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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.12.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-12-13
- Erscheinungsdatum
- 13.12.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19051213
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289. 13 Dezember 1905. Nichtamtlicher Teil. 11799 Ausgenommen sind die Publikationen, die auf dem Lande er scheinen. Administrative Maßregelungen und Bestrafungen für periodisch erscheinende Publikationen werden abgeschafft. Die Verantwortlichkeit für Preßvergehen wird lediglich durch die Ge richtshöfe festgcstellt. Das Recht des Ministers des Innern, die Veröffentlichung oder Besprechung von Fragen, die die Re gierung betreffen, zu verbieten, wird aufgehoben. Schließlich wird eine lange Reihe besondrer Fälle aufgezählt, die gerichtliche Ver folgung nach sich ziehen. Die angedrohten Strafen bewegen sich zwischen einer Geldstrafe von 300 Rubel und Gefängnisstrafe oder Deportation. (D. Reichs-Anzgr.^ Güterverkehr mit Rußland. — Aus Kattowitz wird unter dem 9. Dezember gemeldet: Die Eisenbahn-Direktion sah sich ge zwungen, den Güterverkehr nach Rußland über Herby, Czenstochau Übergangsverkehr bis auf weiteres von heute mittag an zu sperren. Infolge der verschärften Zollrevision in Sosnowice und Herby trat eine starke Stauung der Frachten ein, weshalb Frachten, die in Preußen aufgegeben wurden, russischerseits nur in beschränktem Maße angenommen werden. Die Stauung übt * Ge stöhle ne Goethe-Handschriften. (Vgl. Nr. 288 d. Bl.) — In Ergänzung unsrer Mitteilung in Nr. 288 d. Bl. sei hier die Berichtigung nachgetragen, die jetzt durch die Zeitungen geht, daß die gemeldeten Urkundendiebstähle nicht im Goethe- und Schiller-Archiv zu Weimar, sondern in dem dortigen Archiv des großherzoglichen Ministeriums verübt worden sind. Es handelt sich hauptsächlich um Unterschriften von Goethe aus seiner Minister zeit und um Unterschriften des Großherzogs Karl August. * Vom Geldmarkt. — Die Reichsbank hat am 11. d. M. den Wechseldiskont auf 6A, den Lombardzinssuß auf 7A erhöht. * Gemälde-Ankauf. — Der Großherzog von Weimar hat soeben das von der letzten Dresdner Großen Kunstausstellung her bekannte Bild. -Hohes Sinnen« von Professor Sascha Schneider, Weimar, für seine Galerie erworben. Die Gemälde Sascha Schneiders sind durch Vermittlung der Kunsthandlung Emil Richter (Inh. H. Holst) in Dresden in diesem Jahre in einer Reihe von Kunststädten Deutschlands als Kollektiv-Ausstellung gezeigt worden. * Königliche Bibliothek in Berlin. — Die Königliche Bibliothek in Berlin hat für das Ausleihen der Bücher eine Neuerung eingcführt, die sich als zweckmäßig erweist. Die Aus leihfrist beträgt 3 Wochen. In jedes Buch wird nun beim Aus leihen ein langer starker Papierstreifen (Lesezeichen) gelegt mit dem augenfälligen Aufdruck: Frist bis zum .... (Datum des letzten Rückgabetages). Dieses Lesezeichen hält dem Entleiher den Rück- Veröffentlichungsrecht von Briefen. — Die Frage: -Wer hat das Recht, die Briefe eines Verstorbenen zu veröffent lichen — der Besitzer der Briefe, oder die Erben des Briefschreibers?- — wurde dieser Tage in London zu gunsten des ersteren entschieden. Es handelte sich um gewisse Briefe des englischen Dichters Charles Lamb. Die bekannten Verleger Macmillan L Co. und Smith, Elder L Co. hatten das Veröffentlichungsrecht von den derzeitigen Besitzern der Briefe erworben, die Firma Dent L Co. aber von den Erben Lambs. führte aus, es werde vielfach angenommen, daß nach dem Tode eines Mannes die von ihm geschriebenen Briefe nur von seinen Erben, bezw. nicht ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden dürften. Solange der Schreiber eines Briefes lebe, habe allerdings nur er das Recht, ihn zu veröffentlichen, denn zwischen dem Besitz eines Briefes und dem Verlagsrecht an diesem sei ein großer Unterschied. Aber sobald der Schreiber gestorben sei, trete ein Gesetz von 1842 in Kraft, das laute: »Das Verlagsrecht eines jeden Buchs (Briefe mit einge schlossen), das nach dem Tode des Autors veröffentlicht wird, ist das Eigentum des Besitzers des Manuskripts dieses Ver fassers.- Nach diesem Gesetz sei kein Zweifel, daß nach dem Tode eines Mannes das Recht, seine Briefe zu veröffentlichen, auf den Be sitzer übergehe. I. B. Neumaier. *Jugeudschriften-Ausstellung. — Im Lehrervereinshause zu Leipzig (Kramerstraße) ist am 10. d. M. eine Jugendschriften- Ausstellung eröffnet worden. Sie besteht, in strenger, vom Lehrer verein getroffener Auswahl, aus rund 500 Bänden und ist in fünf Gruppen nach dem Alter der Kinder, für die sie bestimmt sind, eingeteilt. * Aus dem Antiquariat. — Die Buchhandlung Siegmund Deutsch L Co. in Budapest hat die umfangreiche, etwa 10 000 Bände umfassende Gräflich Berchtold'sche Bibliothek erworben. Diese Bibliothek enthält eine schöne Sammlung von Frühdrucken, Holzschnitt-, Kupferwerken, Aldus- und Elzevierdrucken rc. Normaltarif im Deutschen Lichtdruckgewerbe. — Wie in einer am 8. d. M. in »Stadt Hannover« in Leipzig ab gehaltenen Versammlung der Lichtdrucker bekannt gegeben wurde, hat die Zentralkommission der Lichtdrucker Deutschlands den Entwurf eines einheitlichen Normaltarifs für die Lohn- und Arbeitsverhältnisse des gesamten deutschen Lichtdruckgewerbes fertiggestellt. Dieser Entwurf, der am 1. Januar 1907 mit Gültigkeit bis 31. Dezember 1908 in Kraft treten soll, enthält hauptsächlich folgende Bestimmungen: Achtstündiger Arbeitstag, Mindestwochenlohn von 25 Verbot jeder Haus-, Akkord-, Prozent- und Prämienarbeit, 33*/z bis 50A Zuschlag für Über stundenarbeit, Bezahlung der durch Landesgesetz, durch behördliche Verfügung und durch geschäftliche Anordnung vorgesehenen Feier tage, vierzehntägige Kündigungsfrist, Regelung des Lehrlings wesens und der Arbeitsvermittlung. Die Versammlung erklärte sich mit diesem neuen Tarif einverstanden, beschloß jedoch, noch einige Abänderungen und Ergänzungen zu beantragen. (Leipziger Zeitung.) Mediziner des Altertums. — Die Königliche Gesellschaft der Wissenschaften zu Kopenhagen und die Königliche Akademie der Wissenschaften zu Berlin haben sich vereinigt, einen Katalog der Handschriften der griechischen und lateinischen Mediziner an zufertigen, um auf Grund dieses Materials der internationalen Vereinigung der Akademien den Plan zu unterbreiten, eine voll ständige wissenschaftliche Ausgabe aller Werke der Ärzte des Altertums gemeinsam herzustellen. (Beilage z. Allg. Ztg.) * Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Verreiebnis neuer unä neuerer 6e8eüen1rlit6rg.tur. Lin küürer 6a8^6ld6.^<LinL6lau88ade kui ki-rn-OEÜe I.itteiatui. 74 8. Lbä. 52 8. Lbä. Weibnaebten 1905. 8". VIII u. 108 8. mit ^.bbilckunZen in 1552* '
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