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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.11.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.11.1905
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- Deutsch
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^5 257. 4. November 1905. Nichtamtlicher Teil. 10115 Protestantismus) und asiatische Fremdvölker geschehen und unter lassen ist, und wie sich die maßgebende russische Presse dazu ver halten hat. Nur die Judcnfrage hat der Verfasser noch nicht be rührt; vielleicht wird er sie in einer besondern Schrift be handeln, da nicht nur religiöse, sondern auch nationale Gesichts punkte dabei zu beachten sind. Arssenjew ist ein überzeugter Anhänger der vollständigen Glaubens- und Gewissensfreiheit. — Vom Professor der St. Petersburger Universität Zielinsky erschien »Aus dem Gedankenleben. Populär-wissenschaftliche Abhandlungen«. (1 R. 25 K.) Der Verfasser verbreitet sich darin über das geistige Leben der alten Griechen und Römer. Er sagt, die Bedeutung des klassischen Altertums bestehe hauptsächlich darin, daß es die Grundlagen der Gedankenwelt geschaffen habe, auf denen unser Leben beruhe. Ferner macht er uns mit neuen Entdeckungen aus dem klassischen Altertum bekannt. Andere Artikel handeln über Jphigenia, Antigone, den Ursprung der Komödie, den ersten Weltuntergang, die antike Welt in A. Maikows Dichtungen, Nietzsche und das klassische Altertum usw. Nekrolog: In Pjätigorsk starb im Juli d. I., 28 Jahre alt, der russische Buchhändler A. I. Frolow. Er hatte in Tomsk die Universität und in St. Petersburg das Polytechnikum besucht, wurde aber, ohne seine Studien beenden zu können, in den Kaukasus verbannt. In Pjätikorsk, dem Hauptort der kaukasischen Mineralbäder, machte er den Versuch, eine Buch handlung ins Leben zu rufen, mußte aber an der Teilnahm- losigkeit des Publikums und an Kapitalmangel scheitern. Schließ lich suchte er eine Aktiengesellschaft mit nur 5000 Rubeln Kapital zu gründen. Auch das mißlang. Nun hat der Tod seinen erfolg losen Bestrebungen ein Ende bereitet. — In St. Petersburg starb Dm. Polukojarinow, ein eifriger Herausgeber und Verleger vieler Lehrbücher für Volks- und Mittelschulen. W. Henckel. Kleine Mitteilungen» Vom Reichsgericht. Der Begriff der Öffentlichkeit bei Fachzeitungen. (Nachdruck verboten.) — Der Kaufmann Eduard Pape in Hannover hatte im »Neuen Offertenblatt für Friseure, Perückenmacher rc.« Anzeigen veröffentlicht, in denen Mittel zur Verhütung der Empfängnis empfohlen waren. Auf Grund des ß 184, 3 des Strafgesetzbuchs unter Anklage Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit nicht vorliege, da ein Fach blatt sich nicht an das große Publikum wende, sondern an einen individuell abgegrenzten Personenkreis, im vorliegenden Falle an die Friseure, Perückenmacher und Parfümeriehändler. Daß das fragliche Blatt nicht für das große Publikuin bestimmt sei, ergebe sich schon daraus, daß viele Inserenten ihre Engros- Preise angegeben hätten, was sie sicher unterlassen haben würden, wenn sie das Bewußtsein hätten, daß das Publikum die Anzeigen lesen würde. Diese Auffassung des Begriffs der Öffentlichkeit wurde von der Staatsanwaltschaft in ihrer Revision bekämpft. Das Reichsgericht hielt gleichfalls die Anschauung des Landgerichts für rechtsirrtümlich, weil keinerlei Gewähr dafür vorliege, daß ein Fachblatt nicht auch in die Hände andrer Personen gelange. Es hob deshalb in der Verhandlung vom 2. d. M. das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Lentze. Sammlung deutscher Volkslieder für Männergesang. (Vgl. Nr. 255 d. Bl.) — Aus der Sitzung der von Kaiser Wilhelm berufenen Kommission zur Herausgabe einer Sammlung deutscher Volkslieder für Männerchor, die am 30. v. M. im Kultus ministerium zu Berlin stattgefunden hat, ist nachträglich folgendes zu berichten: Exzellenz Rochus von Liliencron begrüßte die Ver sammlung in einer längern Ansprache. Die Beratungen wurden von Geheimrat Schmidt geleitet und namens der Arbeitskommis sion durch einen von Professor Max Friedländer erstatteten Bericht eröffnet. Das sorgfältig vorbereitete Werk soll im Mai 1906 er scheinen. Zu den Mitarbeitern gehören die hervorragendsten deutschen Musiker, wie Max Bruch, Richard Strauß, Humperdinck, Thuille, Bernhard Scholz, ferner Kremser, Kirchl, Koschat aus Wien, Hegar aus Zürich. Geplante Änderung des Zolltarifs in Argentinien. — Die Budgetkommission der Deputiertenkammer der Argentinischen Republik hat ihren Bericht über den »Entwurf zum Zollgesetz für das Jahr 1906« fertiggestellt. Die Kommission befürwortet u. a., eine amtliche Mustersammlung einzurichten, die der Klassifikation der zu verzollenden Waren zugrunde gelegt werden soll, und die eidliche Abschätzung der im Tarif nicht verzeichnten Waren ein zuführen. Ferner empfiehlt sie, dem bisher auf Grund einer Regierungsverordnung bestehenden Wertschätzungstarif (tarika. äs avsluog) Gesetzeskraft zu geben. Für eine Reihe von Erzeugnissen der Druckerei (iwprs308 eomeroislsZ usw.), die als nicht besonders ausgeführte Waren bisher mit 25 v. H. des Werts belastet waren, ist ein Zoll von 40 v. H. des Werts und für Buchbinderleinen eine Zoll ermäßigung auf 10 v. H. in Vorschlag gebracht worden. Für Papier schlägt die Kommission vor: Tarifnr. Pesos Gold für 1 2253. Papier, farbig oder weiß, zum Cin- wickeln, zu Buchdeckeln, Ankündigungen (eart6l68 o bs>rri1ste3), Löschpapier, Stroh- und Tütenpapier 0,09 (bisher 0,10 ) in Rollen oder im Ries 0,02 ( „ 0,025) 2255. Druck- und Schreibpapier, weißes, aller Art und Größe, einschließlich des far bigen, bis Amtsformatgröße . . . 0,045 ( „ 0,05 ) und stellt für die späteren Jahre weitere Ermäßigungen in Aussicht. Eine wichtige Änderung bedeutet der Vorschlag der Kommission, den Zuschlagzoll von 2 v. H. auf die Einfuhrzölle vorläufig bei zubehalten und dagegen alle bestehenden Ausfuhrzölle aufzuheben. (Nach: Deutscher Reichsanzeiger.) Zollfreiheit für Warenmuster in Rußland. — Der russische Finanzminister hat für möglich befunden, die durch die Bestimmungen vom 12. Oktober 1894 vorgeschriebene Zollfreiheit für die Einfuhr von Mustern ausländischer Waren auch russischen Geschäftsreisenden, die die Muster zu den von ihnen eingeführten ausländischen Waren wieder ausführen, mit der Maßgabe zu gewähren, daß sie alle Forderungen zu erfüllen haben, die in vom 20. September 1905, Nr. 19788.) (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten »Nach richten für Handel und Industrie-.) Auskunft über Geschäfte im nördlichen Bulgarien. — Auch in den Jahren 1903 und 1904 ist seitens deutscher Fabrikanten und Händler der Beistand des Kaiserlichen Kon sulats in Rustschuk gegen die Saumseligkeit oder Böswilligkeit von Schuldnern häufig genug in Anspruch genommen worden. In einigen dieser Fälle handelte es sich um Firmen, deren Ruf so offenkundig schlecht ist, daß eine vorherige Anfrage der betreffenden Lieferanten beim Konsulat nur mit einer ent schiedenen Warnung hätte beantwortet werden können. In andern Fällen lag Schikane vor, deren sich in Bulgarien auch manche bessere Firma als eines Mittels zur Erzielung von Preisnachlässen zu bedienen pflegt. Hätte der Lieferant vorher um Auskunft über den Besteller nachgesucht, so wäre er von dessen Neigung zur Schikane verständigt worden und hätte sich alsdann durch Beobachtung größerer Vorsicht bei der Ausführung der Bestellung vor Schaden zu bewahren vermocht. Daß die vor herige Anfrage bei dem Konsulat noch immer so häufig unter lassen wird, erscheint um so bedauerlicher, als nach erfolgter Lieferung der aus der Schikane oder der betrügerischen Bös willigkeit des Empfängers drohende Verlust selten ganz ab gewendet werden kann. Nur zu oft muß man sich damit be gnügen, einen für den Lieferanten nicht allzu nachteiligen Vergleich herbeizuführen, und in vielen Fällen bleibt nichts andres übrig, als dem Antragsteller die Beschreitung des Rechtswegs anheim zustellen , die immer mit Weiterungen verknüpft ist und im allgemeinen auch nur beim Vorliegen wechselmäßiger Verbind lichkeiten empfohlen werden kann. Kann sonach die Einholung 1335*
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