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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.03.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.03.1905
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19050329
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73, 29. März 1905. Nichtamtlicher Teil. 3061 zuschreiten. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß in Z 4 der Verkehrsordnung dem Verleger nicht allein das Recht, sondern auch die Pflicht auferlsgt ist, den Ladenpreis festzu setzen, da dieser überall als die Grundlage des buchhändleri schen Verkehrs hingestellt wird. Es sind vielfach Klagen über die Gesellschaft zur Ver breitung von Volksbildung eingelaufen. Wir erkennen rück haltlos an, daß einzelne Sortimenter Schädigungen durch diese im allgemeinen gemeinnützige Gesellschaft gefunden haben. Die Gesellschaft, die über ganz Deutschland ver breitet ist, und speziell den unbemittelten Gemeinden der evangelischen Diaspora dienen soll, sollte nur da helfend einspringen, wo wirkliche Not vorhanden, wo die Mittel fehlen, Volksbibliotheken zu gründen. Da dies schwer zu entscheiden und die Gründer fast aller Volksbibliotheken, es mögen nun Private oder Gemeinden sein, sich als mittellos für diesen Zweck ausgeben, hat die Gesellschaft nach der Ansicht vieler Sortimenter sich manche Mißgriffe zu schulden kommen lassen. Infolge der Einsprache des Börsenvereinsvorstandes hat nun die Gesellschaft durch Beschluß folgende Grundsätze fest gelegt: »Die Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung setzt die Begründung neuer und die Erweiterung bestehender Volksbibliotheken im Geschäftsjahre 1905 durch unentgeltliche Zuwendungen mit vermehrten Mitteln fort. »Daneben sollen die vorrätig gehaltenen Bücher an Bibliotheken, die Mitglieder der Gesellschaft sind, auch gegen Zahlung des Ladenpreises abgegeben werden. Was die Gesellschaft dadurch über die Selbstkosten hinaus ver einnahmt, wird dem Konto für Begründung und Unter stützung von Volksbibliotheken zugeführt. »Den Bibliotheken, die von dieser letztern Einrichtung Gebrauch machen wollen, wird anheimgestellt, ein Ver zeichnis der käuflich zu erwerbenden Bücher einzusenden und — getrennt davon — ein Verzeichnis von Büchern, etwa im selben Werte, deren unentgeltliche Überlassung ihnen erwünscht ist.» Es wird angestrebt, den Ostermeß - Abrechnungstermin auf den 1. Sonntag im Mai festzulegen. Dies wird auch der Wunsch unserer Mitglieder sein, da der in jedem Jahre wechselnde Termin manche Unzuträglichkeiten mit sich bringt und der angegebene Tag durchaus im Interesse der Sorti menter wie Verleger liegt. Denn nur einmal in diesem Jahrhundert, nämlich 1943, wird das Osterfest Ende April fallen. In diesem Fall müßte der zweite Sonntag im Mai genommen werden. Vom Vorstand des Börsenvereins wurde uns für unser Archiv ein Exemplar der Veröffentlichungen des Börsen vereins sowie der Bildnisse überwiesen, wofür wir auch an dieser Stelle besten Dank sagen. Im Laufe des Jahres sind dem Vorstand mancherlei Klagen gemeldet worden, die sich auf das Rabattmarken wesen beziehen. Der Vorstand ist diesem Unwesen in allen Fällen energisch entgegengetreten und hat in mehreren Städten sowohl die Buchhändler als auch die Buchbinder und Papierhändler veranlassen müssen, aus diesem Ver eine auszutreten. Auch Rabattanerbieten, sowohl an Be hörden wie an Private in unzulässiger Form und Höhe haben mehrfach den Vorstand beschäftigt und sind in meh reren Fällen mit 100 Strafe verfolgt worden. Ebenso ist der Vorstand von seinen Mitgliedern wegen Verletzung einzelner Paragraphen unsrer Satzungen angegangen worden. Zu unsrer großen Freude können wir seststellen, daß sämt liche Klagen sofort haben erledigt werden können, teils durch das Vertrauen, das die Mitglieder ihrem Vorstande schenken, teils aber auch durch das sofortige energische Eingreifen der Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. uns befreundeten Verleger und Kommissionäre, denen wir an dieser Stelle unfern Dank für ihre Hilfe gern aussprechen. Indem wir unsre Mitglieder bitten, dem Vorstande nach wie vor das alte Vertrauen entgegenzubringen und in allen Fragen ihn um Rat und Hilfe anzugehen, schließen wir unfern Jahresbericht mit dem Wunsche: »Gott schütze und segne den deutschen Buchhandel und unsern Verband Hannover-Braunschweig!« Kleine Mitteilungen. Post. — Die Aufmerksamkeit der Geschäftswelt fordert die nachstehende Mitteilung, die aus Kreisen der Post durch die Zei tungen geht: Seit geraumer Zeit ist seitens der beteiligten Postdienst stellen die Wahrnehmung gemacht worden, daß die nach Mülheim (Rhein) und Mülheim (Ruhr) bestimmten Postsendungen in immer zunehmendem Maße von den Absendern mit unrichtiger oder ungenauer zusätzlicher Bezeichnung versehen oder überhaupt ohne eine solche eingeliefert werden. Die Folge hiervon ist, daß die Sendungen vielfach an dem unrichtigen Ort eingehen, soweit sie überhaupt befördert werden können. Nach einer kürzlich vor genommenen Zählung gehen bei dem Postamt in Mülheim (Rhein) durchschnittlich täglich 109 Briefsendungen ein, die für Mülheim (Ruhr) bestimmt sind. Zu derselben Zeit sind bei dem Postamt in Mülheim (Ruhr) durchschnittlich täglich 43 Sendungen einge gangen, die nach Mülheim (Rhein) gehörten. Lohnbewegung der Lithographen- und Stein drucker-Gehilfen in Leipzig. — Das »Leipziger Tageblatt meldet folgendes: Eine am 26. d. M. im Etablissement -Sanssouci- zu Leipzig abgehaltene, von etwa 1500 Personen besuchte Ver sammlung der Lithographen, Steindrucker und verwandten Be rufsgenossen nahm Stellung zur Tariffrage. Die Bestrebungen der Gehilfenschaft, einen Tarif zu schaffen, seien, wie berichtet wurde, bis jetzt ohne Erfolg geblieben. Wegen verschiedener Differenzen, wie Nichtanerkennung der Gehilfenorganisation und ihrer Gesamtheit in bezug auf die Tarifregelung eine direkt ab lehnende Haltung eingenommen haben. Die Versammlung beschloß, sämtlichen Prinzipalen am Montag, den 27. März, Forderungen zu unterbreiten, die in der Hauptsache die Arbeitszeit (für Litho graphen acht, für Steindrucker neun Stunden), den Arbeitslohn, die Lohnzahlung, die Akkord- und Prämienarbeit, die Uber arbeitszeit, die Feiertage und das Lehrlingswesen betreffen. — Falls bis Donnerstag, den 30. März, eine Äußerung der Prinzipale nicht erfolge, so hätten sämtliche Arbeiter die Kündigung einzureichen. Dieser Beschluß erfolgte einstimmig. Der von den Gehilfen unterbreitete Tarif stellt folgende Forderungen: I. Arbeitszeit: 1) Der Maximalarbeitstag ist für Litho graphen 8, für Steindrucker 9 Stunden; bei durchgehender (englischer) Arbeitszeit für Steindrucker 8^/g Stunden. Wo bereits eine kürzere Arbeitszeit besteht, bleibt diese unberührt. 2) Die Arbeitszeit beginnt nicht vor 7 Uhr früh und endigt nicht nach 6 Uhr abends. 3) Vermeidung jeder Überzeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, in Notfällen mit Lohnzuschlägen. Vor der eventuellen Überzeitarbeit eine mindestens viertelstündige Pause, die zu bezahlen ist. 4. Die Einrichtung der Pausen ge schieht nach den örtlichen Verhältnissen. 5. Aushilfsarbeit darf die Dauer von 14 Tagen nicht übersteigen, sonst vierzehntägige Kündigungszeit, die nur am Lohntage zulässig ist. 6. Ein et waiges Aussetzen infolge Arbeitsmangels ist auf alle Beteiligte des Betriebs auszudehnen. II. Arbeitslohn: Der Mindestlohn für Ausgelernte beträgt wöchentlich während der Arbeitszeit Freitags zu erfolgen. Kein Lohnabzug für Versäumnisse nach §§ 616 und 629 des Bürger lichen Gesetzbuchs und für Arbeitsunterbrechungen infolge Be triebsstörungen. Die Stellung von Kaution ist verboten. III. Das Akkord- und Prämie nsy st em (Tantieme) ist aufzuheben. IV. Über zeitarb eit. Überstunden sind nur dann zulässig, 404
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