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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.11.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.11.1905
- Sprache
- Deutsch
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10290 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 260, 8. November 1905. Herr Friedemann, der erste Schatzmeister, gedachte der tatkräftigen Unterstützung unsrer Hilfskassen seitens der Herren Prinzipale. — Herr Obersekretär Zanke brachte mit beredtem Munde den Dank der Gäste für den ihnen gewidmeten Willkomm gruß und für das schöne Fest durch ein Hoch auf den Verein zum Ausdruck. — Herr Briese ermahnte die Gehilfenschaft, an ihrem Teil stets darauf hinzuwirken, daß das im Buchhandel fast überall noch bestehende patriarchalische Verhältnis zwischen Prinzipal und An gestellten erhalten bleibe. Auf das Fortbestehen dieses guten Ver hältnisses leerte er sein Glas. Herr Plötzke brachte im Anschluß an ein von Herrn Martin Scholtze eingesandtes Tafellied den Eltern des Dichters, dem frühern langjährigen verdienten ersten Vorsteher des Vereins, Herrn Paul Scholtze, und seiner Gattin ein Hoch aus. — Herr Scholtze gedachte in seiner Entgegnung der Bedeutung, die das schloß mit einem Hoch auf den Buchhandel. Hiermit hatte die Reihe der Ansprachen ihr Ende erreicht. Vier Tafellieder trugen wesentlich zur Belebung der Stim mung bei. Das erste feierte in schöner Form den Verein, das zweite voll köstlichen Humors die Damen, das dritte besang in Beherrscher der Natur. Das vierte Tafellied, bei früherer Gelegen heit gedichtet und in übersprudelnder Laune -Buchhändlers Stif tungsfest« behandelnd, rief wieder allgemeine Heiterkeit hervor. Noch während der Tafel brachte Herr Münz die Glückwünsche der Kollegenvereine zur Verlesung. An die Tafel schloß sich ein fröhlicher Ball. Von diesem Teil des Festes sei noch des von einer Anzahl jüngerer Mitglieder mit ihren Damen graziös getanzten Gavottewalzers und des im provisierten -Cake-walk« gedacht, bei welchem letztern einige Teil nehmer durch große Gelenkigkeit glänzten. Um 12 Uhr hatte das schöne Fest sein Ende erreicht. So war allen Teilnehmern die Möglichkeit gegeben, für die Arbeit des kommenden Tags durch genügenden Schlaf frische Kräfte zu sam meln. Wohl alle Teilnehmer werden mit Befriedigung an das Fest zurückdenken und dem rührigen Vorstand und Vergnügungs ausschuß, die alles mit großem Geschick vorbereitet und geleitet haben, dankbar sein. O. Rech. * Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Neckirivisebs Novitätsn. ^ ^Intorvs-tiovalo liovus über alle Lr- 1905? ^ 8«?" 161 - 176^o^^' ^^»8, ^>.11, Novewbe 0' l^.t^o^ 1855—^905^^8o?^^^^äe1 (in Lobenbavn) t'orlaAs ,21, November 1905. 4". 8p. 969—1016 mit In- in Uonäon. 8°. 44 p. 1012 tlr3. Usrlin. 8". 25 8. Allgemeine Militär- und Sport-Bibliographie. Monatsbericht über die Militär- und Sportliteratur des In- und Auslandes. Organ für militärische Winterarbeiten nebst literarischen Auf sätzen und Besprechungen. Verlag von Zuckschwerdt L Co. in Berlin. 14. Jahrg. 1905, Nr. 10, Oktober. 8". S. 145—160. * Bußtag. — Auf den Bußtag —Mittwoch den 22. No vember — in Sachsen und dem ganzen nördlichen Deutschland (mit Ausnahme der beiden Mecklenburg) sei zur Vermeidung von Störungen im Geschäft wiederholt aufmerksam gemacht. (Sprechsaal.) Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Eintragung ins Handelsregister. (Vgl. Nr. 241, 247 d. Bl.) Meine Anfrage in Nr. 241 dieses Blattes, ob ein Register-Richter berechtigt oder verpflichtet ist, die Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nur deswegen zu verweigern, weil die Übernahme der Stammeinlagen und die Unterzeichnung des Gesellschafts-Vertrages durch die anmeldenden Gesellschafter nicht gleichzeitig, sondern zu verschiedenen Zeiten und an mehreren Orten, jedoch stets unter gesetzlicher Beurkundung stattgefunden haben, ist in Nr. 247 dieses Blattes in dankenswerter Weise von juristischer Seite eingehend beantwortet worden. Leider bestätigt diese Antwort aber auch wieder die Ansicht der von mir bereits darum befragten Juristen, der ich mich nicht anzuschließen vermag. Inzwischen bin ich von dritter Seite darauf aufmerksam ge macht worden, daß Holdheim in seiner -Wochenschrift für Aktien recht und Bankwesen* (Jahrgang 1892, Seite 304) meinen Stand punkt vertritt. Er äußert sich an dieser Stelle wörtlich wie folgt: -Es bietet sich aber noch ein andrer Ausweg dar, um über die Schwierigkeit der gleichzeitigen Anwesenheit sämtlicher Ge sellschafter hinwegzukommen: das ist der nachträgliche Beitritt zu dem von einem Teil der Gesellschafter abgeschlossenen Vertrag. Die Gesellschaft bestehe aus zwanzig Gesellschaftern; es genügt, daß zwei Gesellschafter zusammenkommen, vor dem Gericht oder Notar den Gesellschaftsoertrag abschließen und die übrigen vereinbarte Vertrag muß vollständig sein und alle wesentlichen Erfordernisse des Gesellschaftsvertrags enthalten; er muß ins besondere nicht nur den Betrag des Stammkapitals, sondern auch den Betrag der Stammeinlage jedes Gesellschafters angeben; ist dies der Fall, so steht nichts im Wege, daß die übrigen Gesell schafter, jeder für sich, dem Vertrage zu notariellem Protokolle beitreten. So erfolgt, wenn auch keine Sukzessiv-, so doch eine sukzessive Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.« Auch Staub legt, wie ich ebenfalls nachträglich erfahren habe, das Gesetz vom 20. Mai 1898 in ganz ähnlichem Sinne aus. Da trotzdem aber immer noch Meinung gegen Meinung steht, so wäre es sehr erwünscht, wenn alle Zweifel ein für allemal durch einen Präzedenzfall beseitigt werden könnten. München. Max Schorß. Zum Kapitel -Rücksichtslosigkeiten-. Am 24. Februar d. I. bestellte ich vom Gesetzoerlag Schulze L Cie., Groß-Lichterfelde-Berlin, direkt unter Kreuzband 1 Brandts, Sächsisches Aussührungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetz- Buch noch Antwort. Nach Verlauf von weitern acht Tagen ver zichtete mein Kunde, und ich bestellte das Buch ab. Trotz meiner Abbestellung expedierte aber obiger Verlag das Buch am 21. März d. I. über Leipzig. Das Domizil der Firma lautet auf Faktur -Berlin«; das Buch hätte mir also durch hiesige Bestellanstalt oder Boten übersandt werden können. Ich teilte dem Verleger die Tatsache mit und ersuchte um Auftrag zur Rückeinlösung, erhielt jedoch wieder keine Antwort, obgleich ich mit gerichtlicher Klage drohte. Das Barpäket sandte ich im Vertrauen auf mein Recht nach Leipzig, weil auch von dort erhalten; es kam jedoch, trotz weiterer mehrfacher Aufforderung zur Einlösung, vor einigen Tagen uneingelöst zurück. Es handelt sich um einen Betrag von 70 H. Vielleicht schlägt dem Verleger beim Lesen dieser Zeilen das Gewissen, und er entschließt sich, mir mein Recht nicht weiter vorzuenthalten, andernfalls ich, trotz der Lappalie, den gericht lichen Weg beschreiten werde, den ich in ähnlichen Fällen schon öfter mit Erfolg betreten habe. Berlin, 27. September 1905. Fußingers Buchhandlung.
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