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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-12-18
- Erscheinungsdatum
- 18.12.1905
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- Deutsch
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11928 Nichtamtlicher Teil. 293, 18. Dezember 1905. als literarisch erschöpft. »Die Tätigkeit der großen Periode setzen vorläufig nur Epigonen fort.« Aus dem Werk von Fürst Kropotkin sei hier eine Stelle wiedergegeben, die uns den starken Absatz russischer Klassiker erklärt: In der gegenwärtigen Zeit ist die russische Sprache (das Großrussische) merkwürdig frei von mundartlichen Bei mischungen. Das Kleinrussijche oder Ukrainische, das von nahezu 15 Millionen gesprochen wird und seine eigne Literatur hat — sowohl Volksliteratur wie moderne —, ist zweifellos eine besondre Sprache in dem gleichen Sinne, in dem Norwegisch und Dänisch vom Schwedischen verschieden sind oder das Portugiesische und Katalonische von der kastilianischen oder spanischen Sprache. Das Weißrussische, das in einigen Provinzen Westrußlands gesprochen wird, hat ebenfalls die Merkmale eines besondern Zweigs der russischen Sprache und nicht nur die eines lokalen Dialekts. Das Großrussische oder Russische wird von einer kompakten Masse von nahezu 80 Millionen Menschen in Nord-, Mittel-, Ost- und Südrußland, wie auch in Nordkaukasien und Sibirien gesprochen. Die Aussprache zeigt kleine Unterschiede in verschiedenen Teilen dieses großen Landgebiets; nichts destoweniger wird die Sprache Puschkins, Gogols, Turgenjews und Tolstois von dieser ganzen großen Masse von Menschen verstanden. Die russischen Klassiker sind in den Dörfern in Millionen von Exemplaren verbreitet, und als vor einigen Jahren das literarische Eigentum an Puschkins Werken (50 Jahre nach seinem Tode) zu Ende gegangen war, wurden komplette Ausgaben seiner Werke, worunter einige in 10 Bänden, in Hunderttausenden von Exemplaren zu dem fast unglaublich niedrigen Preis von 3 ^ für die 10 Bände vertrieben, während Millionen von Exemplaren seiner einzelnen Gedichte und Erzählungen von Tausenden herumziehender Bücherverkäufer in den Dörfern zu Preisen von etwa 5 und 10 H abgesetzt wurden Selbst die ge sammelten Werke von Gogol, Turgenjew und Gon- tscharow in ihren zwölfbändigen Ausgaben sind manchmal bis zur Anzahl von 200 000 kompletten Exemplaren im Lauf eines einzigen Jahres verkauft worden. Daß aber zuweilen auch andre Werke in Rußland starken Absatz finden, beweist z, B. Karamsins »Geschichte des russischen Staates«, deren erste Ausgabe trotz des starken Umfangs von 8 Bänden innerhalb 25 Tagen in 3000 Exem plaren verkauft wurde. Kleine Mitteilungen. DasneueKunstschutzgesetz. (Vgl. Nr. 287, 291 d. Bl.) — Reichstag vorliegt, äußert sich die Kölnische Zeitung wie folgt: Durch den Gesetzentwurf wird das geltende Recht wesentlich umgestaltet und mit den Anschauungen in Übereinstimmung gebracht, die als die herrschenden zu betrachten sind. Bezüglick des Schutzes der Urheberrechte an den Werken der bildenden Kunst hat der Gesetzentwurf die für das literarische Urheberrecht geltenden Grundsätze in der Hauptsache entsprechend zur Anwendung ge- für die Dauer von fünfzehn Jahren gewährt worden. Zu einer vollständigen Gleichstellung der Photographie mit den bildenden Künsten hat man sich also nicht entschlossen, trotz aller von den der Vorlage entfernen wird. Bemerkenswert ist, daß nach dem Vorbild Frankreichs auch für die Werke der Architektur ein Urheberschutz anerkannt wird, freilich nicht schlechthin, sondern nur unter der Voraussetzung, daß sie künstlerische Zwecke verfolgen, eine Formulierung, die nicht als besonders glücklich bezeichnet werden kann. Auch das vielumstrittene Recht am eignen Bild, das jüngste der Persönlichkeitsrechte, hat nur teilweise Gnade vor den Augen der Verfasser des Entwurfs gefunden. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden, womit allerdings die Frage nicht gelöst wird, ob man überhaupt es sich gefallen lassen muß, ohne seine Einwilligung abgebildet zu werden, eine Frage, die bekanntlich den Juristen große Schmerzen bereitet, aber doch wohl in verneinendem Sinne zu beantworten ist. Der Gesetzgeber hat hierbei zu vermitteln gesucht; ob ihm dies aber vollständig ge lungen ist, muß dahingestellt bleiben, und es dürften sich gerade um diesen Punkt die Erörterungen vor allem drehen. Im übrigen entspricht der Entwurf dem, was bereits hierüber bekannt war, und seine Verabschiedung wird deshalb zu keinen besondern Schwierigkeiten Anlaß geben. Nach dieser Verabschiedung bedarf es noch einer Regelung des Kunstverlags. Deutscher Buchgewerbeverein. Ausstellungen. — Die im Deutschen Buchgewerbehause zu Leipzig gegenwärtig ver anstalteten Ausstellungen sind stets zahlreich besucht. In erster Linie wendet sich die Aufmerksamkeit der Besucher der Weih nachtsausstellung zu, die neben alten, bekannten, auch recht viele neue Bücher bringt und den Vorteil bietet, daß man in Rllhe die Auswahl irgend eines Buches oder Kunstblattes treffen kann, das man jemand auf den Weihnachtstisch legen möchte. — Die Kunstfreunde besuchen die Ausstellung graphischer Arbeiten von Heinrich Vogeler-Worpswede. Diese bringt eine große während andre noch verkäuflich sind. — Im Erdgeschoß des Buch gewerbehauses findet die Ausstellung von typographischen Ent würfen aus dem Preisausschreiben der Schriftgießerei Julius Klinkhardt in Leipzig von seiten der Fachleute entsprechende Beachtung. — Alle Ausstellungen sind bis Ende Dezember geöffnet, jedoch am 24. und 25. d. M. geschlossen. Postscheck- und -Giroverkehr in der Schweiz. — Das Schweizerische Handelsamtsblatt Nr. 488 vom 14. Dezember 1905 bringt folgende Bekanntmachung: Schweizerische Postverwaltung. Postscheck- und -Giroverkehr. Der neue Dienstzweig des Postscheck- und -Giroverkehrs wird auf den 1. Januar 1906 in Betrieb gesetzt. Diejenigen Personen, Firmen, Amtsstellen und Personen- -Girörechnungen wünschen, wollen eine dahinzielende schriftliche Anmeldung an eine der Kreispostdirektionen in Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg. Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur und Bellinzona oder an eine Poststelle richten. Damit die Rechnung auf den 1. Januar 1906 eröffnet und in das anfangs des Jahres 1906 erscheinende Teilnehmerverzeichnis aus genommen werden kann, empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung. In der Anmeldung ist anzugeben, unter welcher Namens oder Firmabezeichnung die Postscheck- und-Girorechnungen eröffnet und geführt werden sollen. In der Regel wird die Postscheck- und -Girorechnung bei dem Scheckbureau des Postkreises eröffnet, in dem der Gesuchsteller seinen Wohnsitz oder seine geschäftliche Niederlassung hat. Aus nahmsweise wird aber die Rechnung auch bei einem andern Post scheckbureau bewilligt. Auf Verlangen können dem nämlichen Inhaber je eine Privatrechnung und eine Geschäftsrechnung und Geschäftsleuten, die Haupt- und Zweigniederlassungen oder mehrere geschäftliche Niederlassungen haben, mehrere Rechnungen eröffnet werden. Die Stammeinlage, die auf jeder Postscheck- und -Girorech nung einzuzahlen und auf ihr stehen zu lassen ist, beläuft sich auf 100 Frcs. Sie ist innerhalb eines Monats nach Bewilligung der Rechnung einzuzahlen, ansonst die Bewilligung ohne weiteres dahinfällt; die Rechnung wird erst eröffnet, nachdem diese Stamm- cinlage einbezahlt ist. Rechnungsinhaber, die ihr Scheck- und Girokonto auf den 1. Januar 1906 eröffnen wollen, haben die Einzahlung der Stammeinlage rechtzeitig vorher, jedenfalls spätestens den 31. d. M. zu bewerkstelligen. Diese Einzahlung kann bei jedem Postscheckbureau oder jeder Poststelle schon im Laufe des Monats Dezember 1905 stattfinden. Die weitern Bedingungen, betreffend den Postscheck- und
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