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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1905
- Sprache
- Deutsch
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Die Abteilung für Drucksachen mußte natürlich in ziemlich engem Rahmen gehalten werden. Hier sind die beiden bedeutendsten Düsseldorfer Druckereien L. Schwann und A. Bagel mit Akzidenzarbeiten (Geschäftsanzeigen, Empfeh lungskarten, Programmbüchern, Hochzeitszeitungen u. dergl.) vertreten. Daß diese von sehr verschiedenem Werte sind und kein einheitlicher Stil darin zu finden ist, liegt in der Natur dieser Arbeiten; ihre Ausführung hängt eben vom Preise ab, den die Besteller dafür anlegen, und zuweilen auch von den Winken und Wünschen der Auftraggeber. Von allgemeinerm Interesse sind die Druckproben der Rudhardschen Gießerei in Offenbach a. M., die uns die Typen Eckmann, Behrens und Vogeler vorführt. Von Plakaten sind nur wenige unbedeutende Muster vorhanden; man hat offenbar keinen Wert darauf gelegt, diese Abteilung weiter auszugestalten. Der Katalog war infolge der Kürze der Zeit bei Er öffnung der Ausstellung noch nicht in allen Teilen vollendet. Es wurde daher eine provisorische Ausgabe hergestellt, von der schon nach acht Tagen die 2. Auflage vorlag. Es ist ein bescheidenes Heft von 26 Druckseiten, das 272 Nummern enthält, zumeist nur ganz kurze Titel und andre Angaben. Die Ausstellung dauert bis Ende Oktober. Sie ist auch an Sonntagen von 11 bis 5 Uhr geöffnet, so daß auch Auswärtige sie leicht besuchen können. Das Eintrittsgeld beträgt 20 H, was mit Rücksicht auf die Kosten sicher zu rechtfertigen ist. Die Anordnung ist sehr sorgfältig durchgeführt, wenn gleich bei der Zusammenstellung des Zusammengehörigen hier wie bei allen Ausstellungen nicht alle Wünsche erfüllt werden konnten. Bei manchen Gegenständen fehlten bei meinem Besuche noch die Nummern oder sonstige wünschens werte (Angaben. Dies dürste inzwischen nachgeholt worden sein. Der Zentralgewerbeverein wollte alles ver mieden sehen, was irgendwie als Reklame gelten könnte, und so sind bei den meisten aufgeschlagenen Büchern die Titel und Verleger nicht ersichtlich, und bei altern Werken ist nicht angegeben, aus wessen Besitz sie stammen, noch welchen Wert sie haben. Solche Furcht vor Anschein der Reklame dürfte wohl zu weit gehen. Es ist doch wünschenswert, daß bei allen ausgestellten Werken und Proben der vollständige Titel mit Angabe des Verfassers und des Verlags aus einem beigefügten Zettel verzeichnet werde. Ich glaube, es ließe sich auch nichts dagegen einwenden, wenn sogar der Preis der von Antiquaren hergegebenen ältern Werke und Manuskripte, sowie der Preis der von Verlegern ausgestellten Werke mit angegeben würde. Die Ausstellung solcher Bücher hat doch nicht bloß den Zweck, den Geschmack des Publikums zu bilden; sie soll auch in dem Besucher die Lust wecken, nach Maßgabe seiner Mittel sich solche Bücher anzuschaffen, die ihm besonders gefallen. Wer im Buchhandel nicht gerade sehr bewandert ist, wird sich in vielen Fällen gar keinen richtigen Begriff von dem Preise eines Buches machen können, für das er sich interessiert. Wie mancher würde sich entschließen, sich den Titel dieses oder jenes Buches zu notieren, um es bei seinem Buchhändler zu bestellen, wenn er wüßte, daß es vielleicht nur S oder 10 kostet. Man findet dort sogar einen Band der hübschen »Bücher der Weisheit und Schönheit», der nur 2 ^ 50 H kostet. Ein solches Buch, das sich auch in einer Bibliothek statt lich ausnimmt, kann doch schließlich jeder erschwingen; es ist geradezu ein Werk »paar toutss Iss boursss»! Und von vielen andern neuen Büchern kann man dasselbe sagen. Bei derartigen Ausstellungen müssen natürlich die Bücher unter Glas aufbewahrt werden, um sie vor Dieben oder unsaubern Händen zu schützen. Damit ist aber ein ernster Nachteil verknüpft! man sieht entweder nur den Rücken oder den Buchdeckel oder, falls bemerkens werte Seiten aufgeschlagen sind, nur diese, nicht aber den Titel. In allen Fällen kann man sich keine genügende Vorstellung vom Inhalt machen. Es geht eben hier nicht wie bei den Bouquinisten auf den Pariser Quais oder unter den Arkaden des Odeon-Theaters, wo jeder Vorübergehende die ausliegenden Bücher in die Hand nehmen darf, auch wenn er keineswegs die Absicht hat, irgend etwas zu kaufen. Deshalb kommt bei Ausstellungen sehr viel darauf an, daß tunlichst die beachtenswertesten Blätter aufgeschlagen gezeigt werden und daß überall, wo das Titelblatt nicht zu sehen ist, der Titel unter oder über dem Buch auf einem Zettel angebracht wird. Für zukünftige Veranstaltungen dieser Art kann man aus der Düsseldorfer Buchkunst-Ausstellung einiges lernen. Aus dem, was im vorliegenden Bericht darüber mitgeteilt wurde, kann man ersehen, daß von einer Vollständigkeit in deutschen und fremdländischen Darbietungen nicht die Rede sein kann. Sie war auch nicht beabsichtigt und wäre zur Erreichung des gewollten Ziels auch nicht not wendig. Die Ausstellung genügt durchaus ihrem Zweck, ja sie geht noch über die Erwartungen vieler Kenner hinaus, und man kann dem Zentralgewerbeverein und dem rührigen In haber der Buchhandlung Schmitz L Olbertz, Herrn A. Frotscher, für ihre vielfachen Bemühungen nur Dank wissen. Möge der gewünschte Erfolg nicht ausbleiben! Kleine Mitteilungen. Unbefugte Ausspielung. — Wegen unbefugter Veran staltung einer Ausspielung und Steuerhinterziehung hatte sich gestern, so meldet die Vossische Zeitung (Berlin) vom 13. d. M., der Kaufmann Karl Schlegel, Inhaber des Versandgeschästs Bach L Co. in Berlin, vor der vierten Strafkammer des Land gerichts I zu verantworten. Der Angeklagte vertrieb vom Oktober v. I. ab eine aus vier Bänden bestehende sogenannte -Hausbiblio thek«, zu der u. a. ein Kochbuch und ein Bürgerliches Gesetzbuch ge hörte, zum Gesamtpreis von 2 Um Käufer anzulocken, erließ er große Reklame-Inserate, in denen er mitteilte, daß die Käufer der Hausbibliothek, die gleichzeitig eine mit der Annonce veröffentlichte Bilderausgabe lösten, Anrecht auf Teilnahme an einer Prämien verteilung haben sollten, zu welcher der Angeklagte 500 Prämien angekauft habe. Die Ausgabe bestand in der richtigen Auflösung eines Vexierbildes unter dem Titel »Wo ist die Mama?« Man mußte in dem Bilde die versteckte Figur der Mama herausfinden und mit Bleistift ganz genau umrändern, wenn man Anspruch auf eine Prämie erringen wollte. Als Prämie waren unter andern ein Piano, ein Regulator, ein Zweirad, eine Wring maschine und neben noch andern größer» Gewinnen zahlreiche kleinere Gewinne angegeben. Die Bewerbungen gingen massen haft ein und zeigten, daß die »Hausbibliothek- sich eines groß- artigen Absatzes erfreute. Die eingehenden Lösungen wurden sortiert und die als richtig befundenen in ein besonderes Fach gelegt. Dann trat eine Art hoher Rat zusammen, bestehend aus dem Angeklagten und mehreren im Geschäft angestellten Damen. Diese prüften, was wohl die besten Lösungen wären, und auf ihren Vorschlag wurde den einzelnen je nach der Vortrefflichkeit der Lösung eine der zur Verfügung stehenden Prämien zuerkannt. Der Staatsanwalt hielt dies für eine unbefugte Veranstaltung einer Ausspielung und einen Verstoß gegen das Stempelgesetz und beantragte 500 Geldstrafe. Der Gerichtshof erkannte nach dem Antrag. * Post. Neue Briefmarken (vgl. Nr. 233 d. Bl). — Von den neuen deutschen Briefmarken mit Wasserzeichen ist, nach einer Verfügung des Reichs-Postamts, die erste Lieferung in der zweiten Hälfte des Oktober zu erwarten. Es sollen aber zuerst überall die ältern Markenvorräte aufgebraucht werden. Die einzelnen Bries- markcnwcrte werden deshalb nicht nur zu verschiedenen Zeiten von der Reichsdruckerei hergestellt, sondern auch von den Postanstalten verausgabt. Um zu verhindern, daß der Inhalt neuer Pakete in Ver wendung kommt, ehe der Vorrat an Marken des gleichen Wertes der alten Ausgabe erschöpft ist, werden in der Übergangszeit die
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