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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1905
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- Deutsch
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^9998 Nichtamtlicher Teil. ^ 255, 2. November 1905. Tarifbewegung der Buchhandlungs-Markthelfer in Leipzig. — Die Buchhandlungs-Markthelfer in Leipzig hielten am Sonnabend den 28. Oktober in den »Ostvorstädtischen Ver einshallen- eine von etwa 250 Personen besuchte Versammlung ab, um nochmals zu ihrer Tarifbewegung Stellung zu nehmen. Nachdem eine frühere Versammlung dem von Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretern vereinbarten, die Lohn- und Arbeits verhältnisse aufbessecnden Tarifentwurf zugestimmt hatte, war dies auch in einer kürzlich abgehallenen Versammlung des Ver eins der Buchhändler zu Leipzig von den Prinzipalen, wenn auch nur mit geringer Mehrheit, geschehen. Dagegen hatte, wie in der Versammlung mitgeteilt wurde, der Verein der Sortimentsbuch händler sich gegen die Tarifbestimmung gewendet, wonach die tägliche Arbeitszeit bis abends 6 Uhr festgesetzt wird, weil sie um diese Zeit die Läden noch nicht schließen könnten. Außerdem waren nachträglich vorn Verein der Buchhändler zu Leipzig einige Tarifposilionen anders als vereinbart ausgelegt, schließlich aber doch anerkannt worden, und es wurde daher zur Beseitigung von Mißverständnissen die Wahl eines Tarifausschusses oorgeschlagen und die Arbeitnehmermitglieder dazu auch ernannt, die die so fortige Abhaltung einer Sitzung vor dem Gewerbegerichte be antragen sollen. Folgende Resolution wurde angenommen: -Die Versammelten erklären ihr Einverständnis damit, daß öffentliche Ladengeschäfte nicht mit in den abgeschlossenen Tarif einbezogen werden, und erwarten, daß die hierzu in Aussicht gestellten Verhandlungen recht bald zum Abschluß gelangen. Weiter verurteilen die Versammelten die Auslegung des Tarifs in der Lohnfrage seitens der Prinzipale, da hierdurch eine Aus besserung der ältern Markthelfer mit 25 und mehr Wochen lohn nicht eintritt. Die Versammelten stehen aus dem Stand punkt, daß alle bisher gewährten Gratifikationen in Lohn um zurechnen und Überstunden nach dem Tarif zu entschädigen sind; sie verpflichten sich, an den getroffenen Vereinbarungen festzu halten und gegebenenfalls die gewerkschaftlichen Mittel zu ihrer Durchführung in Anwendung zu bringen. Diese Resolution soll sofort dem Verein der Buchhändler zu Leipzig unterbreitet werden.« Weiter beschloß die Versammlung die Aufnahme einer Be rufsstatistik und die Kontcolliecung der Buchhandlungen am Re formationsfest in bezug aus die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeit. (Leipziger Tageblatt.) Jugendliteratur und Buchhandel. (Vgl. Börsenblatt Nr. 230.) — Zu diesem Thema ging der Redaktion des Börsen blatts folgende Einsendung zu: Im Börsenblatt Nr. 230 von diesem Jahrgang veröffentlichte Tony Kellen einen Aufsatz über »Jugendliteratur, Buchhandel, und Schülerbibliotheken-, tn dem er vom Standpunkt des Buch händlers aus scharf gegen die sogenannte Reformbewegung aus dem Gebiet der Jugendliteratur polemisiert. Wie mir scheint, nicht ganz mit Recht und nicht immer mit völliger Objektivität. Es läßt sich nicht leugnen, daß die Bestrebungen den Inter essen des Buchhandels vielfach sördersam sind. Ist es doch eine unabweisbare Tatsache, daß die Reformer einen gefährlichen Feind des deutschen Sortimentsbuchhandels, den Grosso- und Warenhausbuchyandel, mit aller Energie bekämpfen, und es ist zahlenmäßig nachgewiesen, daß die Reformer dank ihrer vorzüg lichen Organisation und ihres opferbereiten Idealismus achtungs werte Erfolge in diesem Kampfe errungen haben. Auch weitern Kreisen ist es nicht unbekannt geblieben, wie die Reformer durch Veranstaltungen mannigfachster Art, durch Borträge, Borlesungsabende, Ausstellungen und Verteilung von Bücherlisten an Schüler und Erwachsene günstig auf das Publikum einwirken, wie sie bestrebt sind, die Freude am Buche zu wecken und zu fördern, wie sie ihre Zuhörerschaft zur Anlegung von Hausbüchereien und damit zum Bücherkausen und Lesen anzu regen verstehen. So haben denn auch die Reformer bei hervor ragenden deutschen Verlegern, ich nenne nur die Namen Schuster L Loeffler, Fischer L Franke, Janssen, Slaackmann, Wunderlich, Teubner usw. bereitwilliges Entgegenkommen gefunden, und es ist mir noch nicht zu Ohren gekommen, daß diese Buchhändler ihre Handlungsweise etwa hätten bereuen müssen. Auch die Art und Weise, wie Kellen einzelne Stimmen aus dem Lager der Reformer verallgemeinert, ist nicht geeignet, den Eindruck seiner Darlegungen für den Kenner zu erhöhen. Wenn Kellen beispielsweise behauptet, daß die Reformer »Jugend schriften, die den Zweck verfolgen, das geographische oder naturkundliche Wissen der Kinder zu vermehren, z. B. Schilde rungen aus den Kolonien bringen, noch für erheblich schädlicher halten, als die 25 «H-Hefte der Jndianergeschichten«, so ist das, gelinde gesagt, eine starke Übertreibung. Würde diese Be hauptung zutreffen, so könnte man allerdings, wie K. meint, -über ein solches Urteil zur Tagesordnung übergehen«. Man braucht aber nur ein Bücherverzeichnis der »Ver einigten deutschen Prüfungsausschüsse für Jugendschriften« in die Hand zu nehmen und die stattliche Zahl guter belehrenden Jugendschriften sowohl erdkundlichen als auch naturkundlichen Inhalts zu durchmustern, um die Haltlosigkeit dieser Behauptung einzusehen; es kann nicht bestritten werden, daß diese Verzeichnisse der klare Ausdruck reformerischer Ideen und das Ergebnis mühevoller, fleißiger Umschau und Prüfung sind. Auch ich stimme in mancher Beziehung nicht mit den Re formern überein, namentlich in der etwas einseitigen Betonung ästhetischer Anforderungen. Ich glaube aber doch mit einer stattlichen Anzahl von Buchhändlern der gleichen Überzeugung zu sein, daß die sieghafte Kraft, mit der die Bewegung sich durch- Gesundheit ihrer Ideen liefert. Und so halte auch ich es für die Buchhändlerkreise empfehlenswert, sie im Sinn des deutschen Buch handels zu beeinflussen. Wittlich. Josef Autz. Zum deutsch-schwedischen Handelsvertrag. — Der »Allgemeine schwedische Buchdruckerverein« hat die nachfolgende Eingabe an den König von Schweden gerichtet: »An den König! »Während der letzten Jahre haben deutsche Buchdruckereien immer häufiger mit den schwedischen wegen des Druckes von Konkurrenz wird den deutschen Firmen dadurch erleichtert, daß bedrucktes Papier in Bogen, geheftet oder zu Büchern gebunden (in letzterm Fall mit Ausnahme von schwedischen Bibeln und Gesangbüchern) zollfrei eingesührt wird, während dagegen alle zu Papier, welche die schwedische Buchdruck-Industrie benötigt, mit beträchtlichen Zollsätzen belegt sind. Für Papier beträgt der Zoll 10 bis 20 Öre aufs Kilo, je nach der Beschaffenheit. Dieser Zu stand steht im Widerspruch zur Grundlage unsers Verkehrs, geführt werden. »Die schwedischen Druckwerke, die jetzt aus dem Ausland ein geführt werden, beschränken sich nicht auf mit Abbildungen ver reisende suchen Bestellungen auf den Druck von Blanketten, Katalogen und Büchern unter Hinweis auf den Vorteil, daß das Papier, wenn bedruckt, zollfrei ist. »Daher haben sich die Buchdruckereibesitzer in Stockholm dafür ausgesprochen, daß der Zollsatz für Papier auch für im Ausland in schwedischer Sprache bedrucktes Papier gelten möge, gleichgültig ob es in Bogen oder als fertige Bücher, geheftet oder eingebunden, eingeführt wird. »Wir wünschen dagegen keinen Zoll auf Drucksachen oder Bücher in andern Sprachen als der schwedischen, denn es liegt im Interesse der geistigen Entwicklung, daß Bücher in fremder Sprache zollfrei hereinkommen.« Entscheidung des Reichsgerichts. Auskunflsbureau, schwarze Liste und Nötigung. (Nachdruck verboten.) — Vom Landgericht Elbing ist am 5. Dezember vorigen Jahres der Kaufmann Willy Horn wegen versuchter Nötigung zu 10 ^ Geldstrafe verurteilt worden. Er ist Inhaber der »Germania«, internationale Auskunftei und Inkasso-Geschäft. Wer jährlich 10 ^ Beitrag zahlt, erlangt dadurch das Recht, seine Außenstände ein treiben zu lassen. Das Mittel, durch das ein erhöhter Druck auf die Schuldner ausgeübl wird, besteht darin, daß ihnen die Ein-
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