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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1905
- Sprache
- Deutsch
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Berner Übereinkunft. Schweden ist am 1. Juli 1904 der Berner Überein kunft beigetreten und entsprach so einem derjenigen Wünsche des Kongreffes, die sich auf die Ausdehnung der Berner Union beziehen. Holland, Rumänien, Ägypten. Die Schritte, die den Beitritt dieser drei Länder zur Berner Union zum Ziel haben, werden sortgesetzi. Eine Bewegung zu gunsten des Beitritts Rumäniens scheint sich daraus zu ergeben, daß die rumänische Regierung einen Delegierten an den Inter nationalen Kongreß in Lüttich (l905) gesandt hat Fragen, die sich auf Verlag und Sortiment beziehen. Fachschulen. — Der Bericht des Bureaus über diese Frage, der im Laufe dieses Jahres zu einer zweiten Umfrage bei den Vereinen (bei jedem für den Teil, der ihn be trifft) Anlaß gegeben hat, soll bald gedruckt werden. In Stockholm wurde eine Fachschule gegründet, und in Berlin und Wien haben sich die Fachkurse sehr ausgedehnt. Aufrechterhaltung des Ladenpreises. — Der Bericht des Bureaus wurde jedem Verein, soweit er dessen Land betrifft, vorgelegt, und das Bureau wird bis zur Ver öffentlichung die nötigen Nachträge darin vornehme». National-Bibliographien. — Das Bureau wird über diese Frage eine Ausarbeitung, die im Hauptberichte des Bureaus für den Mailänder Kongreß erscheinen wird, machen. Austausch von Aktenstücken zwischen den Ver leger-Vereinen. Fach-Bibliotheken. —- Das Bureau schickte (am 15. Februar) an die Vereine ein Zirkular, mit dem es diese ersuchte, ihre Statuten usw. auszutauschen und Fachbibliotheken zu errichten. Außerdem hat das Bureau die Vereine gebeten, ihm etwa 20 Exemplare ihrer Druck sachen zu schicken, zur Verteilung unter den verschiedenen Vereinen. Die meisten Vereine haben dem Bureau ihre Aktenstücke bereits geschickt, und zu Beginn des 5. Geschäfts jahres hat sie das Bureau unter den Vereinen verteilt. An diejenigen Vereine, die noch nichts geschickt haben, hat es ein zweites Mal geschrieben. Das Buch und das Postwesen. — Ein Brief, be treffend zwei derjenigen Wünsche des Kongresses, deren Durchführung im internationalen Verkehr erhofft werden darf, wird dem Post-Kongreß zu Rom 1908 geschickt werden. Dieser Brief enthält folgende Anträge- 1. Schaffung, neben der Taxe von 25 Cts. für die Einschreibung von Drucksachen, die im Verlustfalle auf 50 Frcs. Entschädigung Anspruch gibt, einer neuen Kategorie, in der die Gebühr auf 10 Cts. und die Verantwortung der Post auf 20 Frcs. heruntergesetzt würde. 2. Aufhebung der Taxe von 25 Cts. für die Sendung von Drucksachen gegen Nachnahme. Dieser Brief wurde vom Komitee unterschrieben und wird dem Post- Kongreß zur Zeit seiner Tagung übersandt werden. Infolge von Beschwerden der Lublisbers' Lssooiatiou in London hatte sich das Bureau auch mit Sendungen nach Italien von gebundenen Drucksachen, die in einer andern Sprache als der italienischen geschrieben sind, zu befassen. Ein Beschluß der italienischen Regierung hatte das Maximalgewicht der gebundenen Drucksachen nach Italien auf 400 g heruntergesetzt; da nun aber die meisten englischen Bücher mehr wiegen, so wurden mit dem italie nischen Verein Verhandlungen angeknllpft und das Maximum auf 500 g hinaufgesetzt. Die englischen Verleger fanden aber, diese Verbesserung sei nicht genügend, und nach neuen Verhandlungen erreichten sie, daß das Gewicht vorläufig auf 1000 g hinaufgesetzt wurde, in Erwartung der 2000 g, die vom Weltpostverein vorgesehen sind. Schutz von Neuerungen. Usancen-Kodex zwischen Autor und Verleger. -4. oouä.-Lieferung. Der öster reichische Verein erteilte dem Bureau (April 1904) Auskünfte über den jetzigen Stand dieser drei Fragen in Österreich- Ungarn, um die das Bureau nachgesucht hatte. In seinem Hauplbericht wird das Bureau dem Mailänder Kongreß das Ergebnis seiner Untersuchung in allen Ländern vorlegen. Verlagsvertrag. Das Bureau ersuchte (November 1904) die Vereine, ihm Abschriften von wirklichen Verlags verträgen (Buch, Kunst und Musik) ihrer Länder zu senden, und die meisten Vereine schickten dem Bureau die verlangten Stücke. An diejenigen Vereine, die noch nichts geschickt hatten, hat das Bureau ein zweites Mal geschrieben. Die erhaltenen Verträge wird das Bureau französisch, die deutschen, eng lischen und italienischen in ihrer Muttersprache und die wichtigsten Gesetzesbestimmungen über den Verlagsvertrag drucken lassen. Schutz der Werke der Tonkunst. England und der musikalische Nachdruck. — Eine Bill, die neue Mittel gegen die Verletzungen des englischen musikalischen Copyrights verschaffen soll, wurde von der Re gierung dem -ülouss ok Oommous» vorgelegt; aber nach der zweiten Lesung ist sie unerledigt geblieben. Mechanische Musikinstrumente. — Sehr wahrschein lich wird diese Frage zu einem Bericht am Mailänder Kon greß Anlaß geben. Mailänder Kongreß. — Das Bureau hat dem Or ganisations-Komitee der nächsten Tagung das Verzeichnis der bestehenden Vereine gegeben, und diese wurden zu dem Kon greß eingeladen. Herr T. Ricordi, Präsident des Organi sations-Komitees, erteilte zahlreiche Auskünfte über die Vor bereitungen und Einrichtungen des 5. Kongresses, für den eine große Beteiligung zu erwarten ist. In Leipzig wurde ein Spezial-Ausschuß begründet, der die deutschen, öster reichischen und schweizerischen Verleger umfaßt; ungefähr 160 derselben haben im Prinzip beschlossen, sich nach Mailand zu begeben. Die Internationale Kommission wird am Mai länder Kongreß zwei Sitzungen abhalten, die eine bei der Eröffnung, die andere beim Schluß des Kongreffes. An der ersten Sitzung werden die gegenwärtigen Delegierten (deren Liste den buchhändlerischen Zeitschriften am 26. September 1904 geschickt wurde) teilnehmen. Die zweite wird aus den Delegierten, die die Vereine für die nächste Periode während der Tagung ernennen werden, bestehen. Die Vereine werden ersucht, diese neuen Delegierten zu beauftragen, u. a. Ver pflichtungen zur Bestreitung der Kosten des Bureaus, von der V. Tagung an, einzugehen. Fachwörterbuch. — Für Verlags- und Sortiments buchhändler würde es von Nutzen sein, wenn ein Wörterbuch der Fachausdrücke des Verlags- und Sortimentsbuchhandels in den vier Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch verfaßt würde. Ein solcher Vorschlag wurde dem Komitee vorgelegt und von diesem angenommen. Mit der Ausarbeitung dieses Wörterbuchs wird nächstens begonnen, und cs werden dazu u. a. die in den Akten der Tagungen des Kongresses und in den übrigen Dokumenten, die das Bureau besitzt, befindlichen Fachausdrllcke zur Grundlage genommen werden. Außer den verschiedenen Arbeiten, von denen oben die Rede war, wurde das Bureau veranlaßt, zahlreiche Aus künfte über Fragen betreffend den Verlag, den Sortiments buchhandel, das Urheber- und Verlagsrecht, das Post- und Zollwesen zu erteilen. Das Bureau erinnert die Vereine 1561«
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