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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.10.1905
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.10.1905
- Sprache
- Deutsch
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.-I? 238, 12, Oktober 1908, Nichtamtlicher Teil. 9137 Nichtamtlicher Teil. Der Stellenbeschreilmngsbogrn der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchlzandlungs-Gehilfen. Bon einem Börsenvereinsmitgliede wird uns geschrieben: (Red.) Als im Jahre 1895 die Allgemeine Vereinigung Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen gegründet wurde, ver folgten auch viele Chefs die Entwicklung dieser Organisation der Gehilfenschaft mit wohlwollendem Interesse, zumal die Ziele, die sie sich im Anfang setzte, nicht unberechtigte waren und der Zentralvorstand mit Erfolg bemüht war, gute Be ziehungen zu den Chefs zu pflegen. Für die Bekämpfung der Lehrlingszüchterei und die Förderung der Ausbitdung des Nachwuchses traten auch im Börsenverein eine Anzahl Chefs ein, leider, wie ohne weiteres zugegeben werden muß, zunächst ohne direkten Erfolg, Wenn die Sympathien für die Vereinigung sich nicht erhalten haben, so lag das zum großen Teil daran, daß die altern Herren, die die Vereini gung ins Leben gerufen und in die Hohe gebracht hatten, sich allmählich von ihr zurückzogen, weil eine Richtung die Oberhand gewann, die die schärfere Tonart pflegte und sich immer mehr den sozialistischen Anschauungen näherte. In der letzten Hauptversammlung der Vereingung wurde schließlich aus den Satzungen auch der Paragraph betreffend die Lehrlingsprllfung beseitigt und beschlossen, daß an Stelle der ordnungsmäßigen Lehrzeit eine nur einjährige kaufmännische Tätigkeit im Buchhandel für die Ausnahme in die Vereinigung genügen sollte. Über dies alles könnte man indessen verschiedener Ansicht sein; höchst bedenklich aber erscheint eine Einrichtung des neuen Kurses, die mit besondrer Vorliebe gepflegt wird und auf die hier die Auf merksamkeit gelenkt werden soll, die »Stellenbeschreibung«, Mit Nummer 35 der Buchhändlerwarte wird nämlich ein Stellenbeschreibungsformular an alle Mitglieder der Allge meinen Vereinigung verschickt und eine Ermahnung an die Empfänger gerichtet, das Formular genau und gewissenhaft ausgefllllt an die Geschäftsstelle oder den Ortsgruppen- Vorfitzenden einzusenden. Die verlangten Auskünfte sind unter anderm folgende: I, Allgemeines: Einwohnerzahl, Lage und Hauptcharakter der Stadt, Lebensverhältnisse usw, — II, 1, Geschäftszweige und vorwiegendes Publikum? — 2, Personal? und dessen Gehalt? lob und wieviel Gehilfen, Lehrlinge, Damen, Schreiber, Markthelfer) — 2a, Findet häufiger Wechsel statt? und eventuell aus welchem Grunde? — 3, Übelstände be züglich der Arbeitslokalitäten? >— 4, Arbeitszeit von — bis — also Stunden?; Mittagspause — Sonntagsarbeit, ob regelmäßig oder nur zu Weihnachten und wieviel Stunden? — 5, Nacharbeit, in welchem Maßstab?, wird sie vergütet? — 6, Verkehrt der Chef mit dem Personal direkt?, durch Prokuristen? Wie ist die Behandlung? — 7, Ist der Chef bezw, Prokurist ein wohlwollender oder unangenehmer Vorgesetzter? — 8, Erkennt der Chef bewiesenes Geschäfts interesse an? — 9, Wie stellt sich der Chef zur Vereinigung? — 19, Die hauptsächlichsten Arbeiten Ihres Postens sind? — 12, Welche Schulbildung wird verlangt?, Sprachkenntnisse usw,? — 13, Gehalt? Anfangs? Steigerung? Wann und wie wird der Gehalt bezahlt? — 15, Werden Ferien oder Badezeiten gewährt? — 17, Bezahlt der Chef die Bei träge zur Ortskranlenkaffe ganz? — 18, Was geschieht zur Fortbildung der Lehrlinge? — Wird stets Zeit für den Be such der Fortbildungsschule gewährt? Es soll früher eine »schwarze Liste» gegeben haben. An deren Stelle ist nun diese Stellenbeschreibung getreten, Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang — ein Fortschritt, so wird die Leitung der Allgemeinen Ver einigung triumphierend sagen. Betrachten wir diese Ein richtung etwas näher. Bisher galt der Gehilfe, wenn ihm eine Stellung übertragen wurde, als selbstverständlich zur Diskretion über die Verhältnisse des Geschäfts verpflichtet; es galt als schimpflich, aus der Schule zu schwatzen. Im angegebenen Formular werden nun die Mitglieder der Vereinigung zu Auskünften aufgefordert, die die intimen Verhältnisse des Geschäfts, den Charakter des Chefs betreffen. Ein solches Verfahren, das Personal direkt zu geheimen verant wortungslosen Aussagen zu verleiten, für die sie nicht einzutreten brauchen, zu Indiskretionen und zur Ent schleierung von intimen geschäftlichen Verhältnissen, deren Kenntnis der Betreffende unter Umständen nur seiner Stellung als Vertrauensperson des Chefs verdankt, ein solches Verfahren kann man nur als höchst bedenklich be zeichnen. Dabei muß man sich vergegenwärtigen, daß die Leitung der Vereinigung von ihrem Zentralpunkt aus gar nicht beurteilen kann, ob die Auskünfte richtig oder schief oder direkt falsch sind! Wenn wenigstens die Auskünfte aus Tatsachen beruhten und richtige wären! Aber die Angaben, die einlaufen, werden je nach dem Charakter des Auskunst erteilenden schwanken. Ein tüchtiger, begabter Mitarbeiter wird über dieselbe Stellung und denselben Chef ganz anders urieilen als ein unfähiger, liederlicher Gehilfe, der vielleicht wegen seiner schlechten Eigenschaften entlassen worden ist und diese Gelegenheit benutzt, um seinem Groll Luft zu machen Man braucht sich ja nur die Frage vorzulegen: Sollte ein junger Mann im Alter von etwa zwanzig Jahren, eventuell noch darunter, der unter Umständen nur eine bescheidene Volksschulbildung genossen Hut, imstande sein, über seinen Chef und das Geschäft ein richtiges Urteil ab zugeben, um die meisten Auskünfte ihrem wahren Wert nach einzuschätzen? Stellt die Geschäftsstelle auch die nötigen Gegenfragen, etwa: Wie alt sind Sie? Wie ist ihre Vorbildung? Wie haben Sie sich Ihrem Chef gegen über betragen? Haben Sie fleißig und pünktlich Ihre Ob liegenheiten erfüllt, wie es das Interesse des Geschäfts er heischt? Das fällt der Geschäftsstelle nicht ein; die einzige Frage, zu der sie sich aufschwingt, ist: Seit wann sind Sie im Geschäft? Früher war die Vereinigung ein geschlossener Verein von Gehilfen, die den Buchhandel ordnungsgemäß erlernt und Standesgefllhl hatten, Prinzipale und Gehilfen ver knüpfte das gleiche Interesse am Berus, Das wird jetzt anders werden. Durch die erwähnten Beschlüsse der letzten Hauptversammlung sind die Satzungen derart abgeändert worden, daß Jeder, der ein Jahr im Buchhandel tätig gewesen ist, Mitglied der Vereinigung werden kann, also auch Schreiber, junge Kaufleute usw. Das ist für die Allgemeine Vereinigung in pekuniärer Beziehung vielleicht von Vorteil, hat aber zur Folge, daß sie bald aufhören wird, ein reiner Fachverein zu sein. Dieser Zusammen setzung entsprechend werden auch die Auskünfte sein: Unwahr heiten von faulen, unnützen Gehilfen, schiefe Darstellungen, falsche Auffassungen, — Alles wird weitergetragen an alle, die es verlangen Und damit kommen wir zu einer weitern bedenklichen Seite der Stellcnbeschreibung, Die Auskünfte werden jedem beliebigen Mitglieds er teilt, also einer großen, wenn auch beschränkten Anzahl von Personen, ohne daß Garantien vorhanden sind, daß nicht der eine oder der andre diese Kenntnis zu persönlichen Zwecken mißbraucht. Was das für Konsequenzen haben kann, ist 1209
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