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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1905
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- Deutsch
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290. 14. Dezember 1905. Nichtamtlicher Teil. 11827 so zeitig wie nur möglich seinem Verlags-Postamt abgibl, denn dadurch erreicht er. daß das Verlags-Postamt in jeder Weise in der Lage ist, zum ersten Versand der Zeitung in der neuen Bezugszeit alle vorbereitenden Arbeiten und Versandbedingungen zu erfüllen. Wenn man bedenkt, daß selbst bei mittleren Verlagspostämtern von Mitte des letzten Monats im Vierteljahr bis zum 1. des neuen Monats gegen 100 000 Exemplare von Verlegern an gewonnene Bezieher und an Tausch- und Freiexemplaren überwiesen werden, so leuchtet ohne weiteres ein, daß es für den Verleger von großem Interesse ist, einer der ersten zu sein, der seine Lieferschreiben dem Verlags-Postamt übergibt. Im Interesse des Verlegers liegt es auch, daß etwaige Unterschiede vor Beginn der Bezugszeit ausgeglichen werden, daß Wohnungs wechsel der Bezieher ebenfalls vor Beginn der Bezugszeit Berücksichtigung finden können, um dem Bezieher rechtzeitig seine erste Nummer in Besitz zu bringen und Reklamationen zu verhindern. In allen Fällen, in denen der Verleger die von seiner Verlags-Postanstalt geforderte Zeit zur Bearbeitung der Anmeldeverzeichnisse und Lieferschreiben nicht einhält, wird das Postamt auch ablehnen, Garantie für rechtzeitige Er ledigung zu übernehmen. Aus dieser Versäumnis ent stehende nachteilige Folgen würden dem Verleger selbst zur Last gelegt werden müssen Würde mancher Verleger Mitte und Ende Dezember die hohen Stöße Lieferschreiben bei den Verlags-Postämtern sehen von Zeitungen mit viertel-, halb- und ganzjährigen Bezugszeiten, so würde er sicher die Notwendigkeit einsehen, soweit es in seiner Kraft steht, alles zu tun, um recht zeitig seine Lieferschreiben fertigzustellen. Kleine Mitteilungen. Entscheidungen zur Wechselordnung. — Die Fachzeit schrift -Das Recht«, herausgegeben von vr. Hs. Th. Soergel, München, (Helwingsche Verlagsbuchhandlung, Hannover), IX. Jahr gang Nr. 23 vom 10. Dezember 1905, teilt folgende Entschei dungen des Reichsgerichts und des Oberlandesgerichts Karls ruhe mit: WO. § 4. Bleistiftzusätze auf einem vollständigen mit dauer haften Schriftzeichen hergestellten Wechsel bezwecken — dafür streitet eine tatsächliche Vermutung — keine Abänderung des Wechselinhalts, sind im Zweifel vielmehr nur als unverbindliche Notizen anzusehen. (Reichsgericht I, 10. Mai 1905. 208,05. Juristische Wochenschrift 1905, S. 404, Nr. 33.) WO. § 4. Ein wechselmäßiger Anspruch ist gegen denjenigen, dessen Name von einer dritten Person auf den Wechsel geschrie ben worden ist, nur dann gegeben, wenn der Dritte zur Ein gehung der Wechselverbindlichkeit bevollmächtigt war, nicht aber wenn lediglich eine mechanische Dienstleistung dieses Dritten zur Herstellung der Unterschrift vorliegt. (Reichsgericht I, 9. Juli 1904. 163/04, RG. Bd. 58. S. 387; BankA. Bd. 4. S. 106.) WO. 8, 8l. Mit dem Erlöschen der Verbindlichkeit des Akzeptanten ohne Befriedigung des Gläubigers erlischt nicht auch stets die Verbindlichkeit des Ausstellers. (Reichsgericht I, 5. April 1905. 596/04. Holdh. Bd. 14 S. 257.) WO. § 81. Die Ermächtigung, den Namen eines andern als Wcchselunterschrist auf den Wechsel zu setzen, enthält nicht die gleiche Ermächtigung für einen Prolongationswechsel. (Reichs gericht I, 2. Juli 1904. 147/04. Holdh. Bd. 14 S. 25.) WO. 88 81. 82; BGB. 423. Der Vergleich zwischen Wechsel gläubiger und Akzeptanten wirkt nicht notwendig auch für den Wechselaussteller. (Reichsgericht I, 5. April 1905. 596/04. Holdh. Bd. 14 S. 257.) WO. § 82. Erläßt der eine der Regreßpflichtigen dem Akzep tanten die Regreßschuld oder schließt er mit ihm ein pactum äs non petenäo, so werden dadurch die andern Regreßpflichtigen nicht be freit. (Reichsgericht I, 21. Dezember 1904. 354/04. Juristische Wochenschrift Bd. 34 S. 119; RG. Bd. 59 S. 319; BankA. Bd. 4 S. 106.) WO. § 82. Ungeachtet der Zahlung besteht bei Wechsel- Quittungsvermerk im Besitze besten verbleibt, der Wechselgläubiger geworden war, die Forderung weiter. Gegen den Zahlungs empfänger erwächst nur die Einrede der Arglist, wenn er sein formales Recht dazu mißbraucht, das bereits Empfangene noch einmal zu fordern. Von einer solchen Einrede kann aber keine Rede sein, wenn durch Parteiabrede für die in den Händen des Gläubigers belassene Wechselurkunde nach Beseitigung des ur sprünglichen ein neuer Schuldgrund geschaffen worden ist. (Reichs gericht I, 17. Mai 1905. 76/05. Juristische Wochenschrift 1905 S. 403 Nr. 32.) WO. § 82. Wenn der Inhaber eines formell gültig er worbenen Wechsels beim Erwerb des Wechsels wußte, daß sein Vormann den Wechsel nur für fremde Rechnung erwerben durfte und er ihm dennoch durch den Erwerb des Wechsels wissentlich dazu verhalf, ihn zu seinem eigenen Vorteil zu verwerten, so ist die Einrede der Arglist begründet. (Reichsgericht I, 1. Juli 1905. 94/04. Holdh. Bd. 14 S. 259.) WO. § 97. Die Bestimmung in einem Wechsel: »auf mich selbst hier und aller Orten« ist nicht geeignet, die Angabe des Zahlungsorts zu ersetzen. (Oberlandesgericht Karlsruhe, 7. Fe bruar 1905. Bad. Rechtsprechung 1905 S. 281 ff.) * Die Großstädte Deutschlands. — Die Volkszählung am 1. Dezember 1905 hat 34 Städte mit einer Einwohnerzahl von über 100 000 (gegen 30 am 1. Dezember 1900) ergeben. Neu hinzugekommen sind: Rixdorf (bei Berlin), Schöneberg (bei Berlin), Karlsruhe (Baden), Plauen i/V. Das Zahlenergebnis ist folgendes: I. Berlin 2 034 000 18. Bremen 214 953 2. Hamburg 800 582 19. Stettin 230 578 3. München 537 800 20. Dortmund 175 292 4. Dresden 514 283 21. Halle a. S. 169 640 5. Leipzig 502 605 22. Elberfeld 167 710 6. Breslau 470 018 23. Straßburg i. E. 167 342 7. Köln a. Rh. 425 944 24. Kiel 163 354 8. Frankfurt a. M. 336 985 25. Mannheim 162 607 9. Nürnberg 293 868 26. Danzig 159 088 10. Düsseldorf 252 630 27. Barmen 155 974 11. Hannover 249 619 28. Rixdorf 152 858 12. Stuttgart 246 988 29. Aachen 144 110 13. Chemnitz 243 964 30. Schöneberg 140 932 14. Magdeburg 240 709 31. Braunschweig 136 423 15. Charlottenburg 236 634 32. Posen 135 743 16. Esten 229 270 33 Karlsruhe 111 337 17. Königsberg i. Pr. 220 212 34. Plauen i. V. 105 182 * Vorsicht! — Die Herren Breitkopf L Härtel in Leipzig teilen uns folgendes zur warnenden Veröffentlichung mit: Am 11. d. M. machte ein Unbekannter bei uns den Versuch, zwei Klaoierauszüge an sich zu bringen. Am Vormittag wurden bei uns telephonisch bestellt: 1 Klavierauszug zu Wagner, Tannhäuser, gebunden, 1 „ „ „ Tristan und Isolde, gebunden, und zwar für eine Leipziger Firma, mit der Bemerkung, daß der Bote sie gleich abholen würde. Bald darauf kam ein junger Mann, der das Paket verlangte. Er konnte indessen den Betrag nicht erlegen, und so fragten wir telephonisch bei der betreffenden Firma an. Inzwischen hatte der junge Mann das Weite gesucht. Leipzig, 12. Dezember 1905. Breitkopf L Härtel. Postpaket und Güterverkehr mit Rußland. — Der Deutsche Reichsanzeiger Nr. 292 vom 12. Dezember 1905 bringt folgende amtliche Bekanntmachung. Pakete nach Orten des Generalgouvernements Warschau (Russisch-Polen) werden von den Postanstalten bis auf weiteres Berlin, den 12. Dezember 1905. Der Staatssekretär des Reichspostamts. <gez.) Kraetke. Aus Königsberg i/Pr. liegt folgende amtliche Meldung vom 11. Dezember vor: Für den Güterverkehr über Grajewo sind weiterhin gesperrt: im Bereich der Kursk-Charkow-Ssewastopoler Bahn die Station 1556*
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