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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-12-11
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1905
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- Deutsch
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11730 Nichtamtlicher Teil. ^ 287, 11. Dezember 1905. Nachbildung eines photographischen Werkes an Erzeugnissen der Industrie gestattet ist, in Fortfall kommen soll. Ist ein Werk erworben, das der Erwerber zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht benutzt hat, so greifen, was die Zulässigkeit einer Änderung des Werkes an- langt, die Vorschriften des 8 12 Platz. Die Zulässigkeit nicht vereinbarter Änderungen bei der Ausübung der Be fugnisse richtet sich auch hier nach Treu und Glauben. Dem Begriff von Treu und Glauben würde es insbesondere wider sprechen. wenn ein Urheber, der sein Urheberrecht vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes an eine graphische oder sonstige Kunstanstalt übertragen hat, seine Einwilligung zu Ände rungen, deren Vornahme er nach den zur Zeit der Über tragung des Urheberrechts im Kunstgewerbe geltenden Ge bräuchen nicht verwehren konnte, versagen oder von einer weiteren Geldleistung abhängig machen wollte. § 54. Die Vorschriften der §§17 bis 19 des gellenden Kunstschutzgesetzes haben aufrecht erhallen werden müssen, weil sich nicht übersehen läßt, ob nicht noch ältere landes gesetzlich begründete Rechte, namentlich solche aus erteilten Privilegien, wachend sind. Dagegen hat von der Aufrecht erhaltung des § 12 Absatz 2 des Photographieschutzgesetzes im Hinblick darauf abgesehen werden können, daß landes gesetzlich geschützte photographische Aufnahmen, wenn es solche überhaupt noch gibt, bei der Entwicklung der photo graphischen Technik zur Zeit jedes Interesses entbehren werden. Kleine Mitteilungen. * Unentgeltliche Rechtsauskunft (vgl. Nr. 279 d. Bl.). — Im Anschluß an den Artikel »Unentgeltliche Rechtsauskunft« in Nr. 279 des Börsenblatts sei hier nachgetragen, daß auch in Leipzig eine derartige Nechtsauskunftstelle besteht. Ihr Name ist: -^Leipziger Volksbureau, öffentliche gemeinnützige Rechts auskunftstelle-. Ihre Geschäftsräume befinden sich im Hause Nikolaistraße 7/1, geöffnet jeden Wochentag von vormittags 10 Uhr bis */g2 Uhr nachmittags und von ^6—*^8 Uhr abends. Die Auskunfterteilung erfolgt an jedermann, ohne Unterschied der Herkunft, Nationalität, Konfession, der Partei, der Organi sation. Das Statut lautet wie folgt: § 1. Das -Leipziger Volksbureau« erteilt durch einen Sekretär Auskunft in gewerblichen Streitigkeiten, die der Zuständigkeit der Gewerbegerichte unterstehen, über die Unfall-, Kranken-, Jnvaliden- und Alters-Versicherung, über Arbeiterschutz, Vereins- und Ver sammlungs-Recht und Mietrecht, ferner, soweit möglich, über alle Streitigkeiten, die dem Zivil- und Strafrecht, dem Armen- und Heimatrecht angehören. gericht für Arbeiterversicherung. Die Führung von Prozessen wird nicht übernommen. § 2. In Fällen, in denen erkenntlich ist, daß die Auskunst suchenden sich ihren gesetzlichen oder sittlichen Pflichten entziehen wollen, z. B. böswillige Verweigerung der Unterhaltungs-Pflichten, wird die Rechtsauskunft verweigert. § 3. Zur Inanspruchnahme des Bureaus ist jedermann berechtigt. § 4. Für eine Rechtsauskunft wird in der Regel eine Ge bühr von 20 H erhoben. Schriftlichen Anfragen ist das Rückporto, sowie außerdem für Gebühren 20 H in Freimarken beizulegen. Unfrankierte Briefe werden nicht angenommen. geschieht dies durch das Bureau nach Möglichkeit, und zwar gegen Bezahlung einer Mindestgebühr von 25 H. Die Gebühren werden vom Sekretär nach Maßgabe der beanspruchten Zeit und Mühe festgesetzt, sie können in außerordentlichen Fällen auch erlassen werden. § 6. Vereine, die sich dem Volksbureau unter Zahlung eines Jahresbeitrags angeschlossen haben, haben je nach dessen Höhe Anspruch auf entsprechende Ermäßigung der Gebühren beziehent lich Gebührenfreiheil. § 7. Das Bureau ist geöffnet werktags von 10 Uhr vormittags bis '/g2 Uhr nachmittags und von '/,6—*^8 Uhr abends. § 8. Die Verwaltung des Volksbureaus untersteht einem Kuratorium, zu dem zurzeit folgende Vereine und Körperschaften Vertreter entsenden: 1. die Leipziger Gruppe der »Freien kirchlich-sozialen Konferenz«, 2. der Leipziger evangelische Arbeiterverein, 3. die Leipziger Ortsgruppe des Deutsch-nationalen Handlungs- gehilfen-Verbandes, 4. das Kartell der christlichen Gewerkschaften in Leipzig, 5. der deutsche Kellnerbund »Union-Ganymed«, Ortsgruppe Leipzig, 6. der Leipziger Buchhandlungs-Gehilfen-Verein. 8 9. Das Kuratorium bildet einen Verein im Sinne von § 21 ff. des Bügerlichen Gesetzbuchs, dessen Rechtsverhältnisse durch eine besondre Satzung geregelt sind. »Eule«, Freier Verein jüngerer Buchhändler, Leipzig. — Wir empfingen den folgenden Bericht (Red.): Am 30. November d. I. veranstaltete als IV. Rezitationsabend die »Eule- im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig einen Mörike- abend. Der Titel des Vortrags lautete: »Mörike als Lyriker«. Herr Kollege Ernst Scheiding gab zuerst in kurzen, inter essant ausgesührten Umrissen den Lebensgang des Dichters, dessen hundertjähriger Geburtstag bekanntlich am 8. September vorigen Jahres begangen wurde, während am 4. Juni d. I. dreißig Jahre seit seinem Tode verflossen waren. Der Vortragende betonte des fernern, etwas zu bescheiden, nicht wagen zu wollen, an die schwere Aufgabe einer kritischen Würdigung der Lyrik Mörikes heranzutreten, er beabsichtige, mit seinen Ausführungen den Zuhörern nur eine Anregung zu geben, im übrigen aber sich auf die Wiedergabe einiger seiner Gedichte zu beschränken. — So bot er uns denn eine Auswahl der herrlichen poetischen Schöpfungen aus der Welt der Mörikeschen Dichtungen dar, warm und ausdrucksvoll vorgetragen, die einzelnen Dichtungen durch einleitende oder erklärende Worte verbunden: »Er ist's« — -Auf einer Wanderung* — »Schön Rothtraut« — -Der Gärtner« — «Frage und Antwort« — »Septembermorgen« — »Denk es, o Seele« — »Feuerreiter« — »Mitternacht« u. a. Von Herrn Kollegen O. W. Barth wurde die Ballade -Die schlimme Grct' und der Königssohn- ergreifend vorgetragen. Die weihevolle, ernste Stimmung des Abends wurde noch wesentlich dadurch erhöht, daß eine Reihe der schönsten Dichtungen nach dem Vor trag noch in den herrlichen Vertonungen Hugo Wolfs wieder holt wurde. Frau Johanna Scheiding hatte die Güte, den musikalischen Teil zu übernehmen. Die technisch wohlgeschulte, mit schöner Stimme begabte Sängerin gestaltete durch den aus drucksvollen, zarten Vortrag der Lieder, die von Fräulein Hohmann verständnisvoll am Klavier begleitet wurden, den Abend zu einem sehr genußreichen. Der starke Beifall sprach für die allgemeine Befriedigung mit dem prächtig verlaufenen Abend. Nachdem der Vorsitzende des Vereins den Milwirkenden den gebührenden Dank abgestattet hatte, erfreute uns Herr A. Cohn — als Meister am Klavier längst hochgeschätzt — durch einen pianistischen Vortrag, ferner Herr Barth durch eine Rezitation von Gaudys Psychodrama »Des Gesellen Heimkehr«. Dem Verein -Eule« sowie den geehrten Mitwirkenden sei für diese Veranstaltung hiermit nochmals gedankt. Strbg. Universität München. — Aus München wird unter dem 7. d. M. gemeldet, daß die Kammer der Abgeordneten nach kurzer Debatte 600 000 ^ als erste Rate zur Erweiterung der Uni versität München einstimmig genehmigt hat. Ausstellungspreis. — Aus der Internationalen Kochkunst ausstellung in Frankfurt a. M. erhielt das Kochbuch für die einfache und feine jüdische Küche von Marie Elsässer (Verlag von I. Kauffmann in Frankfurt a. M.) die goldene Medaille.
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