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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1905
- Sprache
- Deutsch
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^ 292, 16. Dezember 1905. Nichtamtlicher Teil. 11897 auf eine nach Fächern geordnete, dafür allerdings viel reich haltigere Auswahl von Büchern, die als Festgeschenke in Betracht kommen können E. Flammarion L A. Vaillant in Paris bieten in den lüvrsL ä'etröüves neben zahlreichen neuen Geschenk werken auch antiquarische Bücher und Prachtwerke an. In buntem Umschlag, klarem Druck und mit hübschen Bilderprvben versehen liegt zum Schluß der schwedische »Julkatalog 1905« vor, dessen Hauptinhalt aus Anzeigen besteht. Doch gehen diesen eine Inhaltsangabe und ein systematisches Titelverzeichnis mit Nummern voran, die die Seitenzahlen der Anzeigen angeben und damit zeitraubendes Nachsuchen ersparen. Hoffmann. Kleine Mitteilungen. Buchhändler Georg Krämer zu 100 und 300 ^ Geldstrafe ver- als Gehilfe bei Krämer tätig, der hauptsächlich Kolportageromane vertreibt. Gutzen setzte mit Wissen Krämers auf die gratis zu verteilenden Probehefte einen Stempel »Frauenschutz, Sorgenlose Ehe- usw. Er behauptete, er habe damit ein bekanntes Volks- gcsundheitsbuch, das er nicht habe los werden können, gemeint. Das Gericht mar aber der Ansicht, daß der Aufdruck bei jedem Erfahrenen den Eindruck erwecke, daß Mittel für den außerehe lichen Geschlechtsverkehr angeboten werden. Auch das Ankündigen Pressung und Nötigung sind am 13. Oktober vom Landgericht München I der Verleger und Redakteur Johann Böttiger und der Verleger Otto Grasl verurteilt worden, und zwar der erstere unter Einrechnung einer achtmonatigen andern Strafe zu vier Jahren, Grasl zu einer solchen von 2 Jahren Gefängnis; außerdem wurden beiden die Ehrenrechte für mehrere Jahre aberkannt. Die Angeklagten haben gemeinsam in München die Zeitung »Der Privatmann« herausgegeben. Dieser -Privatmann war nur ein Skandalblatt, das besonders Kuppelei- und Sitt- Frau X, die eine Pension leitete, hatten die Angeklagten einiges erfahren. Grasl verfaßte einen Artikel »Pension X als Lasterhöhle entlarvt«. Böttiger las und verbesserte den Artikel. Nachdem der erste Abschnitt desselben in dem Blatt erschienen war, wurden weitere alles übrige war erfunden. Schon vorher hatte Frau X Verdacht, daß die Unternehmer des »Privatmann« etwas gegen sie planten. Sie schickte den Zeugen LI. zu den Angeklagten, die gebeten werden sollten, die Veröffentlichung hinauszuschieben. Frau X aufzukaufen, wie es schon in einem ähnlichen Fall geschehen sei. Es wurde dann zwischen beiden Parteien hin und her verhandelt, und schließlich verlangten die Angeklagten 2000 ^ für die Zurück stellung des Artikels. Frau X ging darauf ein und erzielte sogar noch eine Ermäßigung auf 1900 Dafür sollte sie die Exemplare der betreffenden Nummer ausgeliefert erhalten, in dem Maß, wie sie die Summe abzahlte. Sie bezahlte zweimal 100 ^ und erlangte schließlich noch eine weitere Ermäßigung auf 1350 Die Angeklagten hatten sich verpflichtet, die Exemplare in der Redaktion zu verbrennen; aber sie beeilten sich damit nicht. — In einem andern Fall haben sich die Angeklagten der Nötigung schuldig gemacht, indem sie aus einer Frauensperson durch Drohung mit Verhaftung pikante Nachrichten herauszulocken suchten. Die Revision der beiden Angeklagten kam am 14. d. M. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung. Bestritten wurde insbe sondere die erpresserische Absicht; außerdem wurde Beschränkung der Verteidigung gerügt. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. Das Reichsgericht erachtete einen Verstoß gegen das Gesetz nicht für vorliegend und verwarf die Revision als unbegründet. Lentze. * Remittendenfaktur O.-M. 1906. — Als Vorbote der Ostermesse 1906 kam uns soeben der erste Remittendenfaktur- Vordruck O.-M. 1906 zu. Ec ist vom Art. Institut Orell Füßli, Verlag in Zürich. Red. Reichsdruckerei. — Der Etat der Reichsdruckerei für 1906 weist an Einnahmen 8 933 000 ^ auf, 413 000 ^ mehr als im Vorjahre. Die fortdauernden Ausgaben betragen 5 983 620 (401 289 mehr als 1905), die einmaligen Ausgaben 87 084 ^ (7860 ^ mehr als 1905). Der ausgerechnete Überschuß beträgt 2 862 296 ^ und übersteigt den des Vorjahres um 3851 Post. — Weihnachtspaketverkehr in Berlin. — Am Sonntag, den 17. Dezember, können bei den Sonntags für die Annahme von Paketen geöffneten Postanstalten des Bezirks Berlin und am Sonntag, den 24., bei sämtlichen Postanstalten des Bezirks Paketsendungen von 8 Uhr vormittags bis 2 Uhr nach mittags eingeliefert werden. Die Paketausgabestellen werden am 24. und 25. Dezember wie an Werktagen offen gehalten werden. Die Paketbestellung findet, außer an den beiden Weihnachts feiertagen, an den Sonntagen vor Weihnachten, also am 17. und 24. Dezember, ebenso am Sonntag den 31. Dezember statt; da gegen fällt sie am 1. Januar aus. (D. Reichsanzeiger.) Post. Weihnachtspaketverkehr in Leipzig. — In den Tagen vom 19. bis einschließlich 24. Dezember tritt die Schlußz eit für die abgehenden Päckereiposten bei den Postämtern in Leipzig und Vororten eine Stunde früher ein als gewöhnlich. An den Sonn- und Feiertagen der Weihnachtszeit treten fol gende Erweiterungen der Schalterdienststunden ein: Am 17. Dezember findet bei den Postämtern in Leipzig 1 (Augustusplatz), 2 (Dresdner Bahnhof), 3 (Bayrischer Bahnhof), 8 (Göschenstraße) und in Leipzig-Plagwitz I Paketannahme von 8—9 v., 11 v. bis 1 n., 5—7 n. statt. Am 24. Dezember werden die Schalter für die Paketannahme und -Ausgabe allgemein von 8—9 v., 11 v bis 6 n. geöffnet. Am 25. Dezember gelangen in der Zeit von 8—9 v. und von 11 v. bis 1 n. bei den Postämtern 1 (Augustusplatz) und 10 (Hospitalstraße), sowie bei den Vorortspostämtern Pakete jeder Art an Abholer zur Ausgabe. (Lpzgr. Tgbl.) * Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. 8obrikt8tell6r. Isil I (^.—X.). — llaAsrlcataloA No. 527 von 1o86pü Laer L 60. in Xrankkurt a/Ä. 8". 32 8. 536 Nrv. wann in Berlin. 8". 50 8. 1738 Nrn. 8°^ 137 8^418? Nrn. ^ »6 ^ain.^80/ ^0^8^^2144 Nrn. 1'rr in >ran tu * Urheberrecht. — Die Firma Albert Ahn, Verlagshand lung in Köln a/Rh., hat unter dem 6. Dember 1905 das nachfol gende Rundschreiben an die Bühnenvorstände versandt und bittet uns um seine Bekanntgabe auch im Buchhandel: »Um der irrigen Auffassung vorzubeugen, daß am 1. Januar 1906 die Oper Carmen von Georges Bizet Gemeingut werden würde, weisen wir auf die §§ 5, 12 und 30 des Gesetzes vom 19. Juni 1901 hin und bemerken, daß einer der Textdichter (Ludovic Hal6vy) noch lebt. 1566
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