pers onalnachrichten. * Gestorben: am 16. Dezember im vierundvierzigsten Lebensjahr, un erwartet, der Buchhändler Herr Ernst Schwartze, Erster Gehilfe in der Verlagsbuchhandlung Albert Goldschmidt, Berlin, der er länger als ein Jahrzehnt seine umsichtige, von reicher Erfahrung gestützte Arbeit gewidmet hat, ein bescheidener und liebenswürdiger Kollege, besten vorzeitiges (Sprechsaal.) Berichtigungspflicht der Presse. Die Redaktion d. Bl. empfing folgende Anfrage: In nachstehend erwähnter Angelegenheit bitte ich ergebenst um Auskunft und Ratschlag: Eine Zeitschrift besprach eins meiner Verlagsunternehmen der Lehrmittel-Branche und zwar so, daß das Publikum einen ganz falschen Begriff davon bekommen mußte. Ich ersuchte um Aufnahme einer Berichtigung, die ich formulierte und einsandte. wie das am zweckmäßigsten zu geschehen hat. Cs unterliegt keinem Zweifel, daß das Blatt nach § 11 des Preßgesetzes meinem Verlangen entsprechen muß. 6. Antwort der Redaktion. — Wir nehmen an, daß der anfragende Verleger unter Hinweis auf § 11 des Preßgesetzes seine Entgegnung an den verantwortlichen Redakteur der Zeit schrift, die sein Verlagswerk besprochen hat, gerichtet hat, daß er ferner in dieser Entgegnung sich auf tatsächliche Angaben be schränkt, des Urteils sich also enthalten hat, daß er auch keinerlei strafbare (beleidigende) Ausdrucksweise gebraucht und daß er den Text der Einsendung mit seinem Namen oder seiner Firma unterzeichnet hat. Wir nehmen weiter an, daß ausschließlich das deutsche Rechtsgebiet in Frage kommt. Wenn alle diese Voraussetzungen zutreffen, so tritt die Verpflichtung des Redakteurs zur Aufnahme der Einsendung gemäß den Bestimmungen von § 11 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 ein. Es ist nicht erforderlich, daß der In halt der Entgegnung eine Berichtigung sei. Dem Redakteur kommt es nicht zu, den Inhalt der Entgegnung darauf hin sachlich zu prüfen; nur auf die Form hat er zu achten. Seine eigne Meinung oder die seines in Frage kommenden Mitarbeiters darf er der Entgegnung folgen lasten; aber am Wortlaut der ihm unter Hinweis auf § 11 des Preßgesetzes zugekommenen -Berich tigung- darf er nichts ändern. Die Verfolgung der Gesetzesverletzung erfolgt durch Straf antrag bei der Staatsanwaltschaft. Der Bitte des Anfragenden um Meinungsäußerungen schließen wir uns an.
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