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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1905
- Sprache
- Deutsch
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11898 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 292, 16. Dezember 190b. -Aufführungen der Oper Carmen dürfen nur mit Zustimmung des Verlegers Paul de Choudens in Paris, der die Rechte der Autoren erworben hat und vertritt, erfolgen, bezw. der Unter zeichneten Verlagshandlung Albert Ahn in Köln a. Rh., die von heute ab mit dem ausschließlichen Theatervertrieb der Oper fiir die deutsche Sprache und mit der Wahrnehmung aller Rechte von Herrn de Choudens beauftragt worden ist. -Ebenso sind die Neu-Übersetzungen des Textes sowie Nach druck der Musik und der bestehenden Texte nicht gestattet. -Verlängerung bestehender Verträge, sowie Abschluß von neuen Verträgen sind nunmehr ausschließlich durch die Unter zeichnete Verlagshandlung zu erwirken. Hochachtungsvoll (gez.) Albert Ahn.- Personalnachrichten. * Ordensverleihung. — Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden hat den Verlagsbuchhändlern Herren Johannes Hirschfeld (in Fa. C. L. Hirschfeld und I. B. Hirsch feld, Leipzig) und Georg Thieme (in Firma Georg Thieme, Leipzig, und Otto Enslin, Berlin), beide in Leipzig, das Ritter kreuz I. Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen verliehen. größeren Abschluß mit einem dem Buchhandel angeschlossenen Waren haus auf 5/4 Jahr später gemacht, so daß Herrn Späth Zeit genug blieb, seine Bände bei entsprechend billigerem Preise zu verkaufen, und erst dann, als ich darüber im klaren war, daß mein Zirkular an den Sortimentsbuchhandel nicht den gewünschten Erfolg hatte. Auch ist ein persönliches Angebot durch meinen Teilhaber, Herrn Heyde, seither unterblieben. Bei Matthes' Naturgeschichte ist der Ladenpreis dagegen nicht aufgehoben, und ich werde nicht ver fehlen den Sachverhalt näher zu untersuchen. Was den zweiten Teil der Auslassung des Herrn Späth be trifft, so habe ich einzelne Artikel wegen zu großen Vorrats bei namhaften Partien mit 10 Prozent Mehr-Rabatt angeboten, ohne den Ladenpreis auszuheben und mit dem ausgesprochenen Wunsch, daß der höhere Gewinn nur dem Sortimenter zugute kommen soll. Wenn in dem einen Fall, den Herr Späth im Auge hat, meiner Absicht entgegen einige Bände mit 15 bis 25 Prozent Auf schlag auf meinen Nettopreis angezeigt sind, so ist dies nur dem Buchhandel gegenüber in einem Verzeichnis von Partie-Artikeln geschehen, und zwar, wie der Betreffende auf meine Vorstellung hin schrieb, um damit aufzuräumen und sich im nächsten Jahr für neue Artikel verwenden zu können. Stuttgart. Gustav Weise. (Sprechsaal.) Sortiment, Warenhaus und — Verleger. Alljährlich erscheint in unserm Hause der Vertreter des Herrn Gustav Weise in Stuttgart, Herr Heyde, um seine Neuigkeiten vorzulegen. Im Jahre 1904 verkaufte uns Herr Heyde verschiedene herabgesetzte Sachen zum Preise von 1 50 H pro Band. Wir geben nun nachstehend einen Auszug aus dem dies jährigen Verzeichnis eines Warenhauses, in dem sich folgende Sachen als tadellos neu vorfinden, diewir L 1^650H einkausten. Bemerken möchten wir noch, daß die Matthessche Natur- Clement, Die Turmschwalbe. Geb. ^ 4.50, jetzt ^1 1.50. — Unica. „ 4.50, 1.50. — Goldene Zeiten. „ ^ 4.50, 1.50. — Die Rose von Jericho. „ ^ 4.50, 1.50. Heinz, Ullas Geheimnis. „ ^ 4.50, 1.50. — Eva. „ ^ 4.50, 1.50. — Die Cousinen. „ ^ 4.50, 1.50. Matthes, Naturgeschichte. „ ^ 5.—, „ 2.85. Ferner kauften wir bei einem Restantiquar: Heinz, Susis Lehrjahre für ^ 1.40 bar. Schanz, Das Engelchen je....,, . - K°mt°ßch°n s sUr i° ^ 1.- bar. Herr Heyde erachtete es nicht für nötig, auch nur ein Wort zu verlieren, daß ein Teil seines Verlages verramscht worden wäre. Auf diese Art bleiben die vollen Preise in dem Verzeichnis der Buchhändler stehen, und das Warenhaus erscheint dem Publi kum als der billige Mann. Unter solchen Umständen wird sich Herr Heyde im nächsten Jahre nicht wundern dürfen, wenn ihm gesagt wird, daß er auch seine Novitäten künftig durch das Warenhaus vertreiben lassen könne. Wir jedenfalls verzichten auf weitere Geschäftsverbindung. Berlin. I. M. Spaeth. Entgegnung. Zu dem Angriff des Herrn I. M. Späth habe ich folgendes zu bemerken: Er übergeht einen sehr wesentlichen Punkt, nämlich daß ich bei den 7 Bänden zu 4 ^ 50 -H im Februar 1904 den Ladenpreis aufgehoben und dieselben damit aus dem regulären Sortiments-Vertrieb zurückgezogen habe. Dies geschah durch Be kanntmachung im Börsenblatt und durch besonderes Zirkular. Daß die vollen Preise in seinem Verzeichnis stehen blieben, ist seine und nicht meine Schuld. Wenn ich bei Bezug von 5000 und 10 000 Bänden zu billigerem Preise liefere als bei 300, so ist wohl anzunehmen, daß dies Herr Späth an meiner Stelle auch nicht anders machen würde, übrigens habe ich einen derartigen Verein für Verbreitung guter Volksliteratur (E. V.) in Charlottenbnrg. In dem gedruckten Rundschreiben dieses Vereins vom 23. November 1905: -An die geehrten Firmen des deutschen Buchhandels«, das mir heute erst von Charlottenburg übersandt 50 Firmen, die uns trotz alledem nach wie vor ihre Verlagswerke für unsre Bücherlotterie zu liefern bereit sind und die über nommene Verpflichtung hierzu anerkennen, nennen wir beispiels weise: I. P. Bachem« usw. Gegen diesen Satz sehe ich mich veranlaßt Einspruch zu er heben. Die Angelegenheit verhält sich wie folgt: Auf Grund der ersten Bekanntmachung des Verbands-Vor stands vom 16. September d. I. (Börsenblatt vom 25. September) erfolgte unterm 14. Oktober d. I. meinerseits ein ganz allgemeines Angebot von 8 Werken meines Verlags für die geplante allgemeine unbeantwortet bis zum 2. Dezember d. I. Mit Brief von diesem Tage sandte der Schriftführer dieses Vereins, vr. Coerper, Vertrags- Formulare bezügl. der beiden Romane der Freiin von Brackel, »Die Tochter des Kunstreiters« und -Daniella«, in denen folgende Rabattsätze eingesetzt waren: 1. bei Bezug von 75 Expl. 50A Rabatt 2- „ „ „ u>0 „ 52-/-^ „ 3. „ „ „ >50 „ 55^ „ 4- „ „ 200 „ 56 X „ ,, ,, 2bv „ 57^ „ 6. „ „ ,, 350 „ 58 „ 7- „ ,, „ »SO „ 59^ „ 8. „ „ „ 600 „ „ Infolge der inzwischen veränderten Stellungnahme des Ver bands-Vorstandes vom 19. Oktober (Börsenblatt vom 20. Oktober) und wegen der vorstehend mitgeteilten zu hohen Rabatt-Forderung von 50 bis 60A lehnte ich das Angebot des Vereins unterm 9. Dezember ab und fügte bei: »Aus diesem Grunde muß ich von einer geschäftlichen Verbindung absehen«. Wie kommt nun der Verein dazu, in einem gedruckten Rund schreiben an den Buchhandel vom 23. November meine Firma unter denjenigen aufzuführen, die-die übernommene Verpflichtung anerkennen«? Wie aus vorstehender Darstellung hervorgeht, war er am 23. November überhaupt mit meiner Firma noch nicht in Verbindung getreten; um so viel weniger konnte von einer über nommenen Verflichtung die Rede sein. Um so mehr mußte ich überrascht sein, in dem dem erwähnten Rundschreiben beigefügten Lotterie-Prospekt die beiden von Brackelschen Romane ohne weiteres eingefügt zu sehen. Ich weiß nicht, ob der Verein in dieser -- sagen wir zwanglosen — Weise auch mit andern Verlegern umge sprungen ist, und halte es daher für angebracht, das Vorstehende zur Kenntnis der Herren Kollegen im Buchhandel zu bringen. Cöln, den 14. Dezember 1905. I. P. Bachem.
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