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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.12.1905
- Sprache
- Deutsch
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11524 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaat. »G 283, 6. Dezember 1905. und hierbei insbesondre auch den Frauen die Teilnahme an sozialpolitischen Bestrebungen in Vereinen und Versammlungen unter Aufhebung der bestehenden landesrechtlichen Einschränkungen gestattet. Bewegung der Leipziger Buchhandlungsgehilfen. — Am 4. d. M. hatten sich im »Schloßkeller« zu Leipzig-Reudnitz gegen 600 Buchhandlungsgehilfen versammelt, um den Bericht des Ortsausschusses der Buchhandlungsgehilfen in Leipzig über seine Verhandlungen mit dem Verein der Buchhändler zu Leipzig betreffend Regelung der Gehalts- und Arbeitsoerhältnisse der Ge hilfen entgegenzunehmen und zu beraten. Die Vorschläge des Ortsausschusses gingen auf folgende Forderungen: Neunstündige Arbeitszeit unter Berücksichtigung einer zweistün digen Mittagspause; Bezahlung von Überstunden nach 6 bezw. 7 Uhr abends mit 75^, Sonntags und nach 10 Uhr abends aber mit 1 50 H, wobei das einzelne Jahreseinkommen nicht herabgesetzt werden darf; einen vierzehntägigen Erholungsurlaub im Jahre, andernfalls entsprechende Barentschädigung; an den Sonnabenden nach Rogate bis Ende September Geschäftsschluß um 5 Uhr bei Einhaltung der zweistündigen Mittagspause, soweit nicht schon ein früherer Geschäftsschluß besteht; allgemeine Einführung einer sechswöchigen Kündigungsfrist; Zahlung eines Mindestgehalts von 110 im Monat bei vollendetem 18. Lebensjahre; Beschränkung des Schreiber- und Lehrlingswesens. Folgende Resolutionen wurden vorgeschlagen und angenommen: 1) -»Die am 4. Dezember 1905 in Leipzig versammelten an nähernd 600 Buchhandlungsgehilfen haben von dem Anträge des Beirates für Arbeiterstatistik an den Bundesrat, die Arbeitszeit in Kontoren und in solchen kaufmännischen Betrieben, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind, gesetzlich zu regeln, mit Befriedigung Kenntnis genommen. Sie erklären aber die vom Beirat für Arbeiterstatistik gemachten Vorschläge als nicht genügend. Die Versammelten erwarten vielmehr von den gesetzgebenden Körperschaften die Festlegung einer völligen Sonntagsruhe, einer neunstündigen Höchstarbeitszeit mit zweistündiger Mittagspause, Abschaffung der Ausnahmetage, Einführung eines Sommer urlaubs, frühzeitigern Geschäftsschluß an Sonnabenden und An stellung von Handelsinspektoren aus den Kreisen der Handlungs angestellten. « 2) -Die Versammelten bedauern, daß die Verhandlungen ihrer Vertreter mit dem Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig zu keinem befriedigenden Resultat geführt haben, und richten an diesen die Bitte, die vom Ortsausschüsse vorgetragenen Wünsche dem Plenum des Vereins der Buchhändler zur Beschluß fassung vorzutragen.« Post. — Die -Leipziger Neuesten Nachrichten» teilen folgende Entscheidungen des Reichspostamts mit: 1. Für Ortsbriefe, die in Postsachen an eine Post- oder Telegraphenbehörde unfrankiert aufgeliefert werden, wird schon jetzt nachträglich keine Gebühr eingezogen. Das Reichspostamt hat nunmehr entschieden, daß diese Vorschrift für den ganzen Bereich eines Postorts gilt, ohne Rücksicht auf das Postamt, bei dem die Auflieferung des Briefes oder der Postkarte erfolgt war. Als Sendungen in dienstlichen Angelegenheiten werden angesehen: Anträge auf Nachsendung, Anzeigen über Änderungen der Adresse, sowie Briefe mit Briefmarken zum Ausgleich einer Schuld des Absenders an die Post usw. Sind derartige Sen dungen nach auswärts gerichtet, so wird das fehlende Porto nachträglich eingezogen. Der Sinn der Anordnung ist der, daß Sendungen, die im Ort selbst aufgeliefert werden, als der Post übergeben betrachtet werden. Eine Beförderung wird nur nach auswärts als eingetreten betrachtet. 2. Bescheinigungen über gekaufte Postwertzeichen sollen grund sätzlich nicht ausgestellt werden. Das Erlöschen einer Schuld wird beim Austausch von Wertzeichen gegen Geld nicht an genommen. 3. Einladungs- und Einberusungskarten dürfen als Drucksachen den Namen des Eingeladenen oder Einberufenen, ferner Zeit, Zweck und Ort der Zusammenkunft handschriftlich enthalten. Das Reichspostamt hat jetzt entschieden, daß für diese Nachträge geheime oder verabredete Zeichen nicht verwendet werden dürfen, damit die Postanstalten in der Lage sind, die Zulässigkeit der Pers onalnachrichten. Gestorben: am 30. November im hohen Alter von neunundsiebzig Jahren in Leipzig Frau Clementine Abel, die unter dem Namen Clelie Betemann als begabte Erzählerin für die Jugend und auch als Dichterin hervorgetreten ist. Auch in Zeitungen und Zeitschriften verstreut findet sich mancher unterhaltende Beitrag aus ihrer Feder. Sie war am 15. Januar 1826 in Leipzig geboren, eine Tochter des bekannten Verlagsbuch- und -Musikalienhändlers Friedrich Hofmeister und Schwester des Professors der Botanik Wilhelm Hofmeister (1824—1877) (dessen Lebensgang im Börsenblatt Nr. 57 vom 9. März 1905 geschildert wurde). Ihr Gatte war der Ver lagsbuchhändler Ambrosius Abel (1820—1878), Gründer der be kannten Verlagsbuchhandlung dieses Namens in Leipzig. — Von ihren selbständig erschienenen Schriften seien folgende genannt: An der Mutter Hand. — Meine Sonntage; Rückblicke und Erinnerungen. — Sprüche, Strophen und Stimmungsbilder Lyrisches und Didaktisches. (Sprechsaal.) Vorzeitige Absendung von Zeitschriften. Benachteiligung des Buchhandels gegenüber der Post. Mit diesen kurzen Zeilen möchte ich die Allgemeinheit auf einen Mißstand Hinweisen, der mir in letzter Zeit immer mehr aufgefallen ist. Es handelt sich darum, daß die Zeitschriften - Expedition von den Herren Verlegern an die Post anscheinend zu früh vor genommen wird gegenüber derjenigen an den Buchhandel. Das mehr Abonnenten hat als die Post. Beim Postabonnement ver dient der Verleger zwar mehr; aber es wäre schlimm bestellt um manche Zeitschrift, wenn sie den Buchhandel nicht hätte. Ich habe mit Leipzig die beste Verbindung durch zweimalige Postsendungen in der Woche: Donnerstags und Montags. Da ist also eine Verzögerung ausgeschlossen. Wenn aber manche Zeit schriften acht Tage zu spät kommen, so gibt es Reklamationen in Fülle, und die Herren Verleger können sich denken, daß beim Sor timenter die Lust zur Verwendung für ihre Zeitschriften dadurch nicht gesteigert wird. Ich nehme an, daß diese Benachteiligung des Buchhandels keine gewollte ist und diese Zeilen den Herren Verlegern nicht un willkommen sind. Es wäre deshalb wünschenswert, daß sich die Herren Kollegen recht zahlreich über diese Sache an dieser Stelle aussprechen würden. Arosa (Schweiz). F. Junginger. Bedenkliche Bücherbestellungen ans Sao Paulo (Brasilien). (Vgl. Nr. 23S, 245. 280 d. Bl.) oercinsmitglied zur Verfügung gestellt hat, zur weitern Kennt nis gebracht: (Red.) -Kaiserlich Deutsches Konsulat. Sao Paulo, I -Nr. 1275. den 6. November 1905. Auf die Eingabe vom 11. v. M. Die Postkarte, welche anliegend zurückerfolgt, stammt jedenfalls von dem hiesigen Lehrer Grothe, der vor einiger Zeit in der Rua dos Andrades eine kleine Prioat- schule gehabt hat. Sie haben recht getan, nicht zu liefern; der Betreffende hat verschiedenfach versucht, deutsche Ge schäfte auf diese Weise zu täuschen. Soviel ich gehört habe, hat ein hiesiger Buchhändler in den Zeitungen drüben den deutschen Buchhandel vor diesem Besteller gewarnt. An Der Kaiserliche Konsul Herrn I. V. in («--.) Trost.-
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